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II.

Untersuchungen

über

einige annalistische Quellen

zur

Geschichte des fünften und sechsten Jahrhunderts.

Von

Oswald Holder-Egger.

I. Die Chronik Prospers von Aquitanien.

Die den Namen des Prosper tragenden Chroniken haben in früherer Zeit vielfach die Aufmerksamkeit der Forscher auf sich gezogen und eine reiche Literatur hervorgerufen. Damals kam das Studium, welches man den theologischen Schriften des bedeutenden und anerkannt rechtgläubigen Kirchenschriftstellers zuwandte, auch seinem einzigen historischen Werke zu gut. Obgleich das Interesse für das letztere in neuerer Zeit noch gestiegen ist, je mehr man sich mit der Uebergangsepoche vom Alterthum zum Mittelalter beschäftigte, so herrscht doch in den wichtigsten Fragen über diese Chronik grosse Verwirrung. Um diese zu beseitigen, bedarf es zunächst einer Sichtung des im Laufe der Zeit reichlich aufgehäuften kritischen und erläuternden Materials. Freilich zur Entscheidung aller einschlägigen Fragen ist eine möglichst vollständige Benutzung der zahllosen und weithin verbreiteten Handschriften nothwendig. Ich habe mich hier mit dem begnügen müssen, was mir durch Ausgaben und andere Hülfsmittel bekannt geworden ist. Diejenigen Punkte, welche danach unerledigt bleiben, sind mehr für die kritische Ausgabe als für eine vorläufige Untersuchung von Wichtigkeit.— Wesentlich neue Gesichtspunkte werden sich auch nach vollständiger Kenntnissnahme des noch vorhandenen handschriftlichen Materials kaum ergeben.

Den Namen Prospers tragen fünf verschiedene Chronikenrecensionen, von denen vier synoptisch der einen gegenüberstehen, denn sie sind nur verschiedene Formen desselben Werkes, während die letztere ein neues Werk ist, das sich von jenen schon äusserlich dadurch unterscheidet, dass es nach Regierungsjahren der Kaiser rechnet, während jene nach Consulatsjahren zählen. Es wird darum als Chronicon imperiale bezeichnet. Wir behandeln es in einem besondern Abschnitt und beschäftigen uns hier zunächst mit den vier ersten Recensionen.

Prospers Chronik bildet im Anschluss an die Weltchronik von Eusebius und Hieronymus die Grundlage aller späteren chronologisch-historischen Compilationen und ist die Hauptquelle für die Kenntniss der von ihr behandelten Zeit. Wie sie sich an Hieronymus anlehnte, so wurde sie von anderen Chronisten fortgesetzt, z. B. von Marius von Avenches, dem langobardischen Chronisten von 641, oder spätere Abschreiber knüpften andere annalistische Werke mit Weglassung des Anfangs an sie an. So wurde in früherer Zeit Victors von Tunnuna Chronik mit Prosper verbunden, später im Mittelalter fügte man in Deutschland und Frankreich Sigeberts Chronik, in Italien die Chronik des Florentiners Matthaeus Palmerius der prosperischen an, um so ein fortlaufendes Geschichtswerk von Anfang der Welt bis auf die eigene Zeit zu haben. Da aber Prosper für einige Zeit dürftiger war als sein Vorgänger Hieronymus und als seine Nachfolger, so ergänzte man seine Nachrichten aus anderen Geschichtswerken. Daher kommt es, dass uns Prospers Werk in sehr zahlreichen Abschriften, aber auch in vielgestaltiger Form vorliegt. Wir geben im Folgenden eine Zusammenstellung des handschriftlichen und im Druck erschienenen Materials, geordnet nach den verschiedenen Recensionen. Ersteres meist nach Angaben in den verschiedenen Bänden des Archivs für ältere deutsche Geschichtskunde und auf Grundlage der Zusammenstellung von Waitz Band VII, p. 228-235.

I. Das Werk Prospers wurde zuerst nur in sehr mangelhafter Gestalt bekannt, nämlich als Fortsetzung des Hieronymus vom Jahre 379 an, schliessend mit dem Jahre 445 Valentiniano VI et Nonio coss. ohne Notiz zu diesem Jahr. Die grössere Anzahl der Handschriften dieser Recension enthält dieselben zahlreichen Interpolationen. Danach scheiden sich die Handschriften dieser Classe in interpolirte und nicht interpolirte. Alle Ausgaben dieser Classe haben die Interpolationen, daher sind diese auch in die Ausgaben anderer Recensionen übergegangen, in denen sie handschriftlich nicht vorkommen. Da diese Form des Chronicon lange die einzig bekannte blieb und vielfach gedruckt wurde, so nannte man sie später Chronicon vulgatum Prosperi. Von bekannten Handschriften sind in diese Classe mit Bestimmtheit einzuregistriren:

a) Eusebius, Hieronymus, Prosper bis 445 nicht interpolirt, ohne Fortsetzung.

