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sagt: 'fortasse mutuatus est ista librarius ex Marcellino, ubi ad verbum reperiuntur'. Das ist unzweifelhaft richtig. Entweder ist Labbe inconsequent gewesen, oder aus Versehen hat er die Stelle in seine Ausgabe aufgenommen.

Arcadio IV. et Honorio III. *Terraemotus

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visum est: ex Marc. Ind. IX.
Orosius claret ex Gennad. c. 39.
Caesario et Attico coss. = 397.
Flaccilla filia: ex Marc. Ind. X.

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*Eudoxiae posita est: ex Marc. Ind. I.
Honorio VI. et Aristeneto coss.

404.

*Eudoxia uxor Arcadii diem clausit: ex Marc. Ind. II. Honorio VII. et Theodosio II. coss. 407.

ex infima militia ob solam speciem nominis: ex Oros.

VII, 40.

I, 15.

Fl. Varone cos. = 410.

Orbis quondam victrix: ?

Mariniano et Asclepiodoto coss. 423.

=

Langobardorum annis III: ex Pauli diac. Hist. Lang.

Theodosio XIV. et Maximo coss. 433. * Maxima Augusto: ex Marc. Ind. I. Joannes habetur: cf. Gennad. c. 68.

Die Interpolationen kommen zuerst bei den Jahren vor, bei welchen Prosper keine Notiz hatte; wo Prosper reichhaltiger wird, nehmen sie ab und verschwinden endlich ganz. Also durch das Bestreben, der Dürftigkeit dieser Chronik_abzuhelfen, sind sie entstanden. Die Interpolationen, welche sich auch in Pontacus' dritter vatikanischer Handschrift und in der Mailänder Ausgabe finden, sind, wie das obige Verzeichniss beweist, sämmtlich aus Marcellins Chronik genommen. Der nothwendige Schluss aus dieser Erscheinung ist, dass zuerst Jemand den reinen Prospertext von 379-445 aus Marcellin ergänzt, dann ein Zweiter den schon so interpolirten mit neuen Zusätzen aus andern bekannten Handbüchern versehen hat. Wann die Interpolationen gemacht sind, kann ich nicht bestimmen, da mir von den zahlreichen italienischen Handschriften zu wenige bekannt sind. Auf Oberitalien nämlich als Entstehungsort weist wenigstens die zweite Reihe der Interpolationen, da sie mehrere Notizen über die Langobarden und eine über den nicht ausnahmsweise berühmten Bischof Petronius von Bologna bringt. Dem Anschein nach sind sie erst spät entstanden, vielleicht erst im fünfzehnten Jahrhundert, als man Matthaeus Palmerius mit Hieronymus und Prosper zu einer

Neues Archiv etc. I.

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grossen Weltchronik verband. 1) Zum wenigsten erscheinen sie bei keinem der früheren Benutzer Prospers. Die Form des Chronicon vulgatum bestand also früher als die Interpolationen in zwei Handschriftenklassen desselben. Nur die erste reine Klasse kommt in Betracht bei der Vergleichung mit den übrigen Recensionen, aber auch diese hat schon Veränderungen erlitten. Zu den unzweifelhaften Interpolationen gehören nämlich die genauen Angaben über die Regierungszeit der Päpste. Diese wird, wie es scheint, in allen Handschriften des Vulgatum bis auf Monate und Tage genau angegeben. Es gilt wenigstens im Allgemeinen von sämmtlichen uns bekannten Handschriften dieser Recension, aber im Einzelnen variiren sie vielfach in den Angaben, so dass eine Classificirung danach nicht mehr möglich ist. Dagegen geben die beiden bekannten Codices des Chron. Augustanum und Labbe's und Duchesne's Drucke stets nur die Anzahl der Jahre für die Regierungszeit der Päpste an, und zwar stimmen die Angaben vollkommen überein. Dadurch wird es nothwendig, anzunehmen, dass mit den Angaben des Vulgatum Aenderungen vorgenommen sind. Es zeigen sich denn auch neben manchen Varianten schlagende Uebereinstimmungen: z. B. geben sämmtliche Handschriften dieser Recension dem Papste Bonifacius 3 Jahre, 8 Monate, 6 Tage, 2) während die beiden andern Recensionen ihm 4 Jahre zutheilen. Es kann nicht wol ein Zweifel obwalten, dass die genauen Angaben über die Regierungszeit der Päpste aus dem liber pontificalis in den Prospertext interpolirt sind, die Abweichungen erklären sich zur Genüge aus Schreibfehlern und aus Correcturen, die der einzelne Schreiber wieder aus einer andern Handschrift des liber pontificalis anbrachte. Diese Interpolationen müssen aber einer früheren Zeit angehören, als die übrigen, da sie sich schon in sonst reinen Handschriften finden.

