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nothwendig, noch einige allgemeine Bemerkungen vorauszuschicken, welche aus dem Vorhergehenden resultiren, um unsere Behandlungsweise im Folgenden zu rechtfertigen, welche der von Kaufmann befolgten direct entgegengesetzt ist. Wenn die ravennatischen Annalen von Anfang des fünften Jahrhunderts bis über die Mitte des sechsten Jahrhunderts hinaus gleichzeitige Quelle sind; wenn wir Benutzung derselben schon in der Mitte des fünften und dann wieder am Ende des sechsten Jahrhunderts nachweisen können, so folgt daraus, dass sie zu verschiedenen Malen redigirt und publicirt sein müssen. Bei jeder erneuten Redaction können Aenderungen vorgenommen, Zusätze und Verkürzungen angebracht sein, auch die Consultafel kann solche Veränderungen erlitten haben. Daraus folgt wiederum, dass Chronisten, welche zu verschiedenen Zeiten die Fasten benutzten, in ihrer Consultafel Differenzen aufweisen und dennoch aus derselben Quelle geschöpft haben können. In Consulnlisten kommen bekanntlich sehr leicht Versetzungen, Auslassungen, Verschreibungen und dergleichen Fehler vor; diesen Umstand wird man in erster Linie berücksichtigen müssen, wenn man verschiedene Listen miteinander vergleicht, um weitere Resultate daraus zu ziehen. Das wird namentlich in Betracht gezogen werden müssen bei der Liste des Anon. Cusp., welche nur in einer sehr späten Handschrift ich wiederhole das hier nochmals und zwar in abscheulicher Verwirrung erhalten ist: gewiss nur ein trauriger Rest, wenn ehemals, wie wir annehmen, zahlreiche Exemplare dieser Fasten über ganz Italien und auch über andere Provinzen verbreitet waren. Bei solcher Lage der Dinge werden die Consultafeln in diesem Abschnitt nur als ein geringerer Factor für die Kritik zu betrachten sein. Wir müssen da noch zwei andere eigentlich ganz selbstverständliche Grundsätze aufstellen. Es ist nicht nur möglich, sondern recht wol glaublich, dass ein Chronist zwei oder mehrere Consulnlisten neben einander benutzt und aus einander ergänzt; zweitens ist es ebenso gut möglich, dass ein Chronist zwei verschiedene Consularannalen benutzt, aus dem einen Exemplar allein aber die Consulnliste schöpft und aus dem anderen Nachrichten in sein Werk herübernimmt. Das wollen wir festhalten für die folgende Untersuchung.

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Nun noch eine Bemerkung: der Ausdruck der Consularannalen ist so nüchtern, trocken und hart, dass die Chronisten, welche sie benutzten, ihre Nachrichten meist nicht in der gegebenen Form übernahmen, sondern jeder nur einigermassen stylgewandte Autor gab sie in lesbarerer Form wieder. Die genauen Daten wurden fast allemal, die genauen Ortsbestimmungen theilweise weggelassen, dagegen machte man Zusätze, welche den historischen Zusammenhang der Dinge einiger

massen andeuteten. Solche Zusätze und Veränderungen werden niemals als durchschlagende Beweismittel gegen die Benutzung der Fasten in einer Quelle überhaupt gebraucht werden können. Namentlich Chronisten, denen andere Quellen zu Gebote stehen, oder die den erzählten Dingen zeitlich nahe stehen, geben häufig viel mehr als die Fasten, widersprechen ihnen sogar in einzelnen Dingen, und haben sie dennoch benutzt: sie dienen dann häufig nur als chronologisches Gerüst.

