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vakar1) das Verhältniss dieser Quellen zu einander dargelegt. Er weist Mommsen's Vermuthungen gegen Pallmann als richtig nach. Nächst der von ihm in einer Kopenhagener Handschrift entdeckten Chronik von 641 werden Marcellinus Comes, Jordanis, Paulus Diaconus in der Historia Romana als Benutzer der Ravennatischen Annalen nachgewiesen, so dass deren Zahl auf 10, anwächst und zwischen ihnen werden wieder Gruppirungen nach näherer Verwandtschaft, älterer oder jüngerer Ableitung gebildet). Kurz darauf gab G. Hilles) die erwähnte Chronik von 641 heraus und schickte einige erläuternde Kapitel voraus. Es folgte eine neue werthvolle Publikation eines Sangallener Auszuges der Ravennater Annalen von 390 bis 573, von Giamb. de Rossi), der aber die deutschen Arbeiten, mit Ausnahme der von Mommsen, nicht kannte und dessen Commentar rein sachlicher Natur ist. Gelegentlich handelten dann noch über den Gegenstand Kaufmann3), Binding) und Bauch). Meine Untersuchungen lagen vollendet vor, als Kaufmann) einen Aufsatz über denselben Gegenstand erscheinen liess, welcher sich gegen die bisherigen Ergebnisse der Forschung wendet und grossentheils zu entgegengesetzten Resultaten kommt. Er giebt darin seine frühere Ansicht, welche Inhalt und Wirkungskreis der Consultafelannalen ausserordentlich weit und auch nach unserer Ansicht zu weit ausdehnte, auf und will dagegen jetzt deren Ableitungen auf ein Minimum beschränken. Er hat nicht das ganze zuständige Material gekannt, konnte schon darum nicht zu endgültigen Resultaten gelangen und befolgt bei der Untersuchung ein durchaus einseitiges Prinzip, welches zu Trugschlüssen führen musste. Wir können den Ergebnissen der Untersuchung nur insofern beistimmen, als sie die von Kaufmann selbst früher ausgesprochenen Ansichten aufhebt. Das Folgende, diese respectable Litteratur noch vermehrend, geht von den Resultaten der Untersuchung von Waitz aus und will, da diese nur einen, freilich den wichtigsten Theil der Annalen in's Auge fasst, namentlich die früheren Abschnitte einer Prüfung unterwerfen, was bei der neuerlichen Vermeh

1) Nachrichten von der Kgl. Gesellschaft der Wissenschaften und der Georg-August's Universität. Göttingen 1865, S. 81-114. 2) S. 109 f. 3) Unter dem Titel: Prosperi Aquitani chronici continuator Havniensis. Nunc primum edidit Georg Hille. Berolini 1866. 8. 4) Bullettino di archeologia cristiana. Ia serie, anno v. 1867, p. 17-23. 5) Forschungen zur Deutschen Geschichte VIII, 115-148. (Gött. 1868). Ueber die Hunnenschlacht des Jahres 451. 6) Das burgundisch-romanische Königreich I. Lpz. 1868. 7) Ueber die Historia Romana des Paulus 8) Die Fasten der späteren Kaiserzeit als ein weströmischen Chroniken, im Philologus XXVI, Daraus auch besonders abgedruckt.

Diaconus. Gött. 1873. Mittel zur Kritik der 2. Heft (Gött. 1874).

rung des Materials einigen Erfolg verspricht. Dann aber versuchen wir, uns über Wesen und Entstehung dieses eigenthümlichen historiographischen Products klar zu werden.

