صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

zu feiner rechten Hand zu machen, dem Ritterstande die verordnende Gewalt in Kirchenfachen allein zuzueignen, den Bürgerstand aber daven auszuschliessen, und dennoch mit beträchtlichen Abgaben zu belästigen, die er zu einer zu errichtenden allgemeinen Caffe liefern folle. Die Geschichtschreiber pflegen eben so wie die Na turforscher aus gewissen Hypothesen die Begebenheiten und Erscheinungen, wels che sie beschreiben, zu erklären. Vielleicht hält dieser und jener Leser meiner Geschichte dasjenige, was ich eben gesagt habe, auch nur für eine Hypothese, und ich muß es mir gefallen lassen. In der That aber ist es für gesunde und offene Augen gar nicht schwer, die deutliche Wahrheit dieses Plans des Herrn Baron von der Golz zu erblicken. Er fürchtete, Er fürchtete, wie unterschiedene andere, unnöthiger Weise, daß eine kirchliche Vereinigung zu gemeinschaftlichen Synoden, Consistorien und Kirchengebäuden, eine völlige Zusammenschmelzung der benderley evange= lischen Confeßionsverwandten, und da, wo die Lutheraner nicht so zahlreich find, als die Reformirten, eine Herrschaft der letzten über die ersten, zur Folge has ben mögte, und veranlassete also, daß schon auf der Provinzialsynode zu Lissa im 1775sten Jahr derselben vorgebeuget wurde: und dennoch wollte er sein allge= meines Kirchenrecht, in welchem so vieles enthalten ist, das der Lehre und Kirchenverfassung der Reformirten widerspricht, auch diesen, selbst laut des Tituls, auf

an Herrn General von der Golz zu den in St. Petersburg verè
wandten Kosten

=

an Heern Obristen Zelinski, der nach

Moscau in der Angelegenheit der
Dißidenten reisete

250 Ducaten.

[merged small][ocr errors][merged small]

drín

750 Rthlr.

150 Rthlr.

900 Rthir.

Dazu trugen die Lutheraner 600, und die Reformirten 300 Rthlr. bey. Nach der Synode zu Lissa, an dem Tage, als die Gemeine ihren auf dieselbige geschickten Depus tirten, die Herren Kaufmann und Ragge, auf des Heren Generals von der Golz Verz anlassung ein Fest gab, ward auch eine Collecte zur Unterhaltung der Consistorialråche, u. f. w. angestellet, welche 2011 Ducaten betrug, die man an, den geistlichen Senior Herrn Kopp überschickte.

So wie nun diese Proben die wirklichen Beyträge des Bürgerstandes darthun, als so muß man auch an diejenigen gedenken, welche ihnen angemuther und auferleget feyn würden, wenn der Plan des Herrn Generallieutenants wäre ausgeführet worden. Ih hate vergessen, Bestätigung der S. 160 angeführten Anecdote einzuziehen; und erkläre sie also so lange, bis ich Gelegenheit haben werde, dieselbige irgendwo anzubrin= gen, für ungeschrieben. Die lehte Anmerkung des Herrn Verfassers beschuldiger mich eines Widerspruchs, der aber bloß auf einem zu spåt bemerkten Druckfehler beruher.

bringen, so daß es das Ansehn hatte, als ob er sie zu der evangelisch - lutheris schen Kirche bekehren wolle. Es fehrten sich zwar die evangelisch- lutherischen Ges meinen in Masuren, insonderheit die Gemeine zu Warschau, an diese ungegründete ängstliche Furcht nicht, sondern, da sie selbst auf und vor der neuesten Sy. node von dem Herrn Generallieutenant von der Golz angewiesen waren, sich der Nähe und Bequemlichkeit wegen mit Kleinpolen zu vereinigen: so errichteten sie 1777 zu Sielec mit den Reformirten die bekannte politische und kirchliche Union. Sie wurden aber wegen derselben von den lutherischen Senioren in Großpolen ganz unverdienter und unnöthiger Weise getadelt, und ermahnet; b) denn

man

b) Ich habe in der neuesten Geschichte 2c. . 237 nur angezeiget, wo dieses Schreiben der Senioren zu finden sey; ich will es aber zur Bequemlichkeit der Leser, und zur Ablehnung des Vorwurfs der Unvollständigkeit der gelieferten Urkunden, hier abdrus ɗen lassen.

