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I.

Aus einem Briefe des Landraths von N. vom sten März 1748, an den Geheimenrath von der Lühe.

D

ie gute Hofnung, so man von dem jeßigen Hofe gehabt, fällt leider ganz weg, und die vorigen dömißischen Principia wollen überhand nehmen.

Es scheinet, daß die Fatalitäten noch nicht aufhören wollen, über Mecklenburg zu seyn; alle Deputirte find mißvergnügt zu Hause gereiset, um ihren Committenten su referiren, welche nächstens dem Engern Ausschusse ihre patriotische Meynungen und Aufträge geben werden, um zu vigiliren, und sich nach Wien und nach Hannover zu wenden. Man låsset sich in Schwerin offenbar merken, daß man nichts anbers fuche, als nur sein land eben so gut zu genieffen, als andere Nachbaren ihre Länder. Von der Stadt Braunschweig hätten der Herzog von Wolfenbüttel an Bollen, Licenten, Accife etc. wenigstens jährlich 150000 Rthlr. dies fey mehr, als das ganze Contributions- Quantum, fo in dem Interims-Receß von 1701 Duci nur verwilliget sen. Warum könnte nun z. E. Rostock auch nicht so viel thun, als Braunschweig? Der Licent-Modus bråchte so viel Geld 2c. Dies sind die Principia, so geriffe Leute Sereniffimo in den Kopf feßen, und darüber immer in Circulo raifonniret wird; dargegen hilft denn fein remonftriren. Enfin, es wird, lender! hier im Lande vors erste wohl beym Alten bleiben, um des Landes Sünden willen; aber vorhin waren die Umstände im Lande und draussen besser, als nun.

und andere

Es ist ein Unglück, daß viele im Lande, j. E. der Graf Nothdürftige oder Intereffirte, Sereniffimo heucheln, auch sonsten viel Unwesen in landschaftlichen Sachen anrichten, und daß übrigens nicht alles ben uns so ift, wie es seyn sollte. Sed Dominus providebit.

Ein gewiffer Herr von Deufel ift in fürstl. mecklenburg - schwerinische Dienste gekommen, und soll nach Regensburg gesandt werden. Aus weffen Hånden er gelome men, und von welchen Character er sey, weiß noch nicht. Er ist diese Stunde in Schwerin. Sein Bruder ist preußischer Husaren- Rittmeister.

Man sollte aus der ungebetenen Erläuterung und weitern Erklärung der Propofition dafür halten, als wenn sich die Herren Deputati darauf eingelassen hätten, aber das ist gar nicht geschehen, hat auch nicht geschehen können, weil sie nur blog ad audiendum et referendum hingefandt worden. Aber der Hof hat sie insensiblement, wiewol umsonst, induciren wollen, durch die gebrauchte Expreffiones, von bevorstehendem Abtrage der Executions-Kosten, und mildest vorgeschlagenem Modo, gerabe als wenn er supponiret, daß Stände schuldig wären, zu solchen Abtrag,

woran

woran es aber doch sehr weit fehlet, und noch viele andere Dinge vorhergehen müssen, wenn die Stände einige Hülfe caeteris paribus nach und nach zu leisten bewogen wers den könnten. Ob die an Seiten des Hofes intendirte und angekündigte Aufhes bung der alten Landesverfassung, Union und Communion der Länder und Stände, hiesigen Ständen wohl eine Reizung seyn könnte, Hülfe zu leisten, gebe Ew. Hochwohlgebohren zu bedenken anheim. Von den domißischen Miniftris ift einer Namens

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- eines Predigers Sohn aus dem raßeburgischen Stifte, in Sereniffimi Dienst als Regierungsrath placiret worden; diefer fångt an, ben dem Herrn das Dhr zu bekommen, und mehr zu gelten, als die beyden bekannten Brüder und Herr Krebs, wesfalls diese in Unruhe sind. Dieser ist sonst vor einigen Jahren noch ein wilder, roher Student in Rostock gewesen, und was er in Dömik lernen fönnen, ist leicht nachzudenken; aber er ist von Ducis defuncti Maximes und Stylo ganz eins genommen, und glaubt, daß dieser der größte Herr in der Welt gewesen, der das Fürstenrecht am besten gefannt hatte, und hiedurch infinuiret er sich, und die andern Räthe fürchten sich alle vor ihm.

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2.

Aus einem Briefe des Landraths von N. de 1738. an den Geheimenrath von der Lühe.

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enn Ew. Hochwohlgebohren für gut finden, Ders Herrn Better von Preen in Göttingen difputiren zu lassen, wünschte ich sehr, daß das Thema gegen das XXXV. Capitel des Herrn Jargow Beschreis bung von Mecklenburg gerichtet seyn mögre. Ich habe gegen die Feuda data in Mecklenburg, welche von Herr Jargowen, oder vielmehr vom Hofe, afferiret werden, unter andern dieses zu erinnern, darüber mich aber fünftig noch weiter expliciren mögte. Ich halte nämlich dafür, daß die Aecker, so Henricus Leo, Dux S. & B. den Militibus, i. e. den von Abel, ausgetheilt, ihnen nicht zu Lehen, sondern als ein Entgeld für die aufgewandte Feldzugskosten eingeråumet worden. Die Milites in Wagria sind mit unter denjenigen gewesen, quibus Henricus Dux terram divific. Nun ist aber gewiß, daß man in Wagria feine Lehne findet, sondern die dortigen Nobiles befißen von jeher ihre Güter als Allodia; ich concludire alfo billig, daß es in Mecklenburg ben ben Militibus quibus terrae divifae funt gleiche Beschaffenheit gehabt haben, und diese hernachmals ihre respectivè erworbene, und ihnen, um nicht unter sich selbst zu ver fallen, ausgetheilte Allodial-Güter den mecklenburgischen Herren zu Anfang des XIIIten Saeculi auf gewisse Art, und mit den Reservirungen, davon wir heute noch Spuren in unserm Jure confuetudinario finden, zu sehen, oder vielmehr in Jus clientelae, aufgetragen haben müssen, denn sonsten wüßte ich nicht, warum die Nobiles oder Milites Wagriae besonderer Condition geworden seyn könnten, als die Milites in Mecklenburg, wovon wir herstammen. Ich hoffe den Herrn von Ranzow zu Göttingen zu bewegen, von einer und anderer mecklen burgischer Lehnsmaterie zu difputiren.

