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sammen. Die zu Emden versammelten 46 Prediger und Ältesten gliederten ihre Kirchengemeinschaft in eine deutsche, belgische und englische Provinz, ordneten nach niederländischem Vorbilde die vier Ämter der Prediger, Lehrer, Ältesten und Diakonen, die Consistorien, Convente und Synoden, Cultus und Kirchenzucht, bekannten sich zu der belgischen und gallikanischen Confession und führten den Genfer Katechismus Calvin's, daneben für die deutschen Gemeinden den Heidelberger Katechismus ein. Die reformierten Gemeinden in Wesel und anderen Orten traten aber seit 1579 dieser Emdener Kirchenordnung, später auch derjenigen von Dortrecht (1578) und Middelburg (1581) bei und vollzogen hierdurch ihren Anschluß an die reformierte Kirche Niederlands. Namentlich war es die Weseler Claffical-Synode, welche in dieser Hinsicht einen weitgreifenden Einfluß auf alle Gemeinden des Niederrheins ausübte und die Presbyterial-Verfassung mit ihrer strengen Kirchenzucht zur Geltung brachte. So trat 1572 die erste Jülich'sche Provinzialsynode, welche die Gemeinden zu Aachen, Jülich, Düren, Köln, Mörs und Neuß und die bergischen Gemeinden umfaßte, auf derselben Grundlage zu Bedburg zusammen, und nachdem durch das mutige Vorgehen des Predigers Thomas Kohlhagen zu Wald (1589 ff.) und des Caspar Leuneslad († 1613), Pastor zu Sonnborn, das bergische Land, namentlich auch das Wupperthal mehr und mehr dem Evangelium gewonnen. war, trat unter dem Schutze des folinger Amtmanns Wilhelm von Bernsau am 20. Juli 1598 zu Neviges auch die erste Bergische Provinzialsynode auf derselben Grundlage zusammen. Einzelne refor= mierte Gemeinden der Grafschaft Mark schlossen sich dieser Synode an.

So war die erste reformierte Kirche auf deutschem Boden begründet, welche unter fortwährendem Druck von Oben sich in feltener Sittenreinheit, strenger Absonderung von allen welt= lichen Lustbarkeiten, größtmöglicher Einfachheit des Cultus, ungemeiner Opferwilligkeit und unbedingter Durchführung des presbyterialen Princips den Grund zu der nachmaligen, auf der Presbyterial- und Synodal-Verfassung beruhenden rheinischwestfälischen Kirche legte.

In Westfalen hingegen lag die Einführung der Refor= mation fast lediglich in den Händen der Magistrate der größeren Städte und vollzog sich weit überwiegend nach lutherischen Grundsätzen und unter dem Einflusse der theologischen Facul= täten zu Wittenberg, Leipzig, Rostock und Helmstädt. Die Magistrate besetzten die Pfarrstellen, die Synoden bestanden nur aus geistlichen Mitgliedern, die Vorstände der Gemeinden. waren vorwiegend nur mit den äußeren Angelegenheiten derselben befaßt; die Augsburgische Confession war durchweg Bekenntnis und Melanchthon's persönlicher Einfluß für die innere und äußere Gestaltung des Kirchenwesens maßgebend, wie dies auch von der durch Hermann Wilden, Professor zu Heidelberg, verfaßten, 1564 zu Dortmund gedruckten „Kirchenordnung der christlichen Gemeinde zu Neuenrade“ gilt. Nament= lich war die kirchliche Verfassung der Stadt Soest vorbildlich für Westfalen, und als sich hier zu Ende des 16. Jahrhun= derts der eigentliche Lutheranismus, namentlich durch das Corpus doctrinae, ausbildete, verbreitete derselbe sich von hier aus in immer weiteren Kreifen der Mark. In diesem streng= Lutherischen Geiste wirkten namentlich der berühmte Kirchenhistoriker Hermann Hamelmann (geb. 1525 zu Osnabrüc, Prediger zu Camen und Bielefeld, gest. 1595 als Superinten=

dent zu Oldenburg), dem wir die wichtigsten Nachrichten über die Reformation in Westfalen verdanken, und Pastor Philipp Nikolai (geb. 1540 zu Mergeringhausen, Pfarrer zu Unna, geft. 1608 als Pastor in Hamburg), der Verfasser der beiden herrlichen Lieder: „Wie schön leucht't uns der Morgenstern“ und Wachet auf, ruft uns die Stimme." Dem liturgischen Altardienst wurde besondere Pflege zugewandt und das refor= mierte Bekenntnis nicht selten mit äußerster Heftigkeit bekämpft, was jedoch nicht hinderte, daß sich einzelne reformierte Gemeinden (in Hamm, Camen, Schwerte 2c.) bildeten und hervorragende adelige Geschlechter (v. Bodelschwingh, v. Plettenberg, v. Sieberg 2c.) demselben zuwandten.