Nachdem auf der im Monat Jun. dieses Jahres gehaltenen Synode augsburg. Confeßion, in der besondern Conference der Generalsenioren, utriusque Ordinis, der Glieder des Confiftorii und einiger Kreyssenioren, die Puncte der von der evangelischen Gemeine zu Warschau den 2ten May gemachten Union mit der reformirten Confeßion der Provinz Kleinpolen zu Sielec, durch den Generallieutenant von Golz, und Endes-uns terschriebenen Senioren und obbenannten Gliedern der Conferenz vorgeleget und communiciret worden; so haben wir solche Puncte zuvor genau prüfen, und in Ueberlegung nehmen wollen, bevor diefer Unions - Act dem versammleten Synodo ad deliberandum und zur Entscheidung vorgetragen würde, damit der Warschauer Gemeine nichts Nachtheis liges beschlossen werde, zumal da von einigen Gemeinen von Kleinpolen, augsburgischer Confesion, schon grosse Beschwerden und Klagen über die Vereinigungspuncte eingelaufen wåren. Nach einer unpartheyischen Untersuchung finden wir die Silecer Vereini gungspuncte nicht nur der augeburgischen Confeßion höchst nachtheilig, sondern auch den dißidentischen Tractaten und den Landesgesehen entgegen. Am betrübtesten aber ist es für uns, daraus die grössesten Spaltungen in den evangelischen Gemeinen in Kleinpolen unausbleiblich voraus zu sehen, wenn solchen nicht bey Zeiten vorgebeuget wird. Pflicht und Gewissen fordert uns demnach auf, bevor durch einen Synodalschluß dieser Union widersprochen wird, das wir, Seniores der augsburgischen Confeßion, Ew. Hoch- und Wohledeln chriftlich warnen, bitten und flehen, durch einen so unbedachtsamen als ges fährlichen Schritt nicht den Grund zu einer gänzlichen Zerrüttung unserer Kirche und Bernichtung des groffen Werks zu legen, weld es wir zur Ehre Gottes mit augenscheinlichen Segen des Allerhöchsten schon so weit glücklich gebracht haben, daß alle rechtschaffene Christen und Glieder unserer Kirche Ursache haben, sich darüber zu freuen, und Gott nicht gnugsam dafür danken können. Weit entfernet von allen unlautern Absichten, Hohmuth und Widerspruch, ersuchen wir Ew. Hoch- und Wohledlen, mit Gelassenheit die Puncte der sielecischen Union zu prüfen, ob nicht die augsburgischen Confeßionsbekenner fich gänzlich der richterlichen und gefeßgebenden Macht der Hrren Reformirten in Kleinpolen unterworfen haben? ob nicht die Kirchenzucht, Erbauung der Kirchen und Schulen, deren Einrichtung, Visitation, Bestrafung unserer Geistlichen, und fos

[ocr errors]

man hatte nicht den geringsten Grund zu dem Verdacht, daß die lutherischen Gemeinen gleichgültig gegen ihre Kirchenlehrer und Verfassung wären, und zu der Furcht,

gar die Absehung derselben von ihren Aemtern, ja die ganze gesetzgebende Macht in unserer Kirche, von ihnen dependire? und ob die augsburgische Confeßion sich je versprechen kann, nur eine Gleichheit der Stimmen auf den Sy= noden mit den Reformirten in Kleinpolen zu haben? und wie leicht durch eine solche Macht und Mittel unsere Glaubensverwandten um rechtschaffene Lehrer und Hirten können gebracht werden; besonders durch Errichtung neuer Kirchspiele, Schulen und Vors schriften der Kirchenzucht? Soll die gänzliche Veränderung der augsburgischen Confeßion Das Ziel seyn, so hat man es durch den sielecischen Unions Act vollkommen erreicht: wollen aber unsere Religionsverwandten bey der unveränderten angsburgischen Confeßion vers bleiben; so werden sie auch nicht die gesetzgebende und richterliche Macht in unserer Kirche einer andern Confeßion allein überlassen, sondern selbst ihre Kirchenordnungen und Zucht vorschreiben, und ihre Geistlichen allein beurtheilen oder strafen wollen, welches alles vers möge der Puncte der Union nicht seyn kann. <

[ocr errors]

