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können sie hier nicht allein und darum gar nicht dem Johannes vorliegen. Es herrscht eine prinzipielle Verschiedenheit zwischen beiden Quellen, die eine giebt Geschichtserzählung, die andere Geschichtsdaten. Wenn der erzählenden Quelle hier, wie wahrscheinlich, noch Priscus vorliegt, so wäre es übel angebracht, nach den Quellen dieses vorzüglichen Autors für das Jahr zu fragen, mit welchem er sein Werk abschloss. Auf eine Wortübereinstimmung des Johannes mit der einen oder der andern Fastenableitung darf nach meinem Dafürhalten die Benutzung der Annalen nicht angenommen werden. Wie leicht darin eine Täuschung möglich ist, dafür mag hier ein Beispiel angeführt werden, worauf Binding den Zusammenhang zwischen Cassiodor und Johannes mit begründet. Cassiodor sagt1): 'Ricimer non diutius peracto scelere gloriatus post XL dies defunctus est', von des Anthemius Tode nämlich gerechnet, und von demselben Datum an rechnend sagt Johannes : Ρεκίμερ ἡμερῶν εἴσω λ ́ καταλύει τὸν βίον'. Cassiodors Quelle sagte aber nur: 'et occisus est imp. Anthemius V. Id. Julias . . . et defunctus est Ricimer XV. Kal. Sept.', danach hat Cassiodor seine Tagsumme 2) berechnet. Auch sonst wird man wol zufällige Uebereinstimmung zwischen Johannes und den ravennatischen Annalen finden. Oben wurde des Ersteren Bericht über die Ermordung Valentinians III. angeführt, da waren die Mörder des Kaisers Optilas und Traustilas genannt, entsprechend dem Accila oder Occyla und Trasila der Chronik von 641. In beiden Quellen ist es Optila, der den Streich auf Valentinian führt, doch ist Johannes' Erzählung so viel ausführlicher, dass es schwer Jemand einfallen wird, an der Stelle bei ihm Benutzung der Fasten anzunehmen. Wir dürfen lieber froh sein, an den Excerpten Johannes' von Antiochien eine Quelle zu haben, welche die Fasten in höchst wünschenswerther Weise ergänzt, erläutert, ihren zusammenhangslosen Notizen die Verbindung giebt, während wiederum die Fasten mit ihren genauen Daten seinen Erzählungen den chronologischen Halt verleihen.

13. Jordanis.

Wie Waitz3) nachgewiesen hat, sind die ravennatischen Annalen auch in Jordanis' Gothengeschichte benutzt, während sich in der Weltchronik d. i. der Schrift 'de regnorum successione' desselben Autors keine Spur von ihnen findet. Daneben benutzte aber Jordanis in seinem grösseren Werke auch eine Ableitung der Fasten, die Chronik des Marcellinus Comes und in den meisten Fällen zog er diesen der älteren Quelle

1) Mommsen, Cass. p. 655. 2) Diese weicht doch überdem von. der Angabe des Johannes wesentlich ab. 3) Nachr. p. 97 ff.

