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Aufnahme solcher Nachrichten in die ravennatische Quelle ermöglichen mochte.

Kaufmann stützt seine, der hier entwickelten widersprechende Ansicht namentlich auf das Resultat seiner Untersuchung, dass die Consulnliste des Auctarium durchaus von der des Anon. Cusp. verschieden sei. Aber hier, wie überall, begeht er den Fehler in der Methode, dass er die Consulnliste des Auctarium nicht mit der der ravennatischen Annalen, sondern mit der des Anon. Cusp., d. h. einer höchst fehlerhaften Ableitung vergleicht, indem er sich und uns glauben machen will, dieses Schriftstück des 15. Jahrhunderts gäbe die Quelle fehlerlos wieder, indem er ferner wiederum die unrichtige Supposition macht, jede Ableitung einer Consulnliste sei verpflichtet, diese ganz wörtlich ohne jede Weglassung von Formeln abzuschreiben. Er vergleicht die sieben Consulate von 464 bis 470 der Listen des Anon. Cusp. und des Auct. und findet, dass sie nur in einem Consulate übereinstimmen. Prüfen wir doch im Einzelnen die Abweichungen: das Jahr 464 heisst bei Anon. Cusp. 'Rustico et Olybrio', im Auct. "Olybrio et Rustico', das ist in der That eine Abweichung, aber wir finden, dass Marius wenigstens auch "Olybrio et Rusticio' schreibt 1), Cassiodor dagegen wie Anon. Cusp. 465. Anon. Cusp.: 'Herminerico et Basilio'. Auct.: 'Herminirico et Basilisco' 2). Die Abweichung beruht hier nur auf einem Schreibfehler im Anon. Cusp., wie man sich überzeugen kann, wenn man sieht, dass das Jahr 476 bei demselben 'Basilisco II. et Armato' heisst. Die Quelle hatte also auch beim Jahre 465 'Basilisco'. Der Schreiber der Chronik von 641 macht denselben Fehler beim Jahre 476, wenn er im ersten Text 'Basilio et Armato' schreibt, im zweiten Text hat er richtig 'Basilisco II. et Armato'. 468. Anon. Cusp.: 'DN. Anthemio Aug. II'. Auct.: 'Antemio Aug. bis'. Die Formel DN. bringt nie eine andere Ableitung, als Anon. Cusp., selbst das Exc. Sang. nicht. Hier existirt keine Differenz.-469. Anon. Cusp.: 'Marciano et Zenone II'. Auct.: 'Marciano et Zenone'. Die Zahl II ist im Anon. Cusp. durch irgend ein Versehen beigefügt, sie kann in der Quelle nicht gestanden haben, da der Name Zeno vorher niemals in der Liste erscheint, und selbst wenn sie da schon aus Versehen beigefügt war, so war doch

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1) Beide Consuln dieses Jahres waren im Orient ernannt, daher das Schwanken in den Listen in Betreff der Stellung, cf. de Rossi, Inscriptt. urbis Romae I, 358. 2) Die Cont. Prosp. überschreibt dasselbe Jahr 'Basilisco Erminerico' und rührt doch auch von dem Schreiber des Auct. her. Wie sie dann auch gleich beim folgenden Jahre 'Leone Aug. ter' die Eigenheit des Schreibers des Auct. hat, die Zahl, welche die Nummer eines Consulats anzeigt, auszuschreiben.

jeder aufmerksame Schreiber aus demselben Grunde berechtigt und genöthigt, sie wegzulassen. Auch dieses Consulat zeigt keine Differenz. Von den sieben Consulaten stimmen also zum mindestens vier im Auct. und in der Quelle des Anon. Cusp. überein. Hier aber, wie überall, hat Kaufmann diejenigen Stücke der beiden Quellen zur Vergleichung herangezogen, welche die meisten Verschiedenheiten aufweisen und meint damit beweisen zu können, die Quellen seien unabhängig von einander; er verstösst damit gegen jede methodische Kritik: will ich die Unabhängigkeit zweier Quellen von einander beweisen, so hahe ich die Stücke, welche die meiste Uebereinstimmung zeigen, mit einander zu vergleichen, den Beweis anzutreten, dass die Verwandtschaft nur scheinbar, die Übereinstimmung zufällig ist, dann habe ich die gänzlich differirenden Stücke herbeizuziehen, um dem Beweise volle Stärke zu verleihen, umgekehrt geht es nicht.

