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N. 31. Papiermühle, 55. Mühle zu Bamkau. N. 31. ist nicht mehr in

N. 69. worzu gehören N. 95. 96.

Seynd die Güther Coln, Stober, Tscheplowitz c. welche Herzog Niklas zu Oppeln 1443 ben währendem Pfandrecht, mit Einwilligung Herzogin Elisabeth zu Brieg, vermuthlich zu Erleichterung des Pfandrechts, verkauft worben.

Seynd wieder ben dem Amte. Mehr 81. 82. 101. ist der Dornschnabel oder klein Schwanowit nicht der Importanz, unter die blosse Translation ins Erbe zu rech=

nen 129.

5. Weg verehret worden, worunter

1. zu voraus die Stiftungen, worüber man die Güther
zu specificiren angestanden, als

1. dem briegischen Gestift, N. 22. das Guth Kuchern,
80 123. 134. Cunradswaldau, Pompik und
Sonau N. 132. 133.

N. 85. 86. Jägerndorf.

107.laugwiß, 112. Michelwitz, welches nach-
mal n mit halb Jägerndorf ausgetauschet.
141. Die Obergerichte zu Stobrau. Es
habe sich geendet, weil meines Wissens auf
Stoberauer einige Jurisdiction jemanden
anders, als dem fürstl. Umte, nicht gestans
den wird, derowegen es allhier auszulassen.
2. Strehlische, N. 1. die strehlischen Klostergüther
ist eine ledige Confirmation ohne Benennung der
Güther Ein- und Zugehörung. N. 17.

3. Dem Abt von Vincenz N, 10. Gurtsch and
Camper.

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rerum natura.

Item die unterstrichenen
Numeri 81. 82.
Rf. Es befindet sich also,
und solche zwey Nu-
meri concerniren die
Mühle zu Döbern.

Die Refignation sub N. 10. ist deAnno 1349. Dagegen erscheinet ex Tom I. Registr. fol. 251. b. daß der Abt ju St. Vincent schon 1228 an die 28 Hufen in Gurtsch gehabt.

Il. Andere, als

im Briegischen N. 119. 122. 130. 131. 142.
Ritterßiß zu Stober, ist vorhin die Schellißig gewe-
fen, und wieder 1598 zum Rittersik gemacht, jeder
hatte ein Obergerichte. Tom, 21. fol. 403.

6. Verpfändet, aber seither zum Amte wieder kommen, als N. 54. Da Jhro fürstl. Gnaden Herzog Georg dem von Cunowek 1509 das Dorf Bamkau versehet, oder mehr in vorigem Pfandrecht bestätiget, huc pertinent N.

7. Verpfändet, und darnach ganz wegkommen, im Briegischen N. 77. 78. 105. 106. 128. Lossen, Rosenthal, Jaschen, Buchhausen; diese seynd des fürstl. Hauses Plein Aigen genennet, und Anfangs 1449 von Herzog Johannes und Heinrichen den Gebrüdern Janeck, Michael und Mikosch von Beefsen vor 530 Mk. verfeßet, und darnach denselben erblich eingethan worden, auch ferner bis in Annum 1555 bey den Privatis verblieben.

Ratio der Verpfändung wird in dem Briefe de 1449 die Afcenfionis Domini gefeßet: Daß ernannte Herzöge ihr väterliches Erbe Brieg von dem von Craschin und andern Feinden erkaufen, und daher zu Abwendung ihrer und des Landes und Stadt Brieg groffen Schaben und Fährlichkeit Gelb aufnehmen müssen, auch mit Kriegen barzu gedrungen worden; dahero sie besagte Dörfer Herzog Bolken zu wenig Glogau versetzet, welche Verschung fie ernannten Gebrüdern vergünstigten abzulösen.

Die unterstrichenen non
important.
Rf. Es verhält sich also,
denn es scheinet N.
119. u.122. eins feyn,
nur daß sich die Pof-
feffores geändert.
N. 130. und 131. seynd
bas Crähwäldchen u.
Wolfwinkel.

NB. dieses Guth ist voll
fommentlich bey dem
fürstl. Umte.

VII

Unmaßgebliche Gedanken

Aber

Einrichtung der Tarregeln.

!..

I.

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åre meines wenigen Erachtens die alte Taxa
nicht gänzlich zu verwerfen, sondern nur ad
aequitatem ju reduciren.

