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Fürstenbund (1553) *) und theilweise selbst noch im LandsbergerSchirmverein (1556) 6).

10. Ein persönlich ziemlich vertrautes Verhältniß zwischen Albrecht und Otto hatte sich schon früher eingeleitet. Namentlich finden wir den Cardinal 1546 zu Regensburg als. Gast und Theilnehmer än der prachtvollen Hochzeitfeier Albrechts, und im Jahre 1553 warder Albrechts Gevater 7), indem er dessen Sohn Friedrich (geb. 1553, 26. Juli, geft. 21. März 1554) aus der Laufe hob.

11. Aber eine tiefer in den Boden gesenkte Scheidewand, als die in irgendwelch anderer Verschiedenheit begründete, hob sich zwischen Albrecht und Otto hinsichtlich ihrer Gesinnung in religiöfen Dingen. Otto war mit Herz Mund und That der strengen katholischen Richtung jugethan. Albrecht dagegen war allen Maßregeln schroffer Strenge in Religionssachen entschieden abhold, nicht aus Indifferentismus, sondern weil seiner Ueberzeugung nach durch Milde und gründliche Belehrung, und einzig nur dadurch, zum Ziele zu kommen, und der guten Sache mit nachhaltigem Erfolg zu nügen war. ́ ́ ́Ein mehr als verzeihlicher, ja liebenswürdiger Wahn, den ihm weder Beweisführung irgendwelcher Art, noch der augenfällige Schaden Anderer, sondern nur die Bitterkeit eigener Erfahrung rauben fonnte.

Wenn irgend etwas, so war, wenigstens in den ersten Jahren der Regierung Herzog Albrechts, dieser Punkt geeignet, das freund

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wälzung. 1517 1789. Erfter Vand. 8. Stuttgart 1845. Seite 142. Anmerk. 42. So viel mir bekannt, sind bisher in keinem andern Geschichtswerfe als in vorstehendem die aufferordentlich reichhaltigen Materialien zur Geschichte des 16. Jahrhunderts, welche seit Mitte des vorigen Decennis: ums Ccoper, Lanz, "van Prinsterer, Weiß c. aus den Archiven von Brüssel und Paris zu Tage gefördert haben, ausgebeutet worden.

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• S. Stumpf, diplomatische Geschichte des Heidelberger Fürftenvers eins 1553–56. —"in der Zeitschrift für Bayern. Jahrgang 1817. Bd. II. S. 137-181 und 265-303.

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•) Stâm'yf', S, diplomatischer Beitrag zur Geschichte des Landsbers

ger Bundes. 8. Bamberg und Würzburg 1804.

') Mederer, Annales Ingolstadiensis Academiae. I, 206.

schaftliche Verhältniß zwischen ihm und Cardinal Otto zu stören. Fast unvermeidlich schien solche Störung in Folge gewisser Vorkommniffe auf dem 1555 zu Augsburg abgehaltenen Reichstag. Die Frucht dieses Reichstages war der ewig denkwürdige Augsbur ger Religionsfriede. Die eifrigsten Beförderer desselben waren von katholischer Seite König Ferdinand und Herzog Albrecht. Cardinal Otto dagegen hatte gleich beim Beginne der Verhandlungen energische Protestation gegen das ganze Verfahren eingelegt, und war dann, ehe man noch zu irgend einem bestimmten Resultat gekommen, auf die Kunde von dem Ableben Pabst Julius III. zugleich mit Cardinal Morone, dem päpstlichen Legaten, von Augsburg weg nach Rom gereist. Marcellus II., dann nach dessen schon binnen wenigen Wochen erfolgtem Tod der eben so glaubenseifrige, als gegen das Haus Habsburg feindselig gesinnte Paul IV. aus dem Hause Caraffa, wurden auf den päbstlichen Stuhl erhoben.

12. Pabst Paul trat bald in ein äußerst gespanntes Verhältniß zu König Ferdinand sowohl als Herzog Albrecht. Jenem, der nach Carl des Fünften noch im September 1555 erfolgten Abdankung den Kaisertitel annahm, verweigerte er hartnäckig die Anerkennung als Kaiser, vornehmlich ob seiner Betheiligung am Religionsfrieden. Gegen diesen, Herzog Albrecht, den noch verdächtiger als der Religionsfriede eine religiöse Concession machte, die ihm in den ersten Monaten des Jahres 1556 (Laienkelchmandat vom 31. März) seine neuerungsfüchtigen Landstände abnöthigten, -gegen Albrecht sprach Pabst Paul feinen Unwillen zwar unmittelbar nie so ganz unumwunden aus, betrachtete ihn jedoch fortwährend, wenn nicht geradezu als Verräther der Kirche, so doch gewiß als sehr zweideutigen wenn nicht verlornen Sohn.

