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fol. 75, 1.: quicunque non habet nifi tefticulum unum,

.סריס חמה ille eft

Matth. 19, 4-9. siehe oben.

2) Matth. 15,4-6. Warum übertretet denn ihr das Gebot Gottes um eurer Ueberlieferung willen? Denn Gott hat befohlen: ehre deinen Vater und Mutter; und wer dem Vater oder der Mutter Uebels wünscher, soll sterben. Ihr aber sagt: wer zu seinem Bater oder Mutter spricht: ich habe Gott geweiht, womit ich dich unterstüßen könnte, der braucht seinen Vater und Mutter nicht zu unterstüßen. So habt ihr das Gefeß Gottes durch eure Verordnung ungültig ge: macht.

Anmerk. Im Dekalogo, Exod. 20, 12. steht das göttliche Gebot: ehre Vater und Mutter. Und 5 Mos. 5, 17. 18. wer seine Eltern verflacht, soll mit dem Tod gestraft werden. Zu diesem fügten die Rabbinen eine Tagadori, eine Verordnung hinzu. Das Ehren bes greift alle Arten von Pflichten gegen die Eltern, auch die Unterstüßung, welche man ihnen leisten kann. Wie ist sich aber hier in Kollisionsfällen zu verhalten? Die Pflicht gegen Gott geht der Pflicht gegen Menschen, also auch gegen Eltern vor. Hast du nun etwas, womit du deine Eltern unterstüßen könntest, Gott gelobt, und zu einem Opfer bestimmt, so kannst und darfst du damit nicht deinen Eltern helfen. Auf diese Weise konnte Jemand, der keinen guten Willen hatte, oder auf seine Eltern erzurnt war, sich der Verpflichtung entziehen, seinen Eltern zu helfen. Diese TagadooV 13

bibl, Moral d. R. T. 1. Th.

verwarf Jesus mit Recht als falsch, denn falsch ist der Grundsaß, auf welchem sie beruhte: „,gottesdienstliche Pflichten sind wichtiger als Menschenpflichten. Man glaubte dem zu Folge, daß der kleinste Dienst, welchen man vermeinter Weise Gott unmittelbar leistete, weit wichtiger wäre, als die größten Dienste, die man seis nem Mitbruder erzeigte, daß mithin, wenn eine gottess dienstliche Pflicht mit einer Pflicht selbst gegen diejeni gen Menschen, denen man am meisten verbunden wåre, in Kollision gefeßt würde, man sich dadurch von den leßtern_losmachte." Berger. Wie weit richtiger ist der Grundsak Jesu, den er noch dazu aus den Pros pheten entlehnte: Menschenliebe (on) ist wichtiger als Opfer, Menschenpflichten gehen gottesdienftlis chen Pflichten vor.

Nach der Moral Jesu ist man also den Eltern Ach tung und Ehrerbietung, Hülfe und Unterstügung schuldig.

Awgov, Markus sezt das das Hebr. hinzu zɔP, donum Dei eft, i. e. Deo facrum et a me dicatum eft, ὁ εαν εξ ἔμου ωφελήθης, quo a me adjuvari pofles. Kai un ou Tiunoy, und er braucht nicht zu unters ftügen. Tugy, ehren, honorarium dare, ernähren, erhalten, unterstügen, Eph. 6, 2, 1 Tim. 5, 3. 1 Petr. 2, 15.

3) Matth. 18, 5. 6. 10. (Mark. 9, 36. 37. 42. Muf. 9, 47. 48.) Wer ein solches Kind aufnimmt in meis nem Namen, der nimmt mich auf. Wer aber eing dieser Kleinen, die vielleicht an mich glaubig werden, zur Sünde verleitet, dem wåre gut, daß ein Mühle

stein an seinen Hals gehangen, und er im Meere ersäuft würde. Berachtet keines dieser Kleinen, denn ich versichere euch : ihre Engel im Himmel sehn immer das Angesicht meines himmlischen Waters.

Anmerk. Die Jünger hatten einen Rangstreit, wer der Vornehmste von ihnen in der neuen Theokratie feyn würde. Jesus sagte ihnen: sie müßten, wollten sie würdige Genossen des Messiasreichs seyn, so anspruchs los, ohne Stolz und Anmaßung werden, wie Kinder Kind. Wie Kinder müßt ihr werden, wie dieses arine verlassene Kind ist, das er gerade vor sich sah, zu sich berief, und in ihre Mitte stellte. Nur wer so demüthig und anspruchlos ist, ist der Größte im Messiasreich.

