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Rücksicht nehmen wollen; denn da lässt sich mit 911 durchaus kein Abschnitt machen, sondern nur mit 1002. Doch, meine ich, soll die besondere Beschaffenheit der Diplome zu dieser oder zu jener Zeit auch nicht den Eintheilungsgrund der Stoffes hergeben bei einer Edition, die wir Diplomatiker allerdings zu besorgen haben, aber nicht für uns, sondern für die weit zahlreicheren Historiker, denen jener Gesichtspunkt mit Recht als ein untergeordneter erscheint.

Der Editor und seine Hülfsarbeiter werden jedoch, auch wenn der erste Band nur von 911 bis 1002 reichen soll, mehrfach über die hier gezogenen Grenzen hinausgehen müssen. Ich will zunächst von der Aufgabe des Diplomatikers reden. Das Urkundenwesen unter Konrad und Heinrich zu verstehen, werden wir auch die Diplome der letzten Karolinger in die Prüfung einbeziehen müssen. Ferner werden wir, um die Erklärung für gewisse Wandlungen unter Otto I. zu finden, die Urkunden der ihm in Italien vorausgegangenen Herrscher berücksichtigen müssen. Endlich darf auch die nächstfolgende Periode Heinrichs II, da deren Neuerungen sich bereits unter Otto III. vorbereiten, nicht ausser Acht gelassen werden. Damit kommen wir aber an die äussersten Grenzen dessen, was meines Ermessens an diplomatischer Arbeit ohne Gefahr für Gründlichkeit von uns geleistet werden kann.

Des weitern benöthigen wir, welche Partie wir auch zur Publication herrichten wollen, des vollen Ueberblicks über den Vorrath an Urkunden der vorausgehenden, zum Theil auch der nachfolgenden Zeit. Soviel nun auch schon in dieser Hinsicht durch Regestenwerke, Urkundenbücher oder durch die bisher für die Monumenta Germaniae veranstaltete Sammlung vorgearbeitet ist, so zeigt sich doch neue Durchforschung der Archive und Bibliotheken noch immer ergiebig, muss also fortgesetzt werden. Jedoch genügt dabei zunächst, dass alle neu befundene Stücke in entsprechender Form verzeichnet werden, was in kürzerer Zeit geschehen kann, als wenn alles sofort abgeschrieben und eingehend untersucht werden sollte. Demgemäss habe ich denn meine bereits auf Reisen ausgesandten Gehülfen angewiesen, an jedem Orte alles ihnen zugängliche Material vom Beginn der Karolingerherrschaft bis in das 11. Jahrhundert hinein darauf hin zu prüfen, ob es uns schon bekannt ist oder nicht, und in letzterem Falle ausführliche Regesten anzufertigen. In gleichem Umfange werden auch die Repertorien, von denen ich gleich reden werde, angelegt, und damit wird zugleich für den Fall vo gesehen sein, dass für den ersten Band der Edition ein anderer als der von mir vorgeschlagene Stoff beliebt werden sollte.

Nachdem ich jetzt den Apparat, welcher unter der früheren Leitung der Gesellschaft zusammengebracht worden ist, bis zum J. 1024 geordnet und geprüft habe, kann ich nicht in Abrede stellen, dass schon recht viel für Sammeln und Abschreiben der Königsurkunden geschehen ist und besonders in den letzten Jahren. Aber man ist dabei ohne rechten Plan vorgegangen und hat über Haben und Soll nicht Buch geführt. Das eine und andere Archiv ist zu vielen Malen besucht worden; andere nicht minder ergiebige nicht ein Mal. Aus mancher Sammlung sind mehrfache Abschriften derselben Urkunden heimgebracht worden, ohne dass der ganze Vorrath erschöpft worden wäre. Oft finden sich bis zu fünf Copien desselben Diploms vor, zumal wenn neben dem Originale an einem Orte noch an andern Orten Apographa entdeckt wurden. Von Verzeichnissen der abgeschriebenen oder noch abzuschreibenden Diplome fand ich höchstens Anfänge vor, die ihrer Unvollständigkeit wegen werthlos sind.

Meine erste Aufgabe musste es also sein und wird es noch lange sein müssen, Repertorien anzulegen. Ich glaube drei Arten von Verzeichnissen führen zu müssen. In jedem derselben wird dann ersichtlich zu machen sein, was die Abtheilung bereits in entsprechender Form besitzt und was sie noch zu erwerben hat.

