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an gemacht werden konnten, so ist die einfachste, aber hier zugleich wichtigste Folge, dass sie um die Zeit schon in einer Redaction bis 445 vorlag. Es kommt nun vieles dazu, was nothwendig zu dem Schluss führt, dass die Chronik ursprünglich in einer Redaction bis 445 veröffentlicht ist. Zunächst die grosse Anzahl der Handschriften, welche mit diesem Jahre schliessen, spricht dafür; zu ihnen gehört der Codex Scaligers, dessen Archetypon schon zur Zeit des Kaisers Anastasius im Anfange des sechsten Jahrhunderts geschrieben wurde. Mit dem Nachweis von nicht interpolirten Handschriften dieser Recension fällt auch die Möglichkeit fort, welche Waitz) einmal andeutungsweise ausspricht, dass man nämlich, als man die Chronik mit fremdartigen Zusätzen vermehrte, auch eine Kürzung vornehmen konnte, an welcher der Autor keinen Theil hatte. Ferner der alte Auszug der vatikanischen Handschrift zeigt nach 445 keine Uebereinstimmung mehr mit Prosper, schon sein Consulnverzeichniss von 446 bis 455 stammt anders woher, da das Jahr 453 bei ihm 'Opilione et Vincomalo', bei Prosper nur 'Opilione v. c. cos.' heisst. 2) Die Möglichkeit wiederum, dass erst damals der Prospertext gekürzt wurde, als man seine selbständige Fortsetzung an des Hieronymus Chronik anschloss, fällt weg, da auch Handschriften bekannt sind, die den ersten Theil Prospers bis 378 und dennoch seine selbständige Fortsetzung nur bis 445 geben. 3) Auch die Urhandschrift, auf der die beiden jetzt vorhandenen Handschriften des Augustanum beruhen, enthielt den Auszug Prospers aus Hieronymus, der erst später weggelassen wurde, wie die Eingangsworte der beiden Handschriften bezeugen: 'Incipit ex chronicis Tyronis Prosperi chronicorum Eusebii temporibus praetermissis'. 4) In der grossen Mehrzahl der Handschriften der kürzeren Recension steht am Anfange, wo sich Prosper an Hieronymus anschliesst, dieselbe Notiz, welche regelmässig in den Handschriften des Integrum die selbständige Fortsetzung Prospers einleitet: 5) 'Hucusque Hieronymus presbyter ordinem praecedentium digessit annorum, nos, quae consecuta sunt, adjicere curavimus.' 6) Nur selten ist

1) Archiv VII, 230. 2) Ueber den Abschnitt 446 bis 466 der vatikanischen Handschrift vgl. unten die Abhandlung über die ravennatischen Annalen. 3) In unserem Verzeichnisse: I A. 1-3. 4) Die Stelle ist von Scaliger, Thes. tempp. animadv. c. 10 und von van der Hagen, Observ. p. 8 und 21 bereits richtig erklärt, vgl. Waitz im Archiv VII, 228 n. 2. 5) Die Notiz kann nicht von einem 'librarius' herstammen, wie van der Hagen Observ. p. 20 meint. 6) Aehnlich kündigt Hieronymus seine Fortsetzung des Eusebius an mit den Worten: 'Hucusque historiam scribit Eusebius. . cui nos ista subjecimus.'

dafür geändert, wie in dem vatikanischen Auszuge: 'Hucusque Hieronymus. Exhine Prosper secuta subjunxit' oder wie in einigen andern Handschriften: 'Hucusque Hieronymus, quae sequuntur Prosper digessit.' Das Vorkommen der obigen

Worte in Handschriften der kürzeren Recension beweist ebenfalls, dass ursprünglich der Auszug aus Hieronymus auch der kürzeren Recension vorauf ging 1).