Der Anon. Cusp. macht in allen Stücken den Eindruck, dass er eine sehr alte Fastenableitung sei; das zeigt namentlich auch die Consulnliste, in welcher den Herrschern noch mehrfach die ihnen gebührenden Prädicate beigelegt sind 1); das Alter zeigt sich aber namentlich darin, dass beim Jahre 484 nur der weströmische Consul Venantius genannt, der oströmische dagegen, Theoderich der Ostgothen und späterer König von Italien, weggelassen ist. Gewiss eine höchst auffallende Erscheinung, da beim Jahre 493 Theoderich den Titel 'Dominus noster' erhält. Auf der andern Seite ist die Liste aber auch durch Schreiberhände verderbt); die Consuln der Jahre 481 und 491 sind ausgefallen, beim Jahre 458 hat der Schreiber aus Versehen für Maioriano' den zweiten (oströmischen) Consul des Jahres 460 gesetzt; weitere kleine Verderbnisse sind von keinem Belang. Trotz des Alters der Consultafel ist es aber doch möglich und erwiesen, dass der Anon. Cusp. aus einer späteren Fastenredaction geflossen ist, er repräsentirt nicht die älteste Fastenrecension, darin geht ihm Cassiodor voran.

3. Die Chronik des Cassiodorius Senator.

Die Benutzung der ravennatischen Annalen in Cassiodors Chronik hat Mommsen 3) vermuthet, Waitz 4) nachgewiesen, aber die Benutzung beginnt erst mit dem Jahre 456, bis dahin schreibt er Prosper aus 5). Einiges, was er aus Prosper entnahm, hat er im gothischen Interesse geändert), wirkliche Zusätze zu den Excerpten aus Prospers Chronik sind nur folgende): zum Jahre 451 die Ortsangabe in campo Catalaunico' für die Hunenschlacht des Jahres 451, zu 452 (Attila) Aquilejam magna vi dimicans introiviť, zu 455 die Angabe des Ortes 'in campo Martio', wo Kaiser Valentinian III. erschlagen wurde. Wenn er bis hieher nur einer Quelle folgt, so liegt die Annahme nahe, dass er auch in dem Abschnitt von 456 an nur aus einer Quelle schöpft. Dagegen behauptet nun

sius. geführt.

1) DN bei mehreren Herrschern, NP bei Honorius, pp bei Anasta2) Verderbnisse in den Nachrichten haben wir oben S. 230 auf3) Chronik des Cassiod. Senator p. 570. 4) Nachrichten 5) Mommsen, Cassiod. p. 567. 6) Mommsen, Cassiod. 7) Ich spreche nur von den späteren Abschnitten.

S. 84 f. p. 568 ff.

Kaufmann 1), Cassiodor habe nur für die Geschichte Odovachar's aus den Fasten geschöpft und stützt diese Behauptung dadurch, dass er von 456-476 einige Nachrichten mehr oder weniger oder abweichend von den Fasten bringt. Das widerspricht einem selbstverständlichen Grundsatze der Kritik: hat Cassiodor überhaupt die Ravennater Annalen benutzt, so muss man so viele seiner Nachrichten auf sie zurückführen, als irgend möglich ist. Nun findet sich eine ganze Reihe von Nachrichten des Anon. Cusp. in dem Abschnitte von 456 bis 476 ohne jeglichen Zusatz bei Cassiodor wieder:

Anon. Cusp.

Cassiodor.

455. Et levatus est imperator Post Maximum Avitus in Gallia in Gallis Avitus VI. Id. Julias. sumit imperium.

464.

His coss. occisus est Be-His conss. rex Halanorum Beorgor rex Alanorum Bergamo orgor apud Pergamum a paad Pedemontis VIII. Id. Febr. tricio Ricimere") peremptus est. 468. His cons. occisus est Mar-Hoc cons. in Sicilia Marcellinus cellinus in Sicilia mense Aug. occiditur. 474. His consul. [depositus est]

de imperio Glicerius in portu Eo etiam anno Romae Glycerio urbis Romae. Eo anno levatus Nepos successit in regno. est DN. Julius Nepos VIII. Kal.

Julias.

475. His cons. introivit Ra- Eodem anno Orestes, Nepote vennam patricius Orestes cum in Dalmatias fugato filio exercitu et fugavit imp. Ne-suo Augustulo dedit imperium. pos ad Dalmatias V. Kal.

