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cordanztafel der Urkundendrucke eingetragen. Auch vorläufige kritische Bemerkungen finden hier Platz.

Die Bücher werden zu gleicher Zeit ausgebeutet, um die verschiedenen Abdrücke jedes einzelnen Diploms zu verzeichnen. Zu diesem Behufe erhält jede Urkunde ihren Zettel, auf dem alle uns bekannt werdenden Drucke (auch Fragmente und Regesten) eingeschrieben werden; dem genauen Citat werden die Angabe der Quelle und das vom Editor angenommene Datum beigefügt, eventuell auch kritische Bemerkungen über das betreffende Diplom. Nur die Werthschätzung der Drucke wird bis zu dem Augenblicke vertagt, da die beste Ueberlieferung festgestellt sein wird.

Ich komme auf die Gruppenzettel zurück. Haben wir es mit Personen als Empfängern zu thun, so wird gleich was die Urkunden oder andere Quellenschriften von ihnen besagen mit vermerkt. Zumeist handelt es sich aber um Kirchen und Klöster. Da wird zum Namen die geographische Lage nach heutiger Bezeichnung hinzugefügt, dann die Diocese, welcher die Kirche im Mittelalter angehörte. Es folgen die dem Ort in den Urkunden gegebenen Bezeichnungen nach Lage, Heiligen u. s. w.; ferner geschichtliche Notizen, soweit sie zum Verständniss der Diplome benöthigt werden, dann Notizen über den Archivkörper und dessen Schicksale bis auf die Gegenwart, ferner über Copialbücher, über Druck und Benutzung des Urkundenvorraths. Chartulare, welche für die Edition zu benutzen sind, werden eingehend beschrieben. Da ich aber mit all dieser Arbeit nur bezwecke, einerseits vollständigen Ueberblick über das noch erhaltene Material zu gewinnen, andererseits für jedes Stück die beste. Ueberlieferung festzustellen, so werden z. B. wo unversehrte Originale nachweisbar sind, die Abschriften nicht einmal verzeichnet; desgleichen werden die Chartulare, von denen schon festgestellt ist, dass sie kein Plus darbieten, übergangen. Es folgt dann in chronologischer Reihe das Verzeichniss der innerhalb der Gruppe (eventuell mit Einschluss incorporirter Gruppen) noch erhaltenen Diplome: neben jedem die beste Ueberlieferungsform oder auch mehrere, falls sie sich gegenseitig ergänzen, dann der jetzige Aufbewahrungsort, endlich der älteste Druck, durch den das Stück in das mehr oder minder zugängliche Quellenmaterial eingeführt worden ist. Hier erlaube ich mir eine Bemerkung einzuschalten. Wie mir scheint, haben bisher die Editoren und Regestenmacher die sehr umfangreiche Literatur der sogenannten Deductionsschriften zu wenig beachtet. Für viele Diplome bieten diese Schriften die Editio princeps dar. Meist sind diese Drucke sehr gut und wenn sie aus jetzt verschollenen Originalen stammen, noch heute sehr brauchbar. Da das ehemalige deutsche

Reichsarchiv in Wien ziemlich reich an solchen Schriften ist, werde ich nicht unterlassen, diese Quelle auszubeuten.

Schliesslich will ich auf jedem Gruppenzettel auch die Acta deperdita verzeichnen. Was diese betrifft, so verzichte ich gradezu darauf, schon im ersten Bande auch nur annähernde Vollständigkeit zu erzielen. Hiesse es doch die Zeit vergeuden, wollte man jetzt etwa das urkundliche Material bis über die Grenze des Mittelalters hinaus, erst das gedruckte und dann auch noch das handschriftliche, darauf hin prüfen, ob etwa in einer spätern Bestätigung ein altes Diplom inserirt oder mindestens angeführt worden ist. Funde der Art müssen der Zeit und dem Zufalle überlassen bleiben. Ich gedenke mich also darauf zu beschränken, dass ich alte und neue Repertorien und den Urkundenvorrath bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts aufmerksam durchsehen lassen werde, ob irgendwo uns noch unbekannter Diplome Erwähnung geschieht. Diese Arbeit soll aber sobald als möglich vorgenommen werden, damit den Spuren nachgegangen werden könne vielleicht lässt sich doch das eine und andere Stück, das wir zunächst als Actum deperditum verzeichnen, in den Archiven wieder auffinden.