Übrigens waren zu Ende des 16. Jahrhunderts nur zwei Pfarrkirchen der Mark: Rhynern bei Hamm und Lünen a. d. Lippe, außerdem das Domstift zu Soest und 10 Klöster katholisch geblieben.

Die Schreckenszeit des jülich-clevischen Erbfolgestreites.

Die furchtbarste Bluttaufe sollte die rheinisch-westfälische Kirche durch jenen unglückseligen Streit empfangen, der sich nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm (1609) an die Frage der jülich-clevischen Erbfolge knüpfte. Als Prätendenten traten vor Allem auf: Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg als Gemahl der Prinzessin Anna (Tochter der an den Herzog Albert Friedrich von Preußen vermählten Schwester Johann Wilhelm's: Maria Eleonore), und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg als Sohn der zweiten Schwester Johann Wilhelm's, der an den Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg vermählten Prinzessin Anna,

von

anderen Fürsten abgesehen. Auch Kaiser Rudoph II. hätte

gern die ganze Hinterlassenschaft, um sie nicht in protestantische Hände fallen zu lassen, für sich in Anspruch genommen. Der Kurfürst von Brandenburg und der Pfalzgraf von Neuburg, welche beide gleichzeitig das Land durch ihre Gesandten in Besiz nehmen ließen, würden wohl sofort in Krieg mit einander ge= raten sein, wenn nicht Landgraf Moritz von Hessen im Interesse des Protestantismus die Vermittlerrolle übernommen hätte. Im Vertrage zu Dortmund (31. Mai 1609) verpflichteten sich die streitenden Fürsten zu vorläufiger gemeinschaftlicher Regierung des Landes und demnächstiger Vergleichung auf friedNichem Wege. Durch eine Verheiratung des jungen Pfalzgrafen mit der ältesten Tochter des Kurfürsten sollte die Versöhnung im Jahre 1613 vollzogen werden; als aber der Pfalzgraf_ver= langte, daß ihm Jülich und Cleve als Mitgift zum alleinigen Besitze überlassen werde, und diese Forderung bei einem Gastmahl auf dem Schlosse zu Düsseldorf ertrozen wollte, ließ sich der Kurfürst von seinem Zorne so weit fortreißen, daß er dem Pfalzgrafen eine Ohrfeige erteilte. Dieser schwur Rache, hei= ratete eine bayrische Prinzessin und trat zum Katholizismus über, der Krieg war unvermeidlich. Die Niederlande traten auf Seite des inzwischen zur reformierten Confession übergegangenen Kurfürsten, der Kaiser mit seinen spanischen Heeren auf Seite des Pfalzgrafen. Kriegsheere wälzten sich über die unglücklichen Lande hin; der dreißigjährige Krieg, in welchen dieselben verwickelt wurden, erhöhte die Drangsale, die evangelischen Gemeinden waren der Schauplaß der größten Gewalt= thaten. Je nachdem das Kriegsglück wechselte, wurden ihnen Prediger, Kirchen und anderes Besittum genommen oder zurückgegeben. Der Gottesdienst mußte vielfach in Wäldern und Höhlen gehalten werden; die Protestanten wurden gezwungen,

den katholischen Ceremonieen ihre Huldigungen darzubringen und die heiligen Handlungen durch katholische Priester vollziehen zu lassen; ein Jahr lang war das ganze Jülicher Land seiner protestantischen Prediger beraubt. Allerdings verglichen. sich die beiden Fürsten 1629 durch einen zu Düsseldorf ge= schlossenen Vertrag dahin, daß der Kurfürst das Herzogtum! Cleve und die Grafschaft Mark, der Pfalzgraf die Herzogtümer Jülich und Berg erhalten und Beide zusammen die Grafschaft Ravensberg besizen sollten; infolgedessen wurden die Lande 1631 von den fremden Truppen geräumt. Allein die Wohl= thaten des Friedens konnten, so lange der Krieg im übrigen Deutschland währte, den Ländern nicht zurückgegeben werden, und da namentlich der Pfalzgraf seine protestantischen Unterthanen zu bedrängen fortfuhr, so eröffnete der Kurfürst im Jahre 1651 nochmals den Krieg, der wiederum unfägliches Elend mit sich brachte, bis es endlich durch die von den clevischen und märkischen Ständen flehentlich angerufene Vermittelung der Niederländer gelang, am 9. September 1666 · einen Friedensvertrag zustande zu bringen, wodurch das kurfürstliche Haus in den vollen Besitz von Cleve, Mark, Ravensberg und Mörs, der Pfalzgraf in den von Jülich, Berg und Ravenstein gelangte. Die Religions - Angelegenheiten wurden durch besondere Recesse (1665 und 1672) geregelt. Nach den= felben erhielten im Jülich'schen die Reformierten an 34, die Lutheraner an 7 Orten, im Bergischen jene an 30, diese an 34 Orten freie Religionsübung.

Nach einem Kampfe, der länger als ein halbes Jahrhundert die schönen Lande in furchtbarster Weise verwüstet hatte, schienen endlich bessere Zustände zurückkehren zu sollen.

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