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der Bau abgetheilt und ausgesteckt, daß die Schüßgraben, Contrescarpen und Casematten recht gemacht, wo man nicht in der Eil Bauren aufbringen kann, oben auf die Wälle ein hungarischer eichener Zaun, mit einem gedoppelten kleinen Zaun, einer Brustwehr hoch, vor chut, der gresse Zaun aber wohl befleiket, auch nach Gelegenheit der Stadt oder Schlesses ein Hußsorwehr vor den Thoren erbauet wers den, mehr im Graßen etwa drey oder vier Ellen vom Wall ein Stacket, (wo Holz vorhanden,) und davor ein tiefer verlohrner Graben gemacht seyn, wie kriegsverstans dige Baumeister werden anzuordnen wissen.

Die Häuser und Städte, so zu befestigen seyn, sollen bedacht werden, daß benselben vom Weichbild oder Kreis Hülfe geschehe, alldieweil diese. Versicherung in allem und gemeinem Vaterlande zu gut vergonnen.

Nemlichen, daß der freye Schultheiß, Mülner, Kretschmer, oder arbeits fame Bauersmann, Geistlichen oder Weltlichen zuständig, keiner ausgeschloßfen, im Sommer mit der Hand, jeden Monat drey Tage, und das sieben Monat lang, aus den Gråben Erdreich auf den Wall führe, und im Winter von einer Hufen jeder eine Fuhre mit eichenen Pfählen oder Zaunruthen, ohne allen Verzug oder Weigerung, thue; würde es aber eine Herrschaft, sie wäre geistlich oder weltlich, Herr oder von Adel, keinen ausgeschlossen, ben feinen Unterthanen hindern, soll zum Bau funfzig Mark verfallen seyn, dieselbe ohne alle Gnade erlegen und geben. Nicht weniger die Obrigkeit bey den Schlössern und Städten, oder ihre untersetzte Amtleute, Fug und Gewalt haben, eines jeden Unterthan mit Pfändung des gölden Wiehes darzubringen, damit die Landesversicherug unnachläßig gefördert und verrichtet werde. Mit einer solchen Ordnung würden die Häuser an den Grånzen ziemlich gebɛssert und befestiget. Da es nicht möglich in einem Jahr, (wie es denn nicht seyn kann,) müßte solches auf drey Jahre, oder so lange, bis es verrichtet, angestellet werden, sonderlich wo man an etlichen vornehmen Stellen die Gründe mauren sollte.

Neben dem will eine hohe, grosse, unvermeidliche Nothdurft seyn, daß die kaiserliche Stadt Breslau mit sammt dem Thum und auch dem Sande zur Wehr erbauet, und befestiget werde, in Betrachtung, daß dies die größte Handels- und Hauptstadt dieses Landes Schlesien, und so lange die unverderbt, kann das ganze land derselben in viele Wege geniessen; wenn sie auch (da Gott vor sen) eingenommen, würde aus dieser Stadt das Land beschädiger, und verloren werden, derowegen ist dieseibe in grosser Acht zu haben. Nun ist diese ansehnliche Stadt gegen den Oderstrom übel bewahret. So denn dem ganzen Lande viel an dieser Stadt (wie jeßt erzehlt, ) gelegen; so ist in Wahrheit rathsam, daß derselbe Bau, mit Befestigung dieser Büschings Magazin XIX. Theil. Stadt

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Stadt, gegen ben Oberstrom zum ehesten vor die Hand genommen, der was schwer fallen wird, dieweil eine starke Mauer mit ihren Contrefcarpen und Cafematten aus bem Wasser, und zwischen derselben neuen und alten Mauer ein guter Schuß muß geführet werden.

