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eine Ueberzeugung und Behauptung,, daß Herr Generallieutenant Ba= ron von der Golz der Urheber aller seit 1775 in Polen unter den Evangelischen bender Confeßionen entstandenen Mißhelligkeiten, und aller Zerrüttung der Warschauer evangelisch lutherischen Gemeine sen, gründet sich nicht auf die in dem ersten Theil dieser Geschichte S. 143: 160 stehenden Anecdo ten von diesem Herrn. Sie sind mir zwar von glaubwürdigen Männern in Polen be richtet worden, welche zugleich anzeigten, woher sie diefelben wüßten; so daß ich feinen Grund hatte, fie entweder für erdichtet, oder für eingebildet zu halten: es wäre aber ganz unschicklich, ja unverantwortlich, wenn ich hiervon deutlicher bestimmter und umständlicher schreiben, und die guten Månner, welche alles vor. langer Zeit benläufig erzählet und bezeuget haben, kenntlich machen, und dadurch der Verfolgung aussehen wollte. Ich habe vielmehr die Berichte von ihren vertraulichen Erzählungen, auf welche nicht der geringste Schein und Verdacht der Berleumbung fiel, nachdem ich sie gebraucht hatte, verbrannt. Ich selbst bin von der Absicht, ein Werkzeug der Verleumbung des Herrn Generallieutenants zu seyn, sehr weit entfernet, denn sie widerspricht meiner Gesinnung, ich habe auch ganz und gar keine Ursache und Veranlassung zu derselben, und kein Mensch hat mich gebungen und dingen fönnen, den Herrn Generallieutenant zu verkleinern; ich habe vielmehr aus eigenem Triebe im Anfang meiner Geschichte seine Ver dienste um die Evangelischen in Polen aufrichtig, ja geftisfentlich erzählet, auch schon vor diesem Buch in dem eilften Jahrgange meiner wöchentlichen Nachrichten im soften Stuck, S. 394 gesagt, daß er als dißidentischer Conföderationsmarschall fich allgemeinen Beyfall und Ruhm erworben habe, so daß er, wenn er 1768 gestorben wåre, unaufhörlich für den verdientesten Mann würde seyn gehalten worden. Ich kann und will die erwehnten Anecdoten ganz fahren lassen, ich kann und will die Befißer und Leser meines Buchs ersuchen, sie zu überschlagen, ja zu gedenken, daß sie nicht geschrieben, gedruckt und vorhanden waren a): und dens

noch

a) Ein Ungenannter und mir Unbekannter hat unterm 6ften Jul. 1784, der Angabe nach aus Großpelen, an mich geschrieben, und den Herrn Generallieutenant Baron von der Golf vertheidiger. Die hieher gehörigen Stellen lauten von Wort zu Wort so.

Büschings Magazin XIX. Theil.

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noch wird die zur Zeit der großpolnischen Synode zu Lissa 1775 entstandené Bermuthung höchst wahrscheinlich bleiben, daß der Herr Generallieutenant von der Golf

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Fürs erste wird er S. 143. des Magazins) beschuldiget, daß die gefaßte Hofnung, daß er wichtige Ehrenstellen und die mit denselben verbundene Vortheile erhalten würde, die Haupttriebfeder seiner Bemühungen gewesen.

Ists wohl möglich, daß er aus blosser Ehr und Gewinnsucht, folglich bloß aus privat-Interêt, so viel Mühe, Arbeit, Verlust seines Vermögens und Gefahr feines Lebens übernommen? Ehre hat er als commandirender General, allgemeine Achtung bey dem Könige und allen Grossen des Reichs, wie gering wåre der Zuwachs gewesen, wenn er auch die Würz de eines Senateurs erhalten? Ueberdem wenn auch die angeborne Rechte des Adels den Dißidenten ungekränkt verblieben wåren, und sie durd) die Modification von 1775, wider den geschloffenen Tractat und die feyerliche Convention der conföderirten Nation von 1768, von dem Senat und Ministerio nicht ausgeschlossen worden; wåre es denn gewiß, daß die Dißidenten gleich Senateurs hatten werden müssen, und der Herr General ven Golz es ger worden wäre? Zwischen poffe und esse ist ein entschlicher Unterscheid. Auch vermöge der Modification von 1775 können die Dißidenten Landboten seyn, und ausser dem Senat und Ministerio alle Aemter und Ehrenstellen bekleiden, aber noch bis auf diesen Tag ist kein Dißidente weder zum Landboten noch zum Land- oder Tribunalrichter, noch zu irgend einem Civil-Amte von Wichtigkeit erwählt worden, und beym Militaire hat kein einziger ein Regiment bekommen, wenn er es nicht gekauft. Ferner ist mit der Würde eines Senateurs nicht der geringste Gewinnst verbunden; sie haben keine Besoldung, aber viel Aufwand. Auf diesem Wege war also kein Reichthum zu erhalten. Starosteyen sind es, von welchen die polnischen Herren auffer ihren Erbgütern ansehnliche Einkünfte haben. Diese kann er auch noch, nach den Einschränkungen von 1775, erhalten; da er aber keine solche königliche Güter wirklich bekommen, auch sich nicht darum beworben, welches er doch, vers möge der Gnade, in der er bey dem Könige steht, oder auch durch Empfehlung des rußischen Hofes, thun können, ja, da er, wie Ew. Hochwürden selbst S. 146. schreiben, die 100000 Fl. die ihm der Reichstag ausgeseht, verbeten, so dächte ich, hätte dieser Herr bewiesen, wie Eigennut bey ihm keine Triebfeder seyn können, ja wie er auch, so wenig er reich ist, so sehr er das Seinige zugefeßt, das, was er mit Recht nehmen konnte, verbeten, um auch den Schein eines Eigennußes zu fliehen, und seinen 'Feinden, deren er auch, wie jeder groffer Mann hat, nicht Gelegenheit zu låstern zu geben.