Nach Abzug der Interpolationen unterscheiden sich Vulgatum und Integrum nur noch quantitativ. Ersteres stimmt. mit dem betreffenden Theil des letzteren fast vollkommen überein, es hat aber einige Stellen weniger als jenes; zum Theil sind das keine historische Notizen, nämlich die Com

1) Man könnte an Matthaeus Palmerius selbst denken, wenn man nach einem Interpolator sucht. Da er seine Chronik an die erste Recension Prospers 445 anlehnte, so kommt man leicht auf den Gedanken, er hätte sie auch überarbeitet. Aber nur die Untersuchung des vollständigen handschriftlichen Materials kann das entscheiden. 2) Lib. pontif. bei Muratori III, 1, 16: 2 Handschriften geben Bonifaz a. III, m. VIII, d. VII; 2 andere a. III, m. VIII, d. XIII; der Text: a. III, m. IV, d. XIII.

putation zum Jahre 433 und die Notiz zum Jahre 382 Finis cycli quarti et exordium quinti', welche regelmässig in den Handschriften des Chronicon integrum stehen. Sie fehlen beide mit Recht im Vulgatum, denn die einmalige Notirung des Cykelbeginns und eine Computation in einer Chronik, die nur 67 Jahre umfasst, zehn Jahre vor ihrem Ende, sind zwecklos. Die Notiz1) zum Jahre 444: 'Eodem anno pascha dominicum IX. Kal. Maji celebratum est, nec erratum est, quia in die 2) XI. Kal. Majarum dies passionis fuit, ob cujus reverentiam natalis urbis Romae sine circensibus fuit' fehlt nur in einem Theil der Handschriften des Vulgatum. Merkwürdiger Weise findet sie sich sowol in reinen, als interpolirten Handschriften dieser Recension und fehlt in anderen beider Gattungen. Die Erscheinung kann nur dadurch erklärt werden, dass sie als von zu geringem historischem Interesse beliebig weggelassen wurde. So finden wir sie denn in Pontacus' Ms. Lodonense verkürzt in: 'Natalis urbis sine circensibus fuit ob reverentiam S. Dominicae passionis' 3). Die Augsburger Handschrift der nach ihr benannten Recension übergeht das wesentliche der Nachricht, wenn sie kürzt: IX. Kal. Maj. pascha celebratum est.'4) Schon der alte vatikanische Auszug hat sie ganz übergangen. Der Umstand, dass die Osternotiz auch in den beiden Vertretern der halbinterpolirten Recension Vaticanum 3 des Pontacus und Mailänder Ausgabe fehlt, erschwert wesentlich die Erklärung ihres Verschwindens und Wiederauftauchens, da wir ja annehmen müssen, dass in ein halbinterpolirtes Exemplar neue fremdartige Zusätze gemacht worden sind. Man kann, um nicht drei- bis viermaliges Weglassen der Notiz annehmen zu müssen, sich durch die constatirbare Thatsache helfen, dass einige Prosperhandschriften aus mehreren Exemplaren zusammengeschrieben worden sind. 5) Von Bedeutung, um endlich entscheiden zu können, wie die verschiedenen Recensionen sich zu einander verhalten, sind die wenigen historischen Notizen, welche sich allein in dem Chron, integrum finden. Labbe und Duchesne bringen in ihren Ausgaben zum Jahr 424 die Nachricht: 'Hoc tempore Exuperantius Pictavus, Praefectus Praetorii Galliarum in civitate Arelatensi militum seditione occisus est; idque apud Joannem inultum fuit.' Die beiden Herausgeber müssen sie aus Handschriften des vollständigen Prosper genommen haben, da sie sich in dem kürzeren Text nirgends findet. Wenn Pontacus keine