Wann wir die Illegalität des zu seßenden Consistorii für die Provinz Kleinpolen von der augsburgischen Confeßion in Erwegung ziehen, so erstaunen wir, wie man sich vers sprechen will, daß andere evangelische Gemeinen ausser Warschau solches Consistorium für legal halten, und die richterliche Macht desselben erkennen sollen. Was würde man refors mirter Seits darüber sagen, wenn ein einseitiger Synodus augsburgischer Confeßion ihrer Kirche Generalsenioren sehen und ordiniren, die Glieder des reformirten Confiftorii wählen, und ihnen die richterliche Macht in der reformirten Kirche übertragen wollte? würde man eine solche Handlung für legal und gerecht halten? wenn gleich von einer res formirten Gemeine zwey bevollmächtigte Deputirte dabey gewesen wären? Wir glauben, alle Glieder ihrer Kirche würden sich dem widersetzen. Warum will man denn ihrer Seits solche Macht über unsere Religionsverwandte ausüben? und diese sollen sich alles gefallen laffen? Die wird man auch behaupten, daß zwey Deputirte einer Gemeine einen ganzen Synodum formiren können. Wir suchen und bemühen uns wie Brüder in aller Liebe und Eintracht mit den Reformirten zu leben, und gemeinschaftlich unserm Unions: Act gemäß die Rechte und Freyheiten der Dißidenten zu behaupten. Da wir aber die Unmöglichkeit einsehen, beyde Confeßionen in Glaubenslehren völlig in unsern Zeiten zu vereinigen; so ist es der christlichen Klugheit und Vorsicht gemäß, um grössere Spaltungen zu meiden, daß eine jede Confeßion ihre Religions und Kirchen- Sachen die pura sind, für sich vers walte, und mixta brüderlich nach der Gerechtigkeit durch Synoden und gemeinschaftliche Consistorien abgemacht und entschieden werden, so daß folglich die Einigkeit und Ruhe beyder Kirchen, durch keine andere Union kann erhalten, noch auf andere Weise Consistorien gescht werden, als es hier in Großpolen geschehen. Die Bequemlichkeit der Warschauer und ans derer Gemeinen in Kleinpolen, haben unsere vorige Synoden bewogen, sowohl die Vers einigung der Woywodschaft Masuren mit Kleinpolen, als die Etablirung eines dortigen Consistorii vorzuschlagen, jedoch daß alles von beyd:n Theilen auf eine legale Art gesches hen möchte, und sowohl die Reformirten durch ihren Synodum in Kleinpolen, als die Evangelischen durch die ihrigen in Großpolen (weil von dieser Confeßion allein sich annoch nicht so viele von allen Ständen versammlen können, um einen Synodum zu formiren,) die Wahl der Glieder und Uebertragung der Gerichtsbarkeit vollziehen möchten, ohne un

fern

Furcht, daß sie unter das Joch der Reformirten in Kleinpolen gerathen würden. c) Es waren zwar auf der Sielecer Synobe nur zwey Deputirte der Bar:

fern Glaubensbrüdern in der Zukunft, so bald ihre Anzahl anwachse, darinnen ein Recht zu benehmen. Leider aber hat diese unsere christliche Absicht und Vorschlag zu einer unserer Confeßion höchstgefährlichen sielecischen Union Anlaß gegeben, deren åble Folgen für uns sere evangelische Kirche vieles Unheil zuwege bringen können. In dieser Furcht haben wir beschlossen, unserer Pflicht und Gewissen gemäß, Ew. Hoch- und Wohledlen diese nöthige Borstellungen zu thun, um von Dero Vorhaben abzustehen, solch illegales und unfrer Confeßion sehr nachtheiliges Confiftorium zu etabliren, deffen Legalität die Glieder unserer Kirche nie werden erkennen wollen. Vielmehr ersuchen wir dieselben, es damit noch bis zu unsern künftigen Synodo anstehen zu lassen, damit beyde Confeßionen beyder Provinzen künftiges Jahr sowohl wegen des sielecischen Unions: Acts, als des kleinpolnischen Cons fiftorit zusammentreten, und sich brüderlich darüber vereinigen können, indem es stets beffer ist, solche wichtige Sachen aufzuschieben, als daß darüber die größten Spaltungen in unserer Kirche entstehen sollten. Wir zweifeln nicht, daß diese chriftliche Ermahnun: gen und Vorstellungen Gehör finden werden indem es uns sehr betrüben würde, wenn wir im Namen der ganzen augsburgischen Confeßion, laut unserm Amte, gendthis get würden, dawider zu protestiren, wann zum Nachtheil so vieler Religionsverwands ten in Warschau etwas vorgenommen werden könnte, indem schon von einigen Gemei nen aus Kleinpolen schriftliche Klagen an einige Glieder des Synodi wider die fieles cische Unions Acte eingelaufen, die um Rettung bitten. Wir hoffen vielmehr, daß Ero. Hoch- und Wohledlen selbsten die Gefahr einsehen werden, in welche sie ihre Glau bensbrüder dasiger Provinz versehen, wo sie durch Aufschub des ganzen Werks derselben nicht vorbeugen.

gebenbeis

Lissa,

Wir empfehlen sie sämmtlich der göttlichen Obhut, und verbleiben mit wahrer Er

Lw. Hoch- und Wohledlen

Unruh, General. Senior politicus.

