Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören,... Neues Archiv der Gesellschaft für Ältere deutsche Geschichtskunde zur ... - الصفحة 7بواسطة Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesamtausgabe der Quellenschriften Deutscher Geschichten des Mittelalters - 1876عرض كامل - لمحة عن هذا الكتاب
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1876 - عدد الصفحات: 268
...stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5. Die Gelehrten,...Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1875 - عدد الصفحات: 290
...wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen...Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - عدد الصفحات: 272
...überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelchrte. §. 5. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1876 - عدد الصفحات: 324
...überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu be. sonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §- 0. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877 - عدد الصفحات: 552
...wenn er diesen Wohnsitz aufgiebt. §. 4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen...Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1877 - عدد الصفحات: 790
...4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Centraldirection fest und überträgt nach Gutfindeu einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete...Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Centraldirection angehören, für die Zeit dieses ihres Auftrages Mitglieder derselben. §. 6. Die... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - عدد الصفحات: 272
...wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §.4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen...Gelehrte. §.5. Die Gelehrten, welche die Leitung emzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits der Gentraldirection angehören, für... | |
| Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - عدد الصفحات: 556
...wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. §-4. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §. 5Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht bereits... | |
| Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1882 - عدد الصفحات: 744
...solcher, wenn er diesen Wohnsitz aufgibt. Den Arbeitsplan der Gesellschaft stellt die Gentraldirection fest und überträgt nach Gutfinden einzelne Abtheilungen zu besonderer Leitung an geeignete Gelehrte. §K . o. Die Gelehrten, welche die Leitung einzelner Abtheilungen übernehmen, sind, falls sie nicht... | |
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