II. Weil die Tarregeln auch in den andern Fürstenthu-
mern gelten sollen, würde bey dem Såewerk, (worin
die größte Beschwer zu stecken scheinet,)

1. der Unterscheid nicht nach den Weichbildern, son-
dern nach dem Boden zu machen seyn, zumalen auch
öfters in einem Weichbilde unterschiedlicher Boden.
2. Das Maaß nach dem Breslauischen, als dem be
kanntesten im ganzen Lande, und nach welchem alle
andere gar leicht zu reguliren, einzurichten seyn.
3. Die Beurtheilung des Bodens aber, ob er gut, mits
tel oder gering, bestünde in ber Revifions Commiffa.
rien Dexteritåt, wiewohl was dieses Fürstenthum be-
trift, solche leicht ben Anschauung des Syllabi von
den lehngüthern zu entwerfen seyn würde.

4. Könnte demnach tariret werden:

1. das Såewerk im guten, mittlern, geringen. 1 Malter Winter 12 Thal. 10 Thal. 8 Thal. 1 Malter Sommer 8 Thal. = 6 Thl. 24 gr. 5 Thl. 12 gr.

2. Viehzucht, stünde dahin, ob diese, wie in den ́alten Taren, durchgehends gleich, oder nicht vielmehr, weil die Viehzucht unterschiedlich, auf dreyerley Art anges sehen werden solle, als:

1 Kuh, wo die Viehzucht_gut, mittel, gering, 3 Thal. 2 Thal. 18 gr. 2 Thal. jedoch ohne absonderlichen Anschlag des Gelten - Biches, weil hieraus wenig zu machen, und bloß entweder das ab gehende alte hievon zu ersehen, oder die Haushaltung ju versorgen.

1 Schaf,

NB. wirb bafür gehalten,

daß die Hälfte genug.

1 Schaf, gut 18 gr. mittel 15 gr. gering 12 gr. Stuten werden jeho ausser dem Zuge wenig gehalten, und kommen schwerlich) in Confideration, es sen dann wo eine absonderliche Stuteren sen.

3. Teichnußung, stünde abermahls dahin, ob sie durchgehends gleich, oder nach Unterscheid des Bodens auf dreyers ley Art zu confideriren, als in guten, mittlern, geringen, I Schock Karpfen zum Zuw. 3 Thal. 2 Thal. 18 gr. 2 Thl. 1 Schock zum Erstrecken 3024 gr. 1 Schock Streichlarpfen 21 gr. 18 - 15 gr. Geringe Küchenteiche, oder sogenannte Karifdgruben, kommen nicht in Consideration, weil sie wenig oder nichts einbringen.

I 2

4. Wiesewachs und Holzung.

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Wo Wiesewachs und Holz, Morgen- oder Auenweise jährlich zuverläßig verkaufet werden kann, würden sie auf ge= schehene Erkundigung dem Befinden nach angefchlagen. Uebrigens bestünde es in der Dexteritat der Herren Taxa. torum, nach Gelegenheit der Anwehrung, und anderer Umstände; das Holz aber, so nicht lebendig, würde wohl, weil durch dessen Verbrauch das Capital angegriffen wird, in gar niedrigen Anschlag, und kaum halb so viel, als es ordinair gilt, fommen können. Eichelmastung wåre so zu confideriren, daß bloß der 6ste Theil, dessen jekt genoffen wird, wann sie gerathen, angeschlagen würde, weil sie faum alle 6 Jahr gerathen.

5. Brauuhrbars- Nukung.

Truckener Nuken vom Achtel Bier, wo Holz vorhanden,

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wo Holz ermangelt, etwan

Wilde Fischeren, nach dem Augenschein.

6. Zinsen von den Unterthanen.

24 gr.
18 gr.

Mühlen, Fischerenen, zc, das Geld per fe, und brachten allezeit 6 Thal, zuverläßigen Zins; 100 Thal. Capital unzuverläßig aber, worüber Auf- und Abzug gehöret, 9 Thal. so viel Getreide Zins fönnte angeschlagen werden:

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Büschings Magazin XIX. Theil. Do Gu.

Schwein und Feber

vieh kommet zum Nußen der Wirthschaft, wird auch in theils alten Tapen nicht confideriret.

NB. Wann das Heu nach dem Fuder anges schlagen würde,komme 1 Fuder vor 14 Thal. in gehörigem Werth.

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