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Die Consultafel reicht in dem Auctarium bis zum Jahre 543 = iterum p. c. Basili, die Paschaltafel von der ersten alten Hand geschrieben reicht bis zum Jahre 560 = a. 533 a passione Domini1), dieselbe Hand hat aber noch die Jahrzahlen der prosperischen Aera bis zum Jahre 567 595 p. Chr. hinter einander geschrieben, ohne die Zeilen mit der Osterangabe auszufüllen. Eine jüngere langobardische Hand hat die Osterdaten der Jahre 587 bis 612 eingetragen, und zwar stehen in der ersten Columne nach längerem leeren Raum die Jahre 587 bis 593 ohne Angabe der Indiction, sie sind den von der ersten Hand noch geschriebenen Zahlen 561 bis 567 588 bis 594 p. Chr.), also sämmtlich um ein Jahr zu spät, beigesetzt. Dann folgen in der zweiten Columne 2) die Jahre 594 bis 612 mit Angabe der Indiction 3).

Die Paschaltafel des ersten Schreibers reicht also bis 560, er scheint die Consultafel von 543 an deshalb nicht mehr fortgeführt zu haben, weil bekanntlich seit 541 keine neuen Consuln mehr ernannt wurden nur die Kaiser übernahmen regelmässig für ihr erstes Regierungsjahr das Consulat und der Fall trat zwischen 541 und 560 nicht ein) —; man rechnete nach anni p. c. Basilii, des Consuls von 541, der Schreiber unterliess es, die Formel immer zu wiederholen. Die Paschaltafel ist nicht berechnet, sondern durch fortgesetzte Eintragung enstanden, denn mehrfach sind Abweichungen in Betreff der Osterfeier angemerkt, z. B. beim Jahre 539 heisst es: 'DXII. Appione cons. Pascha VIII. Kal. Mai. Luna XXI. Alii XVI. 5) Kal. Mai. Lun. XV. Nonnulli VI. Kal. April. Lun. XVII. quae tertia est'. So heisst es zum Jahre 482: 'Pascha XIV. Kal. Mai. Luna XV. Greci VIII.®) Kal.

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...

Die

1) Die Angabe des Osterdatums für das letzte Jahr 560 (533) lautet unrichtig XI. Kal. Mai. (April. 21) für V. Kal. Apr. Auch die Angaben für die Jahre 557 (530) und 558 (531) lauten falsch: März 31 für April 1 und April 22 für April 21, die übrigen Daten für die letzten Jahre sind richtig. 2) Roncalli I, 733/4. Er sagt, man könnte nicht leicht erkennen, zu welchen Jahren die Osterdaten gehören, darum mache ich hier die betreffenden Angaben. 3) Bei Ind. XIIII = 611 steht VII. Kal. April. (März 26) das Osterdatum des Jahres 612, das für 611 ist ausgefallen. Żu Ind. XV 612 steht dann: Pasc. VII. selbe Zeile war also wol zweimal geschrieben. Bei Ind. I =613 ist dann nichts mehr beigeschrieben. 4) Die beiden jüngeren Hände haben die Kaiserconsulate zu 540 (567 p. Chr.), 553 (580 p. Chr.), 557 (584 p. Chr.), Ind. IX. (606 p. Chr.) theils richtig, theils falsch beigefügt. 5) XVI. Kal. Mai. April 16 d. J. 539 war kein Sonntag, wol aber der 17. April, Mansi schreibt deshalb auch XV. Kal. Mai. 6) Es ist VII. Kal. Mai. zu schreiben 25. April, auf welches Datum Ostern im Jahre 482 fallen sollte, aber schon Papst Leo I. verlangte im Gegensatz zu den Orientalen, dass man den 23. April als äussersten Ostertermin annehmen und es jedesmal 8 Tage früher feiern sollte, wenn es der Berechnung nach auf den 24. oder 25. April fallen müsste.

