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XIII.

Reise

nach

München und Coblenz

im Sommer 1897.

Mit Beilagen.

Von

Jakob Schwalm.

Mein Wunsch, die Arbeiten in München (siehe den ersten Bericht oben S. 23) diesmal abzuschliessen, nöthigte wiederum zu weit längerem Aufenthalt, als vorher beabsichtigt war. Es wurden diesmal vor allem die gewaltigen Mainzer Bestände des Reichsarchivs in allen ihren Theilen einer systematischen und gründlichen Durchsicht für die hier in Betracht kommenden Jahre unterzogen und entsprechend bei anderen Gruppen verfahren, an die ich im vorigen Jahre gar nicht gekommen war. Ich nenne hier nur neben den Archiven der verschiedenen Reichsstädte, neben Rheinpfalz und Tirol namentlich das BodmannHabelsche Archiv, ehemals in Miltenberg, dieses merkwürdige Gemengsel nicht zusammengehöriger, auf den verschiedensten, oft unrechtlichen Wegen zusammengebrachter Archivalien, die ich auf das genaueste durchnahm. Urkunden liegen jetzt in chronologischer Ordnung.

Die

Die sehr mühsame und zeitraubende Durchsicht so grosser Bestände bot denn doch mannigfachen Gewinn. Nicht nur fanden sich für eine ganze Reihe wichtiger Stücke aus den Constitutiones zuletzt noch die Originale, nach denen schon früher Ludwig Weiland und im Vorjahre ich vergeblich gesucht hatten. Auch kann ich in den Beilagen zu diesem Bericht wieder eine Anzahl werthvoller Urkunden, die sich nebenher ergaben, zum ersten Male veröffentlichen, darunter ein wichtiges Ineditum König Rudolfs aus den dem Stadtarchiv von Hagenau entstammenden Theilen des Habelschen Nachlasses und verschiedene Sprüche des königlichen Hofgerichts, von denen nur der erste bisher bekannt war. Zuletzt ist es mir auf diese Weise auch gelungen, nach langem Suchen die Provenienz des Steuerverzeichnisses zu bestimmen, worüber ich oben S. 551 f. berichtet habe. Von den Herren Beamten des Reichsarchivs wurde ich wiederum in der zuvorkommendsten Weise gefördert.

Welcher Reichthum in jenen Mainzer Beständen noch ungehoben liegt, ist bekannt. Durch die Fortsetzer der Regesten der Mainzer Erzbischöfe wird er uns zugänglich

gemacht werden. Ich erwähne hier noch im einzelnen, mehr beiläufig, da sie in frühere Studien von mir einschlagen, drei Briefe des Rudolf Losse, die er an die Mainzer Domherren aus Avignon schrieb, als er dort einen Process für sie zu führen hatte, und erinnere dazu an die bekannten Briefe von Trierer Geistlichen an Losse, der damals gleichfalls in Avignon war, die uns sein Conceptbuch aufbewahrt hat (vgl. N. A. XV, 434) und die in Böhmers Acta imperii veröffentlicht sind. Die neuen drei Briefe, auf Papier, von Losses Hand, fallen allerdings später, in die fünfziger Jahre, und entbehren des politischen Inhalts, geben jedoch ein gutes Bild von den an der Curie üblichen Intriguen und sind schon um des Schreibers willen der Veröffentlichung werth. In engem Zusammenhang mit ihnen steht der Brief eines den Mainzern befreundeten Clerikers C. de Gysinhem, den ich im Würzburger Kreisarchiv fand, gleichfalls aus Avignon geschrieben; er hat offenbar die Absendung Losses dorthin erst veranlasst. Bei Gelegenheit werde ich die Stücke vorlegen.

Und wie im Habelschen Archiv sich noch Originale finden, die für das Urkundenbuch der Stadt Strassburg nicht herangezogen sind, z. B. für Reg. imp. V, 970, so enthält auch der Bestand Stadt Speyer eine ganze Reihe von Stücken, die Hilgard in seiner Publication nicht verwerthet hat. Es konnte nicht meine Sache sein, diese rein localen Stücke, meist Privaturkunden, zu verzeichnen; doch will ich darauf hingewiesen haben. Auch sind in einzelnen Fällen in München noch Originale, wo Hilgard nach Copialbüchern druckt.

Kleinere Collationen wurden in Augsburg und Würzburg erledigt; dann arbeitete ich in Coblenz weiter, in ähnlicher Weise wie in München die Bestände an der Hand der Verzeichnisse durchmusternd. Ausser den erwarteten Collationen fand sich noch immer manches, was der Berücksichtigung oder Veröffentlichung werth schien (s. oben S. 371 n. LXXI), und in einzelnen Fällen ergaben sich Hinweisungen auf Urkunden, die ehemals in Coblenz waren und sich jetzt an anderen Orten befinden (siehe S. 361 n. LXIX und unten n. VI). Auch habe ich ein Original des Processes Johanns XXII. von 1327 Apr. 9 in einer Ausfertigung vom Apr. 13 d. J. hier gefunden. Vgl. Vatikan. Akten n. 839.

Beilagen.

Königsurkunden und Acta imperii.
1273-1343.

I. Johann von Brandenburg und Johann von Sachsen
urkunden in betreff der für Wahl und Krönung
erforderlichen Geldsummen. 1273 Oct. 8.1

Or. Reichsarchiv, Hochstift Würzburg Reichssachen Fasc. 1.

Iohannes Dei gracia Brandenburgensis marchio et Iohannes Dei gracia dux Saxonie omnibus presentem paginam inspecturis votive prosperitatis successus.

Cum propter electionem Rom(anorum) regis apud Frankenfvrt celebrandam una cum nostris coelectoribus expensas fecerimus et adhuc restent alie in coronacione regia faciende, et deceat principes ab illis expensis regalem magnificentiam relevare, ipse dominus noster electus rex serenissimus Rom(anorum), cum pre manibus pecuniam non habeat, mutuum contrahendo fideiussores pro solvendis debitis obligavit. Nos itaque volentes precavere, ne contingat fideiussores vexari, si aliquid, quod absit, nostro domino humanitus eveniret, presentibus protestamur, quod de nostra et coelectorum nostrorum procedit optima voluntate, ut si debitis non solutis dominus noster prefatus de medio educatur, ipsi fideiussores de bonis imperii se absolvant, et successor in regno, quicumque fuerit, teneatur fideiussores. ab omni obligatione et dampnis quibuslibet reddere absolutos. In cuius rei testimonium presentes litteras fecimus sigillorum nostrorum munimine communiri.

Dat. et actum Frankenvort, anno Domini MCCLXXIII, octavo Ydus Octobris.

Beide Siegel verletzt, das erste abgefallen.

II. Giffrid von Anagni bescheinigt dem Erzbischof von
Mainz die Besiegelung des Gesammtwillebriefs der
Kurfürsten. 1279 (Ende Sept.) 3.

Or. Reichsarchiv, Mainz Erzstift Fasc. 27.

Nos Gifridus de Anagnia decanus ecclesie sancti Audomari, domini pape capellanus et nuncius, recognoscimus, |

1) Vgl. die entsprechenden Verschreibungen von Mainz und Trier, Reg. imp. VI, 3 und 4. 2) Alle Stücke ohne entsprechenden anderen Vermerk sind den Münchener Archiven entnommen. 3) Vgl. zu den Vorgängen und zum Datum Kaltenbrunner in MIÖG. Erg.-Bd. I, 385 f. Hier auch ein Facsimile des Willebriefs. Siehe auch Reg. imp. VI, 1062.

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