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Indem die neue Centraldirection der Monumenta Germaniae historica auch ein Neues Archiv der Gesellschaft für ältere Deutche Geschichtskunde eröffnet, knüpft sie an eine Publication an, welche von Anfang her recht eigentlich dazu bestimmt war, von den Arbeiten für das grosse nationale Unternehmen Rechenschaft zu geben und dasselbe in stetem Zusammenhang mit allen denen zu erhalten, die an demselben überhaupt theilnahmen, es förderten oder nutzten, je wie der Standpunkt der einzelnen war. Das Archiv enthält so wenigstens die Materialien für die Geschichte der Monumenta, und wenn aus den späteren Jahren wohl noch manches daran fehlt, so wird es die Aufgabe dieser neuen Reihe sein, hier möglichst nachzutragen und zu ergänzen.

Zunächst aber schien es wünschenswerth, nicht die wechselnden Verhältnisse des Unternehmens überhaupt, aber den Uebergang in eine neue Ordnung etwas näher darzulegen, zumal darüber manche irrthümliche oder ungenaue Nachrichten verbreitet worden sind.

Nachdem die grossartige Stiftung des Freiherrn vom Stein zuerst durch Geldbeiträge, die vor allem er selber, ausserdem ein Kreis befreundeter und angesehener Männer dargebracht, ins Leben geführt und eine Reihe von Jahren hindurch erhalten war, nahm später, da diese Hülfsquellen versiegten, der Deutsche Bund die Sache insoweit in seine Hand, dass er die Förderung derselben den einzelnen Deutschen Regierungen empfahl und die von diesen bewilligten Beiträge in Frankfurt, dem ursprünglichen Sitz der Centraldirection, auszahlen liess. Diese anfangs von einer Anzahl der ersten Förderer und Freunde des Unternehmens gebildet, dann durch einzelne der Hauptmitarbeiter verstärkt, reducierte sich allmählich auf die beiden um dasselbe vorzugsweise verdienten Männer J. Fr. Böhmer und G. H. Pertz. Dieser von Stein selbst zum Herausgeber der Monumenta bestimmt, hat unter seiner Leitung, und in den

ersten Jahren grossentheils durch eigene Arbeit, in nicht ganz 30 Jahren die 25 Foliobände erscheinen lassen, die der Forschung auf dem Gebiet der Deutschen Geschichte des Mittelalters eine ganz neue Grundlage gegeben haben und die immer ein unvergängliches Denkmal dessen bleiben werden was mit beschränkten Mitteln bei einsichtiger Leitung erreicht werden kann. Böhmer widmete seine Thätigkeit vorzugsweise den Kaiserurkunden, und wenn auch der Plan diese selbst herauszugeben im Lauf der Jahre mehr und mehr zurücktrat, so hat er in der langen Reihe der von ihm bearbeiteten Regesta imperii doch die wichtigste Vorbereitung dafür und zugleich eine wahrhaft Epoche machende Grundlage für Feststellung der Kaisergeschichte gegeben. Wie er nur eigene ihm zu Gebote stehende Mittel dafür verwandte und auch noch nach seinem Tod für die Fortführung dieser und anderer ihm am Herzen liegender Arbeiten gesorgt hat, darf als allgemein bekannt angesehen werden.

Nach Böhmers Tod war das Bedürfnis einer Ergänzung der Centraldirection vorhanden. Die Gesellschaft für ältere Deutsche Geschichtskunde ist als solche nie thätig gewesen; die Mitgliedschaft beruhte auf Diplomen, welche als Anerkennung für geleistete Hülfe bei den Arbeiten oder anderer Verdienste auf dem Gebiet der Deutschen Geschichte ertheilt wurden. So fehlte die rechte Form für Wahlen in die Direction, und nur auf dem Wege der Cooptation ward sie ergänzt, zuerst durch Euler, Lappenberg und Stälin, später nach Lappenbergs Tod durch Bluhme, der seit einer langen Reihe von Jahren die Bearbeitung mehrerer der wichtigsten Volksrechte für die Abtheilung der Leges übernommen hatte.