Am leichtesten war das chronologische Repertorium oder das der Diplome nach den Regenten herzustellen, da die Hauptarbeit schon in den Regestenwerken vollbracht war. Für die Periode, welche meine Acta Karolinorum umfassen, habe ich fort und fort nachgetragen, was seit deren Erscheinen veröffentlicht worden ist, und hatte nur noch nachzutragen, was ich jetzt zuerst aus dem Apparat der Monumenta kennen lernte. Für die Zeit vom Regierungsantritt der Söhne Ludwigs des Frommen bis zum J. 918 habe ich gleichfalls seit Jahren gesammelt und glaube so ziemlich alles verzeichnet zu haben, was von Böhmer ausgelassen worden war oder was ihm noch nicht bekannt sein konnte. Ueberdies wird dieser Theil der Böhmer'schen Regesten von Dr. Mühlbacher neu bearbeitet und zwar in Wien, so dass ein steter Austausch zwischen ihm und mir auch zu Gunsten der Monumenta-Abtheilung stattfindet. An diese Arbeiten schliesst sich dann der Zeit nach das Urkundenverzeichniss von Stumpf-Brentano mit immer neuen Nachträgen an. Ueber den Vorrath an bisher bekannt gewordenen Diplomen, die für die Edition zu berücksichtigen sind, sind wir also ziemlich unterrichtet.

Aber einerseits betrachte ich es als meine Aufgabe, noch grössere Vollständigkeit zu erzielen, wenn auch mit der sehr erfreulichen Zunahme an Funden jüngeren Datums

die Aussicht auf noch weitere eine geringere geworden ist, andererseits muss für unsere Publication auf die Originale oder in deren Ermangelung auf die nächstbeste Form der Ueberlieferung zurückgegangen werden. Ist also nach beiden Richtungen fortgesetzte Forschung angezeigt, so bedarf es, um diese erfolgreich zu machen, noch weiterer Repertorien: in dem einen müssen die Diplome nach den jetzigen Aufbewahrungsorten, in dem andern nach den ursprünglichen Fundorten eingetragen werden.

Ich täusche mich nicht darüber, dass auch jetzt noch unter Umständen ein und derselbe Ort zweimal wird besucht werden müssen. Aber um Zeit und Geld zu ersparen, will ich dem doch nach Kräften vorbeugen. Dazu benöthige ich des Ueberblicks über das gesammte Material in seinen verschiedenen Ueberlieferungsformen nach seiner Vertheilung auf die jetzigen Aufbewahrungsorte. Gewiss ist nun unter der früheren Leitung der Gesellschaft recht viel für derartiges Verzeichnen der Urkunden geschehen, und soweit darüber in dem Archiv Rechenschaft gegeben ist, lassen sich die zahlreichen Notizen mit Hülfe der Register ziemlich übersehen. Aber über die Forschungsreisen der letzten Zeit fand ich bisher keine eigentlichen Berichte vor. Und was an sonstigen Aufzeichnungen vorhanden ist, ist entweder veraltet oder so fragmentarisch, dass die Durchsicht kaum noch lohnt. So habe ich den andern Weg als mehr Erfolg versprechend eingeschlagen, dass ich die neueren Publicationen über Archive und Bibliotheken und die Urkundenbücher der letzten Jahrzehnte excerpiren und alle in ihnen gebotenen Notizen mit denen des Archivs vergleichen lasse: auf diese Weise hoffe ich ein möglichst vollständiges und für die Gegenwart zuverlässiges Repertorium der nach den jetzigen Fundstätten geordneten Diplome zu erhalten. Doch erfordert dessen Vollendung so viel Zeit, dass ich nicht bis zu ihr die aus andern Gründen dringend gebotene Aussendung meiner Hülfsarbeiter vertagen konnte.

Noch wichtiger erachte ich das dritte Repertorium, in welchem die Königsurkunden nach den ursprünglichen Fundorten oder besser nach den Empfängern verzeichnet werden sollen. Wie ergiebig es für die Kritik ist, die gesammten Urkunden eines Klosters u. s. w. in diesem ihrem Zusammenhange zu betrachten, glaube ich in meiner Urkundenlehre und besonders in den Anmerkungen zu den Regesten dargethan zu haben. Muss also eine Uebersicht über das Material nach Ursprungsgruppen gewonnen werden, ehe zur Edition geschritten werden kann, so wird diese Arbeit am füglichsten gleich gemacht werden, weil sie uns auch beim Sammeln des Materials zu statten kommen kann.

Ein Anlauf zu ihr ist auch bereits unter der früheren Leitung genommen: im Archiv XI, 425 wurden Notizen über Urkundenabschriften nach der geographischen Ordnung der Stifter im Anschluss an die Diöcesen veröffentlicht. Doch ist es dort bei diesem ersten und noch mangelhaften Versuche geblieben. Indem ich bei der Anlage dieses Repertoriums weiter gehende Zwecke verfolge, will ich mich über diese ausführlich aussprechen und berichten, wie ich bei dieser Arbeit vorgehen lasse; zum Schluss werde ich Proben aus diesem Repertorium in ihren verschiedenen Stadien mittheilen.