1. Der Anonymus Cuspiniani und sein Verhältniss zu andern Consularfasten.

Der Anon. Cusp. ist nur in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts der K. Bibliothek zu Wien) erhalten. Eine genaue Beschreibung derselben geben Garampi) und Mommsen 3). Sie enthält jene Sammlung von chronographischen und historiographischen Schriftstücken, welche im vierten Jahrhundert zum Gebrauch der Stadt Rom veranstaltet wurde und welche Mommsen unter dem Namen "Chronograph von 354' zum grössten Theile in den Abhandlungen der sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften edirt hat4). Von dieser Sammlung existiren noch eine Handschrift sec. XVI oder XVII in Brüssel (Nr. 7542), welche nach Mommsen 5) auf eine von Peiresc benutzte Handschrift sec. VIII zurückgeht, und die Fragmente eines Codex sec. IX), welchen Mommsen für die Vorlage der Wiener Handschrift hält. Jedoch nur in dieser letzteren finden sich als zweites Stück (fol. 15-24) Fasten von Caesar bis 539 p. Chr., aber lückenhaft, in Verwirrung gerathen, mit wenigen historischen Notizen, und an neunter Stelle (fol. 47-53) Fasten von Caesar (vorher gehen die römischen Könige) bis 493, mit einer Lücke von 403 bis 455, jedoch mit reicheren historischen Notizen als jene ersteren. Die beiden Stücke stimmen so sehr mit einander überein, dass sie offenbar auf gemeinsame Vorlage zurückgehen. Mommsen konnte darum die beiden Fassungen zu einem Text in der Ausgabe verbinden). Die sonstigen Ausgaben 8) sind ebenfalls sämmtlich aus dem Wiener Codex geflossen. Garampi) und Rösler täuschten sich, wenn sie meinten, dass Cuspinian eine ältere Handschrift benutzt hätte. Dieser benutzte nämlich zuerst unsere Annalen, welche seitdem seinen Namen tragen, für

1) Nr. 3416, nach früherer Zählung Hist. prof. 452 chart. sec. XV; vgl. Pertz' Archiv X, 469. 2) Bei Roncalli, Vet. lat. chron. I. praef. p. XXXI ff.: Descrizione del Codice Ms. della Biblioteca Cesarea fra gli Storici Latini n. 452 già 456. 3) Chronograph von 354, Abhandl. I, 558 f. 4) Der Kalender zuletzt bei Mommsen, C. I. lat. I. 332-360. 5) p. 561. Alles dieses aus Mommsen, Chronograph p. 550-560. 6) Bern Nr. 108, 13 Bl. fol. 7) Chronograph p. 656-668. Daneben ist noch zu gebrauchen die Ausgabe von Roncalli II c. 103-138 und 139-160, der die beiden Texte getrennt abdruckt und darum unter Umständen bequemer sein kann. 8) Sie sind aufgeführt bei Mommsen, p. 561-64 und Roncalli I praef. p. XXIX f. 9) Bei Roncalli I praef. p. XXXI; Rösler, Chron. p. 104. Siehe dagegen Mommsen p. 559.

seine Commentarii de consulibus Romanorum. Dem Consulnverzeichniss in einem Veroneser Palimpsest, welches von 436 bis 494 reicht, sind keine historischen Notizen beigefügt1). Die beiden Fastenrecensionen stehen mit den übrigen Stücken der Sammlung in keinem Zusammenhang. Die sämmtlichen übrigen Stücke derselben sind in Rom verfasst 2) und zwar zum Gebrauch der römischen Einwohnerschaft, unsere Fasten sind in ihrem zweiten Theile wenigstens bestimmt viel später, und zwar 150 Jahre nach dem Abschluss jener Sammlung geschrieben, welche 354 vollendet vorlag3). Die beiden Fastenrecensionen wurden also von einem späteren Abschreiber hinzugefügt. Nun hat der Schreiber der Recension bis 539 (wir bezeichnen sie in Zukunft nach Mommsen als Rec. B, die andere bis 493 als Rec. A) eine Notiz aus der in der Sammlung enthaltenen Weltchronik entnommen, bemerkt Mommsen 4) und zieht daraus den wahrscheinlichen Schluss, dass derselbe Schreiber auch die Fasten mit der Sammlung von 354 verband. Diese Verbindung scheint jedoch alt zu sein, denn die beiden Fastenrecensionen sind den übrigen Stücken der Sammlung durchaus homogen.