Mai. Luna XXII'. Ebenso wird die Abweichung der Orientalen in Betreff der Festfeier bei den Jahren 546 und 550 erwähnt. Dagegen fällt es nun sehr auf, dass an mehr Stellen die Latini oder Romani als die Dissentirenden genannt werden, ihr Osterdatum erst an zweiter Stelle erwähnt wird 1). So schon beim Jahre 475, ferner 497, 5362) und sonst noch mehrfach. Zum Jahre 501 heisst es: 'Pascha X. Kal. Maii Luna XVIIII. Romani VIII. Kal. April. Luna XV. Man sieht, es waltet kein Prinzip in der Aufnahme verschiedener Osterdaten zu einem Jahre. Die Tafel muss in der zweiten Hälfte des sechsten Jahrhunderts zusammengestellt sein, vielleicht ist sie aus mehreren Tafeln zusammengeschrieben.

Erst damals scheint auch die Consultafel mit der Paschaltafel verbunden zu sein. Die Consulnliste enthielt historische Notizen, welche theilweise ebenfalls in die Ostertafel übernommen wurden. Dass das Auctarium aus diesen beiden ursprünglich getrennten Bestandtheilen zusammengesetzt ist, deutet der Schreiber desselben selbst an, wenn er ihm die Ueberschrift giebt: 'Incipit epitoma temporum et indiculum pascae'. Noch von grösserem Gewicht ist, dass die Prosperfortsetzung von 446 bis 466 die Consultafel mit historischen Notizen ohne Osterangaben enthält. Pallmann3) und Waitz 4) haben behauptet, dass in dem Auctarium Prosperi die ravennatischen Annalen benutzt sind. Da wir gezeigt haben, dass die Prosperfortsetzung und die Consultafel des Auctarium zusammengehören, so folgt daraus, dass auch in jener die ravennatischen Annalen benutzt seien. Dadurch gewinnen wir eine grössere Anzahl von Nachrichten zur Vergleichung, der Beweis wird um so leichter zu führen sein, dass auch hier eine Fastenableitung vorliegt. Eines Beweises bedarf es nämlich noch, da Kaufmann 5) auch hier wiederum sich gegen die von Waitz aufgestellte Ansicht erklärt, dass das Auctarium die ravennatischen Annalen benutzt habe. Er glaubt vielmehr, die Nachrichten rühren von einem Zeitgenossen her und meint, die Aufzeichnung begann 464, bis wohin die Jahre der Welt summirt sind). Dass die Aufzeichnung hier nicht begann, haben wir gezeigt, nur die mit der Consulnliste verbundene Ostertafel begann 464, daher hier die Consummation"), welche

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1) Schon bei dem angeführten Jahre 539 war das damals orientalische Festdatum VIII. Kal. Mai. vorangestellt. 2) Das Auct. bringt zum Jahre 535 (508 a. Prosp.) zwei verschiedene Osterdaten, doch gehört das zweite III. Kal. April. März 30 zum folgenden Jahre 536. 3) Geschichte der Völkerwanderung II, 242. 4) Nachrichten S. 88. 5) Fasten S. 287 ff. 6) Darin sind wir mit ihm vollkommen einig, dass die Consultafel und eben die Fastennachrichten zusammengehören. 7) Pallmann II, 242, dem die Computation unnöthigerweise sehr auffällt, gründet darauf viel Conjecturen.

mit Benutzung der vorhergehenden Stücke der Handschrift, der Auszüge aus Hieronymus und Prosper und ferner aus Orosius gemacht ist'). Was die Gleichzeitigkeit der Aufzeichnung betrifft, so muss schon das einiges Bedenken erregen, dass die Consultafel von 446 bis 543 reicht, also fast ein volles Jahrhundert umfasst, lassen wir dass indess vorläufig dahingestellt. In dem Auctarium finden sich einige Nachrichten, welche auf die Ravennater Fasten durchaus nicht zurückgehen können. Zum Jahre 484 findet sich da die Notiz: Huniricus persequitur Catholicos'. Zu den Jahren 493 und 496 wird bemerkt, einige unwissende Vorwitzige und Wahnwitzige behaupteten, der Antichrist werde in dieser Zeit erstehen 2). Der römischen Synode von 501, welche in Betreff der zwistigen Papstwahl entscheiden sollte, wird Erwähnung gethan. Vesuvausbrüche werden zu den Jahren 505 und 512, zu letzterem auch eine Sonnenfinsterniss 3) gemeldet. Alle diese Notizen könnten niemals in den ravennatischen Annalen gestanden haben, um so mehr passen sie aber für eine Ostertafel. Die Annahme liegt gar zu nahe, dass sie an den Rand einer oder der Ostertafel geschrieben waren, welche der Redactor des Auctarium mit der Consulnliste verband; wir hätten dann hier das älteste Beispiel von Ostertafelannalen, wenn diese dürftigen Notizen überhaupt als Annalen bezeichnen kann. Woher sie auch stammen und es ist ja auch recht gut möglich, dass sie der Consulnliste beigeschrieben waren -sie selbst können nicht den ravennatischen Annalen entnommen sein, aber das schliesst nicht aus, dass die übrigen Nachrichten auf diese Quelle zurückgehen. Kaufmann setzt nämlich stillschweigend voraus, dass sämmtliche Notizen demselben Autor angehören, und meint, diejenigen Nachrichten, welche