Gegen die Annahme, dass die kürzere Recension in der That authentisch ist, kann geltend gemacht werden, erstens, dass sie keinen rechten Abschluss zeigt, dass gerade zu ihrem Schlussjahr 445 (Valentiniano VI. et Nonio) keine Bemerkung steht. Die Computation, welche Scaliger am Schluss seiner Ausgabe 2) giebt, ist von einem Schreiber hinzugefügt. Es ist dieselbe, welche am Schluss des Hieronymus steht, und der Schreiber berechnet recht ungeschickt nur zwei Consummationen bis zum Schlussjahr von Prospers Chronik, während er die übrigen unverändert so lässt, wie sie Hieronymus bis zum Schlussjahr seines Werkes berechnet hattes). Die Art des Schlusses mag auffallen, kann jedoch nichts beweisen. Zweitens aber ist in den meisten Handschriften der kürzeren Recension die Regierungszeit des Kaisers Theodosius II. angegeben 4). Das konnte nicht geschehen, wenn die Recension nicht erst 450 oder später abgeschlossen wurde, in welchem Jahre Theodosius starb. Während jedoch das Chron. integrum vom Jahr 423 an noch 27 Jahre auf Theodosius rechnet, geben ihm die Handschriften des Vulgatum fälschlich 30 Jahre 5) und die Mailänder Ausgabe wenigstens lässt die Angabe der Regierungszeit ganz weg. Da ist Grund genug für die Annahme, dass die Angabe im Vulgatum späterer Zusatz ist.

Die vorliegende Untersuchung ergiebt danach folgendes Resultat: Von der unter Prospers Namen bekannten Chronik giebt es zwei Redactionen. Die erste von Erschaffung der Welt bis zum Jahr 445 nach Christo; eine zweite von Erschaffung der Welt bis 455 p. Chr. ist von der ersten fast nur durch die Fortsetzung von 445-455 verschieden, möglicherweise ist sie auch um einige Zusätze vermehrt, das lässt aber die Unvollständigkeit unseres Materials nicht mit Sicher

1) Bucherius, De doctrina temporum p. 211 will freilich eben darauf seine direct entgegengesetzte Meinung begründen, dass nämlich die kürzere Recension nur von 379-445 gereicht habe. Indess beachtet er nicht, dass die Notiz regelmässig in Handschriften des Integrum vorkommt, deren er freilich nur eine kannte. 2) Thes. temp. ad II, pag. 197.

3) Das entwickelt v. d. Hagen, p. 21 f. 4) Beim Jahre 423 (Mariniano et Asclepiodoto coss. 5) Chron. integr.: 'imperium tenet annis XXVII'; Vulgatum: 'regnavit annis 30'; Augustanum aber auffallender Weise: 'imperium tenet annis XXVIII'.

Neues Archiv etc. I.

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heit entscheiden. Die erste Redaction hat vielfach und schon früh Zusätze, Interpolationen und Fortsetzungen erhalten, ist verkürzt und excerpirt worden, den ersten Theil bis 378 hat man beim Abschreiben meist weggelassen, sie tritt daher fast regelmässig als Fortsetzung der Chronik des Hieronymus und in vielfach veränderter Gestalt auf.

Noch bevor die vollständige Chronik Prospers publicirt war, stellte Bucherius 1), gestützt auf die Rosweyd'sche Handschrift des Chron. integrum, die Meinung auf, dreimal sei die Chronik redigirt worden, zuerst im Jahre 433, weil sich hier in seiner Handschrift, wie in allen andern des Integrum, die Computation fand. Computationen, sagt er, finden sich nur am Schluss von Chroniken, oder innerhalb derselben nur, wenn ein besonderer Grund dafür vorhanden wäre: ein solcher lasse sich hier nicht entdecken, darum müsse mit diesem Jahr die Chronik zuerst abgeschlossen sein. Dann nimmt er beim Jahre 445 und 455 neue Redactionen an, weil hier Handschriften endigen, aber er glaubt, dass die beiden ersten Redactionen überhaupt nur Fortsetzungen des Hieronymus waren, erst die dritte habe mit Erschaffung der Welt begonnen. Seiner Meinung schlossen sich viele an, so dass sie bald die herrschende wurde. 2) Gegen Miraeus, der Buchers Ansicht vertritt, wendet sich Basnage3), widerlegt ihn jedoch nicht zur Genüge und setzt selbst nichts positives an die Stelle der verworfenen Meinung. Einen ausführlichen Gegenbeweis gegen Buchers Meinung tritt van der Hagen) an. Er sagt gegen die Annahme einer ersten Redaction beim Jahre 433: Prosper mochte irgend einen Grund haben, hier eine Computation zu geben, welchen wir nicht mehr erkennen können. Das ist auch das einzige, was sich hier sagen lässt und wir müssen v. d. Hagen durchaus beitreten 5): es ist nicht ersichtlich, was den Autor veranlasste, gerade an dieser Stelle zu