In der That zeigt nun die Liste des Auct. wirkliche Abweichungen von der des Anon. Cusp. Der zweite Consul fehlt bei den Jahren 466, 470, 489, wo er im Anon. Cusp. steht; er steht dagegen bei den Jahren 484 und 493, wo er jenem fehlt. Aber gerade diese beiden letzteren Abweichungen zeigen, dass die Listen des Anon. Cusp. und des Auct. ursprünglich identisch sind, ja wir erhalten dadurch sogar Antwort, wenn wir sie noch nicht wissen, auf die Frage, wie es doch kommt, dass unzweifelhafte Ableitungen der ravennatischen Annalen in den Consullisten neben entschiedener Uebereinstimmung, doch ebenso entschiedene Abweichungen zeigen. Es herrscht nämlich in sämmtlichen weströmischen Consulnlisten des 5. und 6. Jahrhunderts die Sitte, wenn für ein Jahr nur ein Consul genannt ist, diesem die Formel v. c. cons. (viro clarissimo consule) beizuschreiben, werden dagegen zwei Consuln genannt, so lässt man die Formel weg. Nun heisst das Jahr 484 im Auct.: Venantio v. c. cons. et Theodorico'. Im Anon. Cusp. nur: 'Venantio v. c. cons.'1) Das Jahr 493 im ersteren: 'Albino v. c. cons. et Eusevio'. Im Anon. Cusp. nur: 'Albino v. c. cons.'2) Man sieht, im Auct. sind beide Consuln, die es mehr als Anon. Cusp. giebt, später nachgetragen. Das ist eben mehrfach geschehen, dadurch erklären sich die Abweichungen in den aus derselben Quelle geflossenen Listen, deren wirkliche Differenzen fast ausschliesslich darauf beruhen, dass der oströmische Consul in der einen Quelle genannt wird, in der anderen fehlt.

Beim Jahre 466 fehlt im Auct., wie auch bei Cassiodor,

1) Der Consul Theoderich steht dann auch in den Listen des Cont. Havn., Marius und Cassiodor. 2) Nur den einen Consul nennen Cassiodor und Cont. Havn.; Marius: Albino et Eusebio.

der weströmische Consul Tatianus, über den wir schon oben. sprachen, der sich nur bei Anon. Cusp., Marius und dem Veroneser Palimpsest findet. Vielleicht hat er in der Liste gestanden, ist dann aber später gelöscht worden, wie das häufig geschah, weil er nicht von dem rechtmässigen Kaiser ernannt worden war 1). Wenn aber im Auct. auch die oströmischen Consuln des Jahres 470 und 489 fehlen, wo alle übrigen Ableitungen sie haben, so schliesse ich daraus, dass hier noch eine ursprünglichere Ableitung der ravennatischen Fasten vorliegt, als die, welche der Anon. Cusp. bietet, nur die Formeln hat Letzterer vollständiger erhalten und er ist eine reine Ableitung, was vom Auct. nicht gilt. Beim Jahre 486 zeigen Anon. Cusp. und Auct. besonders nahe Uebereinstimmung, wenn sie 'Decio v. c. cons.' schreiben, gegenüber den anderen Ableitungen Cassiod., Cont. Havn. und Marius, welche schon den oströmischen Consul Longinus nennen. Einmal hat das Auctarium den oströmischen Consul später beigefügt, wo er sonst in keiner weströmischen Liste erscheint: in diesen, und so auch im Auct., heisst das Jahr 475 p. c. Leonis iun. Aug. Darauf folgt nun ein neues Consulatsjahr: Zenone Aug. bis. Zeno war oströmischer Consul des Jahres 4752). In der ursprünglichen Consulnliste stand der Name nicht, denn das Jahr 476 sowohl, als die mit p. c. Leonis bezeichnete Zeile für das Jahr 475 haben die richtigen Osterdaten 3), der Consul ist eingefügt, folgt daraus, als die Oster- mit der Consultafel bereits verbunden war. Zweitens in Folge dieser Einfügung hat der Schreiber einige Confusion gemacht, er hat die historische Notiz 'Deponitur Licerius. Levatur Nepos', welche zum Jahre 474 gehört, hinter p. c. Leonis gesetzt, die Notiz zum Jahre 475 dagegen hinter Zenone Aug. bis.' 4). Dieser Consulat ist indess als ein besonderes Jahr von dem Schreiber gezählt, wie aus den beigeschriebenen Zahlen der Aera a passione Domini erhellt. Bei 467 (Puseo et Johanne) steht nämlich die Zahl CCCCXL, dann aber schon bei 476 (Basilisco Aug. II et Armato) CCCCL. Das Jahr 480 ist in dem

