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Matth. 5, 7; Theile.

Schneckenb., Theile.

Verwandtes aus den Rabbinen s. bei

§. 5. Der Glaube ohne die Werke.

(2, 14-26)*).

Der Schluß des Vorhergehenden, mit welchem Jakobus zu der Erfüllung des Gesetzes der Freiheit aufgefordert hat, bei welcher allein man des Bestehens im Gerichte gewiß seyn darf, ist nun wieder der Keim der hier folgenden Erörterung, mit welcher er die Nothwendigkeit der Erfüllung dieses Geseßes, oder mit anderen Worten: die Ungenüge eines Glaubens, der nicht in Werken sich bethätigt, darthut. An den ersten Worten V. 14 haben wir gleich wieder die Summe des Ganzen: ein solcher Glaube nüßt nichts, kann nicht selig machen. Diese Ungenüge desselben wird in der Weise erwiesen, daß 1) durch einen Ver

*) In Ansehung der Literatur verweisen wir auf Theile, S. 149 not. 93 und dessen Ergänzung durch Reuß in d. Gesch. d. H. Schr. §. 143 und heben hier nur für die Zusammenstimmung hervor: die Aussprüche der KVV. Chrys., August., dann des Dek. u. Theophyl. zu finden b. Gebser (Comm. S. 200-210). Theile (S. 145 f. und 163 not. 131), C. C. Tittmann (prolusio in sentent. Jac. cp. 2 de fide etc. Viteb. 1781 in d. op. theol. n. 6), besonders Knapp (vgl. die oben zu 1, 19 ang. Abhdl. u. de dispari formula docendi etc. in d. Script. v. a. p. 413 sq.). Neander (Paul. u. Jak. Berl. 1822 in d. kl. Schriften, 3. Aufl. 1829, S. 1—39. Gesch. der chr. K. 2, 431 ff., Ap. Zeit. II, 564 ff.). Rauch (s. Einl. §. 4). Schneckenburger (Comm. Beitr. u. Tüb. Zeitschr. 1829. 3. H. 1830. 2. H.). Frommann (Stud. u. Krit. 1833, 84 ff.). Rau (Würt. Stud. 1845. II). Thiersch (Kritik S. 257 f. nebst Anm.). Hofmann (Schriftb. 1. S. 556 ff.). Pfeiffer (Stud. u. Krit. 1852. 1. H.). Schmid (bibl. Theol. II. S. 106 ff.). Von den Commentaren vgl. namentlich Gebser, Schneckenb., Theile. Gegen die Zusammenstimmung find hervorzuhe ben: Luther (Einl. §. 2), aus neuerer Zeit namentlich de Wette (in s. Einl. u. dem Comm. und in d. ereget. Bem. zu 2, 14–26 Stud. u. Krit. 1830. 2. 348–51). Kern (Abhandlung und Commentar, s. §. 4 d. Einl.). Schwegler und Baur (s. §. 4 d. Einl.). Außerdem Hoyberg (de indole Ep. Jac. inpr. cp. 2, 14-26 Havn. 1835). Der gegenwärtige Stand der Frage ist durch Kern's, Schwegler's, de Wette's und Baur's Erörterungen auf der einen Seite und Neander's, Schneckenburger's, Theile's, Thiersch's, Pfeiffer's, Hofmann's, Schmid's auf der anderen gegeben.

gleich V. 15-17 dargethan wird, daß er seiner innern Beschaf fenheit nach todt ist, 2) V. 18. 19 gezeigt wird, daß ihm alles wahre Daseyn mangelt und nichts bleibt als eine innere Zuständlichkeit, die auch den Dämonen gemein ist, 3) in Ansehung seiner Unwirksamkeit an Beispielen des A. T. nachgewiesen wird, daß er nicht gerecht macht.

Ueber das Verhältniß dieses Abschnitts zum vorigen bemerkt Kern richtig: Dieser zweite Theil des 2. Kapitels ist das dem ersten Theil genau entsprechende Gegenstück und steht somit, wie dieser erste Theil, im innerlichen Zusammenhang mit demjenigen, was schon im 1. Kap. als Grundgedanke hervorgehoben war, daß der Wiedergeborene sich als solcher nothwendig durch seine sittliche Thätigkeit bewähre. Hatte schon der erste Theil des 2. Kap. den Gedanken ausgeführt, daß der ächte Christenglaube (2, 1) jede Verlegung der Liebe ausschließe .. so wird nun im zweiten Theil dargethan, daß der ächte Glaube ein lebendig thätiger sey, und daß er nur als solcher auch der gerecht und seligmachende sey.“

Hiemit ist nun aber auch dies ausgesprochen, daß diese Erörterung 2, 14 ff. offenbar denselben, also derselben Gesammtheit der Angeredeten wie alles Bisherige gilt (vgl. Einl. §. 3), und weiter auch dies, daß diese Erörterung ebenso wohl wie das von 1, 22 bis hieher Gesagte nicht gegen irgend eine besondere theoretische Lehrmeinung, sondern gegen dieselbe sittliche Trägheit und Verkehrtheit gerichtet ist, welche schon bisher gerügt worden ist. Welche Folgerungen sich für die Gesammtauffassung des Briefes hieraus ergeben, s. in der Einl. §. 3.