Ew. Hochwürden schreiben ferner:,, Der evangelisch-lutherische Adel habe aus groffen „Zutrauen dem Herrn General vorfallende ansehnliche Vormundschaften häufig aufgetragen, ,, doch dieses Gluck nahm nach und nach ab.,, Wer das im Zusammenhange lieft, kann nicht anders denken, als der Herr General von Golz habe durch Verwaltung ansehn licher Vormundschaften viel Geld gemacht; da er das Glück aber verlohren, habe er sich, wie im Folgenden steht, Seite 151 und 158, an den armen Bürgern bereichern wollen. Ich will nicht das Schwarze, das Niederträchtige, das eine solche That mit sich führte, entwickeln. Das Vermögen der Unmündigen an sich bringen, und dadurch sein Glück machen wols len, ist eine That, wider welche sich jedes rechtschaffene Herz empören muß. Die vollige Unmöglichkeit solcher Handlung will ich von Seiten des Herrn Generals beweisen. Wer

Golz einen Plan gemacht habe, die 1570 zu Sendomir errichtete, und auf den folgenden Synoden zu Posen 1582, zu Wodzislaw 1583, zu Wilna 1585, Nnn 2

und

Find denr die reiche dißidentische Mündel, deren Vormund der Herr General gewesen? Ihr re Correspondenten mögen doch nur einen nennen. Brudersöhne auf seine Kosten hat erziehen lassen, und in Leipzig auch studiren; aber Das weiß ich wohl, daß er zwey gewisse ansehnliche Vormundschaften sind ihm von Katholiken aufgetragen worden. So er: nannte ein reicher katholischer Kavalier Szamocki in seinem Testamente den Herrn Genes ral von Golz, in Gesellschaft des Erzbischofs und Primas Regni, zum Vormunde feines Neveu, den er zum Erben eingescht, und übertrug dem Herrn General die Verwaltung des Vermögens. Würde das in Polen ein Katholik gegen Dißidenten thun, ja noch sogar ges gen den ehemaligen Marschall und Unführer derselden, wenn er nicht von seiner ganz bez sondern Redlichkeit überzeugt wäre? Glauben Ew. Hochwürden nicht, daß bloß die Evangel. Lutherischen gegen den Herrn General eine grosse Meynung von seinen Verdiensten, und also auch von seiner Frömmigkeit, Rechtschaffenheit und Redlichkeit haben; die Katholiken denken nicht geringer von ihm. Wenn Katholiken unter sich Streitigkeiten haben, so erbitz ten ihn häufig beyde streitende Theile zu ihren Arbiter, der die Sache gütlich beylegt. Lief se sich dieses Zutrauen denken, wenn er je nur einen Schein des Eigennutes oder der Parteylichkeit merken lassen?