man

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1) Mit der vorher befolgten eusebianischen Rechnungsweise stimmt die letzte Computation nicht überein: Porro autem iuxta diligentissimam suppotationem, ut posterior declaravit textus, a principio mundi usque ad consolatum Olibri et Rustici (=464 p. Chr.) V. DCCCCXLIII colliguntur anni. Liest man statt 5943 mit leichter Aenderung V. DCCCCLXIII, so entspricht sie genau der Ansetzung des Julius Africanus (nat. Chr. 5500 a. m.), welchen der Compilator in der Vorrede an zweiter Stelle erwähnt. Der Ausdruck 'posterior textus' kann sich doch wol nur auf ein in der Handschrift noch folgendes Stück beziehen. 2) Die Thatsache hängt gewiss damit zusammen, dass nach damaliger Ansetzung im Consulatsjahr des Viator (= 496 unserer Aera) 500 Jahre seit Christi Geburt verflossen waren, vgl. die Notiz der Recension B des Anon. Cusp. (bei Mommsen p. 668): Fiunt ergo ab adventu Domini usque ad consulatum Viatoris anni D, ab Adam autem anni VI -millia. 3) Für 'in Kal. Jul.' ist da zu lesen 'III. Kal. Jul.', denn am 29. Juni 512 fand eine Sonnenfinsterniss statt.

sich im Anon. Cusp. wiederfinden, sind der Art, dass jeder gleichzeitige Chronist, der die Dinge überhaupt erfuhr, sie aufzeichnen musste. Mit einer solchen Reflexion lässt sich nichts beweisen: jeder gleichzeitige Chronist musste von den grossen Ereignissen viel mehr erfahren, als das Auctarium bringt, er musste aber nichts aufzeichnen, es stand in seinem Belieben, das zu berichten, was ihm der Ueberlieferung werth schien. Wiederum erfuhr aber auch ein gleichzeitiger Chronist) weniger, als das, was das Auctarium bringt. Er war gewiss nicht leicht im Stande, die Daten der Ereignisse so genau anzugeben, wie es das Auctarium thut. Nicht der Inhalt, sondern die Form der Nachrichten beweist hier die Abhängigkeit von den ravennatischen Fasten; dabei ist aber hervorzuheben, dass alle Nachrichten des Auct. von 464 bis 476 aus ihnen genommen sein können; es findet sich darunter zum Jahre 468 die Notiz: 'Marcellinus occiditur Sicilia', die gewiss kein Chronist aufnehmen musste, die aber im Anon. Cusp. steht. Zumeist sind die Notizen durch Kürzung so farblos geworden, dass eine Vergleichung die Abhängigkeit von den ravennatischen Annalen nicht schlagend erweisen könnte, nur beim Jahre 472 hat uns der Epitomator den Gefallen gethan, seine Quelle vollständiger abzuschreiben, wie folgende Vergleichung ergiebt:

Anon. Cusp.

Auct. Prosp.

His cons. bellum civile gestum Bellum civilem inter Antemium est Romae inter Anthemium et Ricim e re. Occiditur Animperatorem et Ricim e re pa- temius V. Id. Jul. Levatur tricio. Et levatus est imp. Olybrius.

Olybrius Romae. Et occisus

est imp. Anthemius V. Id. Ju

lias.

Et defunctus est Ricimer XV. Moritur Recimer XIIII. Kal. Kal. Sept. Et de- Septemb. et Olybrius moritur functus est imp. Olybrius Ro- IIII. Non. Novemb. mae X. Kal. Novembr.

