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sanctus abhinc nostrum utcunque potuit studium desudavit.' Die Zeugnisse stimmen also alle überein, dass Prosper eine Chronik bis 455 geschrieben habe, zwei geben an, dass sie mit Anfang der Welt begonnen, und das schliessen die übrigen nicht aus. Dass sämmtliche das uns bekannte Chronicon consulare meinen, kann kein Zweifel sein. Dem gegenüber ist es nun sehr merkwürdig, wenn Liberatus, ein karthagischer Geistlicher, welcher in der Mitte des sechsten Jahrhunderts lebte, in seinem Breviarium causae Nestorianorum et Eutychianorum c. 21) sagt: 'Propterea in epitoma chronicorum Lucentius hoc ponit et dicit: Felice et Tauro consulibus. Nestorius Constantinopolitanus episcopus novum ecclesiis molitur errorem inducere, praedicans Christum hominem tantum, non etiam Deum natum, eique divinitatem collatam esse pro merito dicit.'

Das Citat findet sich wörtlich so bei Prosper unter den angegebenen Consuln des Jahres 428. 2) Diese Notiz hat aber nicht gehindert, dass man ganz allgemein bei der zu gut begründeten Autorschaft Prospers blieb. Nur der Jesuit Garnerius 3) und Le Cointe 4) haben sich dagegen erklärt. Der Erstere spricht das Chronicon ganz Prosper ab, sein einziger Grund ist jedoch, dass er Fehler in der Chronik findet oder zu finden glaubt, welche seiner Ansicht nach Prosper nicht begangen haben kann. Ihn bekämpfte Antelmi in sehr eingehender Abhandlung und widerlegte ihn, wie man sagen darf. Le Cointe glaubte chronologische Differenzen zwischen dem ersten Theil der Chronik bis 378 und dem zweiten zu finden, und nahm deshalb für jeden Theil einen besonderen Verfasser an. Seinen ziemlich oberflächlichen Gründen widmet v. d. Hagen 5) eine mit grossem Aufwand von Fleiss und Gelehrsamkeit gearbeitete Widerlegung. Auch Basnage) bekämpft beide Zweifler. Auch noch andere Meinungen sind ausgesprochen, um die Entstehung der verschiedenen Texte zu erklären: Sirmond) meint, Prosper hätte die Chronik bis 445 geschrieben, ein Anderer hätte dann die letzten zehn Jahre bis 455 hinzugefügt. Er stützt sich jedoch nur auf die schon angeführten Worte am Anfange der gekürzten Chronik Victors v. Tunnuna. Um diese

1) ed. Jo. Garnerius. Paris 1675. 8°, p. 5. 2) Roncalli I, 655/6. 3) Dissertatio III. ad Marium Mercatorem in der Ausgabe desselben Paris 1673. Neu gedruckt bei Migne, Patrol. XLVIII p. 388 ff. u. Diss. II, p. 346. 4) Ann. eccl. Francorum I p. 60 ff. (Paris 1655 fol.) 5) Observ. p. 28-47. 6) Animadv. in Prosp. in Canis. Ant. lect. I 258 ff. und in den Noten zu der Ausgabe. 7) Hist. Praedest. c. 5. in opp. IV, 412.

Fragen entscheiden zu können, müssen wir Prosper, sein Leben und seine Schriften etwas näher kennen. 1)

Prosper stammt aus der Provinz Aquitanien, wie Gennadius, Isidor und zahlreiche Handschriften der Chronik bezeugen. Das wird bestätigt durch andere Nachrichten über sein Leben. Sein Heimathsort ist nicht bekannt. 2) Ebenso wenig weiss man etwas über die Zeit seiner Geburt und seiner Familie. Weil er ein bedeutender Kirchenlehrer und in den dogmatischen Kämpfen während des fünften Jahrhunderts einer der eifrigsten Streiter für die orthodoxe Lehre war, hat man ihn während des Mittelalters und bis in die neuere Zeit für einen Bischof gehalten und ihm, durch Verwechselung mit anderen Männern gleiches Namens, Riez 3) in der Provence oder Reggio 4) im Gebiete von Parma zum Bischofssitz gegeben. Daher die Bezeichnungen des Prosper als episcopus Rhegiensis oder Regensis (Rejensis) in manchen Handschriften der Chronik. Henr. de Noris 5) weist aber nach, dass er nie Bischof gewesen ist, will ihn jedoch zum Presbyter machen. Dagegen zeigt Du Pin), dass P. gar nicht dem geistlichen Stande angehört hat. Das lässt sich mit voller Gewissheit erweisen. Die älteren Zeugnisse legen ihm nie

