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Allerdurchlauchtig - Großmächtig.

Unüberwindlichster römischer Kayser,

Auch zu Hungarn und Böheim König.

Allergnädigster Kayser, König und Herr, Herr.

w. Kayserl. und Königl. Majest. in unterthänigem Gehorsam, werden wir ges fammte treugehorsamste Stände der Grafschaft Glaß vorzutragen åufferst genothdränger.

Wie daß verwichner Jahren bey Ew. K. und K. M. geliebten Heren Batern glorwürdigst und allerseligsten Andenkens, wegen überaus ungleichen Auflag und Einquartirungen, wir uns höchlich beschweret, und weilen beh aller Dislogirung der Soldatefca und deroselben Verpflegungen die löbl. böheimischen Statthalteren in Prag der verarmten Grafschaft jedesmal den 13ten Theil, sefpectu bes ganzen Königreichs Böheim, zugeeignet, wir auch solche ungleiche Auflagen und Einquartirungen mit äusserstem und noch unverwindlichem Ruin der verarmeten Grafschaft in den schweresten Kriegsläuften burch vielfältige Jahre so lang benges tragen, bis endlich von hochgedachten Ew. K. M. geliebten Herrn Bater allergnädigs ften verordneten böheimischen Commiffarien die ganze Grafschaft durchzogen, alle minutiffima, sowohl in Städten als Dörfern, in Augenschein genommen, und accuratiffime annotiret, auch hierüber gehorsamste Relation gethan worden, worauf vermöge abschriftlicher Beylagen A. und B. Jhro Kayserl. Majeft. Ferdinandus III. glorwürdigsten Andenken, aus sonderbarer mitleidlicher Erbarmung der erschöpften Grafschaft, allergnädigst refolviret, daß es wegen des Beytrages ber Grafschaft Glah zum Königreich Böheim in Oneribus publicis et militaribus noch zur Zeit, und pro interim, bis auf Ihro Kayserl. und Königl. Majeft. fernere allergnädigste Refolution, ben der Proportion des 30ften Theils sein Verbleiben haben solle, wie wir dann biefe allergnädigste Kayserl. Interims - Clemenz ju endl. proportionirten Gleichheit inftanter urgiret hätten, so ist doch unser nöthiges Vorhaben durch hochgedachter Jhro Kayserl. Majest. Ferdinandi III. christmildesten Andenken unverhoften allzu zeitigen Todesfall, darinnen gleichsam continuirliche Injuria temporum bis ans hero in immerwährendes Stecken gerathen, daß sich einige fügliche Zeit die hohe Difcrepans und handgreifliche Ungleichheit zwischen dem Königreich Boheim und ge= ringschäßigen Grafschaft, ratione portionis trigefimae beschwerführl. ju deduciren, nicht ereignen wollen, indem aber nunmehr die armen Leute ihre äusserste Mittel bey

geschoffen,

geschoffen, und fast in die äusserste Dürftigkeit und Bettelstand gefeßet worden, daß ferner mit dem 30ften Theil, refpectu des Königreichs Böheim, als einem uners träglichem Quanto zu folgen, ohnmöglich fället; so geruhen Ew. Kayserl. und Kös nigl. Majeft. die ganz augenscheinliche Ungleichheit,

Imo, ex numero Contribuentium allergnädigst zu beherzigen, massen in dem Königreich Böheim, vermöge nachgefeßter Tabelle Lit. C. 101 Städte, fleine Städtlein aber und Marktflecken 305, Hauptschlösser 258, geistl. Gestifter, als Ca nonicorum 20, Klöster ord. St. Benedicti 22, Ciftertienfer 14, Praemonftratenfer 15, ord. Reg. St. Auguftini 6, des Priorat Maltheserordens Commenden 6, Cartufianer= orbens 3, Pfarrkirchen 2033, Dörfer 30363; hingegen in der armen erschöpften Steinburgischen Grafschaft aber nicht mehr dann die einige kleine Stadt Glaß, bren tönigl. verwüstete Städte, und 4 kleine Marktflecken, so alle mit etwan tausend Bürgern, welche sich von ihrer täglichen Handarbeit schwerlich ernähren müssen, dannen nicht mehr als nur 172 schlechte Dörfer zu zählen, daß gegen 30000 nicht der hundertste Theil, wie nicht weniger bie in der Grafschaft defolvirte Städte, worinnen fich fein fremder Handwerksmann seßhaft machen will, nicht im wenigsten nur mit der einigen Stadt Prag zu vergleichen. In Erwegung

2do, der ganzen Grafschaft Circumferent per lineam diametralem in die Lån= ge über 7, in die Breite aber über 5 Meilen nicht extendirt, noch gerechnet werden Bann, da hingegen in dem Königgråßer Kreis allein die 4 nach einander liegende Herrschaften, Nachod, Schmiersit, Clumniß und Podebrach sich von den glahis fchen Gränzen bis auf 3 Meilen von Prag, in die 15 Meilen, in eiteln eben sehr fruchtbaren Waiken-Boden erstrecken, und wohl eine allein von 70 bis 80 groffe Dörfer in sich halte. So viel