Es heißt ferner Seite 154.,,Er gedachte also wieder an seinen Plan zur Bereinigung ,, der Lutheraner und Reformirten in Polen und Litauen zu einem kirchlichen politischen Kors „, per, dessen Haupt er seyn, dem er ein Gesetzbuch geben, und ihn nach seinen Absichten re,,gieren wolle.,, Hier wird die Herrschsucht als Quelle der Vereinigung beyder Confesionen angegeben. Wäre es nicht leichter gewesen, über die Lutheraner allein zu herrschen, wenn es aufs Herrschen angesehen seyn sollte. Die Vereinigung machte das Herrschen wohl uns möglich, und jeder konnte das voraus sehen, daß sich die Reformirten, deren Adel zahlreicher und vermögender als der Lutheraner ihrer ist, nicht von einem einzigen, und noch darzu von einer andern Confeßion, würden beherrschen lassen. Das Gesetzbuch sollte dem Herrn General das Mittel seyn, nach seinen Absichten zu regieren. Welch Widerspruch! Wo kein Gesetzbuch ist, da kann eine willkührliche Regierung statt finden; aber nicht, wo ein Gesetzbuch sowohl Haupt als Gliedern ihre Rechte und Pflichten bestimmet. Ich dach te jeder Unbefangene müßte hier so urtheilen: Da der Herr General den Evangelischen hat ein Geschbuch geben wollen, so hat er dadurch deutlich an den Tag gelegt, daß dieses seine Gesinnung sey: daß weder er, noch irgend ein anderer willkührlich in dem Kirchenwesen regieren wolle noch folle, sondern daß alles nach festgeseßten Regeln und Gefeßen geschehe, alles ordentlich zugehe.

Seite 158. steht. Man hålt und erzählt für gewiß, daß er von dem evangelischen „Bürgerstande durch Auflagen vors erste ungefehr hundert und funfzig tausend Thaler habe ,, zusammenbringen, und davon für sich und einige andere Edelleute in Großpolen eine ,,Schadloshaltung für den, während der Conföderation und bis 1773 erlittenen Verlust, ,, nehmen wollen.,, Von dieser Erzählung wissen wir in Großpolen nichts. Es ist auch eine Erzählung von dem, was er habe thun wollen. Hier müßte also einer seine Gedanken shon von ferne gekannt haben, welches selbst ein Lavater sich aus feines Phyfionomie ju

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und zu Thorn 1595 erklärte politische und kirchliche Union der Evangelischen in Polen und Litauen als eine bleß politische zu erneuern, das Haupt dieses politis schen

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sehen rühmen wird. Die Unmöglichkeit der Sache ftellet diese vorgegebene Erzählung auch gleich als die boshafteste Verleumdung dar. Hundert und funfzig tausend Thaler! Lieber Herr Oberkonsistorialrath! die sind bey dem Bürgerstande der Evangelischen in Großpolen wahrlich nicht so leicht aufgetrieben, nicht so vors erste erhoben. Durch Auflagen könnex fie nicht herbeygeschafft werden, es kommt auf jedes freyen guten Willen an. Zwar ist ei= ne allgemeine Kasse von den Lutheranern in Großpolen errichtet worden, die ungemein vies len Unkosten, die unsere Processe vor den Grod und Landgerichten und der Affefforie verursachen, zu bestreiren; denn wir bleiben immer ecclesia pressa, deren Rechte beständig angefochten werden, und kostbar zu erhalten sind; unser eigenes Konsistorium wird auch das von befolder. Diese Kaffe besteht bey den Lutheranern aus Beytrågen, da die Reformirten hingegen wegen ihrer ansehnlichen Kapitalien solche Einrichtung nicht nöthig haben; allein zu dieser Kasse trägt der Adel, und nacht diesem der geistliche Stand weit mehr bey als der bürgerliche. Die ansehnlichsten Städte in Großpolen geben gar nichts, viele sehr wes nig, und machen doch ein Geschrey. Glücklich wäre die Kasse, wenn jeder angesessener Bürger einen polnischen Gulden, das ist 4 Er. nicht nach der falschen Vermuthung S. 141. pro centum, sondern überhaupt jährlich gåbe, aber das geschicht etwan nur in ein oder der andern Stadt, die eine lutherische Herrschaft hat. Der Herr General von Golz trágt felbst zu dieser Kasse jährlich von seinen eigenen Revenüen 40 Ducaten bey, also mehr als 700 Bürger, wenn auch jeder gåbe was er geben sollte; ja, da der Bürgerstand so äusserst wenig contribuirt, wohl die Hälfte so viel als der ganze Bürgerstand jährlich beyträgt. Wo sollten denn hundert und funfzig tausend Thaler nur vors erste herkommen?

Seite 160. heißt es ferner, eine ähnliche Absicht führten im Frühlinge 1783 einige ,, lutherische Edelleute in Großpolen aus, denn sie bemächtigten sich einer gewissen Kolle„ctenkasse, und theilten sich in das vorräthige Geld, nach dem Verhältnisse des Schadens, ,, den ein jeder währender Confoederation erlitten haben wollte.,, Dieses wird als eine ganz gewisse Sache erzählt; aber wissen es Ew. Hochwürden ganz gewiß, warum nennen Sie denn nicht diese einige lutherische Edelleute, damit sie ihrem Vaterlande und der ganzen Welt in ihrer Schande bekannt werden Ohne sie zu nennen, machen sie den ganzen Adel verdächtig, und wenn die Sache nicht wahr wäre, wie ich denn nichts davon gehöret, wie sehr verfündigten Sie sich an unserer ganzen Kirche, die so sehr, sonderlich zur Errichtung einer guten Schule, die Unterstüßung auswåre er Glaubensbrüder bedarf. Diese müssen von jeder milden Beysteuer abgehalten werden, wenn sie hören, daß einige Edelleute die Kols lecten unter sich theilen.