1) Roncalli verweist diese, wie die beiden eben genannten Stellen mit Unrecht in die Noten. 2) So jedenfalls zu lesen für 'inde' der meisten Ausgaben. 3) Pontac. p. 790. 4) Die Pariser Ausgabe giebt die Variante ihres Codex nicht an. 5) vgl. Knust im Archiv VIII, 816.

Angabe macht, dass sein vollständiges Ms. Lodonense 2 die Nachricht bringe, so folgt daraus noch nicht, dass sie auch nicht darin gestanden habe, denn er giebt die Varianten seiner Handschriften keineswegs vollständig, am wenigsten, wenn nur eine einzige Handschrift anzuführen wäre. In dem Chron. imperiale liest man die gleiche Notiz kürzer:1) 'In Galliis Exuperantius praefectus a militibus interficitur.' Daraus kann unmöglich jene Prospernotiz gemacht sein, wol aber umgekehrt diese aus jener: dann wird aber die Möglichkeit, dass jene Nachricht im Prosper ein Zusatz von späterer Hand sei, höchst unwahrscheinlich, man muss glauben, dass der Verfasser der längeren Recension auch diesen Zusatz gemacht hat. Dass er sich bei Cassiodor nicht findet, will wenig bedeuten, da dieser Chronist sehr dürftig excerpirt.

Zum Jahr 437 (Aëtio II. et Sigisvulto coss.) lautet der Vulgartext 2): 'Geisericus .. quosdam nostrorum Episcoporum eatenus persecutus est, ut etc.' Da schieben nun Duchesne's und Labbe's Ausgaben, ebenso Pontacus's) Ms. Lodonense 2, hinter Episcoporum die Worte ein 'quorum Possidius et Novatus et Severianus clariores erant,' Bischof Possidius von Calama schrieb die Biographie des h. Augustin; dass er als besonders berühmt und dazu an erster Stelle hervorgehoben wird, lässt ohnehin glauben, dass die Notiz von Prosper, dem hervorragenden Anhänger und Vertheidiger von Augustins Lehren, herrührt. An sich erweckt der Zusatz keineswegs den Verdacht späteren Ursprungs, namentlich da er mitten in einen Satz eingeschoben ist, was nicht leicht geschah, wenn die Worte nur in einer Marginalnote standen. 4) Ein dritter Zusatz des längeren Textes, an sich unbedeutend, ist hier doch von Interesse.

Zum Jahr 4225) wird erzählt, Castinus sei mit einem Heer nach Spanien gegen die Vandalen gesandt worden, der kriegstüchtige Bonifacius hätte ihn nicht begleitet, weil Feindschaft zwischen ihnen bestanden, sondern hätte sich schleunigst nach Afrika begeben. Die Erzählung beschliessen alle Handschriften des kürzeren Textes mit den Worten: 'idque reipublicae multorum laborum initium fuit.' Duchesne und Labbefügen jedoch hinzu (laborum) et malorum sequentium. Man denkt bei diesem stärkeren Ausdruck zuerst an die Plünderung Roms durch Geiserich im Jahre 455, mit welcher der längere Text endigt. Bonifacius soll ja die Vandalen zum Uebergange nach Afrika mitbewogen haben; wäre er damals nicht nach Afrika geflohen, so meint der Römer, das

