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9455

L-

Die österreichischen

Universitätsgesetze

Sammlung

der für die österreichischen Universitäten gültigen
Gesetze, Verordnungen, Erlässe, Studien- und
Prüfungsordnungen usw.

im Auftrage des

k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht mit Benutzung der amtlichen Akten

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Manzsche k. u. k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung.

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Das Recht der Übersetzung in andere Sprachen bleibt vorbehalten.

Buchdruckerei der Manzschen k. u. k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung in Wien.

Vorrede.

Die „Sammlung der für die österreichischen Universitäten gültigen Gesetze und Verordnungen", welche im Auftrage des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht im Jahre 1885 von dem damaligen Ministerialkonzipisten Fr. Freih. von Schweickhardt als zweite Auflage der früheren, von Dr. G. Thaa redigierten Sammlung herausgegeben wurde, ist in der seither verflossenen Zeit von über zwanzig Jahren nahezu völlig antiquiert. In diesen beiden letzten Dezennien sind an den österreichischen Universitäten fast in demselben Maße, wie seinerzeit unter den Unterrichtsministern Leo Grafen Thun und Dr. Karl von Stremayr auf legislativem Gebiete, bei den Studien- und Prüfungsvorschriften, wie in der Ausgestaltung der sonstigen für die Universitäten geltenden Normen zahlreiche eingreifende Änderungen und Neuerungen durchgeführt worden, welche hauptsächlich der Initiative der Unterrichtsminister Dr. Paul Freiherrn von Gautsch und Dr. Wilhelm Ritter von Hartel entsprangen. Es sei darauf hingewiesen, daß seither das ganze Besoldungssystem für die Universitätsprofessoren, für die Universitätsbeamten und die Dienerschaft modifiziert worden ist, daß eine neue Habilitationsnorm für Privatdozenten erschien, daß die Rechtsverhältnisse der Assistenten neu geregelt wurden; fast für alle Kategorien des Universitätsunterrichtes sind neue Studien- und Prüfungsvorschriften erlassen worden; durch die Verordnungen über das Frauenstudium wurde den Universitäten eine neue Kategorie von Studierenden eingefügt.

Da die Schweickhardtsche Sammlung ihre Brauchbarkeit durch all diese Reformen fast ganz verloren hat, erteilte Se. Exzellenz der frühere Herr Minister für Kultus und Unterricht Dr. W. Ritter von Hartel den Unterfertigten den Auftrag, auf Grund der amtlichen Akten eine neue Sammlung der Universitätsvorschriften herauszugeben,

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