1) Die Literatur über ihn ist, wie natürlich, sehr reich. Man sehe namentlich: Henr. de Noris, Historia Pelagiana, (Padua 1677 fol) lib. III c. 5, 10-14; Sirmond, Historia Praedestinatiana c. 2-5 in Opp. ed. de la Baune IV, 403–412; El. Du Pin, Nouvelle bibliothèque des auteurs ecclésiastiques IV, 181-190; Vita S. Prosperi in Opp. ed. Paris 1701 (abgedruckt bei Migne, Patrol. 21, 17–43); hauptsächlich aber: Rivet, Histoire litéraire de France II, 369 ff.; L. de Tillemont, Mémoires pour servir à l'histoire ecclésiastique XVI, 1--34 und in den Noten des Bandes p. 733 f.; Cas. Oudinus, Dissertatio siugularis de S. Prospero in Commentarius de scriptoribus eccl. (Frankfurt a/M. 1722 fol.) I, 1175 bis 1206. Ferner die bibliographischen Bücher von Cave, Labbe, Struve ed. Meusel, Fabricius, Teuffel § 460 (3. Aufl.); Bähr §§. 37 ff., §§. 62 ff., neuerdings Ebert S. 349 ff., 421 ff. Gelegentlich Baronius, Ann. eccl., Vossius, Hist. Pelag. u. a. m. 2) Wenn ihn Du Pin IV, 381: Prosper de Riès en Aquitaine nennt, kann das nur eine Nachwirkung der falschen Annahme sein, dass er Bischof dieser Stadt gewesen ist. Dass er aus Bordeaux stamme, wie Andere wollen, kann nur Vermuthung sein, weil er einige genaue Nachrichten über dortige Vorgänge in der Chronik giebt. 3) So noch Baronius, Ann. eccl. ad. a. 434 und Struve, Bibl. hist. ed. Meusel. I, 1 p. 61 u. a. Baronius macht unsern Prosper zum Bischof von Riez wegen eines Hymnus der dortigen Kirche und der Martyrologien, welche von unserem Prosper Züge für den sehr nebelhaften Bischof jener Stadt borgen, vgl. Basnage's Abhandlung über verschiedene Prosper in Canis. Ant. lect. I, 255 f.; auch Cas. Oudinus, Comment. I, 1175 ff. 4) So namentlich Bucherius, Doctr. temp. p. 144, vgl. Basnage Ant. lect. I, 256. Der Anspruch wenigstens der einen der beiden Kirchen scheint sehr zweifelhaft zu sein, vgl. Hist. lit. de France II, 363. 5) Hist. Pelag. II, 14. 6) Nouv. bibl. IV, 181, vgl. namentlich auch Hist. lit. de France II, 371 ff.; Tillemont. XVI, 26.

eine kirchliche Würde bei. Cassiodor) und der Chronist von 641 nennen ihn 'vir sanctus'. Fulgentius, Bischof von Ruspe (508-533)2), bezeichnet ihn als vir sanctus et eruditus.' Papst Caelestin 3) und dem heiligen Augustin) ist er 'filius carissimus'. Das schliesst zwar den geistlichen Stand nicht aus, lässt aber höchstens den Rang eines Diakonen zu der Presbyter wird vom Bischof immer mit frater' angeredet. Ferner aber Gennadius, welcher stets den genauen Titel der Schriftsteller angiebt, die er bespricht, bezeichnet P. nur als 'sermone scholasticus et assertionibus nervosus' und ähnlich heisst er bei Beda 5) 'rhetor'. Ganz entscheidend ist folgendes: Die römische Synode von 454 unter Papst Gelasius setzt fest, welche theologische Schriften als orthodox und empfehlenswerth zu betrachten sind. In den Akten heisst es: 'et custodienda et recipienda et decernimus et mandamus'. Es folgt die Aufzählung, darunter: 'Item opuscula b. Augustini Hipponensis episcopi', Item opuscula b. Hieronymi presbyteri',

Item opuscula Prosperi viri religiosissimi.'

So wird genau bei jedem Autor der geistliche Rang angegeben; wenn Prosper einen solchen nicht erhält, so folgt daraus, dass er nicht Geistlicher gewesen ist.

