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III.

476. 1) fratremque et Paulus frater ejus Cujus frater nomine ejus nomine Paulum Ravenna occiduntur. Paulus apud Ravenpenes Ravennam positum interfecit.

nam residens ab Odoacris exercitu oppressus interiit in Pineta pridie Kal. Septembr.

Des Anon. Cusp.: 'Eo anno occisus est Paulus frater ejus Ravenna in pinita prid. Non. Sept.' beweist, dass Text III die ursprüngliche Quelle am vollständigsten wiedergiebt. Warum der Verfasser diese dreimalige Ueberarbeitung giebt, ob er aus Versehen die Abschnitte 475 bis 489 zweimal hintereinander geschrieben hat und die Jahre 458 bis 473 dafür ausgelassen, wird sich nicht entscheiden lassen. Es ist aber interessant zu sehen, dass in dem dritten Text nur die ravennatischen Annalen, nicht auch die übrigen Quellen verarbeitet sind. Hille irrt nämlich, wenn er meint (p. 7), dass in dem Stück von 455 bis 523 nun ausser dem, was aus Isidor und dem Papstverzeichniss stammt, alles aus den ravennatischen Annalen entnommen sei. Er citirt für seine Ansicht die Abhandlung von Waitz 2); dort heisst es aber (p. 95) nur: 'Andere Quellen für diese italischen Dinge hat der Verfasser offenbar nicht gehabt'. Nun gehen aber neben den Nachrichten über italische Dinge stetig solche über gallische, namentlich über westgothische Dinge her und diese können nach dem oben gesagten in den ravennatischen Annalen nicht gestanden haben. Zum Jahre 496 hat die Chronik die Notiz: 'Alaricus anno XII. regni sui ancones obtinuit' und zum Jahre 498: 'Anno XIIII. Alarici Franci Burdigalam obtinuerunt' etc. Dass diese Notizen aus den Annalen von Ravenna herstammen, wird Niemand glauben wollen, denn ganz abgesehen von dem Inhalt derselben, wie sollten die ravennatischen Annalen dazu kommen, plötzlich nach Regierungsjahren des Westgothenkönigs zu rechnen 3)?

1) 'Odovachar tödtet Paulus des Orestes Bruder' besagt die Stelle. 2) p. 7: 'Primum usque ad annum 493 exceptis parte anni 475 et anno 492 omnia sumpta esse ex Anonymo Rav. I ostendit Waitzius 1. c.' Die beiden ausgenommenen Stellen sind Isidor entlehnt. 3) Die zweite dieser Notizen ist auch offenbar zu einem ganz falschen Jahre gesetzt. Richter vermuthet, dass statt 'anno XIIII', 'anno XXIIII' zu lesen sei, gewiss mit Recht (Richter, Annalen des fränkischen Reichs p. 38 n. 2). Doch hat unser Compilator schon so gelesen und hat danach richtig zum Jahre 498 die Notiz gesetzt, da Alarich 484 zur Regierung kam, obgleich der Chronist selbst Alarichs Regierungsanfang erst 486 setzt, der zweite Text sogar erst 487.

Neues Archiv I. etc.

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Eben aus der Quelle, aus welcher diese beiden Nachrichten entlehnt sind, werden auch die westgothische und burgundische Ereignisse betreffenden Nachrichten zu 4551), 457, 4762), 4863) entnommen sein. Wenn wir aber sehen, dass der langobardische Chronist neben den Ravennater Annalen noch eine gallische annalistische Quelle benutzte, so werden wir dieser auch die interessanten Zusätze zum Prosper bei 451: 'pugnatumque est in quinto miliario de Trecas loco nuncupato Maurica in Campania'4) und zu 453: Thorismotus rex Gothorum post mortem patris Alanos bello perdomuit' zuschreiben müssen, denn die ravennatischen Annalen beschäf tigen sich durchaus nie mit germanischen Völkern, wenn diese sich nicht auf italischem Boden befinden. Hilles Irrthum in Bezug auf die Quellen der von ihm edirten Chronik hat zu weiteren Irrungen Veranlassung gegeben, darauf hin hat früher wol Kaufmann die beiden Nachrichten zu 451 und 453 ohne weiteres als ravennatisch behandelt) und eine Benutzung der ravennatischen Annalen bei Gregor v. Tours, dem sogenannten Severus Sulpitius und Fredegar darauf begründet.

