t 5?. zi. Papiermühle, 55. Mühle zu Bamkau. dl. 69. «orzu gehören N. 95.96. . Seynd die Gücher Cöln, Stober, Tscheplowitz ,c. welche Herzog NiklaS zu Oppeln 1443 bey währendem Pfandrecht, mit Einwilligung Herzogin Elisabeth zuBrieg, vermuthlich zu Erleichterung des Pfandrechts, verkauft worden. Seynd wieder bey dem Amte. Mehr 81. 82. ior. ist der Dornfchnabel oder klein Schwanowitz nicht der Im» 5. Weg verehret worden, worumer 1. dem briegischenGestift, N. 22. das Guth Kichern, N. 85. 86. Jägerndorf. 107. Kugmitz, 112. Michelwitz, welches nach- 141. Die Obergerichte zu Stobra«. Es 2. Strchlische, N. 1. die strehlifchen Klostergülher z. Dem Abt von Vincenz k^, 10. Gurtsch und Z!. Andere, als In, Briegisihen X. 115. 12z. izo' ^z. Die unterstrichene« no» ii9.u.i22.einsseyn, Verpfändet, aber seither zum Amte wieder kommen, als ^ geändert. ^ 5?. izO. und lz i. seynd d^. 54. Da Ihre surstt. Gnaden Herzog Eeorg dem das Crahwaldchen u. von Cunometz 15O9 das Dorf Bamkau versetzet, Wolfwinkes. ^ oder mehr in vorigem Pfandrecht bestätiget, Kue «ö. dieses Gutb ist voll. k«"^"^' kommentlich bcy dem fürstl. Amte. 7. Verpfändet, und darnach ganz wegkommen, im Briegischen >I. 77. 78. 105. 106. l»8. iossen, Rvsenchal, Jaschen, Buchhausen; diese seynd des fürstl. Hauses klein Aigen genennet, und Anfangs 1449 von Herzog Johannes und Heinrichen den Gebrüdern Janeck, Michael und Mikosch von Beessen vor zzo Mk. versetzet, und darnach denselben erblich eingechan worden, auch ferner bis in ännum 1555 bey den ?r!v«is verblieben. «»rio der Verpfändung wird in dem Briefe 6e 1449 öis ^KenLoni» vomini gesetzet: Daß ernannte Herzöge ihr väterliches Erbe Brieg von dem von Craschin und andern Feinden erkaufen, und daher zu Abwendung ihrer und des tandes und Stadt Brieg grossen Schaden und Fährlichkeit Geld aufnehmen müssen, auch mit Kriegen darzu gedrungen worden; dahero sie besagte Dörfer Herzog Böllen zu wenig Glogau versetzet, welche Versitzung sie «nannten Gebrüdern vergünstigten abzulösen. . mein« wenigen Erachten« die alte l's« II. Weil die Taxregeln auch in den andern Fürstenthü» i. der Unterscheid nicht nach den Weichbildern, son- s. Da« Maaß nach dem Breslauischen, als dem be« I. Die Beurtheilung des Bodens aber, ob er gut, mit« tel oder gering, bestünde in der Kevillon» - Oommilla» rien vexreritat, wiewohl was dieses Fürstenthum b<trift, solche leicht bey Anschauung des L^IIsbi von den iehngüthern zu entwerfen seyn würde. 4. Könnte demnach taxiret werden: 1. das Säewerk im guten, mittlem, geringen. 1 Malter Winter 12 Thal.» 10 Thal. , 8 Thal. 1 Malter Sommer^ 8 Thal. - 6Thl.24gr.5Thl. i2gr. I>1S. wirb dafür gehalten, daß die Hälfte genug. 2. Viehzucht, stunde dahin, ob diese, wie in den alten Taxen, durchgehends gleich, oder nicht vielmehr, weil die Viehzucht unterschiedlich, auf dreyerley Art ange» sehen werden solle, als: . 1 Kuh, wo die Viehzucht gut, mittel, gering, z Thal. 2 Thal. 18 gr. 2. Thal, jedoch ohne absonderlichen Anschlag des Gelten - Viehes, weil hieraus wenig zu machen, und bloß entweder das ab» gehende alte hievon zu ersetzen, oder die Haushaltung zu versorgen. 1 Schaf, i Schaf/ gut 18 gr. mittel 15 gr. gering 12g?. Sluken werden jetzo ausser dem Zuge wenig gehalten / und kommen schwerlich in lüoniÄeraüon, es sey dann wo eine absonderliche Stüterey sey. z. Teichnutzung, stünde abermahls dahin, ob sie durchgehend« gleich, oder nach Unterscheid des Bodens aufdreyer« ley Art zu conlidsriren, als in guten, mittlen, geringen, 1 Schock Karpfen zum Zuw. z Thal. 2 Thal. i K gr. 2Thl. 1 Schock zum Erstrecken i; - 3^24 gr. 1 Schock Streichkarpfen 21 gr.? 18^ 15 gr. Geringe Küchenteiche, oder sogenannte Karischgruben, kommen nicht in conlickerzüon, weil ste wenig oder nichts einbringen. 4. Wiesewachs und Holzung. Wo Wiesewachs und Holz, Morgen-oder Auenweise jahrlich zuverläßig verkaufet werden kann, würden sie auf geschehene Erkundigung dem Befinden nach angeschlagen. Uebrigens bestünde es in der vexksritat der Herren 1««> rorum, nach Gelegenheit der Anwehrung, und anderer Umstände; das Holz aber, so nicht lebendig, würde wohl, weil durch dessen Verbrauch das Capital angegriffen wird, in gar niedrigen Anschlag, und kaum halb so viel, als es or6in»ir gilt, kommen können. Eichelmaflung wäre so zu eonLcjeriren, daß bloß der 6ste Theil, dessen jetzt genossen wird, wann sie gerathen, angeschlagen würde, weil sie kaum alle 6 Jahr gerathen. 5. Brauuhrbars- Nutzung. Truckener Nutzen vom Achtel Bier , wo Holz vorhanden, etwan «s- 24 gr. wo Holz ermangelt, etwa» - » 18 gr Wilde Fischerey, nach dem Augenschein. 6. Zinsen von de» Unterthanen. Mühlen, Fischereyen, «. das Geld p«te, und brachten allezeit 6 Thal, zuverläßigen Zins; ioo Thal. Capital un» zuverläßig aber, worüber Auf-und Abzug gehöret, 9 Thal, so viel Getreide »Zins könnte angeschlagen werden: BüschingS Magazin xzx. Theil. Oo Gu. Schwei«-und Federvieh kommet zum Nutzen der Wirthschaft, wird auch in theil« alten Taxe» nicht coai!<lerixef. Wann das He« nach dem Fuder ange, schlagen würd,,kommk 1 Fuder vor Thal, in gehörigem Werth. |