Um 429 wird Pr. uns zuerst bekannt, er greift da selbstthätig in die dogmatischen Streitigkeiten ein. Daraus folgt, dass er spätestens in den ersten Jahren des fünften Jahrhunderts geboren ist. Dass er, ohne in den geistlichen Stand zu treten, sich ganz der Theologie widmen konnte, lässt schliessen, dass er einer begüterten, wahrscheinlich auch vornehmen aquitanischen Familie entstammte. 7) Es kommen Bischöfe ) gleiches Namens in Gallien vor, doch lässt sich

1) De inst. div. litt. c. 17. 2) libri ad Monimum I, c. 30 (ed. Venet. 1742 p. 12). 3) Epist. Caelestini papae ad episcopos Galliae in Concil. Coll. IV, 477 (Paris 1644 fol.) 4) De praedestinatione sanctorum lib. ed. Benedictt. X, 522. 5) Hist. Angl. I, 10. Monum. Brittan. edd. Petrie and Sharpe (London 1848) I, 116. 6) Concil. Coll. (ed. Parisina) X, 210. 7) Die Confessio S. Prosperi Aquitani, herausgegeben von Sirmond opp. II, 913 (dann in Opp. Prosperi ed. Paris. 1711 und wieder bei Migne LI) würde einige Andeutungen über früheren Aufenthalt in Aegypten und im Orient geben, doch ist sie ein mystisches Product, welches Antelmi, Du Pin u. a. Prosper wol mit Recht absprechen. Vertheidigt hat sie Niemand. 8) Ein Prosper ist Bischof von Orléans um 475 gewesen. Wir kennen ihn aus Apoll. Sidon. ep. VIII, 15. Ein Anderer hat die Acten der Concilien von Carpentras 527 und Vaison 529 mitunterzeichnet. Auf Ersteren bezieht Sirmond in den Noten zu Ap. Sid. citirtem Brief die Notiz des Martyrologium Bedae: 'Depositio beati Prosperi Aquitani IV. Kal. Aug.', welche das Martyrol. Romanum (ed. Baronius) erweitert in: 'Apud Regium S. Prosperi Aquitani ejusdem urbis episcopi, eruditione ac pietate insignis, qui adversus Pelagianos pro fide catholica strenue decertavit.'

mit ihnen keine Verwandtschaft nachweisen. Die Namen vererben sich wol in jener Zeit, meist von Grossvater auf Enkel, doch kann darum noch immer nicht wegen Namensgleichheit auf Verwandtschaft geschlossen werden.

Um das Jahr 429 hält sich Prosper im südlichen Frankreich auf. Von hier aus meldet er an S. Augustin, dem er persönlich unbekannt ist, in einem Briefe den Angriff, welchen Geistliche von Marseille auf seine Lehre über den freien Willen und die Gnade gemacht haben. 1) Er beruft sich darin schon auf eine frühere Correspondenz mit Augustin. An diesen stattet Hilarius 2), ein Freund und Gesinnungsgenosse Prospers, gleichzeitig Bericht ab über die Opposition in Marseille und empfiehlt Prosper. Augustin wurde dadurch veranlasst, seine beiden Bücher 'De praedestinatione sanctorum' und 'De dono perseverantiae' zu schreiben, deren ersteres er an Hilarius und Prosper richtet. Der Letztere behielt die Verehrung und Ergebenheit gegen den grossen Kirchenlehrer, welche sein Brief ausdrückt3), sein ganzes Leben lang bei. Noch bei dessen Lebzeiten veröffentlichte er Schriften zur Vertheidigung seiner Lehre gegen die später sogenannten Semipelagianer in Marseille. Ziemlich gleichzeitig mit jenem Brief an Augustin muss der Brief an einen sonst unbekannten Rufinus geschrieben sein, dem er die Zweifel gegen die augustinische Lehre zu benehmen sucht, welche die Angriffe der Massilianer in ihm erweckt hatten. Es folgen nun schnell aufeinander mehrere theologische Streitschriften über denselben Gegenstand. Noch vor Augustins Tode) ist das 'Carmen de Ingratis', sein bedeutendstes Werk über die Lehre vom menschlichen freien Willen und der göttlichen Gnade, geschrieben, ebenso zwei Epigramme in obtrectatorem Augustini', unter dem man Vincentius Lerinensis vermuthet. 5) Derselbe hatte aus den Schriften Augustins 16 Lehrsätze ausgezogen, welche er für verwerflich hielt, und Prosper antwortet darauf mit seiner Schrift Pro Augustino responsiones ad capitula objectionum