aus

Es liegt nun auf der Hand, dass die Artikel, die ich über jede einzelne Ursprungsgruppe ausarbeiten lassen will, nur nach und nach zum Abschluss gebracht werden können. Die Arbeit zerfällt gradezu in zwei Abschnitte. Zunächst soll am Sitze der Abtheilung festgestellt werden, was den uns zugänglichen Druckwerken oder auch aus der Correspondenz mit den Vorständen der Archive und Bibliotheken zu entnehmen ist. In der Regel (von einer grade im Beginn gebotenen Abweichung werde ich später reden) gedenke ich so vorzugehen, dass keine der heutigen Sammlungen für unsere Zwecke besucht werden soll, bevor nicht durch das zweite Repertorium ein Ueberblick über das gewonnen ist, was an dem betreffenden Orte aufgesucht und benutzt werden soll, und bevor uns nicht die Ursprungsgruppen, mit denen, respective mit deren Bruchtheilen, wir uns dort zu beschäftigen haben werden, nach allen ihren Beziehungen bekannt sein werden. Nur wer in dieser Weise vorbereitet ist, wird unnütze Arbeit vermeiden und die ihm obliegende Arbeit gut und erschöpfend durchführen können, wird insbesondere auch, indem er im voraus die Lücken in unserm Wissen und Besitz kennt, planmässig die Ausfüllung derselben anstreben können. Erst an Ort und Stelle wird sich dann ergeben, inwiefern die erste Bearbeitung der Ursprungsgruppen den Gegenstand erschöpft und in den Details richtig ist. Ich will hier einige der Punkte andeuten, die am häufigsten der Richtigstellung oder Vervollständigung bedürfen

werden. Noch von Stumpf werden Stücke als Originale bezeichnet, die sich bei genauer Prüfung als alte Copien ergeben werden; auch der umgekehrte Fall wird häufig eintreten. Oder Stumpf führt Originale als in A. oder B. befindlich an, von denen man erst an Ort und Stelle erfahren wird, dass sie heutzutage nach C. oder D. übertragen worden sind. Hier in Wien werden wir oft von Chartularen Notiz nehmen müssen, welche sich bei genauer Durchsicht als unbrauchbar für unsere Zwecke erweisen werden und demgemäss zu streichen sind; dagegen werden bisher nicht beachtete Copialbücher in die Arbeit einzubeziehen sein. Die Namen werden, wenn die älteste Ueberlieferung festgestellt ist, vielfach berichtigt werden müssen. Durch Ausscheidung von Fälschungen wird manche Notiz zur Geschichte eines Klosters hinfällig werden. Die Angaben über die Archivkörper werden überall noch zu controliren sein. Nach Einsichtnahme seltener Drucke wird sich das Verhältniss der Drucke vielfach anders gestalten, als es uns bisher erschien. Sind die jetzigen Fundstätten gehörig durchforscht, so wird neues Material oder werden bessere Ueberlieferungsformen nachzutragen sein. Somit werden die einzelnen Artikel des dritten Repertoriums erst nach Abschluss der Forschungsreisen die definitive Fassung erhalten, auf die gestützt der Editor zur Sichtung und Erklärung des Materials schreiten kann.

Ich theile nun zwei solche Artikel mit. Meine Gehülfen sind zunächst angewiesen, nach diesem Schema zu arbeiten. Das bitte ich auch diejenigen zu thun, die sich schon erboten haben oder in Zukunft erbieten werden, die an ihrem Wohnsitze befindlichen Sammlungen für die Zwecke der Abtheilung auszubeuten. Zu gleicher Zeit will ich durch Veröffentlichung dieser Proben die Fachgenossen in die Lage versetzen, mir anzugeben, ob sie nach ihren Erfahrungen Verbesserungen an meinem Schema vorzuschlagen haben. Ich habe von den bisher bearbeiteten Gruppen die für Echternach und für Salzburg ausgewählt. Die Bearbeitung der ersteren stützt sich vornehmlich auf die bisher vorliegenden Publicationen 1). Nur liess ich mir von Gotha den Liber aureus Epternacensis zusenden, um zugleich eine Probe zu liefern, in welcher Weise ich die Chartulare zu prüfen und zu beschreiben für nöthig halte. Die Salzburger Gruppe konnte ich schon vollständig bearbeiten, da ich die der Zeit bis 1024 angehörigen, jetzt auf Wien, Salzburg, München und Berlin

1) Deshalb lasse ich hier im Abdruck auch einige Notizen, die auf dem Zettel eingetragen sind, aus und verweise einfach auf die betreffenden Bücher.

vertheilten Königsurkunden bereits kenne. Nur einen Vorbehalt muss ich auch hier machen. Ich glaube, dass auch für das 10. Jahrhundert sich sichere Kriterien dafür gewinnen lassen, ob uns in einem Stücke die aus der Kanzlei hervorgegangene Ausfertigung (Autographum) vorliegt oder nicht. Aber die letzte Entscheidung darüber will ich mir doch bis zu der Zeit vorbehalten, da ich das gesammte Material durchgearbeitet haben werde. Ich vermeide daher jetzt die Bezeichnung gewisser Stücke als Autographa und rede hier von Originalen in dem Sinne, dass die betreffenden Urkunden bisher als Originale betrachtet werden.

Echternach

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oder Epternach, Luxemburg, Bez. Grevenmachern, Diöc. Trier. Mon. Epternacum in p. Bedense super fl. Sura in hon. s. trinitatis et s. Petri, quod s. Willibrordus episcopus aedificavit, ubi ipsius corpus requiescit (Dipl. Ept. 1). M. E. in hon. s. Willibrordi (D. 5). M. Aphternacum (D. 8). M. b. Willibrordi Aefternaca (D. 11). — M. Efternacha (D. 13). -M. Efternacum (D. 15). M. Aefternacus (D. 16). Eccl. Ephternacensis (D. 17). Eccl. s. Willibrordi in 1. Efternacus (D. 18). M. s. Clementis Willibrordi (D. 19). — M. E. regulae s. Benedicti (D. 20). -M. Efdernach (D. 22). Geschichte des Klosters in UB. für Mittelrhein II, Einl. CLXXIII. Archiv und Bibliothek nach der Aufhebung zerstreut, s. Archiv VIII, 21.

