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der Erlöser zunächst seinen Aposteln gegeben hat, bezeichnet er mit dem bildlichen Ausdruck: Schlüssel des Himmelreichs ; denn gleichwie, wer einen Schlüssel hat, im Stande ist zu öffnen und zu verschließen, so sollen die Schlüssel des Himmelreichs die Macht bedeuten, das Himmelreich, den Eingang in den Himmel, zu öffnen oder nicht, zum Genuß und Besitz der Se: ligkeit zu helfen oder nicht; denn da ist das Himmelreich, und dann sind wir selige Genossen und Bürger desselben, wo Ver: gebung der Sünden ist. Es schenkt also. der Herr seiner Ge: meinde das Vermögen, Sündenvergebung zu verleihen oder zu verweigern, und erklärt, was auf Erden gebunden werde, solle auch im Himmel gebunden sein, und was auf Erden gelöst werde, solle auch im Himmel los sein. Wenn also einem buß fertigen Sünder, der sich gläubig Christi Verdienst aneignet, in der Absolution Sündenvergebung angekündigt wird, so sell derselbe gewißlich glauben, das sei seines Herrn eigne Erklärung, und er habe diese Lossprechung eben so anzusehen und anzu: nehmen, und dürfe sich so zuversichtlich darauf verlassen, als ob ihm der Heiland. selber seine Sündenschuld und Strafe ge: schenkt habe, denn nach des Erlösers Willen und in seinem Namen ist ihm die Absolution ertheilt. Wiederum aber, wenn dem unbußfertigen und ungläubigen Herzen Gottes Zorn und daß ihm seine Sünde behalten nicht vergeben - wird, an gekündigt wird, so gilt auch das im Himmel, vor Jesu Christo, und es bleibt die Sünde auf einem solchen Sünder. An eine Willkühr bei der Ausübung dieser Macht ist gar nicht zu den ken, da das göttliche Wort so deutlich und bestimmt lehrt, wem allein Sündenvergebung zu Theil werden könne; es kann aber andrerseits dem heuchlerischen und unbußfertigen Herzen nichts helfen, wenn ihm, indem es täuschungsfähige Menschen täuscht, Absolution ertheilt wird, weil jenes Wort des Herrn nur da gilt, wo ein zerschlagener und gedemüthigter Geist ist. Die: selbe Gnade nun, welche in der Absolution, durch das gött: liche Wort dem Sünder bekannt gemacht und zugesichert wird, empfängt er auch im Sacrament des heil. Abendmahls unter den sichtbaren von dem Herrn verordneten Gnadenzeichen, und wenn auch von Seiten des Herrn sein Wort gewiß und wahr: haftig ist ohne den Genuß des Sacramentes, so dient es doch unserm schwachen Glauben zu einer ganz besonderen Stärkung,

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wenn wir auch auf eine in die Sinne fallende Weise der Gna: dengaben im Sacramente theilhaftig gemacht werden. Es ver: hålt sich daher mit den Elementen im heil. Abendmahl und in der Taufe vergleichungsweise wie mit den Gnadengeschenken und Liebesbeweisen, die jener Vater seinem verlornen, zu ihm in Buße und Glauben zurückkehrenden Sohne gab, als er ihn in die Arme schloß, ihm ein neues Kleid, einen Ring und Schuhe schenkte, und ein Gastmahl anstellte; dies alles mußte den Sohn noch mehr. der våterlichen Gnade gewiß machen, und so sind die heil. Sacramente die allertheuersten Unterpfån: der der göttlichen Gnade rücksichtlich des Aeußeren in ihnen, und wo Glaube ist, ist zugleich ein wirklicher und wesentlicher Genuß der Sündenvergebung und aller mit ihr verbundnen Güter und Gaben.

Da unser Herr bei der Einschung des heil. Abendmahls ausdrücklich sagt: Nehmet, esset! nicht aber: Nehmet, bewah; ret es auf, betet es an, so ergibt sich daraus ein solches Ver: fahren, wie die katholische Kirche mit dem geweiheten Brote, der Hoftie, beobachtet, als schriftwidrig, eben sowohl wie és auch wider den Willen des Herrn ist, der gesagt: Trinket alle daraus, wenn ebenfalls in der katholischen Kirche den Nichtgeistlichen der Kelch unter allerlei nichtigen Vorwänden entzogen wird. Auch soll die Feier des heil. Abendmahls nicht als eine Wiederholung des Opfers Christi angesehen werden, als ob der Priester abermals für unsere Sünden den Leib Christi opfere, wenn er Messe hålt, denn es heißt ganz bestimmt, Chris stus habe mit Einem Opfer in Ewigkeit vollendet, die gehei: ligt werden (Hebr. 10, 14.), wir bedürfen also hinführo kei nes andern Opfers, als dessen, das der Erlöser am Kreuze ge bracht hat, sollen uns dies aber im Glauben, als für uns zur Erlösung gebracht, aneignen.

