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theils alten Taren die Sommerung gleich ber Winterung geachtet, in den meisten aber gar auf die Hälfte derselben angesehet zu werden pfleget, auch notorie ein wenigers als felbige eintråget; als würden die Revisores et Taxatores wohl vornemlich auf solche Claffes differentiarum, mit gewissenhafter Erwegung sowohl der Bonität des Bodens selbst, als der Füglichkeit der Unwehrung und aller anderen hierbey vorkommenden Umstände, ihr vernünftiges Absehen zu richten haben. Gleichergestalt dann auch

13.

bey der Rindvichnußung nothwendig ein brenfacher Unterscheid zu machen, unb nach selbigem eine nußbare Kuhe über alle darauf gehende impenfas, ben der 3 Thal. ober 3 Fl. 36 Kr. 18 gl.

besten Viehzucht

mittlern

geringen

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3 Fl. - 2 Fl. 24 Kt.

in dem jährlichen Betrag zu aeftimiren, daß aber in den alten Taren auf die Hälfte angefeßte gelbe Vieh (als durch welches hießiger Orten entweder nur das alte abges hende hinwieber ersehet, ober die Haushaltung versorget, ausserdem aber kein sons berlicher Nußen damit geschaffet wird,) unseres Bedünkens nicht allerdings mit Bils ligkeit in Anschlag zu nehmen wåre,

14.

Ist ebenmäßig die Schafnukung nach dreyerley Triften, unb beren Gute zu achten, also ein Schaf an jährlicher Nugbarkeit, in hiesiger Gegend bester. Art Triften auf

in der mittlern auf

geringsten

anzurechnen, Dahingegen ist

15.

18 gr. ober 36 Kr.

15 gr. oder 30 Kr.

8 gr. øder 24 Kr.

in diesen Fürstenthümern auf die Intraden der Stütereyen, (als welche insgemein nur zu Supplirung des Zuges gehalten werden, auch einen grossen Theil der Sommes rung confumiren, und dergestalt fast nicht die Erziehungsunkosten erfeßen,) noch auf die Einträglichkeit des Ziegen und Schweinviehes, einiges Moment zu sehen; am allerwenigsten aber das Federvieh, an Gänsen, Enten, Hünern und dergleichen

ober

ober auch bie Bienen, mit in computum zu bringen. Allermassen diese leßtere Gattungen auch in den alten landtaren, wegen der darauf gehenden Unkosten und schlechten Vortheils davon, in keine Confideration gezogen, sondern sowohl als das Schweinvieh und Ziegen zur Hausnothdurft paßiret werden. Sollten aber die Revifores ben einem und dem andern Lehnguthe wilde Stutereyen, die ohne sonderbare Unkosten gehalten werden, dann Waldbienen beuten, und Gelegenheit, Schweins und ander gelde Vieh in einiger Menge zu erziehen, und mit Nußen auszubringen, antreffen, würden selbige solches nicht in Anschlag zu bringen schuldig und verbuns den seyn.

16.

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Måre an Gråseren und Wiesewachs dasjenige, so über eigene Wirthschaftsnothburft, Morgen Schritt - Stangen-Ruthen oder Fuberweise jährlich verlassen werden fann, genau zu indagiren, und die Einfünfte davon durch 6 vom 100 zu einem Capital zu machen, die Taxa aber nach Beschaffenheit der Unwehrung zu reguliren, also daß, wo es Fuderweise verkaufet wird, und sonsten feine certa determinatio pretii vorhanden, in der

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Ist bey der Teichnußung die Differenz des dreyerlen Bodens, nebst der Bequemlichkeit der Anwehrung, und unter der Confideration, ob ein Teich auf einen oder zwen Sommer zu befeßen, ebenfalls wohl zu beobachten, und diesemnach ein Schock Karpfen zum Gewächse in der

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anzurechnen; wie imgleichen ein Schock zum Erstrecken, wegen des hierbey insge mein sich ereignenden grossen Abgangs, in ber

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dahingegen die Hechte und Zuberfische zu einiger Ausgleichung des öftern und vielen Abganges nicht unbillig unangeseket verbleiben,

18.

Würde bey der Holznukung dasjenige, was an lebendigen und wiederwächsigem Holze jährlich zu verkaufen, den eingerichteten Hauen, oder anderweitigem Befin= ben nach, anzuraiten, und aus dem, was solches ein Jahr ohngefehr abwerfen fann, burch 6 pro Centum ein Capital zu formiren seyn.