Nahe lag es den Cardinal von Augsburg zu beschuldigen, daß Er vornemlich es gewesen sei, der dem Pabst eine solch mißgünstige Meinung über jene beiden Fürsten beigebracht, und hiedurch deffen alle Schranken der Billigkeit überschreitendes Verfahren veranlaßt habe. Die beiden Fürsten selbst waren indeß keineswegs solcher Meinung. Kaum hätte sonst Kaiser Ferdinand ihm noch 1557 das Protektorat deutscher Nation zu Rom übertragen; kaum hätte ein Jahr später Albrecht sich so viele Mühe gegeben, dessen Erbschaftszwist mit seinen Brüdern auf eine beide Theile befriedigende Weise auszugleichen,

13. Nie hätte aber auch offen zu Tage tretende Uneinigkeit unter den wenigen am alten Kirchenthume noch festzuhalten Entschlofsenen verderblicher werden müssen, als gerade jezt, in dem Augenblick, da das Lutherthum mit Riesenschritten dem Höhepunkt seiner Macht und Kraft sich entgegendrängte. Wankte doch ohnehin schon fast allen Häuptern der altgläubigen Christenheit der Boden unter den Füssen; selbst denen, die bisher unerschüttert gestanden. Alles nur in einiger Ferne Liegende bei Seite gelassen, genüge zu erwähnen, daß, während Otto den Schmerz erleben mußte, zu sehen, wie die seit uralter Zeit in so naher Beziehung zu seinem Hochstifte stehende Herrschaft Wiesensteig durch deren Inha ber Graf Ulrich von Helfenstein (1558) vom alten Glauben ab und der Reformation zugewandt wurde: Herzog Albrecht tro aller Sorgfalt und Wachsamkeit der in allen Ecken und Enden seines Landes wie auf Zauberwort erstehenden Verkünder der neuen Lehren nur mit Mühe sich zu erwehren vermochte.

14. Im Februar des Jahres 1559 besuchten beide Fürsten, Albrecht und Otto, den Reichstag zu Augsburg. Beide standen hier für den Religionsfrieden als einzig allgemein anerkanntes Reichsgrundgesez rücksichtlich der Verhältnisse zwischen Katholiken und Protestanten. Diese faktische Einigung bisher in ihren Ansichten über den Religionsfrieden schroff Getrennter war wichtig, wenn auch nur für die nächste Zukunft. Von völlig unberechenbarer Tragweite aber waren die kirchlich - politischen Grundsäße, wie sie von Seite der Katholiken, freilich in kaum versöhnbarem Gegensage zu den Anschauungen und dem Standpunkte der Vergangenheit, das erstemal einstimmig und bestimmt, gleichwohl nicht mit allen Consequenzen ausgesprochen wurden. Reformation im Innern, wodurch von selbst die Wiedervereinigung der Getrennten sich ergeben werde“, ertönte nemlich als gemeinsames Loosungswort. Nur von der Fortseßung des allgemeinen Concils hoffte man Heil. Lebhafter als je ward dessen Idee erfaßt, jedoch in der Art und hierin bestand der wesentliche Unterschied von der frühern Betrachtungsweise - daß man dasselbe als Reformations- und Einigungsanstalt zunächst nur für die noch am alten Glauben Festhaltenden, oder ihm in Zukunft sich wieder Anschließenden, angesehen wissen wollte. Die Eifrigsten redeten wohl auch gelegentlich Mancherlei von einem Defensivbündniß gegen allenfallsige Störung dieses Concils,

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für welchen Zweck von einzelnen Bischöfen einzelne Fürsten, von dem Cardinal zu Augsburg der Herzog von Bayern, durch persönliche und vertraute. Unterhandlung gewonnen werdensollten 8). Wie dem immer, so ist gewiß, daß sich seit langen Jah-" ren unter den Katholiken auf keinem deutschen Reichstage solches Zusammenhalten, solche Rührigkeit, folch ernstlicher Wille an die unläugbar nothwendige Selbstreformation zu gehen, hatte bemerken **** laffen. Namentlich scheinen sich auch Albrecht und Otto bei dieser Gelegenheit näher gekommen zu sein, als je früher. ⠀

Wenige Monate nach Beendigung eben erwähnten Reichstages reiste Cardinal Otto auf die Nachricht von Pabst Paul IV. am 18. August (1559) erfolgtem Tod, neuerdings — im Allgemeinen das fünfte, seitdem er Bischof war das viertemal — nach Rom, wo er von nun an beinahe volle drei Jahre verweilte.