3. Von der Gottesverehrung der Gemeinde.

Die Anbetung Gottes soll in der Kirche des N. Test. im Geist und in der Wahrheit geschehen, es bedarf aber der sün dige Mensch als sinnliches Wesen auch eines äußeren Gottes: dienstes, der ihm Mittel zur Erweckung, Stärkung und Förs derung seines inneren, geistigen Lebens werde, und es kann das her die Verwaltung desselben und die Theilnahme an ihm auch

als ein Gnadenmittel betrachtet werden, da der Herr überdies der brüderlichen Vereinigung und Gemeinschaft der Seinen die Verheißung gegeben hat, wo zwei oder drei in seinem Nas men versammelt seien, da sei er mitten unter ihnen, und er sei bei uns alle Tage bis an der Welt Ende. Derjenige äußere Gottesdienst nun, oder die Form desselben, durch welche das Leben des Geistes, das Bewußtsein der Gemeinschaft mit dem Erlöser, am meisten erregt und gestärkt wird, ist gewiß der zweckmäßigste, und es ist daher bei dem Gottesdienst der christ: lichen Gemeinde besonders darauf zu sehen, daß nicht durch sinnliches Gepränge und äußeren Pomp jener höchste Zweck verhindert und die Erbauung auf unserm allerheiligsten Glaus ben und die Stärkung in der christlichen Liebe hintenangeseßt werde. Es unterscheidet sich daher der Gottesdienst in der christlichen Kirche, wo er dem Sinne des Evangelii gemäß ist, wesentlich von dem in der mosaischen Verfassung; und wo ders selbe mehr in das Aeußere versinkt, herrscht der alttestaments liche Charakter zum großen Schaden der Gemeinde und aller theuer erkauften Seelen vor.

Wegen der Auferstehung des Herrn wurde der erste Wos chentag für den gemeinsamen Gottesdienst bestimmt, und man nannte ihn vorzugsweise den Tag des Herrh, Offenb. 1, 10. Apostg. 20, 7. Nun soll freilich jeder Tag und jeder Augen: blick unseres Lebens dem Herrn geweiht und in seiner Furcht zugebracht werden, dessenungeachtet aber ist es höchst zweckmäs Big, bestimmte Zeiten zu haben, wo das verborgene Leben der Seele in der Gemeinschaft Christi sich auch als solches in ges meinsamer Gottesverehrung offenbare; nur darf der Christ nie wähnen, der äußere Gottesdienst habe ohne den inneren des Herzens vor Gott irgend einen Werth oder Verdienst, sondern er soll den äußeren Gottesdienst als ein unentbehrliches Be dürfniß ansehen, sich mit anderen in der Gemeinschaft Christi zu befestigen, und als eine willkommne, vom Herrn durch Wort und Beispiel gebotene, Gelegenheit, sich in Liebe auch der brús derlichen Gemeinschaft bewußt zu werden. Worin der äußere Gottesdienst der ersten Christen bestanden habe, lehrt Apostg. 2, 42. Um in der Apostel Lehre zu bleiben, ist es nöthig, die Schriften, welche dieselbe enthalten, zu lesen, und da das N. Test. die klarere Enthüllung des Alten ist, und beide sich ge:

genseitig bestätigen, so ist das Lesen der ganzen heil. Schrift A. und N. Test. ein wesentlicher Bestandtheil des christlichen Gottesdienstes; um aber die im göttlichen Worte enthaltene Wahrheit allen desto verständlicher zu machen, sie den Herzen nahe zu legen und so allerlei geistige Anregung in der Gemeinde hervorzubringen, ist auch Erläuterung dieser Wahrheiten, Pres digt, mündliches Zeugniß ven Christo nöthig, wie es die heil. Apostel abgelegt haben, und wie es allezeit in der Kirche ab gelegt werden soll, wozu der Herr Lehrer, Evangelisten und Hirten verordnet, Kol. 4, 16. 1 Thess. 5, 27: 1 Tim. 4, 13, 2 Petr. 1, 15. Apoftg. 5, 42. Cap. 20, 20. Ein anderes Stück der öffentlichen Gottesverehrung ist das gemeinsame Gebet Apoftg. 1, 14. Róm. 12, 12. 1 Tim. 2, 1. 2. Judå V. 20., und so wie dasselbe schon zur Zeit des A. B. im Ge sang Gott dargebracht wurde, so geschieht es auch noch jekt, Matth. 26, 30. Eph. 5, 19. Kol. 3, 16. Unter der Gemein: schaft (Apoftg. 2, 42.), die bei den gottesdienstlichen Zusam: menkünften der ersten Christen statt fand, ist die liebreiche Mit: theilung und Sammlung von Gaben für arme Gemeindeglie: der zu verstehen, denn wie innig sie im Glauben an den Herrn verbunden waren, offenbarte sich in der helfenden und mittheis lenden Liebe gegen die Brüder, und es war ein schönes Zei: chen liebevoller Gesinnung, daß die gemeinsame geistige Er: bauung sich sogleich in Liebeswerken äußerte, und das fand sich wie bei der Muttergemeinde zu Jerusalem, so auch in den an: dern christlichen Gemeinden, Apostg. 2, 44. 45. Rom. 15, 26. 1 Kor. 16, 1. 2. Endlich war das Brotbrechen oder die Feier der Liebesmåhler und des heil. Abendmahls noch ein Bestands theil des gemeinsamen Gottesdienstes. Und weil dies Mittel der gemeinsamen Gottesverehrung der Beförderung des christ: lichen Lebens so wichtig ist, so ermahnt dazù deshalb der Apos stel Hebr. 10, 24. 25.

4. Von der Regierung der Gemeinde.

Der einige Herr und das einige Haupt der ganzen christ: lichen Kirche ist der Erlöser Jesus Christus, und einen sicht: baren Stellvertreter auf Erden, der als Herr der Kirche über alle herrschen und als Gesetzgeber verbindende Geseße und Ord nungen sollte geben können, hat er nicht angeordnet, vielmehr

ist es sein ausdrücklicher Wille, daß sich alle als Brüder ans sehen sollen, und die in den apostolischen Schriften so häufig vorkommende Vergleichung der Kirche mit einem Leibe, dessen Haupt Christus ist, führt auch auf dies Verhältniß. Wenn daher allerdings in der christlichen Kirche weder ein Einzelner herrschendes Oberhaupt sein, noch eine besondere Klasse von bevorrechteten Personen, wie die Priesterschaft Israels im A. B. eine vermittelnde Stelle zwischen dem Herrn der Kirche und der Gemeinde, welche sein Leib ist, einnehmen, sondern jeder ein geistliches Priesterthum für sich verwalten und in unmittelbarer Glaubens: Lebens; und Liebesgemeinschaft mit seinem Erlöser stehen soll: so konnte dennoch die Kirche, als ein Verein vieler zum gemeinsamen Zwecke der Beseligung und Heiligung, nicht ohne eine gewisse Regierung und Führung der allgemeinen Angelegenheiten bleiben; und da die christliche Kirche geschichtlich auf die theokratische Verfassung Israels sich bezog, so war es natürlich, daß die vorhandne Form, wie die jüdische Gemeinde in geistlichen Angelegenheiten regiert ward, auf die ersten christlichen Gemeinden in so weit überging, als es mit dem Geiste des Evangelii zusammenstimmte. Es wurden da: her, wo christliche Gemeinden entstanden waren, überall auch' Vorsteher aus derselben gewählt, welchen die Leitung aller ihrer innern und äußern Angelegenheiten, die theils den Gottesdienst, theils das gemeinsame Leben und äußerliche Verhältnisse betra fen, übertragen wurde; und da dieser Rath der Vorsteher häufig aus den ålteren und erfahrneren Personen bestand, so nannte man sie Aelteste, unter welchem Namen ́ sie in den Schriften des N. T. vorkommen; ganz gleichbedeutend damit ist die Benennung Bischöfe, Aufseher über die Gesammtheit der Gemeindeangelegenheiten, Apostg. 20, 17. 28. Tit. 1, 5. 7. Diese Weltesten oder Bischöfe hatten nicht vorzugsweise das Recht in der Gemeinde zu lehren, denn es konnte jeder nach Maßgabe der ihm vom Herrn verliehenen Gabe, und je nach: dem er vom Geiste getrieben wurde (mit Ausnahme der Weis ber 1 Kor. 14, 34.) in der versammelten Gemeinde vortra gen, was zur Erbauung und Förderung der andern diente, und Erguß seines gläubigen Herzens war; diejenigen aber, welche vorzugsweise Lehrer genannt werden 1 Kor. 12, 28., waren solche, die mit der besondern Gabe Lehrvorträge zu halten und

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