vor, weil er zum Theil dieselben Nachrichten wie die Fasten schon in glatterer und abgerundeterer Form brachte, welche sich besser zur unmittelbaren Aufnahme in die Erzählung schickte. Nach den Annalen selbst sind jedoch die Kämpfe zwischen Theoderich und Odovachar bei ihm erzählt, welche Marcellin in wenigen Worten zusammenfasst1). Etwas neues lässt sich für die Restitution der Fasten aus ihm nicht gewinnen; was bei ihm neu zu sein scheint, ist nicht aus den Fasten genommen, wie der Satz 'Sed frustra laborat (Odoacer), quia cuncta Italia dominum jam dicebat Theodericum', oder es ist durch Missverständniss entstanden 2). Was Jordanis in Cap. 46 und 45 über italische Dinge sagt, stammt zum grössten Theil aus Marcellin: doch ist nach den ravennatischen Annalen Entthronung und Flucht des Nepos, Erhebung des Kaisers Augustulus erzählt. Er sagt dort: 'Nepos fugit Dalmatias . . . ubi jam Glycerius dudum imperator episcopatum Salonitanum habebat und in der Chronik: 'Nepos. Glycerium ab imperio expellens in Salona Dalmatiae episcopum facit. Er ist der einzige Benutzer der Annalen, welcher angiebt, dass Glycerius Bischof von Salona wurde. Paulus 3) sagt zwar dasselbe, kann es aber und wird es aus Jordanis' Chronik genommen haben. Die anderen Ableitungen, wie Marcellin, Chronik von 641, Anon. Valesianus sagen nur 'factus est episcopus' oder eine ähnliche Wendung, ohne den Bischofssitz anzugeben. Andere Ableitungen, so namentlich Anon. Cusp. und Cassiodor wissen gar nichts von der Bischofsweihe. Der Bischofssitz war danach schwerlich in den Fasten angegeben). Eine andere Notiz in demselben Capitel des Jordanis 'ultro recessit Placentiam (sc. Avitus), ibique episcopus est ordinatus' ist dagegen wahrscheinlich aus den Fasten genommen, nur fällt es dabei auf, dass Jordanis den Fehler begeht, Avitus vor Olybrius, also im Jahre 472 regieren zu lassen, während er 455 erhoben und 456 abgesetzt wurde. Wenn Jordanis in demselben Capitel sagt: 'Majorianus. . dum contra Alanos, qui Gallias infestabant, movisset procinctum, Dertona juxta fluvium Ira cognomento occiditur', so ist der Nachsatz aus Marcellin genommen; dass Majorian gegen die Alanen in Gallien gefochten oder doch zu fechten

1) Cap. 57 ed. Closs p. 196. 2) Waitz 1. c. 3) Hist. Rom. lib. XVI: (Licerium) apud Salonas Dalmatiarum urbem episcopum ordinavit. 4) Dagegen nennt ihn Joannes Ant. fr. 209, §. 3 und hat die Nachricht doch wahrscheinlich aus Priscus. Demselben Autor kann Cassiodor sie entnommen haben; aus seiner Gothengeschichte ist sie in Jordanis' Auszug, daraus wiederum in seine Weltchronik übergegangen alles nur als möglich hingestellt.

beabsichtigt hatte, ist uns unbekannt'), in den Fasten hat der Satz nicht gestanden.

Da Cassiodor die ravennatischen Annalen in einem Theile seiner Chronik zur Hauptquelle machte, so ist zu vermuthen, dass er sie auch in der Gothengeschichte benutzte; er hat sie dann aber hier jedenfalls vielmehr überarbeitet; im Auszuge des Jordanis nun gar ist es unmöglich, die Benutzung im Einzelnen nachzuweisen. Er selbst hat sie nur für den Zeitabschnitt von 455 bis 493 benutzt. Nur in Cap. 29 scheint eine Notiz über Alarichs I. ersten Einfall in Italien denselben sei es von Cassiodor, sei es von Jordanis unmittelbar entnommen zu sein. Kaufmanns und Bindings irrthümliche Ansicht, dass Jordanis auch für gallische und namentlich für westgothische Dinge aus den Ravennater Annalen geschöpft hätte, ist oben schon zurückgewiesen worden, weil in den Annalen dergleichen nicht stand. Nach Binding) soll Jordanis sogar in der Erzählung des Kampfes zwischen Westgothen und Sueven (cap. 44) Ravennater Aufzeichnungen benutzt haben, in diesen soll von der Bundesgenossenschaft der burgundischen Könige Gundioch und Hilperich mit den Westgothen, von der Ausbreitung der burgundischen Herrschaft im Jahre 457 die Rede gewesen sein. Das ist ein Irrthum.

Victor von Tunnuna.