Des neuen Pabstes Pius IV. (erwählt 26. Dez. 1559) erstes Geschäft war, die unter seinem Vorfahrer in so unerquicklicher Weise gestörten freundschaftlichen Verhältnisse zum Kaiser und zum Herzog von Bayern wieder herzustellen. Zugleich wandte sich seine volle Aufmerksamkeit der Wiederaufnahme dee seit 1552 unterbrochenen allgemeinen Conciliums von Trient zu. Im Januar 1562 fand die feierliche Eröffnung statt.

15. Unter den Fürsten, die das Concil durch Gesandte beschickten, war auch Herzog Albrecht. Seine Wahl fiel auf Dr. Augustin Paumgartner, Rath bei der Regierung zu Landshut, und Johann Covillon, Jesuit und Profeffor der Theologie zu Ingolstadt. Während diese beiden sozusagen ständig am Siße des Concils weilten, fand auch sonst das ganze Jahr 1562 hindurch ein- ** äusserst lebhafter gesandtschaftlicher Verkehr zwischen - München, Trient und Rom statt.

Unter anderem hatte Herzog Albrecht, um vom Pabste gewiße" kirchliche Zugeständnisse zu erlangen, schon im Frühjahr 1562 seinen Rath, Dr. Sigismund Viehe user, nach Rom gesandt. Er wär in Allem und Jedem an Cardinal Otto angewiesen. Denn dieser 1 schien bei Pabst Pius, der ihn bald nach Antritt seines Pontificates zum ⠀⠀ Präsidenten der geistlichen Inquisition, dann durch

*) v. Bucholz, Geschichte der Regierung Ferdinand des Ersten. (8. Wien 1832-389 Bände) Bd. VIII. S. 419–410 pi

Bulle vom 5. Juli 1560 zum Legatus a latere für die Diöcese Augsburg ernannt, und neuerlichft, 1562, jum Cardinalbischof von Alba ́erhoben hatte, in ganz besonderer Günst zu stehen; und durch seinen Einfluß und seine Thätigkeit durfte der Bayerfürst hoffen, Manches leicht zu erlangen, was sonst unendlich schwer gegangen wäre. Und wirklich nahm sich Otto Vieheusers mit Nath und That eben so kräftig, gewandt, und liebevoll zuvorkommend als wirksam an.

16. Die Jahre 1563 und 1564 waren für Otto Tage des Glanzes und der Ehre; für Albrecht Tage des Kampfes und der Entsagung. Jener hatte die Prinzen des künftigen Kaisers Marimilian des Zweiten nach Spanien, wo sie erzogen werden sollten, zu begleiten, und kam nach Deutschland eben rechtzeitig zurück, um den Tod Kaiser Ferdinands zu beklagen, den neuen Kaiser Marimilian zu beglückwünschen, Herzog Albrecht nach ausgerungenem Kampfe auf einer Höhe und in einer Macht dastehen zu sehen, wie sich solche irgend ein früherer Fürst von Bayern kaum hätte träumen lassen dürfen.

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17. Eine Katastrophe 9) in Vorbereitung, Lösung und Folgen so ganz eigenthümlicher Art, daß die Geschichte kaum ein Seitenstück zu bieten haben dürfte, hatte eben in Bayern stattgefunden. Sie ist — freilich nicht in ihrer Isolirtheit, sondern in ihrer Verkettung mit den großen gleichzeitigen Ereignissen aus Nah und Fern, — recht eigentlich der Knoten- und Wendepunkt in der Geschichte Herzog Albrechts; der Punkt, dem erst Alles zustrebte, von dem fortan Alles ausging. Wesentlichen Einfluß übte sie auf Herzog Albrechts persönliche Gesinnung;

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) Bei den Zeitgenossen finden sich nur Andeutungen und Anspielungen aber freilich sehr bestimmt, auf diese Katastrophe, z. B. Philipp Men zel, Thomas a Via u. f. f. Im fiebzehnten Jährhundert gestaltete fich die Kunde des nur in feinen Nachwirkungen noch allenthalben fühlbaren in seinem innern Zusammenhang aber von je sehr geheim gehaltenen Vor-`. ganges zu einer romantisch ausgeschmückten Sage. Sehr interessante und reichhatige Aufschlüsse finden sich bei: Ferd. Huschberg, Geschichte des Hauses Ortenburg. (Sulzbach 1828) S : 373 - 414; und: J. Buehl, „das Verfahren Albrecht des V. gegen den Grafen Joachim von Ortenburg und einige andere Landsassen, wegen Majestätsbeleidigung und Meuterey" (1839) im oberbayr. Archiv. Vd. 11. S. 234–61. Mehrere Hauptfragen bleis ben aber auch nach diesen aktenmåssigen Aufschlüffen noch immer ungelöst.

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