P.

1) Nachdem Severus am 14. August 465 gestorben war, war Leo de jure auch Herrscher des Westens bis zum 12. April 467, da Anthemius Kaiser des Westens wurde. Leo hatte also im Jahre 466 beide Consuln zu ernennen, doch ist Tatianus nicht von ihm ernannt; wie dieser überhaupt den Consulat erhielt, ist unklar, vgl. oben S. 257. 2) Vgl. Kaufmann, Fasten S. 288. 3) Der Schreiber hat den Ansatz gemacht auch bei Zenone Aug. bis. ein Osterdatum beizuschreiben, hat es dann aber unterlassen, weil er dafür eben keins in seiner Vorlage fand. 4) Wegen dieser Einschiebung heisst dann auch das Jahr 479 'Zenone Aug. III', während die anderen Ableitungen entweder gar keine, oder die Zahl II beifügen, je nachdem sie beachtet oder nicht beachtet haben, dass Zeno schon vor seiner Kaisererhebung im Jahre 469 Consul war.

Auctarium gänzlich ausgefallen, ist aber dennoch mitgezählt1), denn beim Jahre 486 (Decio v. c. cons.) steht wiederum schon die Zahl CCCCLX2). Bei der Vergleichung der Consulatslisten wird man mutatis mutandis eine ähnliche Methode anwenden, als bei Vergleichung der Nachrichten. Wenn z. B. das Jahr 490 bei Anon. Cusp. heisst: Fausto v. c. cons., im Auct.: Fausto iuniore, bei Cassiodor: Faustus iun. cons., bei Cont. Havn. Fausto iun. v. c. cons., so werden wir schliessen, dass von Cont. Havn. allein die Quelle vollständig wiedergegeben ist, dass alle anderen etwas weggelassen haben. Wenn dann aber Anon. Vales. und Marius auch noch den oströmischen Consul desselben Jahres hinzufügen, so werden wir schliessen müssen, dass derselbe nicht in der ursprünglichen Quelle gestanden hat, sondern später nachgetragen ist. Ganz ausserordentlich gross ist die Uebereinstimmung zwischen den Consulnlisten des Auct. und der Chronik von 641 in dem Abschnitt von 493 bis 523, so dass man sieht, sie müssen aus derselben Quelle geflossen sein. Am besten wird das eine Nebeneinanderstellung dieser beiden und zweier anderer Listen, nämlich Anon. Cusp. und einer oströmischen veranschaulichen.

Auct. Pros.

Cont. Havn. 495. Victore 3) v. c. Viatore v.c. cons.

cons.

Anon. Cusp. B.

496. p. c. Viatoris Post cons. Via- Paulo 6)

v. c. consule 4)

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5)

Marc. Com. Viatore solo cos.

