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gute Zutrauen zu ihnen haben, so würde der Eid unnöthig seyn. Aber nimmt man die Menschen, wie sle And, so muß manches zugelassen werden, was in einem ganz ethischen gemeinen Wesen unnöthig seyn würde. Da kann es also nothwendig seyn, rebus fic ftantibus, sich von der zweifelhaften Wahrhaftigkeit durch religiöse Gründe, durch Erinnerung an Gott als Zeugen und Bergelter, zu versichern.

§. 3.

a) Gegen Andere,

Als Verletzung der Pflichten gegen andere uns tersagt Jesus: 1) Mord, Matth. 15, 19. 5, 21. 2) Diebstahl, Matth. 15, 19. 3) Ungerechtigkeit im Handel und Wandel, Betrug, Ueberror, theilen, Lut. 16, 1—9. Mart. 7, 22. Luf. 12, 15. Das Vermögen anderer auf eine unrechte Weise, durch List, Scheinheiligkeit an sich zu bringen, Matth. 23, 14. 4) Die Verbinde rung der Erkenntniß und Uebung der Religion bey andern, Luf. 11, 52. Matth. 23, 13. 5) Die Verhinderung des Guten bey andern durch Aergerniß und böses Exempel, Matth. 18, 6. 7. 6) Stolz, Erhebung über andere, und Herabwürdigung des Guten, das sie an sich haben, mit Verachtung verbunden, Matth. 23, 12. 18,3. 7) Rang, undTitelsucht, Matth. 23,6—12. Suf. 14, 7-11. 20, 45. 46. 22, 24-26.

8) Falsches Zeugniß, Matth. 15, 19. 9) Ders leumdung, Matth. 15, 19. Mark. 7, 22. Matth. 12,33—37. 10) Splitterrichten, Tadel der geringern Sebler anderer mit Verbergung seiner eigenen vor sich selbst, und Verdammung anderer, Matth. 7, 1—5. Luf. 6, 37. 11) Wörte liche Beschimpfung anderer. 12) Das Verkes

Bern, Matth. 5, 22. 15, 19. 13) Rachsucht, das Bestreben, Böses mit Bösem zu vergelten, Matth. 5, 38-42. 14) Das Zürnen auf Jes manden ohne gegründete Ursache, Matth. 5, 22. 15) Unversöhnlichkeit, Matth. 18, 35. 16) Uns dankbarkeit, Luf. 17, 11— 19. - 17) Unbarms herzigkeit, Matth. 25, 41—46., wovon bey den Pflichten gegen andere wird gehandelt werden.

1) Matth. 5, 21. Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: du sollst nicht tödten. Wer aber tödtet, foll vor Gericht gezogen werden.

Anmerk. Jesus verbessert und erweitert die bisherige mo saisch rabbinische Moral. Seine erste Erinnerung be, trifft das Gefeh vom Todtschlage.

Moses hat das Geseß im Dekalogus gegeben: du sollst nicht tödten. Dabey erlaubte er aber, daß der Bluträcher einen Mörder verfolgen, und, wo er ihn fand, tödten durfte, ohne obrigkeitliche Cognition.

Dieses kann in einem wohl eingerichteten Staate nicht Statt finden. Als die Juden unter fremder

Obers

Oberherrschaft lebten, mußte die Bestrafung des Mörs ders der Obrigkeit überlassen werden. Die spätere Moral der Geseßlehrèr sehtë also zu Mosis Geseß hins zu: wer aber tödtet, der soll vor Gericht gezogen werden, einen Mörder soll die Obrigkeit bestrafen. Die Formel: es ist zu den Alten gesagt, heißt also: von Mose zu seinen Zeitgenossen ist gesagt: du sollst nicht tödten. Und von den spåtern Gesehlehrern ist the ren jüdischen Zeitgenossen dieser Zusaß zum mosaischen Gesetz gesagt worden.

Winter κρίσις, weil es 23. 13. von συνεδρίω unter, schieden wird, verstand man ein in allen jüdischen Ståðs ten angeordnetes, aus sieben Beysißern bestehendes Gericht (Municipalitåt), von weichem geringere Sas chen verhandelt wurden, und die Appellation an das Synedrium Statt fand. Siehe Josephus Ant: IV, 8. 14. de bello jud. L. II. c. 5. §. 20., und Krebs obf. Flavianae, p. 19. Aber da von dieser ngio: auch Kapitalverbrechen abgeurtheilt wurden;' so muß zeiσię hier wol als génerischer Begriff stehen für jedes Ges richt überhaupt, es sey höheres oder niedrigeres, das Kriminalsachen zu behandeln hat. Evoxos eσTar, (èvề Xoux,) adftrictus judicio tenetur, i. e. judicio obnoxius eft.