Einige Nachrichten in der Form der Consularannalen finden sich auch in der schlechtesten Chronik jener Zeit, deren Verfasser Victor von Tunnuna3) ist. Hier zeigt nun aber die Cousulnliste in der That sofort, dass von Benutzung der ravennatischen Annalen nicht die Rede sein kann. Die Liste ist nämlich im höchsten Grade verdorben. In dem Zeitraume von 455 bis 493 sind nicht weniger als 8 Consulpaare weggelassen 4), an 6 Stellen ist ein 'post consulatum' eingesetzt, wo aner

1) Majorian wurde getödtet, als er im Jahre 461 aus Gallien zurückkehrte, nachdem die beabsichtigte Expedition gegen die Vandalen durch die Zerstörung seiner Flotte im Hafen von Carthagena vereitelt worden war; cf. Joannes Ant. fr. 203 bei Müller IV, 616. Der Panegyricus des Apollinaris Sidonius auf Majorian weiss nichts von einem beabsichtigten Kriege gegen die Alanen. Cassiodors Chronik meldet zum Jahre 458: 'His coss. Majorianus in Africam movit procinctum'. 2) Burgund.-romanisches Kgr. I, 54 f. n. 219. Auch Idatius ist von Jordanis nicht benutzt. Ueber die Quellen Cassiodors für diese Dinge wissen wir nichts, Jordanis aber hat hier nur Cassiodor excerpirt. 3) So lautet nach der gewöhnlichen Annahme der sonst nicht bekannte Stadtnamen. 4) Zwei Consulate sind verdoppelt, die Liste ist also von 456 bis 493 um 6 Jahre zu kurz. Es erhellt daraus, wie viel in Fragen der Chronologie auf Victor zu geben ist; vgl. über Victors Consultafel De Rossi, Inscriptt. Rom. prol. p. LXVI, ist aber ungenau.

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kannte Consuln existirten, mehrere Consulate sind versetzt. Ausserdem zeigt die Liste zu Anfang weströmischen Charakter1), während sie später durchaus oströmisch ist. Weströmisch ist sie von 456 bis 467, aber auch da nicht ohne Ausnahme); auch weniger verderbt ist sie bis dahin, nur ein Consulat (von 463) ist ausgefallen. Bis dahin reichen auch etwa die Fastenförmigen Nachrichten. Schon zum Jahre 455 hat Victor einige Zusätze zu Prospers Angaben, den er hier ausschreibt3): so sagt er ganz richtig Tertia die postquam Maximus occiditur, Gesericus . . urbem ingreditur 4). Am Schluss der Nachrichten zu diesem Jahre heisst es dann: 'Hujus quoque captivitatis LXXV.5) die Anitius (1. Avitus) vir totius simplicitatis in Galliis imperium sumit'. Zum folgenden Jahre 456: 'Ricimirus Patritius Avitum superat, cuius innocentiae parcens Placentiae civitatis episcopum facit. Die Nachrichten stimmen im Ganzen mit den Angaben der ravennatischen Annalen überein, nur sprechen sie nicht von der simplicitas und innocentia des Avitus; auch ist es ulirichtig, wenn Ricimer hier schon Patricius genannt wird, er erhielt diesen Titel erst im Jahre 4576). Solche zum Theil unrichtige Notizen finden sich ferner bei den Jahren 4587), 462, 467. Die zu 462 lautet: 'Majorianus Romae occiditur et Severus imperium Non. Jul. sumit'; es steckt darin eine ganze Sammlung von Fehlern, denn erstens ist die Notiz ein Jahr zu spät, zu 462 statt 461 gesetzt, zweitens wurde Majorian nicht in Rom, sondern unweit von Tortona getödtet, drittens ist das Datum der Erhebung des Severus 'Nonis Juliis' falsch,

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1) Vom Jahre 446 an bis dahin ist Prospers Chronik benutzt. 2) Bei den Jahren 459 und 461 ist der oströmische Consul vorangestellt, 458 fehlt der weströmische. 3) Schon die ersten Worte zu diesem Jahre: 'Valentinianus Imp. in campo maximo dolis Maximi patritii et Heraclii praepositi interimitur' sind nicht aus Prosper, noch weniger aber aus den ravennatischen oder römischen Fasten. Aehnlich sagt Marc. Com.: 'Valentinianus princeps dolo Maximi patricii in campo Martio jam percusso Heraclio spadone, truncatus est'. Dass Heraclius an der Verschwörung Theil genommen, ist Missverständniss von Victor, H. wurde vielmehr zugleich mit dem Kaiser von den Verschwörern getödtet. Benutzung des Marcellin bei Victor ist sonst durchaus nicht wahrscheinlich. 4) Roncalli II, 341, Unter den Consuln des Jahres 454, welche mitten in die Nachrichten zu 455 noch einmal irrthümlich eingesetzt sind. 5) Die Zahl ist falsch, wahrscheinlich aber nur verderbt: Geiserich rückte am 2. Juni in Rom ein, verliess es nach 14tägiger Plünderung, also wol am 16. Juni. Avitus wurde am 9. oder 10. Juli erhoben (Anon. Cusp. VI. Id. Jul., Chron. a. 641: VII. Id. Jul.), also 24 oder 25 Tage nach dem Abzuge der Vandalen. 6) Cf. Anon. Cusp. ad a. 457. 7) 'Majorianus Romae imperium sumpsit' ist erstens irrthümlich zu 458 statt 457 gesetzt (cf. Tillemont VI, 634), zweitens wurde Majorian 'apud Ravennam in milliario sexto in campo ad Columellas' zum Kaiser erhoben und nicht in Rom.