Von diesem Kind, welches vermuthlich ein Waise unb hålflos war, nahm er Gelegenheit, B. 5., zum Erbars men gegen arme, verlassene Kinder zu ermahnen. Wer ein solches Kind, das verlassen und hülflos ist, aufnimmt in sein Haus, und es gütlich behandelt, vers sorgt, erzieht, in meinem Tamen, d. i. weil ich, der Messias, es gebiete, aus Gehorsam gegen meine Vors schriften, der nimmt mich auf, für den ifts eben so viel, als ob er mich gütig behandelt, beherbergt und versorgt håtte, wie Matth. 25, 40. Asxopaι, hofpitio excipio, beneficiis afficio, Luf. 9, 11, 48. 53. 16, 4. Apstgsch. 21, 17, Kol. 4, 10. Es ist aber nicht ges nug, für solche Kinder zu sorgen, man muß auch auf thre Moralität Bedacht nehmen. Man muß sich hús ten, daß! man ihnen keine Veranlassung zum Bösen gebe, se nicht zum Bösen verführe. Wer oxavdunion, sum Bösen verführt einen dieser Kleinen 2c. Nach dem Zusamenhang kann man au Niemanden, als an

Kinder denken. Mag gleich an andern Stellen nach Sprachgebrauch und Zusammenhang pingor verachs tete, arme Lehranhänger Jesu bezeichnen, Matth.. 10, 42. 11, II. Των πιστευοντων εις, Diefe Botte machten, daß man die Stelle von den verachteten Lehranhängern Jesu erklärte: wer einen meiner jeßt vers achteten Lehranhänger durch eine unfreundliche, harte Begegnung zum Abfall von mir bewegt 2c. Allein das πιστευόντων δαrf nur night som viriliden Glauben, sondern von der Anlage und Fähigkeit dazu erklärt werden; so wird man nicht Ursache haben, gegen den Zus fammenhang umgos in einem ganz andern Verstand zu nehmen, als der Zusammenhang zuläßt: eines dies fer Bleinen, die am ersten an mich glauben wers den, die noch uneingenommen und ohne Vorurtheile sind, und eben deswegen am ersten sich zu meiner Lehre bekennen werden, wenn sie ihren unverdorbenen Sees len vorgetragen wird. Jede heilsame Verbesserung muß hauptsächlich bey der nachwachsenden Generation wirken. Das zarte Bäumchèn läßt sich noch biegen, der alte Stamm ist unbiegsam. Wollt ihr Menschen verbessern, weiser, tugendhafter machen, den Abers glauben ausrotten, so richtet eure Aufmerksamkeit auf die Jugend, verbessert die Schulen und den Unterricht, gebt ihnen ein gutes Beyspiel.

. 10. Berachtet diese Kleinen nicht, vernachlåsfiger sie nicht, als Lehrer und Erzieher, maxima puero debetur reverentia,

Bey Markus ist V. 37-42 eine Rede Jesu dazwischen eingeschaltet, welche den Zusammenhang unters bricht, und nicht hierher gehört.

4) Matth. 5, 38-40. fiehe oben bey der verbotenen Selbstcbcbe oder Privatrache. Hier nur so viel, als zu unserm Zweck gehört. Vermöge des Gesezes, Aus ge um Auge 2c. hielt mans für Recht, Privatrache zu nehmen, und Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Jesus sagt dagegen, überlaßt die Bestrafung der Obrigkeit, und laßt euch lieber doppeltes Unrecht thun, als daß ihr euch selbst råchet.

Hart war das Recht der Gläubiger gegen den Schuldner, und es mochte Unzufriedenheit mit dem Richter öfters erweckt haben, der darnach sprach. Jesus sagt: flagt Jemand auf dein Unterkleid, fo überlaß ihm lieber auch das Oberkleid, als daß du dich der Obrigkeit widerseßeft.

Beschwerlich ist zuweilen die Last, welche die Obriga feit dem Volk auflegt. So war die persische Verordnung beschwerlich, daß das Pferd jedes Einwohners, für den föniglichen Kourier mußte hergegeben werden, oder daß auch jemand selbst als Bote ihn begleiten mußte. Jesus sagt: dergleichen beschwerliche Dienste leifte lieber der Obrigkeit zweyfach, als daß du gegen fie widerspenstig seyeft.

Matth. 22, 15—21. Die neuern Pharisåer (die Zelos ten) hieltens für Unrecht, an den römischen Kaiser, eis ne heidnische Obrigkeit, die noch dazu ungerecht und durch gewaltsame Unterdrückung sich die Herrschaft über Judåa erworben hatte, Abgaben zu geben. Die Hofbedienten des Herodes hielten es mit den Römern. Verfänglich war also die Jesu vorgelegte Frage; denn

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