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" Befähigung zur Theilnahme. § 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes gewährt, ist an keine Nationalität gebunden. 3. Rechte der Stiftung. § 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen... "
Almanach - الصفحة 177
بواسطة Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1904
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Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das ..., المجلد 44

Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1894 - عدد الصفحات: 700
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...der Stiftung. §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Narnen „SavignyStiftung" die Rechte einer Corporation und führt in ihrem Siegel das Wappen der Familie...

Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das ..., المجلد 36

Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1886 - عدد الصفحات: 540
...Befähigung zur Theilnahme an den Vortheileii,. welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zwecken gewährt, ist an keine Nationalität gebunden. 3....unter dem Namen „SavignyStiftung" die Rechte einer Corporation und führt in ihrem Siegel das Wappen der Familie v. Savigny. Sie hat ihren Sitz in Berlin...

Almanach, المجلد 65

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1915 - عدد الصفحات: 546
...Befähigung zur Teilnahme an den Vorteilen ilche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes währt, ist an keine Nationalität gebunden. 3. Rechte der...Stiftung. § 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „Savignyftung" die Rechte einer Korporation und führt in ihrem ;gel das Wappen der Familie v. Savigny....

Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für ..., المجلدات 30-31

Österreichische Akademie der Wissenschaften, Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1880 - عدد الصفحات: 488
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...Stiftung. §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „SaviguyStiftung" die Rechte einer Corporation und führt in ihrem Siegel das Wappen der Familie...

Almanach, المجلد 31

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1881 - عدد الصفحات: 272
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...unter dem Namen „SavignyStiftung" die Rechte einer Gorporation und führt in ihrem Siegel das Wappen der Familie v. Savigny. Sie hat ihren Sitz in Berlin...

Almanach der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das ..., المجلد 31

Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1881 - عدد الصفحات: 556
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...Stiftung. §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „SaviguyStiftung" die Rechte einer Corporation und führt in ihrem Siegel das Wappen der Familie...

Almanach, المجلدات 38-39

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1888 - عدد الصفحات: 544
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...Stiftung. §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „Savign Stiftung" die Rechte einer Corporation und führt in ihre Siegel das Wappen der Familie v....

Almanach der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften für das ..., المجلد 41

Kaiserl. Akademie der Wissenschaften in Wien - 1891 - عدد الصفحات: 572
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes...keine Nationalität gebunden. 3. Rechte der Stiftung. t §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „SavignyStiftung" die Rechte einer Corporation und...

Statuten und reglements der Königlich preussischen akademie der ...

Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin - 1896 - عدد الصفحات: 190
...weiterführen; II. Befähigung zur Theilnahme. §2Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung Behufs der Förderung ihres Zweckes gewährt, ist an keine Nationalität gebunden. III. Rechte der Stiftung. §3Die Stiftung besitzt unter dem Namen »SAvIGNY-Stiftung« die Rechte einer...

Almanach, المجلد 49

Österreichische Akademie der Wissenschaften - 1899 - عدد الصفحات: 482
...zu liefern. 2. Befähigung zur Theilnahme. §. 2. Die Befähigung zur Theilnahme an den Vortheilen, welche die Stiftung behufs der Förderung ihres Zweckes gewährt, ist an keine Nationalität gebunden. Almanach. 1899. 12 3. Rechte der Stiftung. §. 3. Die Stiftung besitzt unter dem Namen „SavignyStiftung"...




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