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a. P. = P. =

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et Nerviliano coss. = 20 a. Prosp. 50 p. Chr. Das erste Mal mit den Worten 'Initium cycli primi', das andere Mal: 'Paschalis cycli ratio ab his coss. incipit per annos XXCIV et ad eandem legem revertens.' Eine der beiden Notizen muss offenbar interpolirt sein, welche, ist fraglich. Die folgenden Cykelanfänge werden notirt zu: 2 Pontiano et Rufino coss. 131, p. Chr., 3 Messala et Sabino coss. = 187 a. 214 p. Chr., 4 Fausto et Gallo coss. 271 a. Prosp. =298 p. Chr., 5 Antonio et Syagrio coss. 355 a. 355 a. Prosp. 382 P. Chr. Rechnet man von dem letzten Jahr zurück, je 84 Jahre, so findet sich, dass der 5., 4. und 3. Cykel richtig angesetzt ist, der zweite sollte aber in das 103. Jahr Prospers, in d. J. 130 p. Chr. fallen, der erste in d. J. 46 p. Chr., und falls einmal 355 a. Prosp. 382 p. Chr. gesetzt ist, in das 19. Jahr Prospers, da diese Rechnung aber mit der Prosperschen Consulatsreihe um 2 Jahre differirt, in das 17. Jahr Prospers bei richtiger Consultafel. Die Consuln einiger Jahre fehlen aber in Prospers Liste, so dass sein 17. Jahr fällt in das Jahr 47 p. Chr. Zu diesem Jahr ist der Anfang des ersten Cykels wenigstens mit grösserem Recht notirt als zum Jahr 50 p. Chr. Doch scheint gerade die letztere von P. herzurühren, weil sie das Gesetz des Cykels angiebt. So urtheilt van der Hagen1). - Von dem Beginn seiner Consulatsliste, das ist der passio Domini darf man eine Rechnung Prospers anfangen, weil er selbst sich derselben bedient hat und sie ist ihm eigenthümlich. Die Handschriften der kürzeren Recension von Prospers Chronik wenden verschiedene Rechnungsweisen an. Die einen zählen nach Jahren der Welt, andere fügen Regierungsjahre der Kaiser bei, noch andere zählen die Consuln vom Beginn des zweiten Theiles der Chronik d. h. vom Jahr 379 p. Chr., etliche endlich nach Jahren Abrahams. Sämmtliche Rechnungsweisen rühren nicht von Prosper her, sondern sind erst entstanden, als man den zweiten Theil Prospers mit Weglassung des ersten an Hieronymus' Chronik anschloss. Das zeigt sich erstmals darin, dass Handschriften des Integrum keine dieser Rechnungsarten kennen, ferner wird es erwiesen durch die Zahl und Verschiedenheit der Rechnungsarten, die mit Ausnahme der Consulnzählung sämmtlich in Handschriften des Hieronymus vorkommen. Die alte Brüsseler Handschrift hat jedoch Reste von Zahlen, welche die Summe der Consulate Prospers, vom Consulat Duobus Geminis an, von zehn zu zehn Jahren angeben. Mommsen 2) giebt an für 197 p. Chr. CLXX, 317-CCXC, 327-CCC, 347-CCCXX, 357-CCCXXX. Labbe's Druck 3) giebt in

1) Observ. p. 175. Er handelt über die Cykelanfänge, Observ. p. 157 - 176. 2) Cass. p. 675. 3) Bibl. I, 32.