Paulo solo cos.

Aug.)

497. Iterum p. c. Iterum post cons. Anastasio Aug. II Anastasio

Viatoris v. c. Viatoris

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V. c. consule

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solo cos.

Joanne Scytha et
Paulino coss.

Joanne Gibbo solo
COS.

500. item tercio Iterum p. c. Pau-item p. c. Pau- Patricio et Hypatio Paulino v. c. consule.

lini

lini

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1) Auch haben die Jahre 479 und 481 ihre richtigen Osterdaten 13. April und 5. April. Man sieht, es ist der Ausfall nur Schreiberversehen. 2) Der Fehler in der Rechnung gleicht sich dadurch später wieder aus, dass zwischen 496 und 504 ein Consulat zu wenig gezählt ist, obgleich keines ausgefallen ist, denn 496 (p. c. Viatoris) hat die Zahl CCCCLXX, bei 504 (Cithego) steht dann CCCCLXXVII statt CCCCLXXVIII (477 +27 = 504). 3) Ist natürlich nur Schreibfehler für Viatore. 4) Der Schreiber, dem die Bedeutung der Formel p. c. schon unbekannt war, wiederholt die gewöhnliche Formel, die natürlich nicht in der Quelle gestanden haben kann. 5) Dieses Consulat ist in der Handschrift ansgefallen. 6) Paulo steht in der Handschrift erst hinter dem Consulat von 497. wie Marcellin jedenfalls geschrieben hat.

7) Hier ist II zu ergänzen,

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502. Avieno alio Abieno juniore. Abieno iun. et

juniore v. c.
consule

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Marc. Com. Pompejo et Abieno

Coss.

Probo et Avieno

Coss.

Dexicrate et Volu

siano coss.

Cethego solo cos.

Probo

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Volusiano.

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Cettego

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Theodoro

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Sabiniano et Theodoro coss.

Messala.

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Bis dahin stimmen die beiden ersten Listen, da wir auf Schreibfehler und Formelauslassungen nichts geben dürfen, vollkommen überein. Der Consulat von 508 heisst in der Chronik von 641: alio Venantio v. c. cons., im Auct.: Basilio Venantio. Ein Consul des Namens Basilius existirt aber in dieser Zeit gar nicht, die Entstehung des Namens wird so zu erklären sein: das Jahr 508 war ein Schaltjahr, diese bezeichnet Auct. regelmässig durch die Litera B. (Bissextilis annus), welche noch vor die Consulnamen gesetzt wird, aus B. alio Venantio wird Basilio Venantio geworden sein'). Der scheinbare Widerspruch der beiden Listen löst sich also in um so grössere Uebereinstimmung auf. Das Jahr 509 hat im Auct. die Consulatsbezeichnung 'Anastasio Inportuno', Anastasius war Consul im Jahre 507, da sollte der Name wahrscheinlich später in der Liste nachgetragen werden, ist aber durch irgend welches Versehen zum falschen Jahre gesetzt. Von da an stimmen die Listen des Auct. und der Chronik überein. Dass sie unabhängig von einander sind, ist dabei gänzlich unmöglich, beide haben vielmehr aus den ravennatischen Annalen geschöpft, die Chronik bis 523, das Auct. wahrscheinlich bis zum Schluss seiner Consulnliste, bis 543, erstere hat ihnen jedoch nur wenige, letzteres gar keine Nachrichten mehr in dem Abschnitt von 493 an entnommen.

Die Consultafel der Continuatio Prosperi ex ms. Vatic. zeigt keine erwähnenswerthen Differenzen im Vergleich mit Anon. Cusp. Die Abweichungen beruhen auf Schreibfehlern des einen oder des anderen Schriftstücks. So schreibt die Cont. 'Gudalaifo' für 'Dagalaifo' zu 461, zu 458 schreibt sie

1) Doch steht auch bei diesem Jahre noch vor Basilio die Litera B, was aber die gegebene Erklärung nicht ausschliesst.

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