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Heinrichs VII. an G. de Montelongo, vielmehr der Brief Heinrich Raspes Constit. II, 457 n. 350 ist.

In Mailand wurde ich ausser von Herrn Emilio Motta, Bibliothekar der Trivulziana, namentlich durch Herrn Sacerdote Achille Ratti, Doctor der Ambrosiana, gefördert, der mir Empfehlungen für das dortige Capitelarchiv und den Msgr. Arciprete in Monza schrieb.

Der Abstecher nach Grenoble bot wohl einiges von Wichtigkeit, war aber reicher an Enttäuschungen. Von den bei Valbonnais, Histoire du Dauphiné II gedruckten ca. 12 Urkunden fand ich nämlich nur vier noch vor, darunter das wichtige Original der Kaiserurk. von 1343 Mai 17. Eine andere Urk. collationierte ich mit einem Registrum saec. XV. Alles übrige darunter sehr wichtige Sachen, wie das grosse Procuratorium von 1343 Sept. 18, bei dem es auch auf die äussere Form der Ausfertigung angekommen wäre ist in Grenoble nicht mehr zu finden, also wohl nicht mehr vorhanden; man wird dafür auf Pariser Cartularien sich beschränken müssen. Ich wurde in Grenoble aufs zuvorkommendste bedient und fand drei der Urkunden lediglich mit Hülfe der zur Verfügung gegebenen Aushängebogen des nächsten Inventarbandes. Ob man noch für später auf das Procuratorium hoffen darf, steht dahin. Die Herren bezweifelten es.

In Vercelli ist es leider nicht möglich gewesen, das bei Ughelli IV, 1108 gedruckte Notariatsinstrument von 1311 Jan. 6 (Böhmer, Reg. 354) aufzufinden. Es ist nicht mehr vorhanden, weder im Archiv des Domcapitels noch in den kleineren Archiven.

Reicher war die Ausbeute in Turin, wo eine grosse Anzahl von Stücken aus den Kanzleibüchern Heinrichs VII., die Doenniges gedruckt hat, im Staatsarchiv neu collationiert wurden. Auch der Cod. H. III. 38 der Universitätsbibliothek ergab einige Vergleichungen. Sehr freundliche Beihülfe verdanke ich in Turin Herrn Professor Cipolla, der u. a. die Güte hatte, mir eine Empfehlung des Barone Manno für den Erzbischof von Ravenna zu verschaffen.

Ich reiste nunmehr in einer Fahrt durch bis Ravenna, traf es aber so ungünstig, dass der Cardinal - Erzbischof, dessen Archiv ich zu benutzen habe, verreist und vor 10 Tagen nicht zurück zu erwarten war. So hätte ich brach liegen müssen und begab mich lieber sofort nach Florenz. Ravenna werde ich jedoch noch besuchen müssen, da Bethmann das erzbischöfliche Archiv nur zum Theil erledigt hat und seine Notizen bereits eine Reihe von

Im

Originalurkunden nachweisen, die ich vergleichen muss. Es ist dort noch manches Wichtige zu gewärtigen (vgl. Archiv XII, 582 f.). In Florenz war viel zu thun. Staatsarchiv wurden mit Erfolg verschiedene Originale verglichen, in der Riccardiana der Ordo coronationis der Hs. 228, in der Laurentiana für die Ordines die Hs. Aedil. 122, ausserdem die Actensammlungen zweier Minoriten, des sogenannten Nicolaus (XX. Sin. 12) und eines andern F. de Fl., vermuthlich Franciscus de Florentia (XVII. 29). Was in Betracht kam, habe ich collationiert; aus der zweiten Sammlung gewann ich Böhmer Reg. Ludw. 994 Semper cum Dei auxilio' in gutem Text, sowie die Berichtigung der Angabe Bethmanns Archiv XII, 719, es handle sich um eine Constitution 'Licet sanctissimus'. Diese Worte bilden vielmehr den Anfang der kurzen Vorrede. Siehe schon Bandinis Katalog I, 352. Ich collationierte hier ferner für Herrn Professor Holder-Egger die Annales Pisani und anderes im Redianus 202.

Nach kurzem Aufenthalt in Pistoia verbrachte ich längere Zeit in Lucca. Im Staatsarchiv wurden Originale und Copiarien für Ludwig d. B. verglichen, auch die йs. 53 für Professor Holder-Egger. In der Capitularbibliothek die Hs. 607 für die Ordines, die Hs. 618 mit den Annales Pisani ebenfalls für Professor Holder - Egger. Ohne wesentlichen Ertrag besuchte ich die Biblioteca pubblica.