1) Der Brief steht in den Gesammtausgaben Prospers gleich zu Anfang; dass er erst c. 429, nicht 426, wie Baronius, Ann. eccl. VII, 258 will, geschrieben ist, zeigt Henr. de Noris II, 5: Es wird in dem Briefe schon Hilarius als Bischof von Arles genannt. Nach Prosp. chron. wurde Patroclus Bischof von Arles 426 getödtet, ihm folgt nach Honoratus Massil., Vita Hilarii (bei Migne L, 1220 −46) 'per biennium' Honoratus. Also ist Hilarius frühestens 428 Bischof geworden und der Brief darum frühestens in diesem Jahre geschrieben. 2) Hilarius bezeichnet sich als Schüler Augustins, 3) Er adressirt: Domino beatissimo papae, ineffabiliter mirabili, incomparabiliter honorando, praestantissimo Augustino patrono. Mit denselben Ausdrücken schliesst der Brief. 4) cf. Carmen de Ingr. v. 90-96. 5) Vita S. Prosperi in opp. art. v.

Vincentianarum'. Eine ganz ähnliche schon etwas ältere Schrift von ihm 'Pro Augustino responsiones ad capitula objectionum Gallorum calumniantium', will ebenso 15 Thesen, welche von den Massilianern gegen Augustin geltend gemacht worden waren, widerlegen, Endlich eine Schrift derselben Art richtet sich gegen die Bedenken, welche zwei genuesische Presbyter gegen Augustins Schrift De praedestinatione sanctorum' erhoben hatten. Diese Schrift ist aber weniger polemisirend, als erläuternd, da die beiden Priester Camillus und Theodorus sich nicht in Opposition zu Augustins Lehre stellten, sondern Prosper nur um seine Auffassung einiger Sätze ersuchten. Die drei letzteren Schriften sind sämmtlich kurz nach dem Tode Augustins († August 430) geschrieben. Schon früher hatten die Semipelagianer erklärt, sie wollten die Entscheidung der schwebenden Streitfragen dem römischen Bischof anheimstellen, deshalb reisen Prosper und der schon genannte Hilarius zu Ende des Jahres 430 oder 431 nach Rom, um ein der augustinischen Lehre günstiges Urtheil zu erwirken. Es gelang ihnen: Papst Caelestin mahnte in einem Schreiben 1) die gallischen Bischöfe, die massilianische Ketzerei nicht aufkommen zu lassen, und empfahl ihnen Prosper als eifrigen Vertheidiger des orthodoxen Glaubens. Dieser Brief ist 431 oder Anfang 432 geschrieben, in welchem Jahre Caelestin starb. Mit dem Briefe kehrte Prosper wol nach dem südlichen Gallien zurück. Die Entscheidung hatte keinen Erfolg, die Massilianer liessen sich dadurch nicht an weiteren Angriffen behindern und der literarische Kampf dauerte fort. Gegen Joannes Cassianus, das Haupt der Semipelagianer schrieb dann Prosper seine Schrift De gratia Dei et libero arbitrio', den später sogenannten 'Liber contra Collatorem.' Das Buch ist unter Papst Xystus2) (432-440) geschrieben, eine nähere Zeitbestimmung liegt in den Worten (cap. I.): Viginti et eo amplius anni sunt, quod contra inimicos gratiae Dei catholica acies hujus viri ductu (sc. Augustini) pugnat et vincit'. Danach setzt

Rivet3) die Entstehung der Schrift in die Jahre 432 bis 434, wol weil Augustin um das Jahr 412 seine Schrift 'De peccatorum meritis ac de baptismo parvulorum' gegen die Pelagianer herausgab 4). Ausserdem haben wir von Prosper noch zwei Bücher, deren Abfassung sich nicht datiren lässt, die Erklärung der letzten 50 Psalmen, ferner eine Sammlung von

1) Concil. Coll. (Paris 1644) IV, 477. An erster Stelle der Bischöfe, an die der Brief adressirt ist, steht Venerius v. Marseille. 2) Lib. contra Coll. c. XXI, 3: ad pontificem emissae paginae recurrantur. 3) Hist. lit. de France II, 375. 4) Vgl. die Note in der Pariser Ausgabe zu der Stelle p. 309.

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