Er giebt jetzt diese Ansicht mit gutem Grunde auf"). Die ganze Gruppe von Quellen, welche in der Nachricht zum Jahre 451 zusammenstimmt, hat vielmehr aus gallischen Annalen geschöpft, namentlich auch, weil diese Nachricht in zwei Quellen in Verbindung mit der zu 453 über den westgothischalanischen Krieg erscheint. Wegen des gewaltigen Eindrucks, den die Schlacht von Troyes auf die Zeitgenossen machte, wäre es immerhin möglich, dass die ravennatischen Annalen eine kurze Notiz über sie aufgenommen hätten, und es ist das sogar in einigem Masse wahrscheinlich, doch lautete diese dann, wie wir sehen werden, nur etwa folgendermassen: 'Pugna facta est in Galliis inter Aëtium et Attilam regem Hunnorum cum utriusque populi caede' und enthielt nicht einmal die Ortsangabe 'in campo Catalaunico', welche Cassiodor bringt. Auch Binding hat sich durch Hille verleiten lassen, alle gallischen Nachrichten, welche die Chronik von 641 bringt, auf die ravennatischen Annalen zurückzuführen"); die Folgerungen, die er daraus zieht, sind alle falsch, weil die Prämisse falsch ist.

Scheidet man aus dem Abschnitt von 455 bis 493 der Chronik alles aus, was entweder den gallischen Annalen oder Isidors Chronik entnommen ist, so ist der Rest fast ausschliesslich eine Ueberarbeitung der ravennatischen Annalen,

1) Der vielbesprochene Satz 'At Gippidos Burgundionos intra Galliam diffusi refelluntur'. 2) Nur in Text I. 3) In Text II zu 487. 4) Diese und die folgende Notiz bei Hille p. 6. 5) Forschungen VIII, 119 ff. 6) Fasten S. 282. 7) Burgund. Roman. Kgr. I, 51 f. n. 219, Excurs I, S. 274.

welche im Einzelnen den Anon. Cusp. in sehr erwünschter Weise ergänzt. Schon zum Jahre 455 bringt die Chronik da einen Satz der Quelle, welcher im Anon. Cusp. fehlt. Dieser sagt nämlich nur: 'Et levatus est imperator in Gallis Avitus VI. Idus Julias', die Chronik fügt hinzu Italiamque [cum praesumpti honoris collegiis]1) ingressus XI. Kal. Oct.'; keine der anderen Ableitungen bringt die Notiz, da diese gewöhnlich das Datum weglassen und ohne das Datum hat sie überhaupt keinen Werth mehr. Gerade das ist ein ausserordentlicher Vorzug der Chronik von 641, dass sie regelmässig die Daten beibehält und dadurch uns ermöglicht, die Daten des Anon. Cusp. zu controliren. Sonst sind gerade diese beiden Fastenableitungen ausserordentlich nahe verwandt; sie gehen beide, wie Waitz 2) nachgewiesen hat, auf eine Abschrift der Fasten zurück, welche durch ein Versehen den Einfall Theoderichs in Italien erst in das Jahr 490 statt zum Jahre 489 setzte. Durch diese Verschiebung sind nun die Nachrichten zu den letzten Jahren überhaupt in diesen beiden Fastenableitungen chronologisch in Unordnung gekommen; die Fehler, die dadurch entstehen, sind in beiden die gleichen. Die Ereignisse der Jahre 490 und 491 sind nämlich in der Chronik sämmtlich unter das Jahr 491 gesetzt, beim Anon. Cusp. sind die des Jahres 490 gänzlich fortgefallen, ebenso auch der Consulname für das Jahr 491. In dem Archetypon dieser Recension fand gewiss dasselbe statt, was für die Chronik von 641 bemerkt wurde. Dann sind aber wieder in beiden Ableitungen die Ereignisse der Jahre 492 und 493 dem letzteren allein unterstellt. Die erste Nachricht nämlich, welche unter dem Consulat des Albinus (493) bemerkt wird, besagt, dass Theoderich von Rimini nach Ravenna mit Schiffen zurückkehrte; das Datum derselben lautet in beiden Ableitungen übereinstimmend IIII. Kal. Septembris; es geschah, um Ravenna auch von der Seeseite abzusperren. Odovachar kapitulirte aber schon Ende Februar des Jahres 493: das gemeldete Ereigniss gehört somit schon in das Jahr 492 und die Nachrichten zu 493 beginnen im Anon. Cusp. erst mit den Worten 'Hoc cons. facta est pax', in welchen das 'Hoc cons.' Formel, welche gemeinhin nur bei der ersten Jahresnachricht zu stehen pflegt andeutet, dass hier in der ursprünglichen Quelle in der That erst der Consul des Jahres 493 angemerkt war.