Der Epitomator hat die Erhebung des Olybrius hinter Anthemius' Tod gesetzt, weil er meinte, der eine Kaiser musste schon todt sein, wenn ein neuer erhoben wurde, doch irrt er darin: Olybrius wurde noch bei Lebzeiten des Anthemius, etwa im April des Jahres 472 auf den Thron erhoben. Man sieht daraus, der Epitomator war kein Zeitgenosse. Stücke aus den ravennatischen Annalen, welche er uns erhalten hat, haben nur insofern eigenen Werth, als sie dazu

Die

1) Nämlich ein Chronist der Art, wie er sich durch die Nachrichten im Auct. documentiren würde.

dienen, einigemal die Daten zu controliren und richtiger wieder herzustellen. Die letzte dieser Quelle entnommene Notiz ist die zum Jahre 493: Ravennae Theodoricus ingressus.

Ebenso farblos, wie im Auctarium, sind die den ravennatischen Annalen entnommenen historischen Notizen in der Prosperfortsetzung. Hier macht der Epitomator sogar zwei Fehler, wenn er die Nachricht: 'Aquileja fracta est' zum Jahre 451 statt zu 452 setzt, wenn er zum Jahre 461 'Moritur Majorianus' für 'Occisus est Majorianus' sagt. Hier zeigen die Notizen zum Jahre 455 am besten die Verwandtschaft mit Anon. Cusp. Man vergleiche:

Anon. Cusp. A.

Cont. Prosp.

.1) Valentinianus occiditur. LevaEt levatus est Maximus XVI. tur Maximus XVI. Kal. April. Kal. Apr. et occisus est prid. et occiditur prid. Kal. Jun. Id. Jun. Et intravit Gesiricus Gesiricus intrat Romam . . . . . 2) Romam et predavit eam per Avitus in Galliis Imp. efficidies XIV. Et levatus est im- tur 3).

perator in Gallis Avitus VI. Id.

Julias.

Alles was die Fortsetzung bringt, finden wir in anderen Ableitungen der Quelle wieder mit einziger Ausnahme der Notiz zu 459: 'Valamer Dorracium intravit'. Das Auct. hat, wie wir schon erwähnten, zum Jahre 478 eine ganz ähnliche Notiz: Theodoricus Durracium ingressus est'. Ob diese beiden Nachrichten auf die ravennatischen Annalen zurückgehen, ist zum mindesten sehr zweifelhaft, ganz unmöglich ist es nicht, da der Seeverkehr zwischen Ravenna und Durazzo die

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1) Lücke in Rec. A, Rec. B ist gänzlich verdorben. 2) Lücke in der Handschrift. 3) Die Daten der wichtigen Ereignisse des Jahres 455 controliren sich in den verschiedenen Fastenableitungen gegenseitig, so dass es leicht ist, sie vollkommen richtig wiederherzustellen: Valentinian getödtet XVII. Kal. Apr. 16. März. Maximus erhoben XVI. Kal. Apr. = 17. März ('alia die' der Chronik von 641 stimmt mit Cont. Prosp. ex Ms. Vatic. und Anon. Cusp., aber nicht mit der eigenen Angabe XIV. Kal. Apr., Anon. Cusp. B fälschlich XV. Kal. Apr.) Maximus getödtet prid. Kal. Jun. 31. Mai (nicht wie Anon. Cusp. prid. Id. Jun., controlirt durch Prospers 'LXXVII. die Maximus occisus est'). Genserich rückt in Rom ein IV. Non. Junias 2. Juni. (Damit stimmt genau Victor Tunn.: III. die, postquam Maximus occisus est, Gesiricus Romam ingreditur. Die Chronik von 641 hat Julias für Junias verschrieben), vgl. Papencordt, Gesch. der vandal. Herrschaft, S. 344-51, Tillemont, Histoire des empereurs VI, 300 und 628, deren von uns abweichende Daten bei der grösseren Vollständigkeit unseres Materials abzuändern sind. Die Daten bei Sievers, Studien zur Geschichte der römischen Kaiser, S. 478 sind falsch. Einer weiteren Erörterung, deren v. Wietersheim IV, 405 sie nicht für werth hält, bedarf die Sache nicht.

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