Zugleich ist mit diesen Bemerkungen der Ausgangspunkt für das richtige Verständniß unseres Abschnittes gegeben. Redet der Verfasser zu solchen, welche bereits glauben, aber die Bethätigung des Glaubens in entsprechenden Werken unterlassen, weil sie sich bei der Genüge ihres das Heil ihnen, wie sie meinen, verbürgenden Glaubens beruhigen, so liegt am Lage, daß Jakobus eine der von Paulus insbesondere bekämpften Verkehrtheit jüdischer Sinnesweise polarisch entgegengesette (vgl. Einl. §. 3) bestreitet. Wir eignen uns zur Bezeichnung dieser Differenz Hofmann's (Schriftb. I. S. 561) Worte an:,,Wenn Paulus fdreibt: λογιζόμενα δικαιοῦσθαι πίστει ἄνθρωπον χωρίς

spywv vóμov, so hat er es mit solchen zu thun, welche den Glauben, wie er ihn meint, durch ein neben denselben tretendes Thun ergänzen zu müssen wähnen, um des rechten Verhältnisses zu Gott gewiß zu seyn: in Bezug auf das Verhältniß zu Gott redet er also vom dixalovoda. Dagegen wenn Jakobus schreibt: δικαιοῦσθαι. ἐξ ἔργων δικαιοῦται ἄνθρωπος καὶ οὐκ ἐκ πίστεως μόνον, το hat er es mit solchen zu thun, welche den Glauben, wie sie ihn meinen, für das ausreichende rechte Verhalten zu Gott achten: in Bezug auf das Verhalten zu Gott redet er also vom dexalovoda. Dort handelt es sich um den Gegensatz von Glauben und einem andersartigen Thun, hier um den Gegensatz von thatenlosem und thätigem Glauben." So verschieden aber als der Gegensatz, den Paul. und Jakobus bekämpfen, muß auch die Art der Bekämpfung seyn. Daß der Glaube die Ergänzung durch die Werke des Geseßes (pya vóμov) nicht verträgt, noch bedarf, vielmehr der Glaube ohne Werke genügt, um gerecht zu werden“ (Hofmann), hat Paulus zu zeigen; daß dagegen „der Glaube ohne Werke nicht genügt, um gerecht zu seyn,“ vielmehr der Glaube lebendig seyn und sich als lebendig in der Erfüllung des vóμog hevdeplag, in Werken, die aus ihm hervorgehen, bewähren muß, hat Jak. zu zeigen.

Hiemit ergibt sich im Voraus für die Feststellung der einzelnen Begriffe, um welche es sich hier handelt: daß, wenn Jak. von einer πίστις χωρὶς ἔργων, αίτo von einer πίστις rebet, δίε bloß ein historisches Fürwahrhalten, eine intellektuelle Zustim mung ist, dies so wenig sein eigener Begriff des Glaubens seyn kann, als es der paulinische ist. Die wahre along ist ihm (23. 22) δια πίστις ἡ συνεργοῦσα τοῖς ἔργοις, δις πίστις ζῶσα, nicht vexpά, entsprechend dem, was wir früher gefunden haben, vgl. über die riotię zu 1, 3. 6; 2, 1. 5, und durch die Erörte= rung unseres Abschnitts weiter bestätigt finden werden. - Ferner die epya, welche der Glaube haben soll, find nicht die spya vóμov, ein neben dem Glauben hergehendes, der Knechtschaft unter dem Gefeße entstammendes Thun, welches Paulus be kämpft, sondern die aus dem Glauben hervorgehende Erfüllung des Geseßes der Freiheit, die gleichartige Frucht des Glaubens, dasselbe also was Paulus als Früchte des Geistes bezeichnet oder mit άɣáлŋ zusammenfaßt und als Kennzeichen der niotis for:

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dert, Gal. 5, 6, wie dies schon Dek., Theoph., Aug., u. A., vgl. Theile, S. 145 f., de Wette, S. 127 ausgesprochen haben, und namentlich Knapp (scripta v. a. p. 430 sq.) erwiesen hat. -Was endlich das dixaιovoda anlangt, so ist, da die epya des Jak., in deren Folge der Mensch dixaιoutaι, die níorig und eben damit auch das durch den Glauben sich knüpfende neue Verhältniß zu Gott (vgl. zu 1, 18) bereits voraussehen, unstreitig gewiß, daß hier dex. nicht in dem gewöhnlichen paulinischen Sinne zu nehmen ist, dem zu Folge der Sünder um seines Glaubens willen, der ihn mit Christo einigt, noch vor aller Beweisung seines Glaubens in Werken der Liebe von Gott für gerecht geachtet wird, sondern jenes dixaιovodaɩ dies dıxacoñoDaɩ der Sache nach bereits zur Vorausseßung hat und ihm zur Bestätigung dient. Δικαιούσθαι sagt Hofmann a. a. — heißt ge= recht werden, in dem passiven Sinne, daß es dem widerfährt, der es wird, daß ihm Rechtschaffenheit zu Theil wird. „Dieß kann aber, wo es von der Beziehung des Menschen zu Gott gebraucht wird, entweder hinsichtlich seines Verhältnisses zu Gott oder hinsichtlich seines Verhaltens gemeint seyn." Und daß auch nach Jakobus das rechte Verhältniß dem rechten Verhalten vorangehen muß," haben wir 1, 18 erkannt, und spricht er selbst an u. St. 23. 23 ἐπίστευσε δὲ ̓Αβραάμ ... καὶ ἐλογίσθη αὐτῷ τλ. (vgl. die Erklärung) deutlich genug aus. Von der Beachtung dieses Unterschieds hängt hauptsächlich das richtige Verständniß ab. Schon Beza, Calv., Grotius, Wetst., Semler haben ihn wargenom= men, aber erst Hofm. hat ihn vollkommen gewürdigt. Der innere Zusammenhang der Gerechtigkeit des Glaubens mit der der Glaubensbewährung wird sich im Folgenden ergeben; über das Verhältniß dieser Lehrweise zu der paulinischen s. am Schlusse des Abschnittes.

Vers 14-17. Der Glaube ohne Werke, ebenso unnüß wie das leere Liebeswort wo es Liebesthat gilt, ist todt an sich.

Vers 14. Mit der Frage: tí to opeλos (=,,welches ist der Nußen, den man erwarten könnte," vgl. über den Artikel Win. §. 17. 1. S. 117) eröffnet der Verf. den Abschnitt. Die Antwort versteht sich ihm ohne Weiteres von selbst. So hätte Jakobus den Gegenstand gar nicht anfassen können, wenn er es

hier mit principiellen Lehrdifferenzen zu thun gehabt hätte. Er stellt nur die vorher gerügte Verirrung auf die Spiße, damit die Leser sich selbst klar werden. — An welchen Nutzen zu denfen ift, lebet bas folgende μὴ δύναται σῶσαι cet., δαβ δικαιω Iva V. 21, wie der Rückblick auf V. 12. 13. - 'Еàv лíoTv Ἐὰν πίστιν λέγῃ τις ἔχειν nicht exn: damit ist sein Glaube als ein ver. meintlicher, vorgeblicher hingestellt; denn daß es der wahre nicht ist, lehrt das Folgende. "Epya de μn ëx? unabhängig von déyn. Die Worte sagen also weiter nichts, als daß er factisch Werke nicht hat; mit nichts berechtigen sie auf ein Theorem, auf eine principielle Ueberflüssigerklärung der Werke zu schließen (Schwegler), und unpassend wäre dann der Gedanke von dern abgelöst: denn gerade das Specifische dieses Irrthums käme nicht zum Ausdruck. Die Weglassung des Artik. vor πlotɩv ist nach Win. §. 18. 1 zu beurtheilen: es gibt nur Eine, und der meint die Eine wahre níorię zu haben. Also nicht wie Schneckenb. quum re vera non habeat tv riotɩv. Sagt doch gleich nach her Jakobus: μỷ dúvatai ý tíotis, ohne daß hier ʼn π. = dieser Glaube zu nehmen ist (vgl. Win. §. 20. 3. S. 163); viel mehr ist das Hinzutreten des Art. ebenso zu verstehen, wie etwa 1, 3 ὑπομονήν· ἡ δὲ ὑπομονή ober 1, 15 ἁμαρτίαν· ἡ δὲ ἁμαρτ tía vgl. z. d. St.; freilich aber ist dem Zusammenhange nach der Glaube ohne die Werke gemeint, ein Begriff vom Glauben, den Jakobus nur deshalb stehen läßt, um zu zeigen, daß dies eben nicht der wahre gerecht- und seligmachende Glaube sey. Stehen lassen aber kann er ihn, da es ja in der That eine der artige Verkümmerung des Glaubens gibt, wie Matth. 7, 21 ff.; Röm. 2, 17 ff. beweisen. Zu owoaɩ vgl. zu 1, 21 — Wechselbegriff zu dem dixaiw Tyvai V. 21 der höchste Maßstab, an dem sich Werth oder Unwerth entscheidet.

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Vers 15. 'Eav de xtλ. Die Partikel de ist entschieden testirt; ihr Sinn einfach metabatisch, den Fall hier als etwas vom Vorigen Verschiedenes einführend wenn aber, um einen an deren Fall zu nennen; die Argumentation gegen das πlotɩv šXelv (de Wette) führt es in keinem Falle ein, da V. 15 das vorge brachte Argument nur bestätigt. Vgl. für unsere Auffassung Fritsche, b. Theile z. d. St. not. 72. Noch mehr nämlich als beim Glauben springt bei der Liebe in die Augen, wie wenig

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