eine

Dass die Chronik und Anon. Cusp. auf dieselbe, schon verdorbene Recension zurückgehen, zeigt sich auch in dem Umstande, dass Erstere in den meisten Fällen da die Quelle

1) Das Eingeklammerte ist vielleicht willkürlicher Einsatz des

Compilators. 2) Nachrichten S. 110 f.

vollständiger wiedergiebt, wo im Anon. Cusp. durch leergelassenen Raum angedeutet ist, dass etwas fehlt. Dem Schreiber des Wiener Codex scheint eine alte, schlecht erhaltene Handschrift vorgelegen zu haben, die er an mehreren Stellen nicht mehr entziffern konnte, daher die Lücken bei ihm. So meldet der Anon. Cusp. zu 493 den Kampf zwischen Friderich und Tufa in der Gegend zwischen Verona und Trient, der Ausgang des Kampfes wird nicht berichtet, es ist aber in der Handschrift danach eine Zeile leer gelassen. Die Lücke füllt die Chronik von 641 mit den Worten aus: 'sed cum utriusque partis multa milia caderent, Tufa interfectus proelio finem dedit'. In der Quelle stand dafür, wie wir aus Beispielen von anderen Schlachtenberichten ersehen können: 'et multi (oder populi) ceciderunt ab utraque parte et occisus est Tufa mag. mil.'

Der Anon. Cusp. hat zum Jahre 482 folgende Worte: 'His coss. occisus est Dalmatias V. Kal. Dec.' Die Lücke ist, wie die Chronik') zeigt, mit den Worten 'Ovida ab Odovacre rege ad' auszufüllen. Beide Ableitungen setzen also Ovidas Tod in das Jahr 482, dagegen meldet eine dritte Ableitung, Cassiodor nämlich, dasselbe Ereigniss schon zum Jahre 481. Weil wir nun in Anon. Cusp. und Cont. Havn. mehrere gleichartige Verschiebungen wahrgenommen haben, so müssen wir annehmen, dass auch dieses Ereigniss bei ihnen ein Jahr zu spät angesetzt ist. Die gemeinsame Quelle, aus der beide Ableitungen flossen, war auch hier schon verderbt. Anon. Cusp. hat zum Jahre 481 die Worte: 'His cons. occisus est . . VII. Id. Octobris'. Die Lücke lässt sich aus keiner anderen Quelle ergänzen, wenn wir nicht annehmen, dass eben hier schon Ovidas Tod gemeldet wurde. Die Verschiebung der Notiz zum Jahre 482 würde sich dann so erklären, dass in der Quelle dieselbe Notiz zweimal zum Jahre 481 und 482 aus Versehen beigeschrieben war. Allerdings passt das hier gegebene Datum VII. Id. Octobris nicht auf jene Notiz, denn die Chronik nennt V. Id. Decemb. als Todestag des Ovida, der Anon. Cusp. zum Jahr 482 selbst V. Kal. Dec. In der Chronik sind fast alle wirklich sachlichen Zusätze in Bezug auf italische Ereignisse, welche dem Anon. Cusp. fehlen, aus den Ravennater Annalen entnommen. An einer Stelle kann das jedoch zweifelhaft sein: den Kampf Odovachars gegen die Rugen melden vier Fastenableitungen, nämlich Anon. Cusp., Cassiodor, Anon. Vales. und die Chronik von 641; nur die Letztere meldet, dass der Kampf 'supra

1) Ed. Hille p. 29: Odoachar rex in Dalmatiis proficiscitur, cui cum obsistere cum exercitu Ovida conaretur, ab Odachre oppressus interiit V. Id. Dec.