dem ersten Theile bei dem Consulat 2. Gordiano et Maximo =151 p. Chr. 122 a. Prosp. die Zahl CXX, welche offenbar zwei Jahre zu spät gesetzt ist, als einzigen Rest dieser Rechnungsweise, im zweiten Theile aber notirt er, wie Duchesne diese Computationszahlen regelmässig, z. B. 387CCCLX. Dass Prosper selbst seine Consulate in dieser Weise gezählt hat, geht zuerst daraus hervor, dass das geminirte Consulat von 346 nicht mitgezählt ist, wie auch die Computation vom Jahre 433 dieses nicht zählt. Es wäre aber auch wenig denkbar, dass eine solche, so eigenthümliche Rechnungsweise von einem späteren Schreiber sollte eingeführt sein. Der sicherste Beweis für die Authenticität der Zahlen ist aber, dass schon der alte vatikanische Auszug nach dem in ihnen befolgten Prinzip rechnet. Er hat zuerst beim Jahre 398 die Marginalnote1): Anno a passione Domini CCCLXXI, bei 408-CCCLXXXI, 428-CCCCI, 438CCCCXI, 448-CCCCXXI, 458-CCCCXXXI. Wenn dieser Auszug, der in der Handschrift auf Hieronymus folgt, diese Rechnungsart fest hält, so ist das Beweis genug, dass sie im ursprünglichen Prosper gebraucht sein muss und zwar schon in der ersten Recension von 445, aus welcher der Auszug genommen ist. Dass dieser nicht wie die übrigen Handschriften volle, runde Zahlen angiebt, erklärt sich einfach daraus, dass das Schlussjahr der hieronymianischen Chronik nach P's. Rechnung das 351. der passio Domini ist; da an Hieron. der Auszug sich anschloss, rechnete er von diesem Jahr von 10 zu 10 Jahren weiter.

Was wir über Prospers Arbeitsart bei seinem Auszuge aus Hieronymus bemerkt haben, kann für seine selbständige Arbeit kein günstiges Vorurtheil erwecken. Man wird es kaum zu hart finden, wenn Mommsen 2) mit Beziehung auf jenen ersten Theil die Chronik ein schlechtes Machwerk nennt, dagegen ist der zweite Theil als Quelle ersten Ranges für die Geschichte der ersten Hälfte des fünften Jahrhunderts, namentlich für die Verhältnisse der germanischen Völker in den gallischen Provinzen allgemein anerkannt. Zum Theil liegt das gewiss an der geringen Zahl und dürftigen Beschaffenheit anderer Quellen für diese Zeit, aber doch daran nicht allein.

Wir haben gesehen, dass Prosper schon um das Jahr 429 schriftstellerisch auftrat, daraus folgt, dass er spätestens seit 425 als gleichzeitige Quelle zu betrachten ist. Auch an der Art und Form der Nachrichten selbst lässt sich die Zeitgenossenschaft des Autors nicht verkennen, obgleich die

1) Ronc I, 711/12. 2) Cass. p. 660.