Diplome: 1) P. 34; 2) Böhmer 2 spur.; 3) C. 6; 4) K. 15; 5)-7)K. 155-157; 8)-9) L. 138-139; 10) Lothar II s. d.; 11) B. 1154; 12) Karl III '915, Jan. 16; 13) Stumpf 150; 14) St. 524; 15) St. 525; 16) St. 766; 17) St. 962; 18) St. 993; 19) St. 1126; 20) St. 1284; 21) St. 1405; 22) St. 1806.

Im Original sind erhalten D. 11, 13-16, 18, 21, 22 auf der Stadtbibliothek zu Trier, D. 2 im Berliner Archiv, D. 17 im Archiv zu Luxemburg. D. 19 findet sich in einem Transsumpt vom J. 1512 in der Trierer Stadtbibliothek Cod. lat. fol. 1249 und in einem Chartular des 16. Jahrhunderts, jetzt in Berlin MS. lat. fol. 379 (beide noch zu untersuchen). Für die übrigen Diplome ist der Liber aureus Ept. (s. unten) einzige oder doch beste Quelle. Zwei Abschriften desselben bei Dr. Neyen in Wiltz und in Luxemburg bieten nach den ausführlichen Angaben in Publications de la société pour les mon. hist. de Luxembourg XVI, 1-29 nichts neues für uns. Aelteste Drucke: 1630 Miraeus Notitia für D. 2, 11, 14, 16, 18, 19; 1715 Gallia christ. für D. 17; 1742 Bertholet für

D. 22; 1830 Binterim und Mooren für D. 13; 1851 Notizenblatt der Wiener Akademie für D. 15; 1865 UB. für Mittelrhein für D. 101), 12, 21; 1865 Wiener Sitzungs-Ber. 49 für D. 1, 3-9; 1870 Acta imperii selecta für D. 20.

Nur ein Act. deperditum Karls d. Gr. ergiebt sich aus D. 8.

Der Liber aureus Epternacensis, jetzt auf der herzogl. Bibliothek zu Gotha Cod. membr. I no 71, ist schon oft beschrieben worden, so von Waitz im Archiv XI, 338-343, von Würth-Paquet und von Eltester in den Publications de la soc. p.1. m. h. de Luxembourg XVIII, 97–101 und XXV, 303-305, zuletzt von Weiland in MG. SS. XXIII, 20-22, so dass ich nur einiges zur Beurtheilung der Abschriften von Diplomen hinzuzufügen habe. Mit dem jetzigen fo 44 beginnt ein ursprünglich gesondertes Volumen. Es ist von einer Hand, die wir um 1250 ansetzen können, beschrieben. Dieser Copist liess an einigen Stellen ganze Seiten, wie gleich in der ersten Lage f. 46' und f. 48 leer; indem dann mehrere jüngere Schreiber hier Urkunden oder Erzählungen nachtrugen, schalteten sie wol auch neue Halbblätter ein: so erscheinen f. 47 und 85 als später hinzugefügt. Dagegen finde ich nicht, dass von dem ursprünglichen und von der ersten Hand (A) beschriebenen Theile des Codex Blätter verloren gegangen seien. Daraus ergiebt sich, dass der Sammler A nicht den ganzen Urkundenvorrath seines Klosters zusammengetragen hat: es fehlen z. B. St. 550 und 993. Andererseits hat A das Act. spur. Böhmer 2 und K. 157 doppelt copirt. Wie zahlreich und bedeutend die Doppelabschriften von einander abweichen, mögen die Varianten aus dem Eingange von K. 157 veranschaulichen, wobei ich die Lesarten auf f. 48′ vorausschicke und die auf f. 79 einklammere: rex Francorum et Langobardorum ac patricius Romanorum (Rom. rex et Lang. ac patr. Francorum), quidquid (quicquit), `confirmamus hoc nobis. ad mercedem vel retributionem et eternam (conf. sanctis ad merc. vel ad retr. eternam), iccirco (igitur), Bernerardus (Beonradus), urbis et ecclesie (urbis eccl.), monasterii sancti (s. m.), ubi sanctus Willibrordus (u. dompnus W.) etc. Aus diesen Beispielen dürfen wir aber noch nicht auf Unzuverlässigkeit von A schliessen, denn es können ihm ja auch zweierlei schon stark auseinander gehende Vorlagen unter die Hände gerathen sein. Ich komme auf die Beurtheilung seiner Abschriften noch zurück.

Zunächst scheint mir A seine Arbeit nicht zum vollen

1) D. 10 wurde dort fälschlich Lothar dem Sachsen zugeschrieben, was zuerst 1869 in Forschungen IX, 411 berichtigt wurde.

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