Betreffend die Universität zu Göttingen, so können Ew. Hochwohlgebohren versichert seyn, daß ich, was ich nur thun fann, anwenden werde, um junge Leute hier im Lande zu werben, die nach Göttingen gehen können, um sowohl Ew. Hochwohlgebohren als unsern gemeinsamen groffen Gönner, den Herrn Ges heimenrath von Münchhausen zu obligiren. Ich kann aber nicht verhalten, daß hier es einige Leute giebt, welche die göttingische Werke allzu trocken, und für eine unter so vielen andern alten Universitäten neu angehende nicht brillant genug geschrieben halten, auch daher glauben wollen, daß den Herren Profefforibus Die Hände gebunden seyn mogten, neue Wahrheiten zu entdecken, oder frey ge=

nug

nug zu fentiren. Man will auch hier empfinden, daß den Grafen ein gar zu groffer Vorzug vor dem Udel, wie auf fast keiner einzigen andern Universität geschieher, eingeräumet werbe, wie solches sich auch sogar darin gezeiget, daß bey der Inauguration nur allein die Grafen gewürdiget worden, mit des Herrn von Münchhausen Excellenz zu speisen.

Ich wünsche sehr, daß diese und andere dergleichen Vorurtheile des Argwohns (gewisser regalistischen Meynungen zu geschweigen,) ber guten Universität nicht mit der Zeit schaben mögen. In Halle duffert man jest gute Principia für bie Landstänbe. Herr Ludewig wird täglich besser. Sein Schooßjunger Bünemann schreibet frey und artig von dem Abel und vom gemeinen Besten.

1

3.

Aus einem Schreiben Rostock den 1oten May 1738. an den
Geheimenrath von der Lühe.

ie von dem strelißischen Herrn Jargow geschmiedete, und von dem Herrn
von Westphalen zu Kiel polirte sogenannte flüversche Beschreibung betreffend,
so dünkt mir solches zwar kein dummes, aber doch ein ungegründetes Werk zu seyn,

Denn das Principium facti sowohl, Henricus Leo, weil er Mecklenburg mit Gewalt occupiret, habe darinnen abfolutam poteftatem erhalten, und diese dem Pribislap wieder conferiret, als das Principium juris, was solcher primaevae inftitutioneipublicae entgegen, verbinde dem Succefforem nicht . ist wohl nicht richtig; denn so wäre auch der Kaiser an feine Capitulation gebunden, zu geschweigen, daß die Reguli Slavorum et Obotritorum fein arbitrairisches Regiment gehabt, und das von Henrico Leone aufgeführte Diploma nach ordentlicher Auslegung von feiner arbitrairischen Gewalt redet; gleich denn auch die übrige in solchem Werke gedusserte Nebensachen nicht bestehen. 3. E. die Steuerfreyheit des Adels in Deutschland, und vornemlich in Mecklenburg, ist keinesweges etwas Neues, fons dern sie gründet sich auf die uralte Eigenschaft der praediorum ingenuorum propriorum et allodiorum, mit nichten aber auf das mevianische abgeschmackte Principium der Ritterdienste 2c. Ferner ist auch durchaus falsch, daß vor 1555 weder a) landstände, noch b) Landtåge in Mecklenburg gewesen; denn ist ad a) gleich das Wort Status provinciales nicht zu befinden, als welches wohl erst aufgekommen, als das Wort Status imperii entstanden, so ist es doch einerley, wenn in den alten Diplomatibus stehet: Majores provinciae, et Dominationis Optimates, et Magnates terrae, Primores populi etc. Ferner in teutschen Diplomatibus, Landherren, wie in Lehmanns speyerschen Chronik Libr. 5. c. 108. befindlich, und endlich im 13ten und 14ten Libr. Praelaten, Manne und Städte. Sind nun landstånde gewesen; so müssen ad b) auch landtåge gewesen seyn, obgleich die meiste Zeit kein schriftlicher Abschied gemacht, sondern nur ein mündlicher Schluß genommen worden. Es finden sich aber dergleichen vom Krieg und Frieden, auch einheimischer Ruhe handelnden Schlüssen, bereits Nachrichten in Diplomatibus de 1322 feqq. Mecklen= burg hat nur im 13ten und 14ten Saeculo feinen Scriptorem domefticum coaevum gehabt.

In dem Chron. Slav. apud Lindenberg. findet sich Erwehnung solches landtages Tageleistung de 1482. Cranzius in Vandalia bemerket, Libr. 10, c. 14.

ber

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