N. 31. Papiermühle, 55. Mühle zu Bamkau. N. 31. ist nicht mehr in N. 69. worzu gehören N. 95. 96. Seynd die Güther Coln, Stober, Tscheplowitz c. welche Herzog Niklas zu Oppeln 1443 ben währendem Pfandrecht, mit Einwilligung Herzogin Elisabeth zu Brieg, vermuthlich zu Erleichterung des Pfandrechts, verkauft worben. Seynd wieder ben dem Amte. Mehr 81. 82. 101. ist der Dornschnabel oder klein Schwanowit nicht der Importanz, unter die blosse Translation ins Erbe zu rech= nen 129. 5. Weg verehret worden, worunter 1. zu voraus die Stiftungen, worüber man die Güther 1. dem briegischen Gestift, N. 22. das Guth Kuchern, N. 85. 86. Jägerndorf. 107.laugwiß, 112. Michelwitz, welches nach- 3. Dem Abt von Vincenz N, 10. Gurtsch and rerum natura. Item die unterstrichenen Die Refignation sub N. 10. ist deAnno 1349. Dagegen erscheinet ex Tom I. Registr. fol. 251. b. daß der Abt ju St. Vincent schon 1228 an die 28 Hufen in Gurtsch gehabt. Il. Andere, als im Briegischen N. 119. 122. 130. 131. 142. 6. Verpfändet, aber seither zum Amte wieder kommen, als N. 54. Da Jhro fürstl. Gnaden Herzog Georg dem von Cunowek 1509 das Dorf Bamkau versehet, oder mehr in vorigem Pfandrecht bestätiget, huc pertinent N. 7. Verpfändet, und darnach ganz wegkommen, im Briegischen N. 77. 78. 105. 106. 128. Lossen, Rosenthal, Jaschen, Buchhausen; diese seynd des fürstl. Hauses Plein Aigen genennet, und Anfangs 1449 von Herzog Johannes und Heinrichen den Gebrüdern Janeck, Michael und Mikosch von Beefsen vor 530 Mk. verfeßet, und darnach denselben erblich eingethan worden, auch ferner bis in Annum 1555 bey den Privatis verblieben. Ratio der Verpfändung wird in dem Briefe de 1449 die Afcenfionis Domini gefeßet: Daß ernannte Herzöge ihr väterliches Erbe Brieg von dem von Craschin und andern Feinden erkaufen, und daher zu Abwendung ihrer und des Landes und Stadt Brieg groffen Schaben und Fährlichkeit Gelb aufnehmen müssen, auch mit Kriegen barzu gedrungen worden; dahero sie besagte Dörfer Herzog Bolken zu wenig Glogau versetzet, welche Verschung fie ernannten Gebrüdern vergünstigten abzulösen. Die unterstrichenen non NB. dieses Guth ist voll I. åre meines wenigen Erachtens die alte Taxa II. Weil die Tarregeln auch in den andern Fürstenthu- 1. der Unterscheid nicht nach den Weichbildern, son- 4. Könnte demnach tariret werden: 1. das Såewerk im guten, mittlern, geringen. 1 Malter Winter 12 Thal. 10 Thal. 8 Thal. 1 Malter Sommer 8 Thal. = 6 Thl. 24 gr. 5 Thl. 12 gr. 2. Viehzucht, stünde dahin, ob diese, wie in den ́alten Taren, durchgehends gleich, oder nicht vielmehr, weil die Viehzucht unterschiedlich, auf dreyerley Art anges sehen werden solle, als: 1 Kuh, wo die Viehzucht_gut, mittel, gering, 3 Thal. 2 Thal. 18 gr. 2 Thal. jedoch ohne absonderlichen Anschlag des Gelten - Biches, weil hieraus wenig zu machen, und bloß entweder das ab gehende alte hievon zu ersehen, oder die Haushaltung ju versorgen. 1 Schaf, NB. wirb bafür gehalten, daß die Hälfte genug. 1 Schaf, gut 18 gr. mittel 15 gr. gering 12 gr. Stuten werden jeho ausser dem Zuge wenig gehalten, und kommen schwerlich) in Confideration, es sen dann wo eine absonderliche Stuteren sen. 3. Teichnußung, stünde abermahls dahin, ob sie durchgehends gleich, oder nach Unterscheid des Bodens auf dreyers ley Art zu confideriren, als in guten, mittlern, geringen, I Schock Karpfen zum Zuw. 3 Thal. 2 Thal. 18 gr. 2 Thl. 1 Schock zum Erstrecken 3024 gr. 1 Schock Streichlarpfen 21 gr. 18 - 15 gr. Geringe Küchenteiche, oder sogenannte Karifdgruben, kommen nicht in Consideration, weil sie wenig oder nichts einbringen. I 2 4. Wiesewachs und Holzung. Wo Wiesewachs und Holz, Morgen- oder Auenweise jährlich zuverläßig verkaufet werden kann, würden sie auf ge= schehene Erkundigung dem Befinden nach angefchlagen. Uebrigens bestünde es in der Dexteritat der Herren Taxa. torum, nach Gelegenheit der Anwehrung, und anderer Umstände; das Holz aber, so nicht lebendig, würde wohl, weil durch dessen Verbrauch das Capital angegriffen wird, in gar niedrigen Anschlag, und kaum halb so viel, als es ordinair gilt, fommen können. Eichelmastung wåre so zu confideriren, daß bloß der 6ste Theil, dessen jekt genoffen wird, wann sie gerathen, angeschlagen würde, weil sie faum alle 6 Jahr gerathen. 5. Brauuhrbars- Nukung. Truckener Nuken vom Achtel Bier, wo Holz vorhanden, wo Holz ermangelt, etwan Wilde Fischeren, nach dem Augenschein. 6. Zinsen von den Unterthanen. 24 gr. Mühlen, Fischerenen, zc, das Geld per fe, und brachten allezeit 6 Thal, zuverläßigen Zins; 100 Thal. Capital unzuverläßig aber, worüber Auf- und Abzug gehöret, 9 Thal. so viel Getreide Zins fönnte angeschlagen werden: Büschings Magazin XIX. Theil. Do Gu. Schwein und Feber vieh kommet zum Nußen der Wirthschaft, wird auch in theils alten Tapen nicht confideriret. NB. Wann das Heu nach dem Fuder anges schlagen würde,komme 1 Fuder vor 14 Thal. in gehörigem Werth. |