Zudem erfordert die Nothdurft, daß nicht allein das Thumstift, sondern auch der Sand, vom Thum anfahend, bis nahe an St. Matthis, gegen dem Felde, befestiget werde, und solches aus folgenden Ursachen. Wenn der Sand von den Feinden eingenommen, und vom Bollwerk, wäre der Feind zwischen der Stadt und Thum, mit Massen umgehen, und könnte eins das ander nicht entseßen, was würde geschehen, da die hohe grosse Kirchen zu unser Fraven gefüllt, und zur Wehr angerichtet, ob nicht aus dem Orte der Stadt und dem Thum groffer Schaden und Nachtheil könnte zugefüget werden, darum der Sand eben so schädlich, als der Thum, wo er nicht in die Befestigung eingezogen; doch wird nicht gerathen, beyde Stücke gegen der Stadt zu befestigen, allein vor dem Ersteigen verwahret zu machen. Diese Gebäute sind fo schwer und groß, daß solches die Stadt und Thum mit Hülf aller, Geistlichen nicht vermögen.

Als würde vonnöthen seyn, die Herren Fürsten und Stände entschlössen sich zu einer gemeinen Landhülfe, etma durch Scheffelgelb, Weingeld, oder einen Biergroschen mehr vom Faß, wie es am leichtsten könnte angestellet werden, und das zum wenigften auf brey Jahr, dann in solcher Zeit diese Baue nicht können verbracht werden. Die Geistlichen und Klöster, so an dem Ort des Waffers liegen, thåten das Ihre nach Vermögen und christlicher Vergleichung, dabey ihre Unterthanen führeten im Winter grosse Feldsteine und Ziegel, und hülfen alle Jahr sieben Monat, jeben Monat drey Tage, schütten; wer dies nicht thun wollte, der gebe vor jedem Tag brey Sgl. Die Herren von Breslau mit der ganzen Stadt verordneten Werkstücke, Kalt, Ziegel, Maurer und den Bauineister, damit es rechtschaffen gemacht würde. Also möchte dieser nothwendige Bau fortgeseßet, und mit der Zeit verrichtet werden. Da nun Fürsten und Stände, geiftlich und weltlich, diese Gefahr, und was daran gelegen, recht ansehen, und bedenken, so ist zu glauben, sie werden sich wider eine mögliche Hülfe nicht legen.

Also würde auch vonnöthen seyn, daß alle Ståbte, so ein guten Situm an der Ober haben, befestiget würden, von Oderburg in Oberschlesien anzufahen, bis gegen Großglogau herunter, daran zwischen Breslau den Oderstrom hinauf, bis gegen Oderburg, etliche gute Städte und Flecken, nemlich Ohlau, Brieg, Oppeln, Kofell, Ratibor, und auch das Schloß Oderburg, welche an Pässen und zum Theil sehr feste gelegen, anzurichten seyn, von dannen sich auch der Türken und Tartern Ueber

fall

fall burch Volen am höchsten zu besorgen. Wenn aber diese Städte mit der HauptStadt Breslau sowohl, als Großglogan befestiget und versichert sind, würde dem Lande Schlesien eine grosse Verwahrung und Sicherheit geben.

Welches mit solcher Ordnung, wie oben davon gerebe, am leichtesten geschehen mag, nemlich daß zum Bau bey den Städten, die zu befestigen, der Biergroschen oder Scheffelgeld desselben Kreises geordnet, Fuhren und Handarbeit, als hiervon gemeldt, von månniglichen geleistet, würde von Jahr zu Jahr was Ansehnliches verrichtet; bann die Weichbilder, Flecken und Städte an der Gränzen und bey der Ober gelegen, die der Befestigung zu Bewahrung des Landes selber bedürfen, föns nen den andern keine Hülfe leiften; aber die andern Fürstenthümer, Weichbilder, Kreise und Flecken, da die eilende Verwahrung nicht vonnöthen, thäten ihre Hülfen ben ben breslauischen Bauren, wie oben davon geredt: doch wird solches alles zu der Herren Fürsten und Stände ferner rächlichem Bedenken gestellt, alleine mit bies zu wenig vermeldet.

