in der Leipziger universitätsbibliothek befindlichen) ausgaben der sleidanischen Commentare in englischer übersetzung von 1560 und 1689 sind die beiden reden ebensowenig beigegeben, wie der (in derselben bibliothek befindlichen und von Paur a. a. o. verzeichneten) schwedischen übersetzung von 1675 (nach mittheilung von h. dr Josef Förstemann, bibliothekar der genannten bibliothek). Beide reden deutsch und lateinisch. 1879. In meiner ausgabe sind die Orationes duæ nach dem Straßburger druck von 1544 reproduciert. Die blattsignatur ist zwischen [] in den text eingerückt, den anfang der zweiten seite eines blatts bezeichnet ein senkrechter strich. Natürlich sind die am ende des alten drucks (Stg 253) verzeichneten druckfehler verbessert worden. Stg 245 bei [Y] zwischen totidem und reges ist hi gestrichen, wie es sich in den exemplaren der bibliotheken von Basel, Berlin, Frankfurt a. M. und Leipzig mit der feder gestrichen fand (in den andern von mir gesehenen exemplaren hatte ich nicht darauf geachtet). Eine reihe von kleinen versehen waren schon von Rittershusen und Putsch berichtigt (ersteren habe ich für die ersten beiden und die letzten beiden dieser stellen nicht mehr einsehen können; in den andern fand ich, dass die berichtigung bei Putsch mit der seinigen übereinstimmte): Stg 80 schluß subsectus statt subsecutus, 83 rebundantem statt redundantem, 92 fuisset antum statt fuisse tantum, 133 statu statt statum, 150 prinpes statt principes, 162 stauere statt statuere, 205 resisterit statt restiterit, 241 amplicavit statt amplificavit. In der schreibung waren die abkürzungen aufzulösen und i und j, u und v zu scheiden. Bei vorfindlichen schwankungen habe ich das richtige durchgeführt, z. b. bei cœpi cepi, felix foelix, coërceo coherceo, ilico illico, otium ocium, habe auch durchweg cum geschrieben, nicht quum quom, wie sich daneben fand. Wie ich artatas belassen hatte (Stg 22), so hätte ich besser auch nicht artiori (25) nach arctius (70) geändert, sondern artius geschrieben. Auch in fällen, in denen der alte druck sich gleich bleibt, habe ich corrigiert, so auctor für author. Der alte druck hat solemnis und solennis, meiner sol lemnis. Ebenso habe ich vereinzeltes wie concio (98) berichtigt. Die anwendung assimilierter und nicht assimilierter formen wie adfero und affero ist belassen worden, auch Nicæam 119, Nice 208. Unverändert geblieben sind exugo, exuscito, expectatio u. dgl. mit ex ohne folgendes s, auch dissidium und inchoare. Groß geschrieben habe ich nur eigennamen, auch Oriens, Occidens, und ein par male in der anrede appellativa. Interpunction fand ich mehr zu streichen, als hinzuzuthun (tilge noch das komma 208, 5), nicht selten war zu verbessern; erwähnenswerth mag etwa sein, dass ich Stg 53, 3 hinter cogitent ein fragezeichen gesetzt habe für das in allen drei drucken stehende komma. Der deutsche text meiner ausgabe folgt in der rede an den kaiser gleichfalls dem Straßburger druck von 1544, in der rede an die stände dem druck von 1542. Die alte seitenzahl (für den druck von 1542 hinzugefügt von mir) steht im Stg Text in []. Bei der rede an die stände sind die verschiedenheiten der ersten fassung im vergleich mit der zweiten (wenn sie nicht bloß in der schreibung lagen) in anmerkungen mitgetheilt nach dem datierten druck von 1541 (hier auch A genannt). Aus diesem habe ich ein wort in dem späteren text berichtigt (Stg 119), das druckfehlerverzeichnis.von 1541 ist nicht unberücksichtigt geblieben (Stg 108, vgl. 272), auch eine alte handschriftliche correctur in derselben rede (Stg 93) ist von mir geltend gemacht worden. Die in der Straßburger ausgabe der deutschen rede an den kaiser angegebenen corrigenda beider reden (Stg 253) sind hier erledigt worden. Stillschweigend wurden nur einige offenbare versehen beseitigt, z. b. verwechslung von n und u (vgl. Stg 111), von b und h: hesonder statt besonder (Stg 72. Vgl. 29, anm. 3). Geschieden worden sind u und v, i und j, also statt jm jn jnen jrem jren ist gedruckt im in u. s. w., statt jhm u. s. w. ihm u. s. w., statt je jeder jemand jetz jetzund jedoch ie ieder iemand ietz ietzund iedoch (druckfehler ist jeden Stg 144), geblieben sind ye yeder yemand yetz. Für d' ist der geschrieben worden (auch in brůd', and'n), für dz das, für wz was, für vñ wie für vnd oder vnnd immer und, sonst ist ein strichlein über einem buchstaben entweder durch n oder durch m ersetzt. Ob m oder n, war in vielen fällen unzweifelhaft, z. b. (ich setze statt des strichs einen cursiven buchstaben): kommen, Concilium; dann, gegen, regiment. Schwanken kann man manchmal beim dativ, z. b. in seinem kasten (Stg 228). In der vorlage fand sich ausgedruckt z. b. auff jüngst gehaltenen Reichstag (d. h. auf dem j. g. R. Stg 195), nach gehabten gesprech (d. h. nach dem g. g. 207), in grossem unträglichem bezwang (198), in allem seinem thůn (202), mit allem eusserlichem wesen (61), zů allē schäntlichen, lästerlichen vnd bübischem Leben (72); ich habe nach heutigem sprachgebrauch aufgelöst, z. b.: vor künftigem übel (72), in obgenantem onsaubern leben (das.). Im übrigen habe ich buchstäblich und ohne änderung in der interpunction abdrucken lassen; auch ss und sind überall belassen worden, wo sie sich in der vorlage fanden. Selbst die ü und ů, die neben einander in den hier zu grunde gelegten drucken der alten reden angewendet sind, wenn nicht ohne verschiedenen lautwerth, doch nicht ohne schwanken, sind im textabdruck reproduciert, wo sie vorkamen (in den anm. zu rede 1 ist nur ü gebraucht). Jene alten drucke haben beide nur â und ô, nicht ä, ö, nur letztere sind hier in anwendung gekommen. Die präposition zu, wenn sie nicht bestandtheil eines in allen formen mit ihr componierten verbums war, ist vom verbum getrennt worden, wie manchmal auch in der alten vorlage, also etwa »zu sehen«, verschieden vom componierten verbum »zusehen«. Die sämmtlichen absätze der hier abgedruckten originalabdrücke sind beibehalten und eingerückt worden, sowohl im Deutschen wie im Lateinischen. Wenn, entsprechend dem originalabsatz des andern textes, ein neuer absatz, den der originaldruck nicht hatte, gemacht worden ist, so ist er nicht eingerückt worden, sondern fängt der text mit voller zeile an. Es kommt übrigens auch vor, dass auf einer seite keine anderen absätze sind als originalabsätze, die einander nicht entsprechen. Die französischen textstücke (Stg 21. 43-46. 48-50. 120-121. 125. 151-154. 186-189. 198-199. 201-202. 209-210. 240. 242) sowie die vorbemerkungen (Stg 4) und |