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Wir haben hier nur die Nachrichten zur Gegenüberstellung ausgewählt, an welchen Cassiodor am wenigsten geändert hat, sie zeigen, dass auch hier die Ravennater Fasten benutzt sein müssen 3). Mehr als alle anderen Ableitungen hat er den

1) Fasten S. 278 f. 2) In der ursprünglichen Quelle hat zweifellos 'a Ricimere' gestanden, wie Marcell. Comes zeigt. 3) Kaufmanns sonstige Einwürfe sind von keinem Belang. Er vergleicht diejenigen Nachrichten des Anon. Cusp. und Cassiod., welche die wenigste Uebereinstimmung haben und kann auf solche Weise zu seinem Resultat kommen, es bestehe kein Zusammenhang. Wenn er sagt, die Uebereinstimmung bestehe nur in solchen Dingen, die jeder Chronist nothwendig berichten musste, so fragt man, warum musste jeder Chronist Ricimers Sieg über die Alanen und Marcellins Ermordung berichten, wenn er z. B. keine Quelle hatte, welche ihm die beiden Ereignisse meldete? Wenn Cassiod. einmal zum Jahre 473 'His conss.', Anon. Cusp. dagegen 'Hoc cons.' richtig sagt, weil nur ein Consul genannt ist, so ist das ein

Ausdruck seiner Quelle geändert, stark verkürzt, die ungelenken kurzen Sätze derselben in mehr biegsame Form gebracht. Sätze wie 'His conss. Placentiae deposuit Avitus imperium' sind in der That nichts weiter, als eine Umschreibung und Verkürzung der betreffenden Fastennotiz1). Aber auch mehrfach Zusätze 2) hat Cassiodor hier gemacht: seine Notiz zu 465: 'His conss., ut dicitur Ricimeris fraude, Severus Romae in palatio veneno peremptus est' kann so nicht in den Fasten gestanden haben. Es konnte dort nicht gesagt sein, dass Severus an Gift gestorben sei, noch weniger, dass es auf Ricimers Anstiften geschehen sei. Dergleichen melden die Fasten niemals. Die Nachricht ist überdies gewiss falsch und beruht nur auf einem Gerücht; schwerlich hat sie Cassiodor einer schriftlichen Quelle entnommen. Die Notiz zum Jahr 464: His conss. Maiorianus inmissione Ricimeris extinguitur, cui Severum natione Lucanum Ravennae succedere fecit' ist wiederum nur eine Umschreibung der betreffenden Fastennachricht3), jedoch hat Cassiodor hinzugefügt, dass Severus aus Lucanien stammte; die Thatsache musste ihm selbst bekannt sein, da er selbst aus Süditalien (Bruttien) gebürtig und sein Vater Corrector von Bruttien und Lukanien gewesen war 4). Ebenso verhält es sich mit den Nachrichten zu 472 und 473. Die Worte 'Gundibado hortante' unter dem letzteren Jahre sind wiederum ein sachlicher Zusatz Cassiodors. Es tritt hier der Fall ein, den wir oben bemerkten: Cassiodor muss selbstverständlich von der Geschichte der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts mehr gewusst haben, als ihm die Fasten boten, aber für seine kurze Chronik war ihm die Benutzung der Fasten genügend, er ergänzte sie nur an wenigen Stellen aus eigener Kenntniss. Er muss ein Fastenexemplar benutzt haben, welches etwa bis 493 reichte 5), doch war es eine ältere und bessere Redaction als die, welche im Anon. Cusp. vorliegt, wie Waitz) zeigt.

fach eine kleine Nachlässigkeit von Cassiodor, wie sie bei jedem Chronisten vorkommt, und in seinem Fastenexemplar kann auch sehr wol 'His conss.' gestanden haben; auf dergleichen Kleinigkeiten darf niemals entscheidendes Gewicht gelegt werden, wie es Kaufmann thut.