1) Parma, Bibl. ducale sec. XV: Archiv XII, 689, ist offenbar dieselbe Handschrift, welche Vallarsi für seine Ausgabe in Hieronymi opera VIII, 821-856, benutzte.

2) Valladolid, mbr. sec. XIV-XV fol.: Knust im Archiv VIII, 131 ff., schreibt die Jahre der Welt von 10 zu 10 Jahren

bei und fügt regelmässig das Regierungsjahr des Kaisers hinAbschrift eines alten vortrefflichen Codex.

zu.

3) Verona, Capitelbibl. XXVI (24): Archiv XII, 659. Schlussnotiz: Hic finit Prosper post Hieronymum. Explicit chron. Eus. Hieronymi presb. gratias Jesu Christo amen'. Dieser wahrscheinlich ganz nahe verwandt sind die beiden folgenden Handschriften.

4) Reims, K. 759. 757 mbr. fol. sec. XII ex. Zählt die Consulate vom Jahr 379 an, fügt Jahre der Welt bei. Der Schluss also: LXVII. Valentiniano VI et Nonio coss. VDCXLV. Hic finit Prosper post Hieronymum: Archiv VIII, 394.

5) Ms. Fabritianum des Pontacus rechnet ganz wie die vorhergehende Handschrift. Schlussnotiz: Hic finit Prosper post Hieronymum. Explicit chron. Eus. Hieronymi presb. gratias Jesu Christo et Mariae matri. Pont. erhielt die Handschrift von dem Senator Nicol. Faber zu Paris; vgl. Pontaci chron. praef. p. 27 f., p. 789 und passim in notis ad Prosp.

6) Ms. Colbertinum benutzt in der Pariser Ausgabe der opera S. Prosperi (Paris 1711). Schlussnotiz: Hic finit Prosper post Hieronymum. Muss sich jetzt in der Bibl. nat. zu Paris befinden, wahrscheinlich eine der Nummern 4865, 4868, 4869: vgl. Waitz im Archiv VII, 234.

7) Florenz, S. Crucis. Sin. XIX, 6, mbr. sec. XIV. 40: Archiv XII, 725. Eine Collation derselben mit Vallarsi's Ausgabe nebst Beschreibung giebt Zacharia, Exc. litter. per Italiam (Venedig 1752. 4.) p. 223-228. Die Collation wieder abgedruckt bei Bandini, Catal. codd. bibl. Medic. Laurent. IV, 138-143: Euseb. Hieron. Prosper bis 445 ohne die Osternotiz zu diesem Jahre, nicht interpolirt, notirt von 10 zu 10 Jahren die Jahre der Welt. Schluss: Valent. VI. et Nonio. Hic finit Prosper post Hieronymum.

8) Florenz, Laurent. LVII, 11, mbr. fol. sec. XV. Auf Prosp. folgt Gennadius De viris ill. Wie die vorige, zählt aber statt nach Jahren der Welt die Consulatsjahre vom Jahre 379 an. Schluss: LXVII Valent. VI et Nonio cons. H. f. P. p. H. Expl. chronicon Eus. Hier. presb.: Bandini II, 821-823; Archiv XII, 721.

9) Florenz, Laurent. LXVII, 13, mbr. fol. sec. XV. Ganz wie die vorige. Auf Prosp. folgt Gennadius De script. eccl.: Bandini II, 827 f.; Archiv XII, 722.

10) Florenz, Laurent. LXVII, 14, mbr. 4o. sec. XIV. Wie in No. 8: Bandini II, 825; Archiv XII, 722.

11) Florenz, Laurent. LXVII, 15, mbr. 40. maj. sec. XV.

Wie in No. 8: Bandini II, 825; Árchiv XII, 722.

12) Florenz, Laurent. LXVII, 16, mbr. fol. sec. XV. Wie in No. 8: Bandini II, 825; Archiv XII, 722.

Neues Archiv etc. I.

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