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Christo asserere; contra quem Flavianus ejusdem urbis episcopus suscipiens ... 1) cum sacerdotibus suis damnatus est, auctore Dioscoro Alexandrinae urbis episcopo. Contra quem papa urbis Leo misit episcopum, presbyterum et diaconum. Qui injuriam passi, Flavianum nunciant in defensione Catholica per injurias gravissimas defecisse.

riae virginis filium, nihil maternae habuisse substantiae, sed sub specie hominis solam in eo Verbi Dei fuisse naturam. Ob quam impietatem a Flaviano ejusdem urbis episcopo.. condemnatus est. Sed fidens amicitia regia et aulicorun favore, ab universali synodo se poposcit audiri ... In quo concilio Dioscorus Alexandrinus episcopus absoluto Eutyche, in Flavianum episcopum Constantinopolitanum damnationis sententiam tulit: reclamante Hilaro diacono ecclesiae Romanae, qui vice sancti Leonis papae cum Julio episcopo Puteolano a sede Apostolica fuerat destinatus . . . . Sanctus vero Flavianus, inter manus eorum, a quibus in exilium ducebatur, glorioso ad Christum fine transivit.

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Man wird zunächst, betrachtet man die beiden Stellen allein für sich, geneigt sein, wegen der Uebereinstimmungen die kürzere für einen Auszug aus der längeren zu halten, indess steht dem doch manches entgegen. Man mag kein Gewicht legen auf die Differenz in der chronologischen Ansetzung, nicht entscheidend sind wenigstens Unterschiede, wenn im Augustanum Eutyches sein Dogma schon auf die Gunst des Kaisers bauend auszusprechen wagt, während er bei Prosper daraufhin erst ein allgemeines Concil fordert, wenn das Concil, sowie vorher schon Eutyches' Verdammung durch Flavianus im August. ganz übergangen wird, wenn hier allgemein gesagt wird, die römischen Gesandten hätten Unrecht erlitten, während Prosper nur hervorhebt, dass der Diakon Hilarus der Gefahr, welche ihm wegen seines Widerspruchs drohte, durch die Flucht entgangen sei. All das lässt sich erklären, wenn man sagt, der Auszug ist eben ungeschickt gemacht. Aber Prosper nennt nur zwei römische Gesandte, einen Bischof und einen Diakon als nach Ephesus vom Papst Leo geschickt, das August. nennt als dritten Ge

1) Hier ist eine kleine Lücke in der Augsburger Handschrift, welche Roncalli nach Marianus Scotus und Florentius Wigorniensis mit 'conflictum' ausfüllen will, doch hatte die Handschrift, welche der Erstere benutzte, die jetzige Pariser, auch schon die Lücke, wie die Pariser Prosperausgabe c. 749 zeigt, und die letztere schreibt Marianus aus, der also sein 'conflictum' selbst ergänzt hat. Beiläufig zeigt diese Lücke, dass die beiden Codices auf eine Mutterhandschrift zurückgehen, d. h. den Codex Reginberts.

sandten einen Presbyter 1) und führt die drei Gesandten in der ihrem Range gebührenden Reihenfolge auf. Der Schlusssatz ist dann sehr bemerkenswerth. Die Gesandten melden, dass Flavian gestorben sei. Man fragt, wo melden sie es? Und die Antwort kann nur sein, dort, wohin sie zurückgekehrt sind, also in Rom. Daraus muss man schliessen, dass der Schreiber selbst in Rom lebt, und der Schluss wird bestätigt durch die folgenden Notizen: 2) Theodosius Imperator pro defensione Eutychetis Leonem papam urbis ad se vocat; qui dum ire vellet, a populo prohibitus, presbyteros et diaconos direxit', und zum Jahre 450: 3) Praevalente iterum papa Leone diriguntur ad Orientem presbyteri et diacones ad haeresin confutandam.' Dergleichen Dinge wird überhaupt schwerlich Jemand melden, der nicht in Rom lebte, am wenigsten in dieser Form. Das blosse 'diriguntur' lässt nicht zweifeln, dass es in Rom geschrieben ist. Damit verbinden sich aber sogleich neue Schwierigkeiten: Die Gesandten, welche Leo im Jahre 448 abschickt, da er selbst, wie das August. sagt, verhindert wird, zu gehen, sind eben dieselben, welche schon in dem zusammenfassenden Abschnitte beim Jahre 447 genannt werden, welche auf dem Concil zu Ephesus anwesend waren und Flavians Tod nach Rom meldeten. 4) Erst als Eutyches im Jahre 4485) auf einer Provinzialsynode von Flavian verdammt und abgesetzt war, trat Leo intervenirend ein und suchte die Entscheidung in seine Hand zu nehmen. Das wurde verhindert durch den oströmischen Hof, welcher zu Gunsten Eutyches' ein Concil nach Ephesus berief, zu welchem Leo am 13. Juni 449 Stellvertreter absandte. Also im August. werden zweimal dieselben Dinge berichtet und beide Male zu einem falschen