3tio, die Städte anlanget, ist fast die geringste in Böheim mit der Stadt Glak (welche in der Grafschaft die beste seyn soll,) in Qualitate nicht zu vergleichen, indem die meisten böhmischen Städte auf ebenem Lande und fruchtbaren Boden ges fetet, hingegen Glaß auf dem harten Felsen erbauet, und mit den höchsten Bergen und finsteren Wäldern, imgleichen die 3 andern Städte und 4 Marktflecken, umfaffet und befestiget, worinnen alle Wohnung gesperret, die Commercien gehemmet, daß die arme Bürgerschaft kaum mit trocknem Brodt, doch nicht ohne grosse Schande, ihr Leben erhalten können. Nicht andre Beschaffenheit hat es

4to, mit den Dörfern, indem wenige zu zählen, deren Häufer auf ebenem Lande cumulatim stünden, sondern entweder auf die höchste Hüzel oder in die tiefeste Thale gebauet, also, daß die armen Unterthanen sich von dem Ackerbau schwerlich ernähs ren, weniger mit grösseren unerträglichen Anlagen ferner folgen können, zumalen fertilitas terrae in der ganzen Grafschaft solchergestalt beschaffen, im Fall nicht ein temperirtes Jahr einfalle, bey dem hihigen Sonnenschein, als dieses Jahr go

schehen,

schehen, die lieben Feldfrüchte (massen von den Gartenfrüchten zwischen den Bergen nichts zu gedenken,) auf dem Felde zwischen den Steinen und Sande verbrennen, ben einfallender Nåsse aber, wegen der Schattenwälder kühlen lüfte nicht zu Kräfs ten kommen, weder völlig reifen kann, daß vermöge solcher Landes B. schaffenheit in der Grafschaft kaum in 10 Jahren ein fruchtbares Jahr zu hoffen, wie bereits, leider Gott erbarm es, von dreyen Jahren her geschehen, daß die armen Unterthanen nicht den Saamen eingeerndrer, da doch in allen angränzenden Ländern sowohl die Winter als Sommer Feldfrüchte reichlich zugewachsen.

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6ro, Ist in der noch sehr wüsten Grafschaft zu einem Beyschuß der ordinaire hohen Soldaten - Verpflegung und andern Concurrentien, nichts anderwärts her, bann bloß von den ausgesognen Unterthanen herzunehmen; da hingegen in dem Königreich Böheim so viel ansehnliche Bergwerke, Teichnußungen, ansehnliche Schäferenen, und mehr andere Contribuent - Mittel zu finden, dergleichen in der freinigten Grafschaft, ausser etwan 9000 Schafe (fo viel in Böheim eine einzige Herrschaft bestellet) nichts zu erzwingen. Wie.

mo, umständlich Er. K. M. hochseligsten Andenkens geliebten Herrn Vater, die in Anno 1654 im Februar von besagten böheimischen deputirten Commissarien gehorsamst eingebrachte Relation über die Ocular Inspection wegen des elenben Zustands der verarmten Grafschaft weiset, wie armselig die Bürgerschaft beschaffen, daß noch nach des Mannes Tode die überlebte Witwe kein Haus bewirthen, und grosser Beschwerniß halber nicht erhalten kann, der Bauersmann auch nicht so viel Mittel, eine eigne Kuh zu erkaufen, vor sich bringen fann, sondern meistentheils mit Wiese und bloß wenig Spinnen sich elendiglich ernähren müsse.

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Dannen

gvo, nach solchen ergründeten üblen Zustand im Julio des 1655sten Jahres die labl. böheimischen Stände der bedrångten Grafschaft selbsten den 30sten Theil auf ein interim ultro aus eigener Bewegniß offeriret, und noch zu fernerer Erleichterung vertröstet haben.

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gno, Daß oft befagter von den ldbl. böheimischen Ständen felbften offerirte dreyßigste Theil von Jhco Kayserl. Majest. seligsten Andenken, fub Lit B. ad interim dazumal placidiret worden, als das herrliche fruchtbare Königreich, den Ans fags Briefen nach, 37000, Ungesessene gehabt, nunmehro aber nach desselben bes schehener Revifion haben sich unsers Wissens 78000, also 41000 Angesessene mehr, als zur Zeit, da sie uns den zoften Theil gegeben haben, und was sich zeithero verbessert; hingegen die Grafschaft wegen unerträglicher Anlagen in ein Abnehmen gerathen, in dem Königreich gefunden, daher ex hoc fundamento der Grafschaft auch mehr als noch dreymal so viel, und zwar auf 90 Theil, fecundum aequipollentem aequitatem, gegeben werden sollten; allein leider, Gott erbarm es, emergiret aus der erschrecklichen Auflage der 5880 Angesessenen, daß uns die Last gedoppelt,

und

und anstatt ber vertrösteten Erleichterung, etwas über den 13ten Theil aufgebürbet, die viele Jahre her geflagte Laefion de novo herausbrechen, und dadurch der endliche Ruin geursachet werden will. Daß