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In der Vorrede wird:,,des Herrn Generals und seiner Anhänger gewaltsamen Bes måhungen gedacht, die alte und bisher politische und kirchliche Union umzuåndern., Es tit sonderbar, bald soll der gute General Seite 155. aus Herrschsucht und Gewinnsucht die Lutheraner- und Reformirten in einen kirchlichen politischen Körper vereinigen wollen, (folglich mußte die kirchliche und politische Vereinigung nicht seit Jahrhunderten unter den beyden Confeßionen seyn, nach den wöchentlichen Nachrichten Stück 23. 1784, Seite 181) bald foll er sich gervalésam bemühen, die politische kirchliche Union, die seit Jahrs

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schen Körpers zu werden, demselben ein despotisches Geschbuch, unter dem Titul eines allgemeinen Kirchenrechts zu geben, einen Generaisenior des Ritterstandes

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hunderten da gewesen, in eine bloß politische umzuåndern. Was soll man hierbey dens fen ? - Ich will keine Anmerkung hinzuseßzen, sie muß jedem von selbst einfallen. Wir sind in Großpolen noch jezt so unirt, als wir es vermöge der gemeinschaftlichen Provincial nicht Generalfynode, wie oft unrichtig gesagt wird, von 1776 gewesen. Die politische kirchliche Union, die seit Jahrhunderten bestanden, kenne ich nicht. Auch vers moge des Confenfus Sendom, lieben drey besondere Confeßionen drey Kirchen, die sich unter einander für orthodox und Brüder erklärten; daß die dritte nun gänzlich von den Reformirten so zu reden verschlungen worden, wird den Lutheranern, die es wissen, keinen Appetit nach einer zu sehr genauen Verbindung mit ihnen machen, sondern sie werden sich als zwey Brüder betrachten, die gemeinschaftliches Schicksal desto genauer verbindet, die sich lieben, einander beÿstehen, aber von welchen sich keiner in des andern sein Hauswesen mischen darf, welches nicht genauere Freundschaft stiften, sondern vernichten würde.

Ich halte für unnöthig, diese Vertheidigung genau und vollständig zu beantworten, and lasse es bey folgenden wenigen Bemerkungen bewenden. Ich sage nicht, daß Herr Baron von Golz schon von 1768 Hoffnung zu ansehnlichen Ehrenstellen und Vortheilen gefasset habe, und entschuldige es, wenn und daß er sie von diesem Jahr an gehabt, ich erkläre ihn auch in dieser Stele nicht für eigennütig, sondern sage gerade das Ge, gentheil. Was der Herr Verfasser von den Senatoren und Landboten schreibet, sind ganz bekannte Sachen, und auf dem Reichstage zu Grodno ist 1784 ein evangelischer Lands bote gewesen. Ich sage nicht, daß Herr von der Golz sich durch Vormundschaften be reichert, oder zu bereichern gesucht habe; sondern rede nur von dem Ansehn, in wels chem er gestanden, von dem Zutrauen, welches man zu ihm gefasset; verschweige auch die Anecdoten von seiner Vormundschaft über seines Bruders Kinder, welche mir bes richtet, und auf marienwerdersche Acten gegründet worden. Der Herr Verfasser irret, wenn er behauptet, es sey ein Widerspruch in meinen Såßen, daß der Herr von der Golz über die vereinigten Evangelischen zu regieren gesucht, und ihnen doch ein Geseks buch gegeben habe: denn das Gesetzbuch enthielt viel Despotisches. Es war auch bis auf den lissaischen Synodum von 1775 für einen enthusiastischen Mann noch nicht unwahr, scheinlich, daß er über beyde evangelische Kirchen werde das Regiment erlangen können. Bas. 158. von den Beyträgen des Bürgerstandes zu der Unionscaffe vors kommt, ist nur als eine Sage und wahrscheinliche Verimuthung angeführet; der Herr Berfaffer aber machet die Geldbeyträge des Bürgerstandes gar zu gering. Sas die evangelist lutherischen Prediger in den großpolnischen, insonderheit grössern Städten, jährlich im October an die Casse abtragen, betrågt eine namhafte Summe. Und das der Bürgerstand in der neuesten Zeit zur Erhaltung der Religionsfreyheit etwas Ansehns liches beygetragen habe, will ich durch eine Probe beweisen. Aus den Rechnungen des Herrn Seniors Tepper ist zu ersehen, daß die Warschauer Gemeine 177+ und 75 gez zahlt habe,

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