Weder die cooptierten Mitglieder selbst noch der Bundestag waren von dieser Wendung der Dinge befriedigt. Lappenberg beschäftigte sich einige Zeit lebhaft mit dem Plan einer neuen Organisation und ward wohl nur durch seinen frühzeitigen Tod an der Weiterführung der Sache gehindert. Am Bundestag nahm der damalige Badische Gesandte R. v. Mohl die Angelegenheit in die Hand und entwarf den Plan einer neuen Ordnung, nach welchem dem bisherigen Herausgeber der Monumenta ein berathendes Collegium zur Seite gesetzt werden sollte, das zugleich, wenn jener dereinst abgehe, die Wahl des Nachfolgers vorzunehmen habe. Ueber die Ernennung der Mitglieder einer solchen Direction ergab sich am Bundestag eine Meinungsverschiedenheit, indem Baiern (v. d. Pfordten) dieselbe gleich den Regierungen übertragen wissen wollte, während der Mohlsche Entwurf die erste Ernennung dem bisherigen Herausgeber überliess. Die Abstimmung darüber war nicht zu Ende geführt, als die Ereignisse des Jahres 1866 dazwischen traten.

Sie schienen zunächst der Sache der Monumenta nicht günstig. Wol übernahm der Norddeutsche Bund die bisherigen Beiträge der in ihm vereinigten Staaten; aber die der Süddeutschen geriethen wenigstens eine Zeit lang ins Stocken; die Fortdauer der Oesterreichischen musste längere Zeit als ganz zweifelhaft erscheinen.

Besser gestalteten sich die Verhältnisse nach dem Jahre 1870. Das Deutsche Reich erhöhte den Beitrag um die Summe, welche die neu beigetretenen Staaten früher gezahlt hatten; auch die Oesterreichische Regierung, von Freunden der Monumenta in ihrem Lande darum angegangen, liess die frühere Bewilligung wieder in Kraft treten.

Aber nicht blos um materielle Mittel handelte es sich; bei dem hohen Alter, das der berühmte Herausgeber der Monumenta erreicht, war eine Fürsorge für die Zukunft, bei manchen Mängeln, die sich in der Leitung des grossen, die Kräfte eines einzelnen, auch des rüstigsten Mannes überschreitenden Unternehmens herausgestellt, eine neue Ordnung überhaupt geboten. Dem Vernehmen nach hat die kaiserlich Oesterreichische Regierung, als die Sache von Seiten des Deutschen Reiches zuerst angeregt ward, eine unmittelbare Betheiligung abgelehnt und diesem die Regelung der Sache überlassen. Da dieselbe an den Bundesrath kam, ward hier (am 25. Juni 1872) beschlossen, die Bewilligung der bisher gewährten Mittel an die Bedingung zu knüpfen, dass die wissenschaftliche Leitung des Unternehmens der k. Akademie der Wissenschaften in Berlin übertragen werde.

Die Akademie nahm diese ihr angebotene Leitung unter gewissen Vorbehalten an, erklärte sich namentlich dann bereit, wenn es sich darum handelte, nach dem Tode oder Rücktritt des bisherigen Herausgebers der Monumenta in der Leitung derselben an seine Stelle zu treten. Zu Verhandlungen über einen solchen Rücktritt bot Hr. Geh. Regierungsrath Pertz am Anfang des folgenden Jahres die Hand, und es ward eine Vereinbarung erreicht, nach welcher die Akademie glaubte endgültig erklären zu können, dass sie die Leitung der Monumenta übernehme. Sie ernannte zur weiteren Förderung der Sache eine Commission von vier Mitgliedern, mit der Ermächtigung sich nach eigenem Ermessen durch der Akademie nicht angehörige Gelehrte und durch Auswärtige zu ergänzen; und infolge davon ward Prof. Nitzsch von der Berliner Universität förmlich cooptiert, der Unterzeichnete zu einer privaten Besprechung herangezogen, bei der es sich namentlich um die Einberufung einer grösseren berathenden Versammlung handelte, wie eine solche von verschiedenen Seiten als wünschenswerth bezeichnet war. Der Antrag dazu ward am 29. Juli an das Reichskanzleramt gestellt, und dabei hervorgehoben,

dass die Akademie auf das Erscheinen dreier in Vorschlag gebrachter Oesterreichischer Gelehrter besonderen Werth lege, weil sie den lebhaften Wunsch hege, 'dass die bedeutenden Kräfte, welche das wissenschaftliche Oesterreich insbesondere für die Erforschung des Mittelalters besitzt, dem grossen der Akademie anvertrauten Unternehmen nicht entgehen'.