Der Anon. Cusp. erhält für uns selbständigen Werth erst etwa mit dem Jahre 378, wo Hieronymus abbricht. Bis dahin sind der historischen Notizen sehr wenige und dürftige. vorhanden, so dass bis dahin nur das Consularverzeichniss einigen Anspruch auf Verwendbarkeit machen kann. Die grössere Fülle an historischen Notizen vom Jahr 378 an kann nur der Recension A zugeschrieben werden, B hat deren überhaupt viel weniger, hat auch von 387 bis 438 und 455 bis 496 Lücken, von 438-455 und 496-539 aber, für welche Epochen sie existirt, nur äusserst dürftige Notizen. Beim

1) Bethmann im Archiv XII, 659. De Rossi, Inscr. prol. p. LVIII handelt darüber und giebt eine Schriftprobe davon. Neue vollständige Edition von Mommsen im Hermes 1873, S. 474 ff. 2) Pallmann II, 222 f. will den Kalender nicht in Rom, sondern in der Umgebung des Kaisers Constantius in Trier entstanden sein lassen. Ein Blick auf die specifisch-römischen Stadtfeste, den 'dies natalis urbis Romae' etc. zeigt schon zur Genüge, dass sein Widerspruch ganz unbegründet ist. Ausser auf einer fragmentarischen Inschrift von Mommsen, ist der vollständige Name des Schreibers des Kalenders 'Furius Dionisius Filocalus' von De Rossi, Inscr. christ. urbis Romae I, prol. p. LXI auf einer zweiten Inschrift der Stadt Rom nachgewiesen und zwar unter Papst Damasus (vgl. Mommsen, C. I. lat. I, p. 332) .Sämmtliche andere Stücke, unsere Fasten ausgenommen, in der Sammlung gehören aber zweifellos nach Rom. Pallmann's Ansicht soll nur eine gänzlich in die Luft gebaute Hypothese von ihm stützen, dass Bischof Maximian von Ravenna (um 550) 'die Sammlung zusammentrug'.

p. 658, Variante 26.

3) Mommsen p. 606 f. 4) p. 610. Die Notiz

Jahre 378 hat B die Notiz: 'His coss. Horosius) et Prosper fecerunt chronicas'. Diese Recension giebt den jedesmaligen Beginn des 84jährigen Ostercyklus an; weil das nun Prosper auch thut, so schliesst Mommsen (p. 656) daraus, dass der Schreiber von B Prosper benutzte. Das bestreitet Pallmann 2), weiss aber den Grund nicht anzugeben, welcher diesen Schluss entkräften kann, nämlich, dass der Schreiber von B den Beginn der Ostercykeln jedesmal auf ein ganz anderes Jahr, als Prosper setzt, wie folgende Gegenüberstellung zeigt:

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Cusp. B.

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et Rufino.

et Vitellio.

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[VI. VII.

214. 187. Messala et 197: Laterano et Ruffino.

Sabino.

298. 271. Fausto et 280: Messala et Grato.

Gallo.

382. 355. Antonio et 370: Valentiniano III. et Va

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466. 550.

Syagrio.

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lente.

448: Postumiano et Zenone. ] 532: item p. c. Lampadi et Horestis.

Die Notiz zu 532 giebt uns Aufschluss über die Differenzen der beiden Cykelberechnungen, sie lautet: 'His coss. revolutus est cyclus paschalis VI qui fiunt anni DIIII' und zeigt zunächst, dass der Schreiber wirklich den 84 jährigen Cykel anwandte, denn 6 mal 84 504, zeigt aber auch, dass er den Anfang seiner Cykeln in das Jahr 28 p. Chr. nat. (532-504) setzte, also von der passio Domini, nicht wie Prosper vom Jahre 46 p. Chr. an rechnete. Das zeigt auch die Notiz zum Jahre 117 p. Chr. 5): 'Fiunt a passione Domini usque ad con

