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Regesten zur Schles. Gesch. II, 234 zu 1277-78 stellt und der nun nicht mehr für Böhmen oder Oesterreich in Anspruch genommen werden darf. Nur eine kleine Collation boten ferner die Copialbücher des Stadtarchivs, während zu meiner Ueberraschung in dem im Gebäude des Landesmuseums befindlichen Landesarchiv unter Kronarchiv n. 7 und n. 8 sich die bisher vergeblich gesuchten Originale der Urkunden von 1298 Febr. 12. und 1303 Aug. 18. (Böhmer, Reg. Reichssachen 223 und Reg. 517) auffinden liessen. Leider fand sich hier für meine Zwecke sonst nichts vor. Ich wurde auf das zuvorkommendste in meinen Wünschen gefördert durch Herrn Dr. A. Nováček, der mich persönlich auf den Hradschin begleitete, dem Herrn Dompropst vorstellte und das Auffinden der Hs. unterstützte. Ebenso verpflichtete mich Herr Professor Emler, der noch immer rüstige Forscher, durch die für jene Zwecke mitgegebenen Empfehlungen.

Die Weiterreise nach Eger ergab die vom dortigen Stadtarchiv erhofften Collationen nach einigen Originalen Rudolfs und Heinrichs VII.

III. Münchener Reise im Herbst 1896.

Bei dieser Reise war es in erster Linie mein Plan, die in Betracht kommenden Bestände der drei Archive, des Haus-, des Staats- und des Reichsarchivs, für meine Zwecke erneut durchzunehmen und womöglich zu erledigen. In einigen Wochen hoffte ich das zu beenden. Da sich jedoch fast überall unvermuthet reicheres Material bot, als ich erwartete, habe ich noch nicht endgültig mit München abschliessen können.

Das Geheime Hausarchiv ist allerdings bis 1347, also namentlich für die gesamte Zeit Ludwigs des Baiern, von mir erschöpft worden. Hier haben nach der Benutzung durch Gewold am Anfange des 17. Jahrh. und Scheidt in der Mitte des vorigen in unserer Zeit nur wenige Forscher für die mir nahe liegenden Zwecke gearbeitet: v. Weech, Riezler, Ficker, dem gerade die auf den Römerzug bezüglichen Stücke nicht in die Hände gekommen sind, und in erster Linie W. Preger und K. Müller. Keiner hat das Vorhandene wirklich erledigt, zumal in der That an einige kleinere Bestände, auch der Urkunden, erst kürzlich die endgültigen Ordnungsarbeiten herangekommen sind. So fanden sich nebenher eine ganze Reihe unbekannter Königsurkunden aus meiner Zeit, die

doch einmal ans Licht gezogen werden mussten, schon damit die Neubearbeitung der Böhmerschen Regesten daraus Nutzen ziehen könne. Selbst für den Römerzug Ludwigs d. B. gab es noch einiges unbekannte Material, das deutlich erkennen lässt, wie hier im Archiv der Natur der Sache nach gewisse Ueberreste eines deutschen Reichsarchivs sich erhalten haben in Urkunden, die dem Hausarchiv Ludwigs nicht zuzurechnen sind. Unerwarteterweise fand ich auch grössere Theile des Archivs der Grafen von Geldern vor, die, irre ich nicht, mit dem Mannheimer Archiv etwa 1800 an das Hausarchiv gekommen sind. Winkelmann, Acta imperii II, 240 n. 377 bot zwar den Hinweis, doch erwartete ich keineswegs eine ganze Reihe von Originalen nun hier beisammen und in bester Erhaltung. zu finden, die ich 1894 in Arnhem und Düsseldorf vergeblich suchte.

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Im einzelnen habe ich zu bemerken, dass von den vorhandenen Rotuli, die zu dem grossen Process zwischen Mainz und Pfalz im J. 1344 gedient haben es sind im ganzen sieben H. Bachmann, auf dessen Abschriften die Abdrücke bei Winkelmann, Acta imperii II beruhen1, gerade den Rotulus (K. 40 L. 1 n. 6) benutzt hat, der seinerseits wieder Abschrift des eigentlichen Notariatsinstruments ist, das von Johannes Wynandi 1344 März 212 geschrieben ist (K. 40 L. 1 n. 5). Namentlich für die deutschen Stücke (Acta imp. II n. 456 und 469) ergeben sich so wesentliche Verbesserungen des Textes. Man muss also in Zukunft für alle diese Stücke auf den Rotulus n. 5 zurückgehen.

