صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

s machet zwar der aroffe Numerus der Alienationen von dreyhundert und acht und vierzig Jahren, als von einer sehr langen Zeit, nicht ungereimt grosse Augen; wann man es aber recht ansiehet, wird wenig daraus, und gar schwerlich was mit bezeichnet, anhero gebrauchet werden können. Dann

I. dienen einige aufgezeichnete Numeri gar nicht an= her, und würden meines Erachtens, wenn gleich ein eigentlicher Syllabus der sogenannten Alienationen aufge= sehet werden müßte, auszulassen seyn, als

N. 1. Concordia zwischen dem Herrn Bischoffen Praetislao, und Herzogen Cunrado zu Dels, Bater und Sohn, durch Herzog Ludwigen zum Brieg ge= stiftet, als welches mehr nicht licht giebet, als das dazumal (es ist aber in der Registratur kein datum solcher Concordiae zu finden,) Cunstadt (wo ans ders Conftantinum Constadt seyn soll,) bey den Hers zogen zu Dels gewesen.

N. 93. ist nicht aufzufinden, wohl aber in Tom. 1. N. 11. Regiftraturae vermerkt, daß um diese Zeit Land und Stadt Brieg von den Herzogen zu Opveln burch Herzog Friedrichen zu Liegniß mit 8500 Mark gelös set worden.

N. 129. damit hat sichs geendets vid. Tom. 13. fol. t. Also auch mit N. 141. den Obergerichten zu Stos bra, welche dem fönigl. Amte zukommen.

II. Kommen etliche mehrmal wieder, welche nur einmal, oder zusammen unter einen Numerum zu sehen, als zu N. 54. gehöret

N. 68. Verlauf des Schlosses Käßendorf und Zugehö

[blocks in formation]

III. Sind darunter bloffe Confirmationen enthal= tén, die, fo fern sie nichts pofitives alieniren, sondern nur voriges bestätigen, auch auszulassen, oder dem Principali benzusehen, als

N. 2. des Meisters zu St. Matthiå in Breslau, über alle seine Güther im briegischen Fürstenthum, 1551 ausgegangen. Es wird darzu nicht specifici ref, was es vor Gücher seynd.

N. 33. Gehet Canzler Laffoten an, welcher, so lange
er es hält, von des Raths Jurisdiction und den
Oneribus perfonal. eximiret ist,

52. Die Schultissey zu Bamlau, halb Lehn, halb
Erbe.

54. Ueber Bamkau, dem von Cunowek zum Wies
derkauf.

72. Eidem über Bohmsdorf 900 Fl. wegen vori-
gen Wiederkauf.

Strehlen, N. 1.

IV. Die Alienationen selbst betreffend, so concerni ren dieselbe

1. die wiederkäufliche Zinsen, die die Herzoge hin und wieder in ihren Landen gestiftet, mit denen hat es diese Bewandniß, daß sie meistens der Geistlichkeit zukommen, und inner so langen Jahren es sich damit sehr geändert hat, viel abgelöset, oder per non ufum erloschen ist, so daß, was davon übrig, keine sichere Gewißheit hat; wozu kommer, daß, was noch übrig seyn mag, darüber keine Beschwer, jumalen auf den Kammerguthern nicht sonderliche, etwa nach bem Dohm zu Breslau gehörig, ruhen, und vor 1329.. mögen verschaffet seyn, welches die Inspection ber Zins= briefe zeigen würbe, welches guten Theils unmöglich, und Binsforderer sich mit den Regeftis und Poffeffion vel quafi Büschings Magazin XIX, Theil.

Nn Без

[merged small][ocr errors]
[ocr errors]

NB. Man hätte eher an gestanden, die Güther vor Alters zum St. Hedwig verliehen, zu benahmen, diese seyn ein pertinens,

behelfen. Derowegen unnöthig, daß man dieselbe specifi-
cire, und solches, so nicht viel de praef. anlanget, zu
Nachricht und Surrection der Geistlichen wieder Intention
aufwecke, zumahl zu befürchten, daß viele eingelösete und
in der Regiftratur ungelöschete Zinsbriefe von Handen gekom=
men, anhero gehören in dem Briegischen N. 3. 6. 9. 10.
11. 23. 50. 51. 53. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63.
71. 74. 76. 84. 85. 89. 91. 104. 107. 110, 111. 114.
117. 141, 146. 147. 148. 149. 150. 151.

2. Dem folgen die zum Brieg und Strehlen wegver-
ehrte Häuser und Baustellen, auch Gärten vor den Tho
ren, die nicht sonderer Importanz, und meist auf solchen
Grund und Boden, wo vor diesem geistl. Gebäude gestans
den, und mit der Zeit eingegangen, angewiesen und ges
bauet worden; dannenhero, wann sie benahmet und fpecifi
ciret werden sollen, zugleich alle dieses Ortes gewesene Ors
bensleute fündig werden dürften, welches nicht anders, als
ob sie wieder vom Tode erwecket würden, und viel Ungelegens
heit verursachen möchten. Welchemnach zu entschliessen, was
von derley zu ftatuiren; es gehören aber anhero, aus dem
briegischen Büchlein N. 12. 13. 14. 15. 16. 18. 19. 21.
22. 24. 25. 26. 28. 29. 30. 32. 33. 34. 35. 36. 37.
38. 39. 40. 41. 42. 43. 45. 46. 47.
Strehlisches hic N. 2. 3. 4.

