صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Zum Schluss finden sich Aufzeichnungen, die denen im 2. Abschnitt des Codex von 1250 entsprechen.

Das Chartularium notarii Martini (Cod. cart. Munic. Arch. Savona) enthält Amtsacten aus den Jahren 1203— 1205, die durcheinander gerathen sind, ich stelle daraus

zusammen:

'Incipiunt laudes tempore d. Guillielmi Guercii facte Saonensis potestatis 1203, ind. 5, die 26. Oct.' (auch den Verkauf von 'cabelle' betreffend).

'Incipiunt dilationes et termini a d. Willielmo Guercio Saonensi potestate vel eius vicario dati tempore ipsius d. Willielmi 1203, ind. 6, die 27. Oct.'

'Incipiunt t[e]stes et tituli tempore d. Willielmi Guercii Saonensis potestatis 1203, ind. 6, die 28. Oct.'

Ferner die 'positiones' und 'confessiones' aus der Zeit desselben Podesta 1203. 18. Nov.

Sodann 'libelli, termini, procuratores' und 'curatores' aus der Zeit des Willielmus Guercius, Podesta von Savona, und des Petrus de Ranfredo, seines Judex und Vicars, 1205, ind. 8, 3. (?) Febr.

'Positiones' und 'confessiones' aus der Zeit desselben Podesta und Vicar 1205, ind. 8, 8. Febr.

'Laudes et sententie' desgleichen 1205, ind. 8, Febr. Etwa auf dem 88. Blatt steht ein Art Registraturverzeichnis von 1204, ind. 7, 31. Jan., betreffend die 'cartularii, quos recepit magister Maenfredus a magistro Arnaldo scriba. Inprimis cartularios 4 magnos et magnam quantitatem cartulariorum longorum qui [sunt] omnes de testibus. Item cartularium 1. qu. magistri Ottonis. Item cartularium 1. exstimi. Item cartularios 9 de collectis et aliis quibusdam rebus'.

Zu bemerken ist, dass die 'laudes' und 'sententie' in diesen beiden Codices dem Formelbau nach den Charakter von Urkunden tragen, so dass solche wohl aus dem Cartular ohne weiteres ausgefertigt werden konnten. Sie gleichen hierin den 'laudes' der Consuln von Savona, die sich in den ältesten dort erhaltenen Notar-Imbreviaturen (Chartularium Arnaldi Cumani et Ioh. de Donati, Cod. cart. Munic. Arch. Savona aus den Jahren 1178-1183) zerstreut vorfinden.

Wann wurde die zweite Ausgabe der Chronik des Martin von Troppau veröffentlicht?

Von B. Sepp.

Clm. 2691 der Münchener Staatsbibliothek (Aldersp. 161) ist wegen seines Inhalts von grosser Wichtigkeit. Denn abgesehen davon, dass er allein die Aldersbacher Annalen von 1273-1286 und die sogen. Fürstenfelder Chronik1 enthält, bietet er auf fol. 1-26' die Recension B der Chronik des Martin von Troppau in ihrer unverfälschten Gestalt dar (vgl. Weilands Ausgabe der Chronik MG. SS. XXII, 385). Wie im Original stehen in unserm Codex Papstgeschichte und Kaisergeschichte in der Weise. eiander gegenüber, dass jede Seite (auf 50 Zeilen) 50 Jahre behandelt und jedem Papst und Kaiser ebensoviele Zeilen eingeräumt sind, als er Jahre regierte. Da aber die Erzählung nicht selten über dieses Maass hinausging, so musste der Schreiber den Ueberschuss in andere Zeilen verweisen, in welchen wenig oder nichts zu sagen war, und durch besondere Zeichen mit dem Haupttexte verbinden. Denn nur so konnte es ihm gelingen, die chronologische Reihenfolge der Päpste und Kaiser, welche in fast allen Hss. verwirrt ist, genau einzuhalten. Mit Recht hat daher Weiland von unserem Codex zur Berichtigung der Chronologie einen ausgedehnten Gebrauch gemacht. Nichtsdestoweniger ist das, was er über die Natur des Textes B an angeführter Stelle sagt, durchaus nicht in allen Punkten zutreffend. Es entging ihm nämlich, dass unsere Hs. (= cod. 2 nach Weilands Zählung) ebenso wie cod. 3 (aus dem böhmischen Kloster Oschatz, heute in Dresden) und cod. 4 (aus Kloster Tepl) in der Vorrede bis auf Gregor X. inclusive herabzugehen verspricht und in der That den ganzen Pontificat dieses Papstes behandelt (Schluss fol. 26', Z. 36 mit den

1) Oefele's Hs. dieser Chronik (s. SS. r. B. II, 529 f.), welche, nach den Lesefehlern zu urtheilen, nur eine Copie der unsrigen war, ist, wie das Original, verschollen.

Worten 'mortuus est Arecii et sepultus est ibidem'). Auch cod. 4 führt die Eingangsworte der vita Gregorii X. ('Gregorius X. natione Lombardus de civitate Placentina') an, bricht aber dann plötzlich mit einem etc. ab, vermuthlich, weil der Schreiber inzwischen in den Besitz eines Exemplars der Recension C gelangt war und eine weitere Abschrift dadurch unnöthig wurde. Aus demselben Grunde geschah es wohl, dass cod. 3 entgegen den bestimmten Worten der Vorrede schon mit Clemens IV. endigt. Denn die genaue Uebereinstimmung, welche unter diesen drei Hss. herrscht, zwingt uns, an eine gemeinsame Vorlage derselben zu denken. Im Folgenden seien nur die wesentlichsten Unterschiede ihres Textes vom Texte A (nach der Seitenzahl der Weilandschen Ausgabe) hervorgehoben.

[merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

cod. 1 und C).

5) S. 429 Z. 11 f. 'Huius

[merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small]

'Huius tempore

tempore sepelitur' (ebenso factionem' cod. A.

codd. 1. 5 und C).

[merged small][merged small][ocr errors][merged small]
[ocr errors]

Au

Fehlt in A. A*. 1. 5.

satis

[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

Auffallender Weise fehlt in 2 (nicht aber in 3 und 4) die Kaisergeschichte von 1250-1270 (S. 472, Z. 28 f. 'Romanum imperium est defunctus'), welche, nach den Worten 'Quod scisma multis annis et usque hodie perseverat' (so codd. 3. 4. 2a) zu schliessen, noch vor dem Tode Richards von Cornwallis (gest. 2. April 1272) der Chronik hinzugefügt wurde. Doch hat dies, wie Weiland S. 384 bemerkt, nicht etwa in einer Lückenhaftigkeit der Vorlage, sondern nur darin seinen Grund, dass der Schreiber unseres Codex diesen Passus, der sich auch im Texte C vorfindet, nicht zweimal abschreiben wollte.

Nach alledem unterliegt es kaum einem Zweifel, dass wir in den codd. 2. 3. 4 eine besondere Ausgabe der Chronik vor uns haben, welche erst nach dem Tode Gregors X. (gest. 11. Januar 1276) und da die Dauer der Sedisvacanz angegeben ist - nach der Wahl Innocenz' V. (20. Januar 1276), aber vor dessen Tode (22. Juni 1276) veröffentlicht wurde. Alle übrigen Hss., welche Weiland der Klasse B zuweist: cod. Brancaccianus (geschrieben zwischen 29. Nov. 1270 und 1. Sept. 1271, s. Weiland S. 384), die codd. Parisienses 5019 (cod. 1) und 4965, sind vielmehr, wie aus ihrer Vorrede hervorgeht, als Repräsentanten der

Neues Archiv etc. XXIII.

16

Recension A zu betrachten und unterscheiden sich von dieser nur dadurch, dass cod. Brancaccianus die Fortsetzung der Kaisergeschichte von 1250-1270, die beiden Pariser Hss. mehrere Verbesserungen von B in den Text aufgenommen haben 1. Das gleiche gilt von den codd. 5 und 6, in welchen ausserdem noch Zusätze von C nachgetragen sind (= 5a und 6a). Auch nach Aldersbach gelangte eine Hs. der Recension C, aber der Schreiber unseres Codex begnügte sich, die wichtigsten Zuthaten von C an den Text B anzufügen (von Weiland als cod. 2a bezeichnet), nämlich:

1) fol. 27, Z. 1—8 die veränderte Vorrede von C (S. 397, Z. 23-39 Quoniam - procedere' s. o.).

2) fol. 27, Z. 8 fol. 31, Z. 2 Römische Geschichte von der Gründung Roms bis auf Octavian (S. 398, Z. 1 'Primo ergo dicendum est' - S. 407, Z. 7 'in sequenti pagina'). n. 1 und 2 sind in unserer Abschrift überschrieben: Cronica Romanorum prologus'.

fol. 31, Z. 2 Z. 30 wiederholt der Schreiber das Verzeichnis der Cardinäle und der benutzten Quellen (S. 407, Z. 8 'Et quia primo' - S. 408, Z. 9 'et ex passionibus sanctorum'), letzteres mit dem einzigen Zusatz: 'Item ex cronicis gysilberti de gestis utrorumque', der in cod. 2 — nicht aber in 3 und 4 durch eine Flüchtigkeit des Abschreibers, wie es scheint, ausgefallen ist.

3) fol. 31, Z. 31 Z. 50 Fortsetzung der Papstgeschichte von Gregor X. bis Johannes XXI. (S. 442, Z. 25 Gregorius X. S. 443, Z. 11 'Iohannes XXI. natione hyspanus anno do. MCCLXXVI).

Auf fol. 31', Z. 1-5 stehen einige Bemerkungen über den Tod Johannes, XXI., welche aus den Salzburger Annalen entnommen sind (s. MG. SS. IX, 802).

4) fol. 31', Z. 6 - fol. 32, Z. 16 Fortsetzung der Kaisergeschichte von 1250-1270 (S. 472, Z. 28 'Romanum imperium' S. 474, Z. 45 'in syciliam veniens est defunctus'), in unserer Abschrift überschrieben: 'De imperio vacante'.

[ocr errors]

Nachdem so die Chronik des Martin in beiden Recensionen abgeschlossen war, abgeschlossen war, reihte der Schreiber auf fol. 32, Z. 17 f. 32', Z. 4 als Fortsetzung der Kaisergeschichte die sog. Aldersbacher Annalen von 1273-1286 an, welche grösstentheils aus den Salzburger Annalen entnommen sind (s. MG. SS. XVII, 535 f., vgl. SS. IX, 800 f.).

1) In cod. 1 fehlt sowohl die cessatio nach dem Tode Clemens IV. als auch die Fortsetzung der Kaisergeschichte bis 1270.

« السابقةمتابعة »