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wart nicht nur verschoben, sondern zumeist völlig umgekehrt wird. Alle, welche mit Rom, den calvinistischen Reformierten, den arminianischen Reformierten und den neueren Lutheranern die satisfactio Christi vicaria teils beschränken, teils direkt ablehnen, stellen notwendig in irgendeiner Weise oder Form die Heiligung vor die Rechtfertigung, weil sie ein Defizit im Versöhnungswerk Christi annehmen. Durch diese Umkehrung des Verhältnisses verlieren sie sowohl die Rechtfertigung als die Heiligung.

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Den breitesten Raum nimmt die Lehre von den Gnadenmitteln ein. Mehrere Gründe bewogen mich, hier lieber etwas zu viel als zu wenig zu bieten. Erstlich leben wir in den Vereinigten Staaten in reformierter Umgebung, und auch die neueren Reformierten der verschiedenen Richtungen trennen „Geist“ und „Gnade“ von den Gnadenmitteln nach demselben Prinzip und mit denselben Argumenten, die einst Zwingli und Genossen bewogen, sich von der Kirche der Reformation zu trennen, und Calvin und seine Nachfolger veranlaßten, die Trennung aufrechtzuerhalten. Die Belege hierfür sind reichlich beigebracht worden. Zum andern läßt sich nicht leugnen, daß die moderne „Erlebnistheologie", die nach Preisgebung der Inspiration der Schrift und der satisfactio Christi vicaria gerade auch von positiven" Iutherischen Theologen der Gegenwart vertreten wird, völlig in reformierten Bahnen wandelt. Darauf hat schon Schneckenburger, wenn auch nicht in durchweg zutreffender Weise, hingewiesen.1 Der Heilsglaube“ soll nicht allein durch das Wort des Evangeliums entstehen und am Wort des Evangeliums sein Objekt haben, sondern auch durch die sogenannte „geschichtliche“ Wirksamkeit Christi, die neben dem Wort Christi gedacht ist, erzeugt und erhalten werden. Auch Ihmels meint in ausgesprochenem Gegensatz zum „Offenbarungsverständnis“ der Reformation, das

1) Vergleichende Darstellung des luth. und ref. Lehrbegriffs I, 264–287.

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er intellektualistisch“ nennt: „Auch heute ist nur das wirklicher Glaube an JEsum Christum, der durch seine Erscheinung selbst dem Menschen aufgedrängt wird." 2) Zum dritten weiß der Christ, und insonderheit auch der christliche Theolog, der in der praktischen Seelsorge tätig war, wie schwer es auch bei objektiv richtiger Lehre von den Gnadenmitteln einem vom Geseß Gottes getroffenen Gewissen wird, sich im Glauben an die in den Gnadenmitteln dargebotene Gnade zu halten. Man denke an Luthers Klagen, in denen er ausspricht, wie schwer es ihm in der Anfechtung werde, von allen Vorgängen in ihm und außer ihm abzusehen und im Glauben allein an der Gnadenzusage im Wort des Evangeliums zu hangen. Und doch ist dies die einzige Weise, die uns Sünder in der Anfechtung und in der Todesnot vom Zweifel und von der Verzweiflung erretten kann.

Bei der Lehre von der Kirche galt es zunächst, dem römischen und falsch-protestantischen „Anstaltsbegriff" gegenüber herauszustellen und festzuhalten, daß die Christen die Kirche und daher auch die Originalbesiber aller geistlichen Güter und Rechte sind, die Christus seiner Kirche hier auf Erden gegeben hat. Zum andern war darzulegen, daß es in der christlichen Kirche schlechterdings keinen Raum für Menschenwort und Menschenherrschaft gibt, weil Christus allein vermittelst seines Wortes die Kirche lehrt und regiert. Das öffentliche Predigtamt ist zwar nicht menschliche, sondern göttliche Ordnung, aber über Christi Wort hinaus hat es nichts zu lehren und zu gebieten.

