Neues Archiv der Gesellschaft für Ältere deutsche Geschichtskunde zur Beförderung einer Gesammtausgabe der Quellenschriften Deutscher Geschichten des Mittelalters, المجلد 23Hahnsche Buchhandlung, 1898 |
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... recht schlechten Text bieten . Der Druck in Martènes Thesaurus II ist häufig besser . Da es mir gelungen ist , die handschriftliche Vorlage dieser Ausgabe in der Dresdener Hs . A 70 saec . XIV . ( vgl . N. A. XI , 420 , wie F 18 aus dem ...
... recht schlechten Text bieten . Der Druck in Martènes Thesaurus II ist häufig besser . Da es mir gelungen ist , die handschriftliche Vorlage dieser Ausgabe in der Dresdener Hs . A 70 saec . XIV . ( vgl . N. A. XI , 420 , wie F 18 aus dem ...
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... recht wohl vom 25. März bis 1. Juli unterbringen , zumal da nicht alle nach einander , sondern mehrere gleichzeitig geschehen konnten , z . B. die Anklage wegen Verschleuderung des Kirchengutes und die Bitte um einen Visitator , und ...
... recht wohl vom 25. März bis 1. Juli unterbringen , zumal da nicht alle nach einander , sondern mehrere gleichzeitig geschehen konnten , z . B. die Anklage wegen Verschleuderung des Kirchengutes und die Bitte um einen Visitator , und ...
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... Recht S. 149 meint , sind auch die ' religiosi pro- vinciarum rectores ' in der Anrede Ervigs an das XII . Concil von Toledo . war der Begriff der Processkosten und die Regelung ihres Ersatzes 6 * Zwei westgothische Gesetze . I. 83.
... Recht S. 149 meint , sind auch die ' religiosi pro- vinciarum rectores ' in der Anrede Ervigs an das XII . Concil von Toledo . war der Begriff der Processkosten und die Regelung ihres Ersatzes 6 * Zwei westgothische Gesetze . I. 83.
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... Recht zu stehen , war eine öffentliche Pflicht des freien Mannes , wie die unentgelt- liche Leistung des Heeresdienstes . Grundsätzlich Ent- schädigungen für Aufwendungen in Erfüllung der Gerichts- pflicht , auch etwa für Aufwendungen ...
... Recht zu stehen , war eine öffentliche Pflicht des freien Mannes , wie die unentgelt- liche Leistung des Heeresdienstes . Grundsätzlich Ent- schädigungen für Aufwendungen in Erfüllung der Gerichts- pflicht , auch etwa für Aufwendungen ...
الصفحة 85
... Recht entlehnten Bestimmungen über die expensae litis aufgehoben ; er hat eine poena temere litigantium von 5 Schillingen durch II , 2 , 5 eingeführt , doch wohl als Ersatz für den Fortfall der Erstattung der expensae litis . So erklärt ...
... Recht entlehnten Bestimmungen über die expensae litis aufgehoben ; er hat eine poena temere litigantium von 5 Schillingen durch II , 2 , 5 eingeführt , doch wohl als Ersatz für den Fortfall der Erstattung der expensae litis . So erklärt ...
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