1) De doctrina temporum p. 211 f. 2) Ihm folgen Aub. Miraeus, Bibl. eccl. p. 68 not. ad Genn. c. 84; Le Cointe, Annales eccl. Franc. I, 79; Die Vita S. Prosperi in der Pariser Gesammtausgabe von 1711 art. IX; Rösler, Chron. medii aevi: diss. de chron. Prosperi §. 4, p. 77; Papencordt, Gesch. d. vandal. Herrschaft, p. 356. Wenn P. sagt ib. n. 2: 'Nach den Jahren 432, 444, 455 hören theils Handschriften auf,' so kann das nur für die beiden letzteren Jahre gelten; er hat gewiss keine Handschrift gekannt, welche 432 schloss. Waitz, Jahrb. für wissensch. Kritik 1838, p. 528 tadelt, dass P. die Ansicht von einer dreimaligen Redaction der Chronik ohne nähere Prüfung acceptirt. Auch Rivet, Histoire lit. de France II, 390, nimmt drei Redactionen an. 3) Ant. lect. I. p. 356 s. 4) Observ. p. 18-27. 5) Freilich die Nachricht über eine grosse Feuersbrunst in der Urbs regia, welche Pontacus als möglichen Grund für die Consummation aufstellt, ist aus Marcellin interpolirt und bezieht sich auf Constantinopel.

statuiren.

consummiren und es ist doch sonst kein Grund vorhanden, um dem Autor die Consummation) abzusprechen, aber noch weniger darf man allein darauf hin hier eine erste Redaction Van der Hagen geht indess weiter, er läugnet auch eine erste Redaction bis zum Jahre 445. Dass so viele Handschriften bei diesem Jahre endigen, erklärt er folgendermassen: Schon Canisius 2) hatte bewiesen, dass die Chronik Victors v. Tunnuna, von der wir nur den zweiten Theil von 444 an erhalten haben, ursprünglich mit Erschaffung der Welt begann 3). Basnage) widersprach dieser Ansicht, welche Cave) nach Canisius wiederholte. V. d. Hagen erweist aber die Nichtigkeit des Widerspruchs und hält an Canisius' Ausführung mit vollkommenem Recht fest. Er meint nun, erst als man Victor mit Prosper verband und den ersten Theil Victors fortliess, hätte man die letzten Jahre der Chronik Prospers weggelassen, daher sei erst der verkürzte Text entstanden). Diese Erklärung reicht jedoch keineswegs aus. Zunächst

sind Handschriften äusserst selten, in denen Victor so mit Prosper verbunden ist, vielleicht existirt gar keine mehr dieser Gattung. Ferner fanden wir den Text schon verkürzt, bevor Victor seine Chronik geschrieben hatte, und schon sehr früh anderweitige Fostsetzungen des kürzeren Textes. Viel natürlicher ist die Annahme, dass man Victors Chronik erst vom Jahre 444 an in Verbindung mit Prosper abschrieb, weil dessen erste Recension mit diesem Jahre schloss. Schon früh muss man die beiden Chroniken mit einander verbunden haben und so gewinnen wir daraus nur ein Zeugniss mehr für die Ursprünglichkeit des kürzeren Textes. V. d. Hagen wendet sich zumeist gegen Buchers Ansicht, wonach die beiden ersten Redactionen nur Fortsetzungen des Hieronymus gewesen wären; eher geneigt ist er zu glauben, dass die erste Redaction bis 445 mit Erschaffung der Welt begonnen habe, dass dann später das Stück bis 455 hinzugefügt wäre, also dieselbe Meinung, welche wir zu begründen versucht haben, welche aber damals