chronikalische Kürze derselben, die sich selten bis zu breiterer Erzählung ausspannt, der Mangel an Verbindung zwischen ihnen, die Gleichzeitigkeit des Chronisten weniger kenntlich machen. Sie tritt mehr hervor bei den zahlreichen Nachrichten über kirchliche Dinge und speciell römischkirchliche Dinge, da diese das Interesse des Chronisten vorzüglich in Anspruch nehmen. So wird bei den schätzenswerthen Nachrichten über die Vandalen immer deren arianisches Glaubensbekenntniss, das Verfolgung der Katholiken in Afrika zur Folge hat, hervorgehoben. P. berichtet zum Jahre 437 Geiserichs hartes Vorgehen gegen die katholischen Bischöfe, nur beiläufig erfährt man dabei, dass die Vandalen um die Zeit schon ein bestimmt abgegrenztes Gebiet besassen, da sie 'intra habitationis suae limites' die Unterdrückung des katholischen Bekenntnisses beabsichtigen. Diese Verfolgungen beschäftigen P. vorzüglich, so oft er auf die Vandalen zurückkommt. Als er zum Jahre 439 etwas ausführlicher die Einnahme von Karthago meldet, geschieht es, um die Beraubung der Kirchen und die Vertreibung der katholischen Priester hervorzuheben. Die für uns werthvollsten Nachrichten giebt P. über die Kämpfe mit den Gothen in Gallien. Ohne ihn würden wir wenig davon wissen. Diese Dinge interessirten ihn an sich und über sie musste er gut unterrichtet sein. Die Kämpfe bewegten sich auf dem Boden seiner Heimath, dem südlichen Gallien, wo er sich bis 440 wahrscheinlich aufgehalten hat. Nach diesem Jahre wird der Gothen nur noch zweimal gedacht, einmal bei dem gallischen Feldzuge Attila's, dann zum Jahre 453 wird König Thorismunds Ermordung berichtet. In den meisten Fällen haben wir nicht die Mittel, P's. Angaben zu controliren, an sich dürfen sie den vollen Glauben beanspruchen, der einem Zeitgenossen gebührt, der, wenn auch vorzüglich mit kirchlichen Dingen beschäftigt, von allen bedeutenden Ereignissen vermöge seiner Stellung schon Kenntniss haben musste. Auch macht der letzte Theil der Chronik den Eindruck, dass der Verfasser im Stande war, bei weitem mehr und genauer zu berichten, dass er aus dem reichen Stoff der damaligen Weltereignisse das ihm zunächst liegende herausgriff, um seine Chronik zu füllen. Auch hier scheint es ihm weniger auf die Nachrichten selbst, als auf die chronologische Uebersicht anzukommen. Man vermisst hier gänzlich des Idatius Sorgfalt, der Nachrichten zusammenträgt, so weit seine Kenntniss nur reicht. Gewiss konnte und musste P. in Rom und in der Kanzlei des Papstes Leo beschäftigt, dessen Thätigkeit sich über das ganze Reich erstreckte, mehr wissen von den Welthändeln als Idatius in einem Landstädtchen der abgelegenen Provinz Galläcien,

durch die Kämpfe der deutschen Stämme abgeschnitten von den Verbindungen mit Rom und den übrigen Provinzen, und doch findet sich bei Idatius manche werthvolle Nachricht, namentlich über gallische Dinge, die man bei P. vergebens sucht. Sorgfalt, Streben nach Reichthum der Nachrichten, oder wenigstens nach Präcision und passender Auswahl derselben, vermisst man bei P. Seine Chronik scheint flüchtig hingeschrieben zu sein. Ist sie dennoch für uns wichtig, so liegt das einmal an der Dürftigkeit unserer Quellen, dann aber auch daran, dass P's. Stellung und Aufenthaltsort es ihm leicht machte, werthvolle Nachrichten zu bringen.

Ein Hülfsmittel kennen wir, das P. für den zweiten Theil seiner Chronik verwandte, das sind Consularfasten. Naturgemäss ist, dass er in diesem Theile dasselbe Exemplar, wie in dem ersten Theile, gebraucht. Oben wurden wir darauf geführt, anzunehmen, dass sein Exemplar historische Bemerkungen enthielt; dass das auch späterhin der Fall war, ist wenigstens nicht unwahrscheinlich. Darauf gründet sich zunächst meine Ansicht, dass P., wie alle anderen Chroniken, Consularannalen benutzt hat, dass sie die Grundlage für seine Chronologie bilden. Beweisführung und Ausführung dieser Ansicht ist erst möglich, nachdem wir jene Consularannalen näher kennen gelernt haben; bei der Abhandlung über die ravennatischen Annalen soll es geschehen.

Sonst lässt sich über P's. Quellen gar wenig sagen. Für den dürftigen ersten Abschnitt, etwa für die Regierungszeit des Kaisers Theodosius reicht die Benutzung der Fasten fast vollständig aus. Sonst finden sich da einige literarhistorische und kirchliche Notizen, die sich aus P's. Kenntniss der kirchlichen Literatur vollkommen erklären. Die Heiligen: Ambrosius, Martin von Tours, Hieronymus werden erwähnt, aber auch der heidnische Dichter Claudianus. Mehrere Nachrichten beziehen sich auf die Häresie des Priscillian. 1) Es ist nicht unwahrscheinlich, dass er für sie des Sulpicius Severus Historia sacra benutzt hat. Was P. über Priscillians und seiner Anhänger Verhör und Hinrichtung sagt, findet sich alles bei Sulp. Sev. (II. c. 48-51), dieser nennt aber Idacius und Ithacius als Ankläger Priscillians, P. Ithacius und Ursacius und sagt, beide wären später deswegen excommunicirt worden. Sev. Sulp. dagegen erzählt, dass 2) Idacius aus eigenem Antriebe sein Bisthum niedergelegt hätte, allein Ithacius sei seines Bisthums entsetzt worden. P. allein meldet auch, dass Urbica, eine Schülerin Priscillians, von dem Pöbel in Bordeaux gesteinigt worden sei.