Von den Eingeladenen lehnte nur Professor Ficker in Innsbruck das Erscheinen ab. An der Versammlung, die in den Tagen vom 13.-15. October stattfand, nahmen theil die Mitglieder der von der Akademie niedergesetzten Commission, Prof. Haupt, der als Secretär derselben die Versammlung leitete, Prof. Droysen, Geh. Reg. Rath Duncker, Prof. Nitzsch, Geh. Reg. Rath Pertz, von Auswärtigen Geh. Justizrath Bluhme aus Bonn, Prof. Dümmler aus Halle, Justizrath Euler aus Frankfurt, Geh. Rath v. Giesebrecht aus München, Geh. Archivrath Grotefend aus Hannover, Prof. Sickel aus Wien, Prof. Stumpf aus Innsbruck, Prof. Waitz aus Göttingen, Prof. Wattenbach aus Berlin. Die Verhandlung führte zu einer glücklichen Vereinigung der anfangs ziemlich weit auseinandergehenden Ansichten. Von den früheren Mitgliedern der Centraldirection ward auf Grund derselben jeder weitere Einspruch gegen die neue Organisation aufgegeben, die ihren Ausdruck in einem Statut erhielt, das darauf ausging, der neu zu bildenden Direction eine volle Selbständigkeit nach allen Seiten hin zu geben und zugleich einen solchen Charakter, dass die Oesterreichischen Mitglieder auf Grund desselben auch eine erhöhte Theilnahme ihrer Regierung glaubten in Aussicht stellen zu dürfen. Die bisher als Mitglieder der Centraldirection fungierenden Herren Bluhme, Euler, Pertz wurden zugleich in die neue hinübergenommen, während sechs andere von den Akademien zu Berlin, Wien und München gewählt werden sollten. Die Vertheilung der Arbeiten unter verschiedene selbständige Leiter einzelner Abtheilungen und die dadurch zu erzielende raschere Förderung der Arbeiten und Publicationen machten eine wesentliche Erhöhung der Geldmittel erforderlich, die man, um zu Anfang doch nicht zu grosse, wenigstens nicht gleich zu erfüllende Erwartungen zu erregen, von Seiten des Deutschen Reichs auf 10000 Thlr., der Oesterreichischen Regierung auf 2000 Thlr. glaubte anschlagen zu dürfen: wofür später freilich zunächst nur 10000 im ganzen bewilligt worden sind.

Das Statut, den betheiligten Akademien vorgelegt und von der Berliner in der beschlossenen Fassung genehmigt, ward, als die Wiener eine Aenderung wünschte und die Berliner ihrerseits dann andere vorschlug, Gegenstand längerer Verhandlungen, bei denen die Stelle des verstorbenen Prof. Haupt durch den von der Berliner Akademie gewählten Prof. Mommsen eingenommen ward. Dieselben zogen sich durch das Jahr 1874 hindurch, und erst gegen Ende desselben war eine allgemeine

Verständigung erzielt, wonach der Bundesrath in seiner Sitzung vom 9. Januar 1875 dem modificierten Statut seine Genehmigung ertheilte.

Dasselbe lautet:

Statut für die Fortführung der Monumenta Germaniae historica.

§. 1. Für die Fortführung der Arbeiten der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde wird eine neue Zentraldirection gebildet, in welche die Mitglieder der bisherigen Zentraldirection eintreten, und welche in Verbindung mit der Königlich preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin steht.

§. 2. Die Zentraldirection besteht aus mindestens neun Mitgliedern, von denen die Akademieen der Wissenschaften zu Berlin, zu Wien und zu München je zwei ernennen, ohne dabei an den Kreis ihrer Mitglieder gebunden zu sein. Die übrigen Mitglieder, falls Vacanzen eintreten oder die Zahl von neun Mitgliedern überschritten wird, werden von der Zentraldirection gewählt.

§. 3. Einem Mitgliede der Zentraldirection wird von derselben der Vorsitz und die allgemeine Geschäftsleitung übertragen. Der Vorsitzende muss seinen Wohnsitz in Berlin haben oder nehmen, und verliert seine Stellung als solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt.

§. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Zentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte.

§. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Zentraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben.

§. 6. Die Zentraldirection fasst ihre Beschlüsse nach absoluter Mehrheit der Anwesenden, deren mindestens drei sein müssen. Ist bei Wahlen im ersten Wahlgang nur relative Mehrheit erreicht, so wird die Abstimmung wiederholt; erzielt auch die zweite keine absolute Mehrheit, so entscheidet die relative. Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Dieselbe hält jährlich um die Osterzeit eine Zusammenkunft in Berlin, zu der der Vorsitzende einige Wochen vorher sämmtliche Mitglieder schriftlich einzuladen hat.

§. 7. In der jährlichen Zusammenkunft der Zentraldirection wird alles für die wissenschaftliche Leitung der Arbeiten Wesentliche bestimmt, über die Folge der Publicationen, die Verlagscontracte, etwaigen Neudruck einzelner Bände der Monumenta, die erforderlichen Reisen Beschluss gefasst, von dem

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