Es war nur natürlich, dass die im Münchener Hausarchiv vorhandene Ueberlieferung der sogen. Procuratorien von mir einer besonders eindringlichen Durchsicht und Nachprüfung unterzogen wurde. Das gilt sowohl von dem bei Gewold, Defensio Ludovici IV. imp. S. 118-120. 123-126 gedruckten, aus drei Theilen bestehenden Stück (Hausarchiv n. 256), das noch von niemand genauer untersucht ist, wie von dem umfänglichen Actenfascikel (HA. n. 259), das zuerst S. Riezler, Widersacher S. 312—334 abgedruckt hat, wie schon Preger 1877 nachwies, mit ganz irrigen und irreführenden Bemerkungen über die Entstehungszeit seiner einzelnen Theile1. Das weitere

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1) N. 448. 449. 451. 456. 460. 469. 484. 1041 und jedenfalls auch n. 23 und 1011. 2) Siehe hinten zu n. 1 meiner Beilagen. 3) Der kirchenpolit. Kampf unter Ludwig d. B. S. 18-26. 4) Siehe hierzu

Stück bei Gewold 173-180 (HA. n. 258) ist nur in einer Copie vorhanden, die sich durch Vergleich mit den 'Quellen und Erörterungen' VI, 435 n. 335 (HA. n. 307) gedruckten Akten ohne weiteres dem J. 1355 zuweisen lässt und im übrigen garnicht so schlecht ist, wie man nach der Bemerkung des Herausgebers zu Vatikan. Akten n. 2167 annimmt.

Am wichtigsten ist aber das Ergebnis in Bezug auf die umfänglichen Procuratorien bei Gewold 181-208. Riezler bezeichnet Widersacher (1874) S. 311 die Gewoldschen Stücke als lateinischen Originaltext und bemerkt noch 1891 in Vatikan. Akten zu n. 2167, sie seien im Vatikanischen Archive nicht aufzufinden gewesen. Preger erwähnt sie a. a. O. S. 15 Anm. 1 und S. 30 Anm. 3, ohne ihre Herkunft weiter zu untersuchen. Nun existieren im Hausarchiv unter n. 260 dieselben zwei Procuratorien in deutscher Fassung. Das wissen sowohl Riezler, wie Preger. Zudem hat Carl Müller in Beilage 13 seines zweiten Bandes (S. 306 ff.) eine umfangreiche Untersuchung über das Verhältnis der beiden Fassungen angestellt und die Form der lateinischen Fassung genau behandelt. Alle drei haben nicht erkannt, dass gerade dies deutsche Aktenstück die Vorlage für Gewolds lateinische Uebersetzung abgegeben hat, dass also das Verhältnis gerade umgekehrt ist, als man bisher annahm. Am deutlichsten erweist sich das übrigens beim Vergleich der Randbemerkungen der deutschen Fassung, die Gewold mit übersetzt und als Randglossen in seinem Abdruck kenntlich gemacht hat. Und die Sache liegt eigentlich sehr nahe. Gewold giebt hinter sämmtlichen deutschen Texten seiner Defensio die von ihm verfasste lateinische Uebersetzung, hat aber in unserem Falle offenbar wegen der Länge der beiden Stücke vorgezogen, nur seine Uebersetzung zu drucken. Es werden nunmehr diese deutschen Procuratorien nochmals genauer zu untersuchen sein.

Somit ergaben sich für die Procuratorien Ludwigs einige neue Momente, die ich hier nicht weiter ausführen kann, sondern später einmal in grösserem Zusammenhange untersuchen will. Obwohl zunächst nur für die Gewinnung genauer Texte von unmittelbarem Werth, dürften sie doch

namentlich auch C. Müller, Der Kampf Ludwigs des Baiern mit der römischen Curie II, S. 302 f. und 314 f. 1) Seine und Herwarts Uebersetzungen haben übrigens schon allerhand Verwirrung gestiftet. Siehe auch L. Weiland, N. A. XVIII, S. 31.

weiterhin auch für die schwierige Frage der Procuratorien und ihrer Beurtheilung im ganzen Förderung bieten.

Doch hätte ich diese umfangreichen Arbeiten im Hausarchiv nicht ausführen können, wäre ich nicht in der liebenswürdigsten Weise von dem Geheimsecretär Herrn Dr. Jochner unterstützt worden, dem daher in erster Linie mein aufrichtiger Dank gilt. Er hat es mir durch seine unermüdliche Bereitwilligkeit ermöglicht, in verhältnismässig kurzer Zeit Hunderte von Urkunden durchzusehen und mich dann bei der Bearbeitung des für mich eigentlich in Betracht kommenden Materials durch Austausch der Beobachtungen öfters gefördert.

Von den Beständen des Geheimen Staatsarchivs. hatte ich nur wenig zu benutzen. Das wesentliche ist erledigt; einige Urkunden aus der späteren Zeit Ludwigs d. B. stehen noch aus, da ich zunächst nicht wusste, ob ich ihrer wirklich bedarf. Hier am Staatsarchiv erhielt ich wiederholt freundliche Förderung durch Herrn Secretär Dr. J. Weiss, dem ich nicht verfehle an dieser Stelle verbindlichen Dank zu sagen.