Jesus tadelt dieses mosaische und rabbinische Gesez keineswegs, oder hebt es auf, sondern er erweitert es. Er sagt nur, daß dieses Gesetz bey weitem noch nicht genug sey, daß es müsse auch auf ungerechten Zorn und wörtliche Beschimpfung ausgedehnt werden; auch dieses, und nicht der grobe Todtschlag allein sey Sünde bibl, Morald. N. T. 4. Th,

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weil Ausbrüche des heftigen Zorns und wörtliche Bes schimpfungen zum Todtschlag verleiten können.

3) Mark. 7, 23. Aus dem Herzen der Menschen koms men böse Gedanken, Diebstähle, Betrügereyen

und unredliche Absichten.

kuf. 12, 15. Hütet euch vor der Hab- und Raubsucht.

Anmerk. Teover, Habsucht, Raubsucht, inhoneftum lucri ftudium, cupiditas plus aliis acquirendi et poffidendi, cum aliorum defraudatione fere conjuncta, Schleußner. Aoλos, hebr. n, fraus, Betrug,

Daß Luk. 16. Christus den ungerechten Haushalter nicht lobt, oder seine Ungerechtigkeit in Schuß nimmt, fondern sie verwirft, davon werden wir an einem anz dern Orte handeln.

Luk. 20, 47. (Mark. 12, 40. Matth. 23, 14.) (Die Pharifäer,) welche das Vermögen der Wittwen verschlingen, indem sie scheinheilig lange Gebete verrichSie werden ftrenger dafür bestraft werden.

ten.

Anmerk. Es ist die Rede von einer besondern Art, das Vermögen einfältiger Personen an sich zu bringen. Das Gebet frommer Personen wurde für sehr wirksam bey Gott gehalten, und ihre Fürbitte für vielvermögend. Die Pharisaer galten für heilige Leute. Wittwen bes zahlten ihnen also etwas, oder machten an sie Vermächtnisse, mit der Bedingniß, daß sie für sie beten follten. Ihre langen Gebetsformeln machten auf solche einfältige Personen Eindruck. Der Wittwen Häuser

verzehren, sie um ihr Vermögen bringen, es an sich ziehen. Kaι #goParei, und mit Heucheley beten sie lange, indem sie scheinheilig lange Gebete verrich ten. Пeоxσ15, Verstellung, Heucheley. Andere, der Syrer und nach ihm viele: unter dem Vorwande, daß fie lange beren wollen, d. i. mit dem Vorgeben, daß sie viele und lange Fürbitten für sie halten wolls ten. ( wie vieles Kirchengut ist auf diese Weise an die Kirche gekommen! Vermächtnisse an Klöster hate ten meistens einen solchen Grund.) Vergl. 2 Tim. 3, 6. Κριμα περισσότερον, feverior poena. Bey Matthaus scheint diese Stelle aus Markus oder Lukas eingerückt zu sepn, da sie in so vielen Handschriften, Kirchenvåtern 2c. dort fehlt.

4) Puf. 11, 52. Ihr habt den Schlüssel der Erkennts nig weggenommen. Ihr selbst ginget nicht hinein (in den Tempel der Wahrheit,) und verwehrt es auch denen, welche hineingehen wollen.

Matth. 23, 13. Wehe euch, Gefehlehrer und Pharis fåer, ihr Heuchler, ihr verschließet das Reich Gottes vor den Menschen, denn ihr geht nicht hinein, und laßt auch die nicht hineingehen, welche hineingehen wollen.

Anmerk. Borte Jesu, aus seiner Invektive gegen Pharis Fåer genommen. Sie sind den Worten, aber dem Sinne nach nicht verschieden, und beweisen, daß die Apostel uns nur den Geist der Worte Jesu, nicht ges nau aber eben dieselbigen Worte überliefert haben. Heure Tyv nλeida Tys yvwoows ist eben so viel als

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