...

1) Leonis M. ep. 29 ad Theodosium Aug. (bei Migne, Patrol. LIV, 783): quoniam tamen pietas vestra . . . . apud Ephesum constituit synodale judicium, fratres meos Julium episcopum et Renatum presbyterum, et filium meum Hilarum diaconum misi, qui ad vicem praesentiae meae pro negotii qualitate sufficerent. 2) Zum J. 448 Posthumiano et Zenone coss. Ronc. I, 699/700. 3) Papst Leo sendet im

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J. 450 zwei Bischöfe Abundius und Asterius und zwei Presbyter Basilius und Senator an Kaiser Theodosius und zeigt ihm deren Absendung an unter dem Datum XVII. Kal. Augusti Valentiniano Aug. VII. et Avieno v. cl. coss, 16. Juli 450 (Leonis ep. 70 bei Migne LIV, 834). Als die Gesandten nach Constantinopel kamen, war Theodosius bereits gestorben. 4) Leo's Brief, der dem Kaiser die Ankunft der Gesandten der römischen Kirche meldet, ist datirt: idibus Junii, Asturio et Protogene 13. Juni 449. Noch am 1. Juni 448 erhält Eutyches von Leo ein sehr lobendes Schreiben (Migne, Patrol. LIV, 713 ep. 20). 5) Gieseler, Kirchengeschichte I, 448. Auf Eutyches' Appellation an Leo fordert dieser am 18. Februar 449, dass Flavian ihm die Gründe seines Vorgehens angebe.

Coss. =

Jahre. Der Schreiber hat keine rechte Anschauung von den Dingen, wenn er beim Jahre 449, in welchem das sogenannte "Concilium latrocinium' zu Ephesus stattfand, sagt: 'Iterum vocati Catholici audiendi.' Das vereinigt sich alles schwer mit der, wie mir scheint, unabweislichen Annahme, dass dieses Stück schon um 451 in Rom geschrieben ist. Noch schwerer erklärt sich die Uebereinstimmung mit dem gewöhnlichen Prospertext. Eine Erklärung muss zum mindesten versucht werden. Es ist hier zu anticipiren, was unten erwiesen werden soll, dass Prosper in Rom seine Chronik schrieb; daraus ergiebt sich leicht, dass gerade hier sehr früh Zusätze zu seinem Werk gemacht werden konnten, aber nichts bürgt uns dafür, dass die Zusätze nun auch uns in der Gestalt vorliegen, wie sie ursprünglich gemacht wurden. Wir wissen ja, dass die Recension, in welcher sie erhalten sind, wenigstens einmal überarbeitet ist; sehr möglich also, dass auch mit den Zusätzen Veränderungen vorgenommen sind. Diese sind offenbar flüchtig hingeworfene Notizen gewesen, um so mehr Veranlassung für einen späteren Bearbeiter, an ihnen zu ändern. Oben mussten wir die Möglichkeit offen lassen, dass der Schreiber, welcher die Fortsetzung von 451 bis 457 hinzufügte, einen vollständigen Prospertext benutzte, mit Hülfe desselben kann er auch an dem früheren Stück geändert haben, und so würde sich die Uebereinstimmung in einigen Worten der beiden Texte erklären. Am nächsten liegt aber der Gedanke, die erste Fortsetzung im August. rühre von Prosper 1) selbst her, weil sie gleichzeitig in Rom verfasst ist und ein besonderes Interesse für Papst Leo zeigt, welches wir bei Prosper in hohem Masse finden werden. Damit wären alle Schwierigkeiten leicht beseitigt: man hätte anzunehmen, dass Prosper sich in seinem Handexemplar kurze Notizen gemacht hätte, die er darauf bei der zweiten Redaction verwandte. Doch soll damit nur die Möglichkeit, nicht einmal die Wahrscheinlichkeit ausgesprochen sein, dass die Sache sich so verhalten könne. 2)