Danubium' stattgefunden habe. Anon. Vales. 1) und Cass. 2) geben die Nachricht nur in sehr verkürzter Form wieder, die Örtsbestimmung kann bei ihnen ausgefallen sein. Im Anon. Cusp. lautet die ganze Stelle: 'Hoc cons. pugna facta est inter Odoacrem regem et Fevvanum 3) regem Rugorum_et_vicit Odoacar et adduxit captivum Fevvanum regem sub die XVII. Kal. Decemb.' Die Formel 'sub die' ist höchst auffallend, sie kehrt sonst niemals in den Fasten wieder, die doch in dem Ausdruck sich stets so gleich bleiben. Es ist zugleich in den Fasten durchaus gebräuchlich, die Ortsbestimmung für alle Ereignisse, namentlich für Schlachten anzugeben; man darf darum vermuthen, dass 'sub die' im Anon. Čusp. durch Verderbniss aus 'supra Danubium' entstanden ist.

Die Chronik bringt diesen Ausdruck zweimal in dem ersten Text, einmal in dem zweiten. Der erste Text schliesst: 'Pugnatum est supra Danubium cum Fevva et Rugis XV. Kal. Jan. Es wird hier der Gesammtinhalt der Fastennachricht noch einmal rekapitulirt, und dabei kehrt die Ortsbestimmung wieder. Die Datenangaben der beiden Quellen stimmen nicht überein, Anon. Cusp. giebt XVII. Kal. Decemb., die Chronik XV. Kal. Jan., da liegt es sehr nahe, zu vermuthen, dass im ersteren 'Decembr.' für 'Danubium' verschrieben ist, dass also die Quelle die Ortsbestimmung, welche die Chronik giebt, brachte. Diese giebt die Quelle vollständiger wieder, wenn sie zum Jahre 474 sagt: 'Glicerius de imperio dejectus a Nepote patricio in portu urbis Romae episcopus ordinatur', wo Anon. Cusp. nur hat: 'His consul. . . . . de imperio Glicerius in portu urbis Romae'. Dass der Zusatz der Quelle angehört, lehrt der Anon. Vales. §. 36: 'superveniens Nepos patricius ad portum urbis Romae, deposuit de imperio Glycerium et factus est episcopus' und Marcellins Chronik): 'Glycerius

a Nepote imperio expulsus, in portu urbis Romae ex Caesare episcopus ordinatus est'. Nur in einer einzigen italischen Nachricht des Abschnittes von 456 bis 493 bemerken wir in der Chronik einen sachlichen Zusatz, der nicht den ravennatischen Annalen entnommen ist. Wenn der Chronist nämlich zum Jahre 456 sagt: 'Commisso proelio Avitus cum magna suorum cede terga vertit, quem vitae reservatum Eu

1) §. 48: 'Igitur Odoachar rex bellum gessit adversus Rugos, quos in secundo (?) vicit et funditus delevit'. Soll 'in secundo' 'zum zweiten Male' bedeuten? Odovachar hat doch noch niemals gegen die Rugen gefochten, wenigstens wissen wir und der Anon. Vales. nichts davon. Vielleicht ist die Stelle verdorben. 2) Ed. Mommsen p. 656: 'Hoc cons. Odovacar Foeba rege Rugorum victo captoque potitus est'. 3) Es ist hier die gleiche Schreibung des Namens im Anon. Cusp. und Cont. Havn. zu beachten. 4) Ind. XII. Rone. II, 297.

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