Sehr gute Collationen, sämtlich nach Originalen, bot Pisa in seinen vielen und reichen Archiven, dem Staatsarchiv, dem erzbischöflichen, dem Capitelarchiv, dem Archivio Roncioni. In letzteren beiden sind es vor allem die bekannten Ueberreste der Kanzlei Heinrichs VII., aber auch werthvolle Originale mehrerer päpstlicher Processe gewesen, die für mich selbst in Betracht kamen1. Leider war der eine von 1343 Apr. 12, den das Archiv des Erzbischofs verwahrt, zu zwei Dritteln abgefressen; doch konnte ich den Verlust eher verschmerzen, da ich im Sommer vorher eine Originalausfertigung für den Erzbischof von Köln im Düsseldorfer Staatsarchiv gefunden hatte. In Pisa haben mir die Herren Professor Cl. Lupi vom Staatsarchiv und der Consul Professor Jens Weile freundliche Förderung zu theil werden lassen.

1) Das Stück von 1308 Mai 11 (Ficker, Ueberreste des Deutschen Reichsarchivs n. 36) trägt auf der Rückseite den Vermerk: Cest li transcript dele allouance que on doit donner a chanchelier le roi des Romains mit einer kleinen Verbesserung gegen Fickers Angaben.

Das Staatsarchiv in Siena bot Collationen für verschiedene Urkunden, die St. Priest, Histoire de la conquête de Naples gedruckt hat. Ich ging nach Bethmanns Hinweis (Archiv XII, 742) den Index von 1313 ab genau durch, stiess auf die Copie eines päpstlichen Processes von 1328; doch war sie trotz langen Suchens nicht aufzufinden, da Copieen nach dem Datum der Copie geordnet sind und wir das natürlich nicht wussten. Hingegen fand ich das Original eines Bündnisses zwischen Johann XXII. und den tuscischen Städten, 1328 März 2, zu Siena abgeschlossen, wie ich später hier constatiert habe, noch unbekannt; auch Ficker, der nur von Bethmann einige Notizen über Siena hatte (vgl. Urkunden zur Gesch. des Römerzuges L. d. B. p. XIII), kennt es nicht. Die Urkunde ist sehr umfangreich und wird der Veröffentlichung bedürfen; da sie meinen Zwecken zunächst fern lag und viel Arbeit sonst noch bevorstand, habe ich sie nicht abgeschrieben.

In Rom habe ich auf dem Vatikanischen Archiv umfangreiche Collationen ausgeführt, zum kleineren Theil nach Originalen, zum grösseren nach den päpstlichen Registerbüchern. Es handelte sich namentlich um den Text der Processe gegen Ludwig den Baiern und da ergab sich, dass, wie schon oft hervorgehoben worden ist, die Pergamentregister dieser Zeit recht schlechten Text bieten. Der Druck in Martènes Thesaurus II ist häufig besser. Da es mir gelungen ist, die handschriftliche Vorlage dieser Ausgabe in der Dresdener Hs. A 70 saec. XIV. (vgl. N. A. XI, 420, wie F 18 aus dem Besitze des Cardinals von Aragonien) aufzufinden, wird man diese Hs. in erster Linie für die Edition heranziehen müssen, soweit keine Originale mehr da sind. Ich habe mir auch Notizen und Auszüge über den Bestand der Armarien und Miscellaneen machen können, die fernerhin ermöglichen sollen, dies oder jenes für unsere Zwecke Nothwendige auch über Riezler hinaus zu verwerthen, der ja in seinen Vatikanischen Akten ausdrücklich nur Ergänzungen hat bieten wollen.

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Die Reihe der auf der Vatikanischen Bibliothek benutzten Hss. es waren über 25 einzeln aufzuführen, lohnt nicht und ist auch nutzlos, da sehr häufig nur einzelne kleine Stücke verglichen wurden, sowohl für meine wie damals noch für Ludwig Weilands Zwecke. Es waren, um einige Gruppen zu nennen, Hss. mit Ordines der Krönungen, Hss. des Occam und Hss. des sogenannten Nicolaus Minorita. Occam wurde vergeblich durchsucht; es gelang mir nicht, an den Tractatus de electione Caroli IV.,

gegen den bekanntlich Konrad von Megenberg polemisiert hat, zu kommen. Vat. 4008 und 4010, mit dem Nicolaus Minorita zusammenhängend1, enthalten die gleiche Sammlung; 4008 ist umfangreicher, 4010 bietet nur die ersten 37 Stücke und nicht einmal alle vollständig. Leider sind beide aus dem 15. Jh. und es ist dringend zu hoffen, dass die Pariser Codices dieser Actensammlung, über die ich noch nicht endgiltig informiert bin, reichhaltiger sind und besseren Text bieten.