Es ist nicht glaublich, dass die Chronik schon dem Fortsetzer um 451 in verkürzter Gestalt vorlag, wir werden

1) Der Gedanke, dass ein Zweiter die Zusätze zu der ersten Redaction des Prosper gemacht und Prosper sie dann später benutzt hat, ist kaum der Erwägung werth. 2) Es muss bemerkt werden, dass Victor v. Tunnuna schon zu 447, wie das August., den Beginn des eutychianischen Kirchenstreits setzt, darauf lässt sich aber um so weniger etwas geben, als in der That in diesem Jahre schon die Streitigkeiten ausbrachen. Sonst findet man keine Verwandtschaft zwischen Victor und dem Augustanum.

also dennoch dahin kommen, die Verkürzung dem afrikanischen Fortsetzer zuzuschreiben. Das ist zunächst der einfachste Gedanke, dass wer ihn interessirende Zusätze zu der Chronik gemacht hat, wie die drei Notizen über karthagische Concilien, auch weggelassen hat, was ihn weniger anging. Die Weglassung afrikanischer Nachrichten erklärt sich vielleicht gerade aus der afrikanischen Fortsetzung. Denn hier findet sich nun das Datum der Einnahme von Karthago, 1) welches in dem Prospertext weggelassen war, aufgenommen, doch wahrscheinlich also aus der Prosperhandschrift, aus welcher der ganze übrige Text abgeschrieben wurde. Es ist darum möglich, dass der Schreiber die übrigen afrikanischen Notizen auch wegliess, mit der Absicht, sie am Schluss in der Uebersicht der vandalischen Geschichte zu verwerthen, er hat es aber freilich dann nicht gethan. Zum wenigsten macht das Vorkommen des Datums in der Fortsetzung es wahrscheinlich, dass der Verfasser derselben auch der Ueberarbeiter der ganzen Chronik ist. Die weggelassenen afrikanischen Notizen des Pr. zeichnen sich zum Theil durch besondere Schärfe gegen Geiserich, die Vandalen überhaupt und namentlich gegen deren Arianismus aus, deshalb wäre es möglich, dass ein afrikanischer Schreiber sie aus Vorsicht übergangen hätte, wenn es nur nicht nach dem eben gesagten wahrscheinlicher wäre, dass die Ueberarbeitung erst nach dem Untergange des vandalischen Reiches gemacht ist. Die Fortsetzung über vandalische Geschichte schliesst nämlich mit dem Untergange des Reiches. Dieser wird aber schon in das Jahr 533 gesetzt, da bis zu dem Jahre die Computationen gerechnet werden. Fiunt ergo ab exordio regis Geiserici usque ad exitum Wandalorum anni XCIII. menses X., dies XI.' Mit dem 'exordium Geiserici' kann hier nur die Einnahme von Karthago gemeint sein. Diese fand am 19. October 4392) statt, danach wird hier der Untergang des Reiches schon auf den 30. August 533 bestimmt, das ist die Zeit, in welcher erst die Landung des griechischen Heeres in Afrika erfolgte. 3) Ausserdem wird