Zu einer Ursprungsgruppe fasse ich alle die Diplome zusammen, die einstmals Theile desselben Archivkörpers oder Fonds gewesen sind. Im Laufe der Jahrhunderte sind aber die Archivkörper nicht immer gleich abgegrenzt geblieben: bald sind mehrere zu einer Einheit verschmolzen, bald ist einer in mehrere Theile auseinandergegangen; alle solche Schicksale haben auch die Urkundengruppen getheilt. Daher sind auch diese je nach der historischen Entwicklung zu gestalten. Im Nothfall wird durch doppelte Eintragung eines Diploms in zwei Gruppen oder doch durch Hinweis bei einer Gruppe auf eine andere dafür gesorgt werden müssen, dass kein Stück und keine Beziehung übersehen werde. Nehmen wir z. B. die Urkunden, welche die Glieder des Geschlechts des Markgrafen Gero einst erhalten haben: hier lege ich einen besonderen Zettel für jeden einzelnen Empfänger an, fasse aber zugleich alle Urkunden nochmals unter dem Schlagworte Gero zusammen. Die Kunde von diesen Diplomen verdanken wir aber nur dem Umstande, dass letztere mit den in ihnen erwähnten Besitzungen an Gernrode oder andere geistliche Stiftungen gekommen sind. Da also die Diplome von einem gewissen Zeitpunkte an (wo möglich ist dieser festzustellen) zu dem Archivkörper Gernrode gehört haben, sind sie auch unter Gernrode zu verzeichnen; indem dann die Urkunden für Gero und für das Kloster gleiche Schicksale gehabt, lässt sich alles diesbezügliche auf dem einen Zettel Gernrode vermerken. Fälle, dass Gruppen von gewisser Zeit an getheilt werden müssen, sind noch häufiger. Durch Jahrhunderte gab es nur einen Archivkörper Worms. Dann erhalten die Bischöfe für sich und andererseits das Capitel für sich Diplome, von da an zweien sich somit die Archivkörper und die Ursprungsgruppen; später kommt eine dritte gesonderte Gruppe für die Stadt Worms hinzu. Für Klöster ist, so lange sie selbständig waren, eine eigene Gruppe aufzustellen, die aber für immer oder für einen Zeitraum eingehen kann, wenn etwa das Kloster an ein Bisthum übergegangen ist. Die rechte Anlage dieser Gruppen erfordert

also schon ein Eingehen in die geschichtlichen Wandlungen, und was da von Wichtigkeit ist, wird am füglichsten auch gleich vermerkt.

Recht zu statten kam mir als Vorarbeit für solches Repertorium, dass Stumpf-Brentano die in seinem Werke vorkommenden Diplome bereits nach den Namen der Empfänger geordnet hat und dass er mir gestattete, dieses sein handschriftliches Register copiren zu lassen. Allerdings habe ich dann sein Register nach rückwärts vervollständigen lassen müssen: eine leichte Arbeit für die Zeit, auf die sich mein Regestenwerk bezieht, eine schwerere für die Jahre 840-918. Ferner verlange ich von solchem Verzeichniss mehr als Stumpf, der in dasselbe nur noch eingetragen hat, welche Stücke im Original erhalten sein sollen.

Eine Urkundengruppe hat zumeist bis auf den heutigen Tag ihre eigene Geschichte. Da handelt es sich zunächst um den Grad der Vollständigkeit und Unversehrtheit, in dem ein Urkundenvorrath auf uns gekommen ist; dann um die Reproduction in Chartularen oder Einzelabschriften, um die Treue der Ueberlieferung. Auch als dann der Druck der Diplome und ihre Verwerthung für die Zwecke der Geschichtschreibung begonnen haben, haben zumeist die Stücke gleicher Herkunft gemeinsame Behandlung erfahren. Alles dies, soweit es für die Edition berücksichtigt werden muss, soll die Bearbeitung der Gruppen für das dritte Repertorium umfassen.

Da ich hier also auch schon die verschiedenen Editionen der einzelnen Urkunden verfolge, so verbinde ich mit der Anlage des Repertoriums zugleich die Arbeit, die Werke mit Urkundendrucken und die einzelnen Abdrücke der Diplome zu verzeichnen. Hier habe ich eines zweiten Dienstes zu gedenken, den Stumpf-Brentano der Abtheilung geleistet hat: er gestattete mir, das von ihm angelegte Verzeichniss der Werke, in denen Diplome veröffentlicht sind, gleichfalls abschreiben zu lassen, so dass ich dasselbe nur für die von ihm nicht berücksichtigte Zeit bis 918 zu vervollständigen oder nach Auffinden ihm entgangener Bücher zu ergänzen habe. Meine Bücherzettel sollen allerdings noch mehr als den Titel enthalten. Sind uns die zu einer Ursprungsgruppe gehörigen Werke hier in Wien zur Hand oder erhalten wir sie von auswärtigen Bibliotheken geliehen (die uns augenblicklich nicht zugänglichen werden verzeichnet, damit auch ihnen auf den Reisen nachgeforscht werde), so wird auf den Bücherzetteln auch vermerkt, was die Herausgeber über die von ihnen benutzten Sammlungen aussagen. Ferner wird auf ihnen, falls mehrere Ausgaben erschienen sind, die Con

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