Wenn nun die Defension bermassen angestellt, und in Ordnung gebracht, die Frontiren und Gränzhäuser befestiget und angerichtet, der Obristlandshauptmann in Ober- und Niederschlesien (zu gelegener Zeit, fonderlich wenn Geschrey vorhanben,) seine gute Kundschaft bis in Hungarn und in Polen, nach den tartarischen und moldauischen Gränzen, hielte, und da was Gefährliches vorhanden, warnet, und vorschuffe, die Wälder an Gränzen zu verhauen, in die Befestungen Proviant zu fammien, an dem Oderfluß alle Pässe und Forte zu verhacken und verfallen, und bald darauf das erste und andere Quartier, wäre es noth, das ganze land in Anzug brachte, dem Haufen zuzuziehen, und Proviant hernach zuführen, ernstlich verschafft.

Der Obristfeldhauptmann aber treulich und fleißig trachtet, wie dem Feinde gewehret, und widerstanden, auch seine gute Kundschaft hielte, ob der Feind stark, wohin er sich wenden, und sein Vornehmen stünde, die Haufen mit guter Ordnung in die Wagenburg führete, und den Bedrängten zu Hülfe fåme, würde nicht so leicht und schnell der Ueberfall angehen, und ob es, da Gott vor sen, ja geschehe, würde es bey den Städten und Befestigung viel Landvoll erhalten, dem Feinde wo nicht widerstanden, doch was verhindert und aufgehalten werden.

Denn wo die Nachbaren sehen und wissen, daß man in guter Bereitschaft fißet, an Frontiren und Påssen wacker gerüstet und gefaßt sey), pflegt man sich des Einfalls nicht bald zu unterstehen.

Begebe sichs aber, daß aus Hungarn ober Polen dem Lande mit Ueberfall, Rauben und Brennen zugeseßt, und Schaden beygefügt würde, ist nicht anders zu rathen, als daß Fürsten und Stände dieses Landes Schlesien pinwieder nicht schonen,

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fondern trachten, wie sie zu ehester Gelegenheit, auch im Winter, wenn der Feind abgezogen, zu vorssehlicher Zeit, in desselben Dition, von dannen er kommen, oder an einem andern Ort, da sie des am wenigsten Sorge tragen, wieder einfallen, rau= ben und brennen, in aller Massen wie die Feinde gethan haben; also wird ein Schwerdt das andere in der Scheiden halten, denn es soll ihm niemand Gedanken › machen, daß der türkische Feind und desselben Anhänger mit grossen Gedolle, nachbarlichen, freundlichen, erbittlichen Worten abzuhalten, sondern unser spotten, verlachen, mehr trokiger, freudiger und thätiger wird, darum kein ander, Mittel, als mit der Wiederthat ritterlich und kecklich zu bezahlen.

Doch wird nicht gemeynet, daß wir jemanden, sonderlich unsern christlichen Nachbarn, (wer die auch seyn,) die wenigste Ursach geben, sondern Ehren verhalten, und alle gute nachbarliche Freundschaft ( so lange ihnen das lieb sey,) erzeigen und beweisen sollen. Da wirs aber von ihnen nicht könnten erlassen und überhoben werden, und unser Land (dessen sich bey Christen nicht zu versehen ) feindlich angreifen, daß wir hinwieder unser leib, Gut und Blut nicht sparen, die Gegenthaten, wie das von gerebet, vorzunehmen, das wird uns der gnådige Gort verzeihen, die höchste Obrigkeit und andere benachbarte Fürsten und Herren nicht verargen, bey ritterlis chen ehrlichen Leuten und unsern Feinden selbst einen rühmlichen Namen machen. Der allerhöchste gewaltige Gott wolle uns aber durch seine Barmherzigkeit ver des graufamen türkischen und tartarischen Wüterichs Ueberfall, und aller andern feindlichen Verheerung gnädiglich behüten und bewahren, Amen. Actum Breslau, den 14ten Januarii im 1578sten Jahre.

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