1) Der Anon. Cusp. hat an dieser Stelle die Worte 'et deiectus est de imperio', welche die Quelle wahrscheinlich hatte, übergangen. 2) Einige hebt Waitz a. a. O. hervor. 3) Anon. Cusp. a. 461: His coss. depositus est Maiorianus imp. a patricio Ricimere Dertona IIII. Non. Aug. et occisus est ad fluvium Ira VII. Id. Aug. Et levatus est imp. DN. Severus XIII. Kal. Decembr. In dem letzten Satz ist 'Ravennae' ausgefallen, denn es ist Gesetz, dass der Ort der Erhebung der Herrscher regelmässig angegeben wird. 4) Cassiod. Var. I, 3. 5) Es lässt sich wenigstens weiter nicht Benutzung der Annalen nachweisen. 6) Nachrichten S. 84 f., 110 ff.

Es bleiben jedoch in dem Abschnitt von 456 bis 486 bei Cassiodor in der That einige Nachrichten zurück, welche sich nicht mit Bestimmtheit auf die Ravennater Annalen zurückführen lassen 1). Es sind folgende: zu 458. His conss. Maiorianus in Africam movit procinctum; zu 469: His conss. Arabundus imperium temptans iussu Anthemii exilio deportatur; zu 470: His conss. Romanus patricius affectans imperium capitaliter est punitus; zu 471 die Nachricht über Aspar's Ermordung in Constantinopel. Die zu 4692) und 4703) gemeldeten Ereignisse spielten in Rom, man denkt darum hier zunächst an eine römische Quelle. Dass Cassiodor eine solche benutzte, wird bestätigt durch seine Notiz über Anthemius Erhebung. Sie lautet (zu 467): His conss. Anthemius a Leone imp. ad Italiam mittitur, qui tertio ab urbe miliario in loco Brontotas suscepit imperium. Der Anon. Cusp. sagt nur: His coss. levatus est imp. doñ. Anthemius Romae prid. Id. Apr. 4) Cassiodor giebt also eine viel genauere Ortsbestimmung, welche auf eine römische Quelle deutet. Es ist den Consultafelannalen eigenthümlich, so genaue Ortsbestimmungen, namentlich bei Kaisererhebungen, anzugeben; ich halte es darum für mehr als wahrscheinlich, dass Cassiodor neben den ravennatischen auch römische Fasten benutzte. Darauf mag man es zurückführen, dass seine Consultafel in einigen Punkten von der des Anon. Cusp. abweicht), obgleich die Differenzen sich wol schon dadurch erklären lassen, dass Cass. eben eine andere ravennatische Fastenrecension benutzte, als die, aus welcher Anon. Cusp. geflossen ist. Auch Paulus Diaconus benutzte in seiner römischen Geschichte die römische Quelle, über welche wir dann unten weiter handeln.

4. Die Chronik des Marcellinus Comes.

Schon ein Jahr vor Cassiodor hat Marcellinus seine Chronik zum ersten Mal publicirt und in ihr die ravennatischen Annalen benutzt, wie Waitz ) nachgewiesen hat. Marcellinus berücksichtigt die weströmischen Dinge nur nebenher, und für sie sind in seinem späteren Theile die ravennatischen Annalen die einzige Quelle. Zu Anfang der Chronik hat er stark Orosius ausgeschrieben und darum mehr über weströmische

1) Freilich ist für diesen Abschnitt gerade das Material zur Vergleichung sehr dürftig. Erst mit 473 treten Anon. Vales. und die Chronik von 641 ein, welche die ganze Fülle der ravennatischen Nachrichten enthalten, 2) Apoll. Sidon. epp. I, 7. 3) Joa. Ant. fr. 207 bei Müller, Fragm. hist. graec. IV, 617. 4) Marc. aus den ravennatischen Annalen, Marius und Orstnamen gar nicht. 5) Kaufmann S. 279 ff. dor benutze nicht die ravennatische Tafel.

Com. hat die Notiz nicht Auct. Prosp. geben den schliesst daraus, Cassio6) Nachrichten S. 85 ff.

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