wir fanden aber oben, dass auch Theophanes gerade dasselbe Datum hat1). Gleich darauf findet sich eine andere Uebereinstimmung zwischen Victor und Theophanes, sie melden nämlich Beide ein Himmelszeichen zu demselben Jahre, in welches sie des Anthemius Erhebung setzen:

Theophanes. 3)

Victor. 2) Signum in coelo ex nube velut Τούτῳ τῷ ἔτει σημεῖον ἐφάνη contum apparuit per dies Χ. ἐν τῷ οὐράνῳ, νεφέλη ὥσπερ X. σάλπιγγος ἐκτύπωμα ἔχουσα ἐπὶ ἡμέρας μ' καθ' ἑσπέραν.

Dass Beide von demselben Himmelszeichen sprechen, ist klar, aber die Quelle, aus der sie die Notiz nahmen, scheint nicht dieselbe gewesen zu sein, da das Zeichen bei einem einer Trompete, bei dem andern einer Stange gleicht4) In den ravennatischen Annalen fand sich schwerlich eine Angabe darüber, denn der Sangallener Mönch, der alle Nachrichten über Naturerscheinungen aus ihnen excerpirte, weiss davon nichts. Noch einmal findet sich eine sehr verworrene Notiz über die Vorgänge in Rom des Jahres 472 und der folgenden Jahre): damit hört aber jegliche Kenntniss der profangeschichtlichen Dinge Italiens bei Victor auf und gerade der Umstand veranlasst mich, zu vermuthen, dass das Exemplar von Prospers Chronik, welches Victor benutzte, eine Fortsetzung mit dürftigen fastenähnlichen Notizen, wie mehrere andere Handschriften sie bieten, enthielt, aus denen Victor die seinigen entnahm.

14. Paulus Diaconus.

Die Benutzung der ravennatischen Annalen in Paulus' Historia Romana hat Waitz) für die Geschichte des Odovachar, Bauch") darauf in weiterem Umfange nachgewiesen.

1) Nach Anon. Cusp. wurde Severus am 19. November 461 erhoben. 2) ad a. 467. Ronc. II, 344. 3) ed. Bonn. I, 179. 4) Auf die erwähnte Datenübereinstimmung ist schliesslich nicht so viel zu geben, weiter folgern lässt sich nichts daraus. 5) Roncalli II, 345: 'His coss. Olybrius Romam venit et imperium factione Ricimeri Patritii regnante Anthemio sumit, quo agnito, Anthemius in fugam conversus, occisus est'. Die letzten Worte enthalten schon einen Irrthum, denn Anthemius wurde nicht auf der Flucht, sondern in Rom getödtet, wo er von Ricimer belagert worden war. Einen Wust von Unrichtigkeiten geben die folgenden Worte: 'Et post certos dies Herculanus Orestis filius arripiens imperium cum patre suo occiditur et ejus regnum Nepos assumit'. 6) Nachrichten S. 102-107. 7) Ueber die Historia Romana des Pau

lus Diaconus S. 49 ff. Die Schrift von Oechsli über denselben Gegenstand (Zürich 1873) habe ich nicht benutzen können. Da aber die Untersuchung von Bauch vollständig erschöpfend ist, da ich mich den Resultaten der Untersuchung in jeder Beziehung anschliessen kann, so

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