1omo, fo gestalten Sachen nach man gar nicht absehen kann, was doch die hochlöbl. böhmischen Stände beweget, (ohne Meldung, was boch ein Angesessener sen, und wie hoch derselbe in qualitate et quantitate, sowohl auf dem ebenen Lande als im Gebürge, maffen toto coelo difparitas unter den Unterthanen anzuschlagen) einen so harten Auffaß zu machen, welcher auch sogar die Anzahl der gesammten Einwohner der Grafschaft, die sonsten zu der Contribution gezogen worden, übers wieget; benn es sind in der ganzen Grafschaft, ohne die Häusler, mit armen Bürgern, Vorstädtern, Richtern, Bauren, Calugnern, nicht mehr vorhanden als 5844 Mann, die Anzahl der aufgelegten Angesessenen aber erstrecket sich auf 5880, also um 36 höher als Contribuenten verhanden.

11mo, Bermöge täglicher Erfahrung ist es unläugbar, daß auch, weil unter den Bürgern die meisten von ben benachbarten angränzenden Handwerksleuten ums Tagelohn arbeiten, und guten Theils den Bissen Brodt durch schwere Hand-Robothen suchen müssen, unter die Bauren etlicher ad Exemplum extrahirten Dörfer 1255, die nur 1. 2. 3. 4 Strich, unter die Calugner 504, welche nur 1.2.3 Biertel in uns fruchtbaren steinigen Boden, da nach einem Strich kaum zwen zuwachsen über Winter ausfäen können, gefeßet; hieraus nun folget, daß solche blutarme Leute den im Königreich Böheim in groffer Anzahl Angefeffenen, die 30. 40. 50. und mehr Strich in den allerfruchtbarsten Boden über Winter ausfäen, und nach einem Strich 8. 9. 10mal so viel zuwächset, gleichergestalt mehr eigenes Vieh von ihren Feldern unterhalten können, gleich, und vor Angesessene geachtet werden, so aber hoch vernünftig einige Statt nicht finden kann; welches vorhero auch attendiret worden. Warum

12mo,

intuitu solcher groffen Sterilität ben vorigen Zeiten, wann im Königreich Böheim eine ganze Steuer angeleget worden, die unfruchtbare Grafschaft nicht mehr als einen Vierding von einer Hufen oder Angesessenen zu geben schuldig, und laut D. jederzeit den dritten Theil weniger, als der Egerische Kreis gegeben, nunmehro aber wird augenscheinliche Ungleichheit die Sache dahin bringen, daß der Egerische Kreis nur den hundertsten Theil in publicis bentrage, da doch dieser bey weitem in quantitate et qualitate bie bergichte Grafschaft übertrift, in sonderbarer Ueberlegung, daß

13mo unter den Einwohnern der Grafschaft einige andere Handthierung, durch Handel und Wandel, (auffer etlicher weniger Personen unter der Bürgerschaft, welche gemeine Tücher von hier in Desterreich führen,) nicht zu finden, auffer die faure, schweißtreibende Handarbeit, und schwere Robothen, badurch sich Weiber und Kinder das unschmackhafte Haberbrodt erwerben, folgends gestalter wahrhafter Büschings Magazin XIX, Theil.

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ber

der Sachen Beschaffenheit, ben weitem, dann die Böhmen, die unfrigen Unterthanen geringere, auch fast gar keine Mittel haben, die überhöhete, auflaufende Contribution zu verdienen, wie alles durch eigene Beschreibung des ganzen Låndleins Mühseligkeit, Beschaffenheit, der böhmischen Vifitations - Commiffarien Relation deutlich ans Tagelicht zeuget.

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Dannenhero zu Ew. Kayserl. und Königl. Majeståt, unserm gnådigsten Landesfürsten, im Namen Dero treugehorsamsten Grafschaft fußfällig flehen, um Gottes willen bitten, weilen Ew. Kayserl. und Königl. Majestät geliebter Herr Vater fub Lit. B. die arme Grafschaft zu einer anderwärtigen allergnädigsten Resolution vertro stet, sich des höchst bedrängten und bereits in höchsten Ruin gesunkenen & åndleins in Kayserl. Gnaden zu erbarmen, die überaus grosse Ungleichheit, sowohl in militaribus als oneribus publicis, refpectu des fruchtbaren und weitschweifigen populösen Königreichs Böhein mit der unfruchtbaren steinig und bergigten Grafschaft, allergnädigst überlegen, und aus höchster Aequität zu befinden, wie ungleich durch den zosten Theil mit uns umgegangen, in allergnädigsten Kayserl. und Königl. Gnaden zu erkennen, daß wir unter dem hundertsten Theil in militaribus et oneribus publicis von den böhmischen Landständen künftig nicht aggraviret, das ohnedies ganz erschöpfte Ländchen auch nicht weiter verwüstet, und in den äussersten Untergang versenket, sondern zu fernerer unterthänigster Schuldigkeitsleistung allergnädigst conferviret werde, wie Ew. Kayserl. und Königl. Majestät ernanntes Ländchen sich allergnädig= ften Gnadenschuß getröstet, als verbleiben wir

Um 27sten October 1656,

Ew. Kayserl. und Königl. Majestät.

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