1) Mommsen p. 656 hält 'Horosius' für Verwechselung statt 'Hieronymus', doch ist wahrscheinlicher, dass der Schreiber an die Weltchronik der Sammlung dachte, welche, wie alle andern Recensionen derselben, die Ueberschrift trägt: 'Incipit chronica Horosii' (Mommsen p. 638) und aus der der Schreiber einen Satz entnahın. Die ganz luftigen Vermuthungen, welche Pallmann II p. 232—245, namentlich p. 241 zum Theil mit auf diese Notiz basirt, sind von Waitz, Nachr. p. 113 zurückgewiesen. 2) II, 197. Pallmann bekämpft hier Mommsens Ansicht, welche dieser an der citirten Stelle so wenig wie sonst irgendwo ausgesprochen hat, dass die Ravennater Annalen Prosper benutzt hätten. M. sagt nur (p. 656), dass der Schreiber von B die 84 jährigen Ostercykeln aus Prosper nachtrug. 3) Oder 50 p. Chr. s. o. S. 82 f. 4) Von 46 bis 76 Lücke in B. B giebt nie die Nummer des Cykels an. sen p. 660; Ronc. II c. 144.

5) Momm

sulatum Nigri et Aproniani anni LXXXIV', wobei die Notiz: 'His coss. cyclus paschalis revolutus est' vielleicht nur durch Zufall ausgefallen ist. Diese, sowie einige andere Zahlen stimmen wegen der Mangelhaftigkeit des Consularverzeichnisses nicht. Die Cykeln sollten fallen auf 28, 112, 196, 280, 364, 448, 532, fallen aber auf 117, 197, 280, 370, 448, 532.

Wenn hier somit die Benutzung Prospers zurückgewiesen werden kann, so muss doch nach einer andern Seite enge Verwandtschaft mit ihm constatirt werden. Es ist schon oben) davon gesprochen, dass die Consultabellen beider Quellen fast ganz identisch sind, doch kann die des Anon. Cusp. nicht aus Prosper e tlehnt sein, wie schon die oben angeführten Beispiele von Abweichungen und Aenderungen in Prospers Tafel zeigen. Die Fasten desselben beginnen auch erst mit der passio Domini, der Anon. Cusp. schon bei Julius Caesar 47 a. Chr. Dem Letzteren scheint ein vollständiges Consulnverzeichniss von Anfang der Republik an vorgelegen zu haben, denn es sind in seiner Liste durch irgend welche Art von Versehen Consulnpaare viel früherer Zeit, ja das erste Consulnpaar: Brutus et Collatinus hineingekommen 2). Das Königsverzeichniss am Anfange der Liste kann das nur bestätigen. Bei Prosper darf man zwischen der Consultafel und dem mitgetheilten historischen Stoff scheiden, denn beide sind aus verschiedenen Quellen geflossen, nicht so bei dem Anon. Cusp., denn hier zeigt die Vergleichung mit den idatianischen und den Fasten am Schluss des Anonymus Scaligeri 3), welche ebenfalls mit unserer Liste eng verwandt 4) sind, dass beides ursprünglich zu einander gehört. Auf die Uebereinstimmung zwischen Anon. Cusp. und Anon. Scal. hat Mommsen5) aufmerksam gemacht. Pallmann) vermag den Beweis dafür nicht zu finden und zu führen, doch dürfte das nicht grosse Schwierigkeiten haben. Man wird sich dabei erinnern, dass die ganze chronologische Sammlung, welche wir mit dem Namen des Anon. Scal. bezeichnen, aus dem griechischen in das lateinische rückübertragen ist, und zwar von einem Manne, der nach Scaligers Ausdruck weder griechisch noch lateinisch recht verstand. Es wird darum leicht erklärlich sein, dass die Fasten desselben noch weit corrupter sind, als die des Anon. Cusp. (Mommsen 1. c.) Sie sind in Alexandrien geschrieben, es sind Alexandrien speciell betreffende Zusätze gemacht, die Bischöfe dieser Stadt, namentlich aber die Praefecti Augustales werden genannt, Stücke, die heilige Geschichte betreffend,

1) Heft I, S. 77 f. 2) So ferner die Consuln der Jahre 83, 71, 70, 63 a. Chr., vgl. Mommsen p. 657. 3) In Scaligers Eusebius (Amsterdam 1658 fol.) 2. Abth., p. 82-85. 4) De Rossi, Inscriptt. I p. LVIII. 5) Chronogr. p. 656. 6) II p. 197 u. 220.

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