Die Darstellung der Lehre von der ewigen Erwählung nimmt natürlich Rücksicht auf den Lehrstreit, der Jahrzehnte hindurch die lutherische Kirche in Amerika und darüber hinaus beunruhigte. Ich habe mich immer wieder von neuem davon über zeugt, daß die Lehre des elften Artikels der Konkordienformel,

2) Zentralfragen 2, 1912, S. 89.

die dem Calvinismus gegenüber die universalis gratia und dem
Synergismus gegenüber die sola gratia festhält, und die deshalb
von beiden Seiten als "untenable ground" bezeichnet worden ist,
genau die Lehre der Heiligen Schrift wiedergibt.

Bei der Lehre von den letten Dingen sind der Chilias-
mus und die allgemeine Judenbekehrung eingehender behandelt
worden, weil dazu eine Veranlassung in der Gegenwart vorliegt.
Daß dieser dritte Band viel später erscheint, als in Aussicht
gestellt war, hat seinen Grund teilweise in den inzwischen ein-
getretenen Kriegsverhältnissen.

SOLI DEO GLORIA!

St. Louis, Mo., im März 1920.

F. Pieper.

Inhaltsangabe.

Das christliche Leben oder die Heiligung und die guten Werke.
(De Sanctificatione et Bonis Operibus.)

€. 1-106.

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1. Der Begriff der Heiligung im weiteren und engeren Sinne, S. 1. - 2. Das Wesen der Heiligung im engeren Sinne im Unterschiede von der Rechtfertigung, S. 5. 3. Das Verhältnis zwischen Rechtfertigung und Heiligung im engeren Sinne, S. 6.4. Die bewirkende Ursache der Heiligung, S. 15. - 5. Die inneren Vorgänge (motus interni), unter denen die Heiligung sich vollzieht, S. 16. — 6. Die Mittel, durch welche die Heiligung gewirkt wird, S. 20. — 7. Die Notwendigkeit (necessitas) der Heiligung und der guten Werke, S. 22. - 8. Die Unvollkommen= heit der Heiligung, S. 36. - 9. Die guten Werke nach Qualität und Quantität, S. 44. 10. Der Lohn der guten Werke, S. 64. 11. Der große Wert der guten Werte, S. 73. 12. Das Papsttum und die guten Werke, S. 76. — 13. Die neuere

-

protestantische Theologie und die guten Werke, S. 83.

14. Das christliche Leben

und das Kreuz, S. 84. 15. Das Christenleben und das Gebet, . 94. 16. Das christliche Leben ein Leben in Erwartung des Jüngsten Tages, S. 103.

Die Beharrung zur Seligkeit. (De Perseverantia.)

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Die Gnadenmittel im allgemeinen, S. 121. selben Zweck und dieselbe Wirkung, S. 127.

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Alle Gnadenmittel haben den= Die Zahl der Sakramente, S. 135. Die irrigen Lehren von den Gnadenmitteln: Die Gnadenmittellehre der römischen Kirche, S. 137. Die Gnadenmittellehre der calvinistischen Reformierten, €. 139. - Die Gnadenmittellehre der Synergisten, S. 144.

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lehre aller Leugner der satisfactio vicaria, S. 148. - Die Gnadenmittel und die Enthusiasten, S. 150. Die Verleugnung der Gnadenmittel in der persönlichen Praris der Christen, S. 154. Die Wichtigkeit der christlichen Lehre von den Gnadenmitteln, S. 156. Zusammenfassende Beurteilung der reformierten Gnadenmittellehre, S. 168. Luthers Lehre von den Gnadenmitteln in ihrem Verhältnis zur mittelalterlichen und reformierten Gnadenmittellehre, S. 216. Die Gnadenmittel in der Form der Absolution, S. 223. - Einzelne Bemerkungen zur

Lehre von den Gnadenmitteln, S. 240.