3. Gleiche Bewandniß hat es wegen der von Zeit
zu Zeit wegverehreten oder befreyeten Gärten und Bauerhu-
fen auf den Kammergüthern, als welche nicht der Impor-
tanz, noch aus dringender Urgenz, sondern aus Gnaden, und
wegen geleisteter Dienste, ein und anderem gegeben worden;
bie vielleicht auch nicht anhero zu fpecificiren, weil es
nur das Blatt füllet, und vor unnöthigen Fleiß dürfte auf-
genommen werden; es fünde aber dahin, daß dessen in
generalibus ben Introduction bes gehorsamsten Berichts
gedacht würde. In diese Classe gehören aus dem briegi=
schen Büchlein N. 20. Abrahams Garten, ist wieber ben

[ocr errors]

NB. Was unterstrichen ist, haben weltliche Perso= nen,das andere alles geistliche Stifter bekommen.

[ocr errors]

dem Amte, N. 44. 48. 54. 75. 83. 87. 88. ist nur auf eine Zeit, 94. 97. 98. 100. 108. 109. 111, 116, 118. 120. 121. 124. 135. 136. 137. 138. 139. 140. 143. 144. 145. 152.

Strehlisches Büchlein 5. 6. 12. 15. 20. 28. 29. 30.

4. Bleiben nun annoch übrig die Alienationen der Jurium, wie auch Vorwerke und ganzer Dörfer, derer theils 1. zwar verpfändet gewesen, allein wieder gelöset, ober an das fürstl. Haus zurückgekommen, und zu dato bey dem Unfall an Ihro Majest. unter den Bonis Domanialibus angetroffen werden, Land und Stadt Brieg, unter N. 54. Land und Stadt Strehlen, vor 1750 Fl. Ung. Strehlisches Büchlein sub Sig. NB. 2. Vertauscht;

im Briegischen N. 66. 67. 65. Das in diesen dreyen Numeris beschriebene ist zu Verbesserung des brie= gischen Amtes angewendet. 73 in fimili, es ist Tscheps lowitz eingetauschet worden.

3. Durch lehnfälle angefallen, und

[ocr errors][merged small][merged small][merged small]

wieder zu Kammerguthern erlanges worden, 70. das

NB. im Briegischen N. 49. seyn die Obergerichte Befihere, welches nichts

Guth Böhmschdorf ist endlich der Stadt Brieg vor importiret.N.68.92.99.
Tscheplowit vertauschet morden, N. 73. 90. 102,
ist beschweret gewesen mit einem Confens von 3088
Thal. und der Witwe Leibgeding 2. in dem Streh
fifchen N.14. N. 16. Geppersdorf, wird auf
die Lehnsbeschwer angerechnet. Wie auch ganz Pries
born zu Lehn Herrn Grafen Augufto gegeben. Mehr
N. 23. Das Guth Nuppersdorf ward aus dem
Mannlehn ins Erblehn verseket.

[blocks in formation]
[ocr errors]

sind ein Theil von KekenDorf. N. 70. ist Bohmsdorf, davor Tscheplowit Hufen zu Zankwiz. N. eingetauscht. N. 90. seyn 102. das Guth Breisewik, welches 1598 ju Erb und eigen gemacht. Unter diesen sind erliche zu bato den Bonis domanialibus wieder incorporiret. Als für Dirsdorf, hie N. 14. quaeritur, ob Breßdorf und Plomühl N. 9.22. auch ein Lehngs fall gewesen.

[merged small][ocr errors][merged small]

II. Aus Gnaden, im

Briegischen N. 79. 103. ist eine bloffe Translation
des Lehns ins Erbe. 113. ift des Monfieur
Spares Vorwerk zu Michelwiß, 125. 126.
das Guth Pramsen wird zu einem Erblehn ge-
macht, so vor Söhne als Töchter, vid. ibid.
Tom. 21. fol. 322. explicationem eines Erb-
lehns, kann es auch verteftiten. Nunmehr ist
es unter dem Fidei-Commifs begriffen. 127.

Jm Strehl. N. 7. mehr 18. 19. 21. 24. 31.

Solche insgesammt, hielte ich davor, weil es von den Herzogen impunè vorgenommen werden können, wohl ausgelassen werden könnten, anders man das vocabulum alienationis ohne Noth ausdeutete, und worüber nie Zweifel moviret, ja in caufa Lielgenaues, von hoher Hand Anlaß gegeben worden, zu Praejudiß derer, die derley Beneficien genoffen, gleichsam dubiös verlegen würden.

4. Um einen gewissen Werth verkauft,

Rs. Ist ein Lehnsfall von Ruprecht v. Tscho= schen, hat Schulden gehabt 3700 Thal. u. gegolten 7700 Thal. mit dem Onere, daß der Dominus der Witwe, vor die 4000 Thal. Emolument, das Leitgebing vers

zinset.

Briegisch N. 4. 5. 8. 17. verkaufte 50 Fleischbänke, N. 4 5. 8. 17. wåren

[ocr errors]

den Fleischern zu Brieg vor 90 Mark schwer.

nicht zu attendiren.

N.

« السابقةمتابعة »