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Das übrige Holz aber, so nicht leicht wiederwächsig, und entweder ben seiner Confervation ein todtes und unbrauchbares Capital conftituiret, oder aber beym Verbrauch und Versilberung den Werth des Guthes mèrklich diminuiret, und fonder Hofnung, daß solches in einem halben oder ganzen Seculo hinwieder in diefen Stand gerathen möchte, nicht genuget werden kann, auch zu eigner Noth insges mein geschonet werden muß, wäre zwar so viel möglich den Stämmen nach zu zählen, jedoch dessen Corpora, aus obangezogenen Ursachen, kaum vor die Hälfte dessen, was es sonsten zu gelten pfleget, zu aeftimiren,

Da dann auch an den Orten, wo Brettmühlen vorhanden, derselben Betrag, gleich andern Nußungen, zu einem Capital zu machen, die aber unter jekterwehnter Holztara, bereits mit eingerechneten Brettklößer davon hinwieder abzuziehen seyn würden,

Angehend aber die Eichelmastung, wåre vor allen Dingen, wie viel felbige ben wohlgerathenden Eicheln einbringen könne, eigentlich zu ergründen, und diesem= nach wegen der darinnen fich ereignenden so vielfältigen Mißlingung der sechste Theil Davon vor eine jährliche Intrade anzurechnen,

19.

Würden die Revisores nicht nur auf die in wirklichem Effe und laufe bestehen. be, sondern auch auf die gar oder zum Theil ruhende Nußbarkeiten zu indagiren haben, und bey derselben Deprehenfion, folche nach Abzug der zu selbiger Erweckunz und Bestellung erforderter Unkosten ebenfalls anzusehen ihnen angelegen halten.

Wann nun aus diesen insgesammt oder zum Theil bey einem Lehnguthe befindlichen Nußbarkeiten, (ausser welchen uns, nach hiesiger Wirthschaften Bewandtniß, wohl mehrere nicht bewußt,) die verordneten Taxatores bie Aeftimation desselben entworfen, haben selbige auch

20.

die Defectus und Onera solcher Güther in Confideration zu nehmen, und zwar, weil die Biehnußung vor voll angeseket, öfters aber fein, oder doch nicht hin= länglicher Wiesewachs daben vorhanden ist, dasjenige, was jährlich sowohl an Gråseren, als an der einiger Orten für das Haus ermangelnden Holznochdurft, uns entbehrlich erkaufet werden muß, wie imgleichen die dem Fundo inhaerirende Decimae, Bischofs Vierding, wiederkäufliche Zinsen und dergleichen, (und zwar eben. falls nach den daraus durch 6 pro centum redundirenden Capitalien, dann nach der am Getreide obausgefeßten Differenz, Sorten und Maasse,) an dem Pretio feudi hinwieder zu decurtiren.

Welcherley Beschaffenheit es dann auch zwar mit den Steuern haben sollte, nachdem aber dasjenige, was nach der Steuer- Indiction von den Güthern anjeko von Jahr zu Jahr ausgeschrieben und eingebracht werden muß, das ordentliche Intereffe an 6 pro Centum ben weitem übersteiget, und von 1000 nicht nur 60, sondern beynahe noch eins so viel (sonderlich wann hierzu die in vicem Steurorum fuccedirende anderweitige Aufschläge und Collecten computiret werden,) gegeben werden muß; als erheischef die Billigkeit selbst, daß die Indiction eines Guthes an solcher Taxa, zum wenigsten anderthalbmal, und also Exempli gratia statt 1000 Thal. 1500, nicht minder auch vor die Ritterdienste eines ganzen Pferdes, (weilen doch selbige ein Onus fundi, und in vorigen Taren alles mal in Abfall gebracht worden,) 150 Thal. vber 180 Fl. abgekürzet worden.

Büschings Magazin XIX, Theil.

Mm

Auffers

Ausserdem aber hätten die Taxatores bey ihrer Würdigung einige Schuls ben der Poffefforum, ob solche schon sonsten debita realia et feudalia wåren, (als . welches nur den Cafum aperturae angehet,) nicht in Confideration zu ziehen, noch darauf, daß hierzu annoch viel Lehnsfolger vorhanden, und keine Caducitát darinnen so leicht zu gewarten stehe, Reflexion zu machen, weder auch auf die Qualitatem feudi, ob felbiges von der gemeinen Art, oder ein Feudum haereditarium, aut gratiae fer, (indem dieses nicht den Modum taxandi, sondern nur das Quantum redimendi concernirt,) zu sehen, am allermindesten aber ben so gestalten Sachen, die sonst allemal bey Taxirung der Lehne in Abfall gebrachte Feudalität abzuziehen, sondern es bloß ben oberwehnten und dergleichen Deducendis bewenden zu lassen, und ihre nach Gewissen und diesen Regeln abgefertigte Tare der vorgeseßten Regierung unverlångt versiegelt einzuschicken.

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