Die Gnadenmittel des Alten Testaments, S. 249. - Die Gnadenmittel und das Gebet, S. 253. Gesetz und Evangelium, S. 259. Die Taufe (de baptismo). 1. Die göttliche Ordnung der Taufe, S. 297.

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2. Die Materie der Taufe, S. 300. 3. Was die Taufe zur Taufe macht (forma baptismi), S. 301. — 4. Der Gnadenmittelcharakter der Taufe (baptismal grace), S. 308. 5. Der Gebrauch der Taufe, S. 323. 6. Das 7. Das Subjekt der Taufe, oder wer taufen soll,

Objekt der Taufe, S. 325.

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6.328. 8. Die Notwendigkeit der Taufe, S. 329. 9. Die Taufgebräuche, €. 331. 10. Die Johannistaufe, S. 337. Das Abendmahl (de coena

2. Das Verhältnis

sacra). 1. Die göttliche Ordnung des Abendmahls, S. 340. des Abendmahls zu den andern Gnadenmitteln, S. 343. - 3. Die Schriftlehre vom Abendmahl, S. 345. - 4. überblick über das Verhältnis der verschiedenen Abendmahlslehren zum Text der Abendmahlsworte, S. 394. 5. Die Verschiedenheiten

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im Wortlaut der Abendmahlsberichte, S. 408. 6. Die Materie des Abendmahls, 7. Was das Abendmahl zum Abendmahl macht (forma coenae sacrae),

S. 412.
S.425.

- 8. Der Zweck des Abendmahls (finis cuius coenae sacrae), S. 435. 9. Wer zum Abendmahl zuzulaffen sei (finis cui coenae sacrae), E. 443. 10. Die Notwendigkeit des heiligen Abendmahls, S. 456.

Die chriftliche Kirche. (De Ecclesia.)

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S. 458-534.

Die Gesamtkirche (de ecclesia universali). 1. Der Begriff der christlichen Kirche, S. 458. 2. Die irrigen Lehren von der Kirche, S. 464. - 3. Die Eigenschaften der christlichen Kirche, S. 471. - 4. Die Hoheit und Herrlichkeit der christlichen Kirche, S. 475. 5. Die Entstehung und Erhaltung der Kirche, S. 479. - Die Ortskirchen (de ecclesiis particularibus). 1. Der Begriff der Crtskirche oder Ortsgemeinde, S. 483.2. Die Ortsgemeinden find göttliche Ordnung,. .484. - 3. Rechtgläubige und irrgläubige Kirchen, S. 486. 4. Auch in irrgläubigen Kirchen gibt es Kinder Gottes, S. 488. 5. Kirchliche Gemeinschaft mit irrgläubigen Kirchen ist wider die göttliche Ordnung (Unionismus), S. 489. 6. Schisma, S. 492. - 7. Die Vertretung der christlichen Kirche (ecclesia repraesentativa), S. 492.

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Das öffentliche Predigtamt. (De Ministerio Ecclesiastico.)

S. 501-534.

1. Der Begriff des öffentlichen Predigtamts, S. 501. — 2. Das Verhältnis des öffentlichen Predigtamts zu dem geistlichen Priestertum aller Christen, S. 503. 3. Das öffentliche Predigtamt ist nicht eine menschliche, sondern eine göttliche Ord= nung, S. 506. 4. Die Notwendigkeit des öffentlichen Predigtamts, S. 513. 5. Der Beruf zum öffentlichen Predigtamt, S. 514. 6. Die Ordination, S. 519. -7. Die Verwalter des öffentlichen Predigtamts bilden keinen vom Christenstand verschiedenen geistlichen Stand, S. 520. - 8. Die Gewalt des Predigtamts, S. 524. - 9. Das Verhältnis der Diener der Kirche zueinander, S. 525. — 10. Das Predigtamt ist das höchste Amt in der Kirche, S. 526. · 11. Der Antichrist, S. 527.

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