1) Ronc. I, 749/50. 2) Ronc. I, 659/60. 3) vgl. dessen Ausgabe c. 786. 4) Freilich hat Paulus diac. Hist. Rom. lib. XV, der die Stelle ausschreibt, den Zusatz nicht. 5) Ronc. I, 651/2.

ganze spätere Unheil wäre vermieden worden. Wie natürlich, dass der römische Chronist das tief demüthigende Ereigniss der Einnahme Roms an den Zwist im eigenen Lager anknüpft, und wie natürlich, dass er unter dem frischen Eindruck desselben an dieser Stelle einen stärkeren Ausdruck hinzufügt. Wenigstens wahrscheinlich ist danach, dass der längere Text sich durch geringe Zusätze vor dem kürzeren auszeichnet. Die Stütze, welche das bekannte kritische Material dafür liefert, ist allerdings dünn1). — Die Stellen fehlen auch im Augustanum.

Mit dem von Interpolationen gesäuberten Text vergleichen wir das Chronicon Augustanum. Mit dem Druck desselben stimmen die Varianten der Pariser Handschrift, welche die Pariser Ausgabe leider sehr unvollständig angiebt, vollständig überein, wenn man von wenigen unbedeutenden Abweichungen absicht, welche auf Rechnung der Schreiber oder der Herausgeber kommen. Gegen den Vulgärtext gehalten zeigt nun das Augustanum sowol ein bedeutendes mehr, als weniger an Nachrichten. Nach Abzug dieser stimmen die Texte, abgesehen von nicht unbedeutenden graphischen Abweichungen, meist wörtlich überein, doch differiren Satzform und einzelne Worte zuweilen so, dass man die Umbildung nicht gut dem Zufall zuschreiben kann; z. B. für Vulgärtext 2): 'quia videbatur, Joannem sine conniventia ipsius regnum non potuisse praesumere' sagt August.: 'quia videbatur, quod Joannes sine conniventia ipsius regnum non potuisset praesumere 3). Für 'Leo quem tunc inter Aetium et Albinum amicitiae redintegrandae gratia Galliae detinebant' 4) hat letzteres: 'qui tunc inter Aëtium et Albinum amicitiae integrandae in Gallia detinebatur'. Diese Form erscheint als eine Besserung gegenüber der schwerfälligeren ersten und sollte deshalb später entstanden sein. An Wortänderungen ist hervorhebenswerth 5): Pars Galliarum ... ab Aëtio Comite recepta' für 'armis Aetii Comitis recepta' des Vulgärtextes, und) ‘in Ârianam sectam' für

1) Eine Randglosse findet sich in Labbe's Text ohne Bemerkung aufgenommen p. 49: Hoc tempore fuit tertium schisma Eulalio antipapa etc. Bei der ähnlichen Glosse p. 43: Hoc tempore fuit secundum schisma, Ursicina antipapa etc. bemerkt er 'Haec ex libri margine', aber da war es durchaus nothwendig, denn es wird dort das Jahr der incarnatio Domini angegeben. 2) Roncalli I, 653/54 und 689/90. 3) Nach Pontac. p. 780 soll diese Notiz in mehreren seiner Mss. ganz fehlen, doch muss das auf einem Versehen beruhen, denn er selbst führt wenige Zeilen darauf zwei Varianten innerhalb desselben Satzes von Ms. Lod. 1 auf, welches nach seiner Behauptung den Satz gar nicht enthalten sollte. Sonst steht die Notiz in allen mir bekannten Handschriften aller Recensionen und selbst der vatikanische Auszug giebt einen Rest davon in den Worten: 'Castino at exilium' (Ronc. I, 715/16); Paulus Diac. Hist. Rom. lib. XIV hat sie ganz aus Prosper entlehnt. 4) Rone. I, 665/6 und

697/8. 5) Ronc. I, 591/2 und 655/6. 6) Ronc. I, 695/6 und 661/2.

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