1) Es ist die gewöhnliche hieronymianische Computation, jede Zahl ist nach richtiger Rechnung um 55 Jahre erhöht. Die vorkommenden Fehler sind nur graphisch. 2) Praef. altera in Prosperum in der ed. II, (cur. Basnage) seiner Ant. lect. p. 254. 3) Isidorus Hispal., De scriptt. eccl. c. 25 giebt die Nachricht. 4) Animadv. in chron. Prosp. in Canis. Ant. lect. p. 262. 5) Guil. Cave, Scriptorum eccl. historia literaria (Genf, 1693, fol.) p. 415. Nachdem wiederholten Roncalli, Vet. lat. chron. I, praef. p. XLIV und Papencordt p. 361 ff. die Sache. 6) Die Eingangsnotiz unseres Victortextes: 'A XVIII consulatu Theodosii Junioris Victor episcopus Tunnunensis ecclesiae Africae, historiam prosequitur, ubi Prosper reliquit' spricht v. d. Hagen mit Recht Victor ab. Papencordt p. 361 meint irrig, man hätte nie vor ihm an der Authenticität der Notiz gezweifelt.

noch nicht aufgestellt war. 'Sed de eo altum apud veteres silentium' fügt er hinzu.

So vielfach verhandelt, wie die Frage über die verschiedenen Recensionen, ist auch die nach dem Autor derselben. Die Handschriften aller Recensionen nennen einstimmig Prosper als den Verfasser, doch weichen sie ab in Beziehung auf Beinamen, Bezeichnung des Standes und der Herkunft desselben. Wir haben ferner gute alte Zeugnisse, dass der Kirchenvater Prosper eine Chronik geschrieben hat. Das älteste Zeugniss giebt Gennadius1): Prosper, homo Aquitanicae regionis, sermone scholasticus, et assertionibus nervosus, multa composuisse dicitur: ex quibus ego Chronica, illius nomine praetitulata legi, continentia a primi hominis conditione, juxta divinarum scripturarum fidem, usque ad obitum Valentiniani Augusti, et captivitatem urbis Romae a Genserico Vandalorum rege factam.' Dann nennt Gennadius einige theologische Schriften des bekannten Kirchenlehrers. Ferner Cassiodor 2) sagt: 'Sanctus quoque Prosper Chronica ab Adam ad Genserici tempora et urbis Romae depraedationem usque perduxit.' Cassiodors Chronik ist von 379 bis 455 nur ein Auszug aus Prospers Werk 3). Dazu kommen 4) die indirecten Zeugnisse der Fortsetzer Prospers: Des Marius von Avenches Chronik, welche mit dem Jahre 445 beginnt und sich unmittelbar an den Prospertext anschliesst, indem sie zu dem Jahre 455 die Erhebung des Avitus meldet, vor welcher P. abbricht, trägt die Ueberschrift: Usque hic Prosper, quae sequuntur Marius episcopus.'s) Und der Chronist von 641, welcher sich genau in derselben Weise an Prosper, zu dem er schon Zusätze aus verschiedenen Quellen macht, anschliesst, sagt am Schluss desselben beim Jahre 455): Hucusque historiam perduxit Prosper vir

1) De scriptt. eccl. c. 84 bei Migne, Patrol. LVIII, 1107 f. 2) De inst. div. litt. c. 17 in Cass. opp. ed. Garet (Rouen 1679. fol.) II. p. 520. 3) Vgl. Mommsen, Cass. p. 567 ff. 4) Der Prolog zu Victorii Aquitani cyclus paschalis in Form eines Briefes an Papst Hilarus, der früher als ältestes Zeugniss für Prospers Chronik angeführt wurde, ist, wie Jaffé bei Mommsen, Chronik des Cassiodorus Senator p. 679 n. erweist, um das Jahr 800 gefälscht und von Bucherius, De doctr. temporum (comm. in Victorii Aq. cyclum pasch.) p. 2 noch einmal nachgefälscht, um die Fälschung zu verdecken. 5) In der einzigen Handschrift des Marius, welche noch vorhanden ist, folgt dieser allerdings auf das Chron. imperiale (jetzt im Brittish Museum N. 16974) vgl. G. Monod, Études critiques sur les sources de l'histoire mérovingienne p. 146: (Paris 1872), indess zeigt schon im Allgemeinen die Rechnung nach Consulatsjahren, dann besonders der Anfangssatz: 'Consule suprascripto levatus est Avitus', dass Marius selbst seine Chronik an das Chron. consulare anlehnte. 6) Prosperi Aq. chronici continuator Havniensis, ed. G. Hille (Berlin 1866) p. 26. Die Stelle citirte zu gleicher Verwendung schon Waitz im Archiv,

VII, 229 n. 2.

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