1) Zu 379, 385, 389. 2) Hist. sacra II, 51 bei Migne, Patrol.

XX, 157.

Wenn er also auch des Sulp. Sev. Schrift kannte, was wahrscheinlich ist, so hatte er doch noch anderweitige Kenntniss von diesen Vorgängen. Auch Rufins Kirchengeschichte scheint in der Chronik benutzt zu sein. Dass dergleichen Werke einem hervorragenden Kirchenschriftsteller wie Prosper bekannt waren, darf man schon als selbstverständlich

Voraussetzen.

Mehrfach hat man denn auch an Benutzung des 1) Orosius bei ihm gedacht. Erinnert man sich, dass P. Augustins treuester Anhänger war, dass Orosius seine Historiae adversus paganos auf Augustins Antrieb schrieb und sie Augustin widmete, so wird es unwahrscheinlich, dass P. das schnell verbreitete Buch nicht gekannt haben soll. Den nächsten Anlass für die Annahme, dass Orosius P's. Buch in der Chronik benutzt hat, gab eine irrthümliche Notiz des Letzteren zum Jahre 400: Gothi Italiam, Alarico et Rhadagaiso ducibus, ingressi'. Der Irrthum besteht darin, dass Prosper Rhadagais schon zusammen mit Alarich im Jahre 400 in Italien einfallen lässt, während sein Einfall erst mehrere Jahre später ohne Verbindung mit Alarich stattfand.

Volz) erklärt den Irrthum 3) aus einer Stelle bei Orosius VII, 37, wo dieser über die Kämpfe mit den germanischen Völkern reflectirend, sagt: 'Itaque ineffabili judicio Dei factum est, uti . . . duo tune Gothorum populi cum duobus potentissimis regibus suis per Romanas provincias baccharentur: quorum unus christianus propiorque Romano . . . alius paganus, barbarus et vere Scytha.' Orosius meint hier Alarich und Rhadagais; indem P. die Stelle las, glaubte er, beider Könige Einfall sei gleichzeitig gewesen, so erklärt sich sein Irrthum. Dieser Erklärung schliessen sich Rosenstein) und ich an. Das Jahr des Ereignisses konnte P. aus den Fasten entnehmen, welche zum Jahre 400 Alarichs Einfall erwähnen, Rhadagais aber nicht. Dass er aus Orosius herübergenommen ist, ist sonach wahrscheinlich. P's. sonstige Nachrichten lassen nämlich sonst auch auf Benutzung des Orosius schliessen, und Volz) bemerkt ganz richtig, dass

1) Schon Rösler, Chron. med. aevi p. 60 glaubt sie nachweisen zu können. 2) De Vesegotharum cum Romanis conflictionibus etc. Diss. Greifswald. 1861 p. 27. 3) Pallmann, Gesch. der Völkerwanderung I, 227 ff. acceptirt P's. Nachricht, vertheidigt sie und baut darauf Combinationen auf. Ich werde unten bei den ravennatischen Annalen nachzuweisen suchen, dass P. irrt. 4) Forschungen zur deutschen Geschichte III, 182--201. 5) Ueber das Jahr der Schlacht von Pollentia p. 17. Die Notiz bei Prosper zum J. 396, welche Orosius nennt und die Volz für seine Ansicht geltend macht, ist interpolirt.

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