Sehr intensiv war auch die Arbeit am Allgemeinen Reichsarchiv, wo ich von vornherein viel zu collationieren hatte und dazu, allmählich in die dort erforderliche Arbeitsmethode hineingekommen, mit glücklicher Hand noch einige bisher nicht gehobene Schätze ans Licht brachte. Doch wurden die Arbeiten hier keineswegs beendet. Sie müssen vielmehr noch im laufenden Jahre fortgesetzt werden, hoffentlich wiederum mit Erfolg. Es gehören wohl die besten der Inedita in den Beilagen dem Reichsarchiv an, und ich werde zudem den werthvollsten Fund, ein Eingangsverzeichnis von Steuern der königlichen Städte aus der Zeit Friedrichs II., in einem gesonderten Aufsatze weiter unten veröffentlichen, da er dort, wohin er eigentlich gehört hätte, im zweiten Band der Constitutiones nicht mehr hat Aufnahme finden können.

Im Reichsarchiv war auch noch ein weiteres Original von Rudolfs grossem Landfrieden von 1287 März 24, das zwar Reg. Boica IV, 335 schon verzeichnet ist, seitdem aber unbeachtet blieb und auch von Vancsa zu seiner Abhandlung über die deutsche Sprache in den Urkunden nicht herangezogen ist. Ich werde es voraussichtlich zur Grundlage des Textes machen. Von Interesse war sodann der Bestand Tirol, fürstl. Archiv aus Innsbruck, 1806 nach München gekommen. Auch hierin sind Theile eines ehemaligen Reichsarchivs erhalten, Urkunden, die Reichsrechte

und Reichsgut betreffen, wie von unseren Beilagen n. 3 und 4 zeigen. Nicht alles aus diesem Bestand ist in den Reg. Boica verzeichnet. Verschiedenes davon bildet inhaltlich genaue Parallelen zu den von Ficker analysierten Pisaner Archivalien1.

Dem Director des Reichsarchivs, Herrn Freiherrn von Oefele, sowie den Herren Beamten schulde ich mannigfachen Dank, in erster Linie hier Herrn Archivassessor Dr. G. Hansen, der sich meiner Sache in selbstloser Weise annahm. Nicht nur dass er, keine Mühe scheuend, die Durchsicht des gesamten Kaiserselects und seiner Nachträge für meine Zeit mir ermöglichte; er hat zudem durch häufigen Hinweis auf grössere Bestände, die etwa noch die Durchsicht lohnen könnten, mehrfach zur Auffindung der Inedita beigetragen.

Ich habe ausserdem noch in Regensburg, Würzburg und Nürnberg für meine Zwecke gearbeitet. In Regensburg war das Resultat wesentlich negativ. Zwar wurde mir der Zutritt zum bischöflichen Ordinariatsarchiv nach einer Audienz bei S. G. dem Herrn Bischof gewährt, doch fand ich hier nur noch den Constit. II, 106 n. 85 unter B 3 bereits nach Ried verwertheten Transsumt, nicht dagegen II, 210 n. 170, das offenbar zu Grunde gegangen ist. In das unter doppeltem Verschluss stehende Archiv des Domcapitels zu kommen, ist mir nicht gelungen. Der Dompropst, Herr Prälat Dr. theol. P. Kagerer hat allerdings sofort in liebenswürdigster Weise mir seinerseits die Erlaubnis gewährt, doch wurde von den Beamten der Kreisregierung aus fiscalischen Gründen der Eintritt ohne ministerielle Genehmigung verwehrt, obwohl es sich doch nur um Neucollation längst gedruckter Stücke handelte. Freilich steht es dahin, ob im Capitelarchiv überhaupt noch etwas zu finden ist. Die höchst bedauerlichen Verschleuderungen, die die Regensburger Archivbestände bekanntlich noch um die Mitte dieses Jahrhunderts erlitten haben, lassen wenig Hoffnung. Und in der That hat ja inzwischen das Germanische Museum manches erwerben können, was aus Regensburg stammt.

1) Um dies nebenher zu erwähnen, so sprechen diese und die oben am Hausarchiv gemachten Beobachtungen, wenn man aus den sehr dürftigen Resten überhaupt einen Schluss ziehen will, gegen die Annahme G. Seeligers von einem Forterben der Reichsarchivalien an die Nachfolger, die er aus seiner Untersuchung der Pisaner Vorräthe geschöpft hat (Mittheilungen des Instituts XI, 441; vgl. dazu Bresslau N. A. XVI, 218 f.). Eher unterstützen sie die Ansicht, die Bresslau selbst, Urkundenlehre I, 142, präcisiert.

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