Vat. 4009 saec. XIV, 213 Bl. ist ganz anderer Art. Hier haben wir es mit Papieren des Michael von Cesena zu thun, die vermuthlich bei seiner Arrestation in Avignon confisciert oder bei der Flucht von ihm zurückgelassen worden sind. Es sind meist Concepte von Appellationen von ihm und Bonagratia und von Briefen, zum Theil von anderer Hand geschrieben und dann von Cesena durchcorrigiert. Fol. 6 Tenor prime constitutionis. Ad conditorem' u. s. w. Correcturen und Datum von der Hand des Cesena. In verso: "Tenor nove decretalis' und Adresse: 's. fratri H. de Talh(em) sacre theol. doctori venerabili' gleichfalls von seiner Hand. Fol. 18 die bei Müller a. a. O., S. 70 unter n. 14 verzeichnete Appellation von 1328 Apr. 13, Concept von der Hand des Guido de Pupio, gleichfalls durchcorrigiert von Cesena und mit folgender Unterschrift von seiner Hand: 'Ego frater Michael de Cesena ordinis fratrum Minorum generalis minister et in sacra pagina magister dico et protestor me predictam provocationem et apellationem fecisse et interposuisse 3. In cuius rei testimonium sigillum mei officii presentibus litteris appendi feci et me manu propria subscripsi'.

2

Eine unedierte Sentenz Rudolfs von 1274 Febr. 19 entnahm ich dem Lütticher Diplomatar saec. XVI., Vat. 3881 f. 32'4, künftig Regesta imperii VI n. 101. Sie ist inzwischen auch im Cartulaire de l'église St. Lambert de Liège II, 227 aus einem Cartular saec. XIV. im Staatsarchiv zu Lüttich gedruckt worden. Ich collationierte in der Vaticana auch noch für Herrn Professor Holder-Egger grössere Abschnitte des Konrad von Halberstadt im Vat. 3758 (vgl. N. A. XXI, 238 Anm. 1).

In der Vallicelliana sah ich nochmals den Cod. R. 26 ein, den schon Ficker benutzt hat; in der Casana

2) Folgt

1) Vgl. Müller, Zeitschr. für Kirchengeschichte VI, 64. getilgt: 'apll'. 3) Folgt getilgt: 'ut supra'. 4) Vgl. N. A. XXII, 789

n. 287.

tensis vor allem den Cod. 614, ein Pontificale saec. XII.

in longobardischer Schrift1, aus dem ich ausser Collationen

für die Krönungsordines bei Waitz auch einen unbekannten

Ordo gewann, der eine 'Coronacio regis' und 'Consecracio

regine umfasst, die ich bisher in den Sammlungen noch

nicht habe nachweisen können und daher in der Beilage ab-

drucke. Die Biblioteca Vittorio Emanuele ergab ganz

geringe Collationen; leider war auch hier das Suchen nach

Occams Tractat, der in der Bibliothek von S. Croce in

Gerusalemme nach Waddings Angaben und den ganz un-

genügenden Höflers (Aus Avignon S. 13) vorhanden ge-

wesen sein soll, ganz vergeblich. In Rom vermittelte

Herr Professor Friedensburg gütigst die übliche Einführung

im Vatikan. Im dortigen Archiv habe ich noch besonders

Herrn P. H. Denifle für freundliche Förderung aufrichtig

zu danken.

Mitte December habe ich von Rom aus noch einen

Abstecher nach Monte Cassino unternommen, um den

Cod. 451 (alt NN 243), saec. X-XI., für die Ordines zu

collationieren. Er enthält auch pag. 327 das 'Carmen in

assumpcione sanctae Mariae in nocte quando tabula por-

tatur, das Giesebrecht, Gesch. der deutschen Kaiserzeit I1

S. 892 herausgegeben hat aus dem Bamberger Codex Ed.

V. 1, den G. Waitz, Die Formeln der deutschen Königs-

und der römischen Kaiserkrönung 1875 S. 5 ff. genauer

beschreibt. Das Gedicht ist inzwischen auch von G. Milch-

sack, Hymni et sequentiae I (Halle 1886) S. 4 n. VIII,

vermuthlich aus Helmst. 1099, ediert worden.

Da ich über Mantua zurückfuhr und die Weihnachts-

zeit dicht bevorstand, habe ich die mannigfachen Unter-

suchungen, die in Venedig noch bevorstehen, vorläufig

zurückstellen müssen.

Cod. Casanat. 614 ist nicht foliiert. Voran geht ein
Inhaltsverzeichnis, das unter anderem enthält:

V. Consecracio regis.

VI. Coronacio regis.

VII. Consecracio regine.

1) Vgl. dazu jetzt A. Ebner, Missale Romanum 1896, S. 155, wo

allerdings die Krönungsordines der Hs. nicht weiter erwähnt werden.

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