Baron von Schlichting.

Alexander Bojanowski.

Jacob Kopp, Sen. Gener.

Johann Christian Krumholz, Confen.

dienstbefliffene und ergebenßte

Johann Wirth, Confen. Gener, und Pastor von Chlastow unb
Benschen.

den 20. Jun. 1777.

c) Der Senior des Bürgerstandes, Herr Peter Tepper, schrieb am 3ten Sept. 1777 an den großpolnischen Generalsenior geiftlichen Standes, Herrn Kopp, følgenden Brief.

1

Büschings Magazin XIX, Theil,

[ocr errors][merged small]

Warschauer Gemeine, zur Schlieffung der Union des Herzogthums Masuren mit der Provinz Kleinpolen, erschienen: es traten aber hernach noch 19 Edelleute von der lutherischen und reformirten Kirche, die in Masuren theils anfäßig waren', theils wohneten, und sich zu der Warschauer evangelischen Kirche hielten, vermittelst einer besondern Urkunde zu dieser Union. d) Und ob gleich einige derFel=

Zu beklagen find die Vorwürfe, welche sowohl die Herren Seniores der großpolnis fchen Synode, als auch Ew. Hochehrwürden en particulier, über die in Kleinpolen ges schlossene Union mit den Herren Reformirten, in ihrem Schreiben anbringen. Leichtsins nig und ohne Ueberlegung, wie sie es auszulegen belieben, sind wir nicht zu Werke ger gangen. Die Aufrechthaltung unserer allerheiligsten Religion haben wir wahrgenommen, und werden uns als rechtschaffene Eiferer für dieselbige nichts vorwerfen lassen. muß unsere Unions - Acte wie obenhin und sehr leicht gelesen und beurtheilet worden seyn, sonsten hätten fie gefunden, daß in dogmaticis und Kirchensachen nicht das ganze Consistorium, sondern eine Commißion ven jeder Confeßion a parte decidiret. Was ftes hen uns in dergleichen Fällen vor Gefahren vor? mögre uns doch der Geist der Lies be und Eintracht und das aufrichtige Zutrauen zu einander, beseelen! Wir leben hier wie Brüder in Christo mit einander, argwohnen nicht, und denken immer ganz gegen einander, als es Nächsten gebühret; und wenn wir nicht gestöret werden, bleiben wir wie Glieder an einem Leibe. Ausfer diesem wird man sagen, wie denket ihr so Arges in eurem Herzen ? Ceyn Sie versichert, hochehrwürdiger Herr wir sind Orthodoxen so viel möglich in unserer Religion; nichts destoweniger scheiden uns nicht die Meynuns gen, weil ein jeder bey den seinigen bleibet. Die Union ist geschchen auf Veranlassung des Herrn Generallieutenants von Golz Hochwohlgeb. und mit Vorbewußt des Herrn Gras fen von Unruhe, Generalseniors. Die Vorwürfe schrecken uns nicht. Der Herr General von Golz soll hier eintreffen. Was zur Sicherheit noch sollte. nöthig seyn, wollen wir gerne zugestehen, auch dem Adel von seinen Prårogativen nichts streitig machen. Man laffe uns als einer Colonic, die durch sich selbst, als ein Pilz, ohne andrer Hülfe, auf gewachsen, einiges Recht wiederfahren. Kein Mensch hat sich jemals um uns bekûme mert. Um uns soll kein Krieg oder Zerrüttung entstehen. Eine sechzigjährige Hauss haltung ist unsere Leiterin. Ich bitte nochmals, die Unions Acte und Puncte zu les fen ic.

d) Diese Urkunde lautet also.

Da die beyden protestantischen Gemeinen in Warschau aus rühmlichen Eifer, und zum nachahmungswürdigen Beyspiele der christschuldigen Verträglichkeit, Eintracht und Liebe, mit den protestantischen Gemeinen der Provinz Kleinpolen in Verbindung getreten, und zur Erlangung der erforderlichen Verstärkung wider etwanige Störung und Kränkungen der durch die Tractaten von 1768 und 1775 erlangten Religionsfreyheiten, eine feyerliche. Unions Acte quoad politico ecclefiaftica auf dem jüngsthin in Siclee den 1ften May laufenden 1777 Jahres gehaltenen Provinzialsynodo errichtet, "geschlossen und unters zeichnet haben; auch besagte Unions - Acte sowohl öffentlich den. Gliedern der refp. Ge meinen, als auch uns Unterzeichneten in einer besondern desfalls mit uns veranlaßten Zus fammenkunft, mitgetheilt, und dief:lbe anzuerkennen, und durch unsere Unterschriften ders

selben

« السابقةمتابعة »