1) In der Fortsetzung fällt die Einnahme aber unter 'post consulatum Theodosii XVII. et Festi', bei Prosper richtig unter "Theodosio et Festo coss'. 439. Das hindert jedoch durchaus nicht, dass die Notiz aus Pr. genommen ist, denn da zum J. 439 sehr reiche Angaben bei Pr. standen, so konnte ein Schreiber wol irrig sie unter zwei Jahre vertheilen. 2) So Prosper und Idatius (Ronc. V, 27/28). Des Ersteren Angabe hat Papencordt p. 75 übersehen. Marcellin hat in einigen Ausgaben X. Kal. Nov. 23. Oct., XIV. Kal. Nov. wie andere übereinstimmend mit den beiden ersteren Chroniken geben, scheint Besserung zu sein. 3) Nach Papencordt p. 144 fällt die Landung in den Anfang September 533. Die Daten sind jedoch hier nicht mit vollständiger Genauigkeit zu bestimmen.

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vom Tode des Kaisers Valens, also von dem Ende der Chronik des Hieronymus, endlich von Erschaffung der Welt an der verflossene Zeitraum berechnet. Der erstere wird jedoch um ein Jahr zu klein auf 154 Jahr angegeben, und deshalb ist auch die Angabe der Zeit nach Erschaffung der Welt auf 57331) Jahre um ein Jahr zu klein.

Die Fort

setzung kann jedoch mehrere Jahre nach 533 geschrieben sein, da nichts darauf deutet, dass Schlussjahr der Fortsetzung und Zeit der Aufzeichnung identisch sind. — Noch an einer andern Stelle der Fortsetzung wird eine Computation gemacht, es wird bis zum Todesjahr des Königs Thrasamund (= 523) zurückgerechnet vom Schluss der Chronik des Hieronymus (= 378) an 2) und vom Anfang der Regierung des Kaisers Avitus 3) (= 455) d. h. vom Schluss der im Augustanum vorliegenden Prosperfortsetzung) an, oder vielmehr von deren letzten historischen Notizen, denn es folgen danach noch zwei Consulnpaare ohne Bemerkungen. 5) Wegen dieser Computation glaubt Papencordt) hier einen ersten Abschluss der Fortsetzung annehmen und die darauf folgenden Bemerkungen bis zum Schluss einer anderen Hand zuschreiben zu müssen, doch ist das nicht nothwendig. Von Thrasamunds Nachfolger Hilderich sagt der Fortsetzer: "Qui in exordio regni sui Bonifacium episcopum ordinari praecepit, et omnibus Catholicis libertatem restituit' Grund genug, von da an eine neue Aera zu beginnen. Der Schreiber ist natürlich Katholik und Römer.

Das Chronicon Augustanum hat seine jetzige Gestalt also in der ersten Hälfte des sechsten Jahrhunderts zu Karthago erhalten. Da ist es verkürzt worden, hat seine Zusätze und die Fortsetzung über vandalische Geschichte erhalten. Ob auch die Fortsetzung von 451 bis 457 erst damals hinzugefügt ist, kann nicht bestimmt werden. Jedenfalls ist die Fortsetzung von 446 bis 451 älter und gleichzeitig.

Wenn um 451 schon Zusätze zu der Chronik von 446

= 5579 a.

m.

1) Hieron. setzt Valens' Tod i. J. 378 p. Chr. 2) Die Zahl CXVIII, welche beide Handschriften geben, ist viel zu klein und wol verdorben für CXLV oder mit einem Jahr Differenz, wie oben, CXLIV. 3) Die Zahlangabe ist in beiden Handschriften ausgefallen. Das Todesjahr Thrasamunds ist in der Pariser Hs. das XXVI. seiner Regierung, in der Augsburger das XXVII. Letzteres ist richtiger, da Thrasamund von 496 bis 523, nach der Augustanischen Fortsetzung selbst 26 Jahre, 8 Monate, 4 Tage regierte. 4) In dem Chron. integrum ist die Erhebung des Kaisers Avitus nicht mehr berichtet. 5) Ein drittes Consulnpaar 'Ardabure et Maximiano', welches dort noch folgt, hat es nie gegeben. Ein Ardabures ist 427, ein anderer 447 Consul. 6) Gesch. d. vandal. Herrschaft p. 358.

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