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Fragt sich hierben, ob die Zinsen der robothsamen Gårtner mit zu tariren, oder nicht vielmehr, weil sie insgemein mit dem Arbeiterlohn compenfiret werben, zum Beyschub der Wirthschafts- Beschwer zu lassen?

Die Dienste der Bauern aber, weil solche nicht allenthalben vorhanden, und doch ein grosses Vortheil abs geben, indem man wenig Gesinde und Zug halten darf, werden nicht unbillig in Anschlag, und zwar, weil sie auch in Diensten unterschieden, auf dreyerley Art genommen, als von der Hufe

gute Dienste,
5 Thal.

mittlere,
4 Thal.

Auf den Bauergůgeringe. thern, welche zu den Rit3 Thal. terfißen gebrauchet werben, würden billig die Dienste und auch die Zinfen angeschlagen,

Quaeri

Quaeritur: Ob die Handdienste dèr Frenleute nicht zu confideriren? Ich meŋnte, ja, wo sie ohne Lohn arbeiten, und zwar nach der alten Taxa, als:

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= 6 Hll. NB. Gespinnst würde

2 = 6:

Vorwerksgebäude und Tähgärten, item Rittersiß, Obergerichte, Jagden, (wo solche nicht extraordinair,) Kirchlehn, weil dieses alles wenig oder nichts bringet; etman die besten,

1500 Thal.

mittlern, 1000 Thal.

geringen, 650 Thal.

Hiervon wäre nun abzuziehen,

1. der Mangel an Wiesewachs, Holz, als unentbehrliche Wirthschaftsnothdurften, das Quantum aber hätten die Herren Taxatores zu erkundigen, und in måßigen Anschlag zu nehmen. Quaeritur, ob nicht Reflexion zu machen, wo fremdes oder eigen Gesinde vor= handen?

2. Dann die Onera an Steuern, 'geistlich Gebühr, als Decem und Bischofsvierding, wiederkäuflichen Zins, Ritterdiensten 2c. und zwar wäre nicht unbillig, weil die Steuern jeho sehr hoch kommen, daß sie doppelt abgezogen würden.

wohl aller Orten absonderlich in Confideration zu ziehen seyn.' NB. Dies Orts würde nicht allein auf die Gebäude sondern auch auf die Concurrenz der Regalien u. Gärten zu sehen seyn, also, daß obschon an einem Ort die Gebaus de geringer, sonsten aber alle andere be= niemte Regalien, ober auch seine Obstgår= ten vorhanden, solche Rittersiße eben so hoch, als die obi= gen, oder auch wohl höher, zu taxiren.

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Hingegen weil die Mitterdienste jego fast ganz nicht mehr in ufu, auch ben abwesender Herrschaft keine beschwerliche Aufwartungen zu besorgen, wäre ge= nug, wann von einem Pferde, anstatt der alten 100 Fl. ungarisch, 50 Thal, gerechnet würden.

VIII.

Vortrag,

den königl. Städten Creußburg und Pitschen den 13. und 14. Mart. 1676 geschehen, Inhalt fubftituirter kayserlich und königlichen Commiffion, de dato Schloß Brieg, den 29. Febr.

1676.

s ist der ehrbaren Gemeine befannt, daß nach Absterben des weyland durchlauchtigen Fürsten und Herrn, Herrn George Willhelms, Herzogens in Schlesien, zur Liegnik, Brieg und Wohlau, unsers ben Leben gewesenen gnädigen Fürsten und Herrns, Dero Fürstenthümer Liegniß, Brieg und Wohlau, als der Cron Böheim zu Lehn gehend, dem allerdurchlauchtigsten, großmächtigsten, unüberwindlichsten Fürsten und Herrn, Herrn Leopold, erwähltem röm. Kayser, auch zu Hungarn`und Böheim König, Erzherzogen zu Desterreich, und obristen Herzoge in Schlesien, mit vollen Recht anheimgefallen.

Derowegen allerhöchstgedachte Ihro kayserl. und königl. Majeståt, unser allergnädigster Kayser, König und Herr, Dero hochansehnliche Herren Commiffarien in gemeldte Fürstenthümer abgefertiget, und selbige in Dero Namen zu apprehendiren, auch von land und Städten die schuldige Erbhuldigungspflicht abzunehmen, ihnen commitiret, über dieses mit allergnädigsten Creditiven, de dato Wien, den 12. Febr. versehen: welches auch bey den Fürstenthum Brieg und Weichbild Ohlau verwichenen 27. Febr. vollzogen, in fpecie wegen dieser königl. Weichbilds= stadt, von den erforderten des Raths und der Gemeine die Schuldigkeit abgeleget worden. Was dabey vorgenommen, werden besagte Abgeschckte zuversichtlich be= richtet haben.

Demnach aber wohlermeldte kayserl. und königl. Commiffarien wegen Enge ber Zeit, vorgefallenen andern wichtigen Verrichtungen, und noch obhebender Commiffion dergleichen bey den Fürstenthümern Liegniß und Wohlau auszurichten, dieser Orte zu kommen, und von dieses Ortes Bürgerschaft die schuldige Erbhuldi= gungspflicht abzunehmen verhindert worden: als haben sie solches in Dero Namen auszurichten subdelegirte Commiffion (Tit.) Herrn Hansen Adamen von Posa= dowsky, und Postelwiß, auf Rohrau, Hånigern, Tuderau und Neusorge, `rom. kanserl. auch zu Hungarn und Böheim königl. Majestät Dero Erbfürstenthums

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