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feßlichen Privilegien und angebornen Zuständigkeiten den besten und würdigsten Ges brauch machen zu können. Da aber neue Einrichtungen aufs möglichste zu jedermanns *Wissenschaft gelangen müssen, damit niemand aus Nichtkenntniß zur Verlegung der Effentlichen Geseze verleitet werde; so machen wir fammtlichen hochlöblichen Gemei nen u. A. C. des Großherzogthums Litauen hierdurch gehörig bekannt, daß bis jest von der hochwürdigen Birsener Provinzialspnode des Großherzogthums Litauen u. A. C. folgende öffentliche Gerichtshöfe und Aemter fynodalisch angeordnet, und an folgende benannte Personen durch freye Wahl conferiret worden find. Als:

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A. Das Generalseniorat des Großherzogthums Litauen U. A. C. zu welchem spnodalisch ernannt und beståtiget worden sind,

aptak do 1) Ce. Excellenz der hochwohlgeborne Herr Kammerherr und Ritter Christoph von Ropp, Starost auf Szeidikan und Erbherr auf Borklan, als Genes ralsenior ex ordine equeftri.

2) Der hochwohlgeborne Herr Raphael von Klopmann, königl. polnischer Obristlieutenant, Erbherr auf Eichenpomusz und Krofzten, als GeneralConsenior ex ord. equ.

3) Der hochwohlgeborne Herr Diedrich Ewald von Grotthuß, königl. preußis scher Lieutenant und Erbherr auf Giedducz, als General Confenior ex ord.equ. 4) Der hochwohlgeborne Herr Jacob Michael Krupinski, Rath und Notarius des wilnischen Consistoríums U. A. C. und Pastor zu Wilna, als Generalsenior ex ord, fpirituali.

5) Der hochehrwürdige Herr Conrad Schulz, Kath des wilnischen Consistoriums U. A. C. und Pastor zu Szaymen, als General-Confenior ex ord. fpir. und

6) Der hochwohlgeborne Herr Johann Ulrich von Grotthuß, königl. Kammerherr und beständiger Secretair, auch bevollmächtigter Correspondent der Birsener Provinzialsynode U. A. C. als Mitglied des Generalseniorats cum voto confultativo.

Die Wirksamkeit dieses Collegiums ist durch das dißidentische Kirchenrecht für die u. A. C. Bekenner aller Provinzen gnüglich bestimmt; wer aber bey dem Generals seniorat was anzubringen hat, muß sich deshalb bey des Herrn Generalsenior von der Ropp Exc. a Szeydikan melden...

B. Der engere Synodalausschuß, oder dos Collegium Synodale repræfentativum, dessen fynodalisch erwählte Mitglieder sind:

1) Der hochwohlgeborne Herr Johann Raphael von Hahn, jeziger Zeit Dire ctor der Birsener Provinzialspnode, Erbherr auf Lafzmen, Pomusz, als Mitglied des Synodalausschusses ex ord. equeftri, mit dem alternirenten Præfidio,

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2) Ter hochwohlgeborne Herr Johann Ulrich Grotthuß, fönigl. Kammer herr, bevollmächtigter Correspondent, Secretair und Notarius der Birsener Provinzialsynode, als Mitglied des Synodalausschuffes ex ord. equ, mit dem alternirenden Præfidio.

53) Zu Besetzung des Mitgliedes des engern Ausschusses ex ord, fpir, welche Stelle durch das Ableben des verdienstvollen, weiland hochehrwürdigen Herrn General Confeniors Wagenfeil entlediget worden, ift ad interin der hochehrwürdige Herr General Confenior Conrad Schulz, Pastor zu Szaymen, dieses Amt zu übernehmen willig gemacht worden, auf den Fall, daß die Zusammens berufung des fynodal - engern Ausschusses bis zur künftigen Provinzialspnode erforderlich seyn würde.

4) Der Hochedelgeborne Herr Carl Friedrich Bötticher, als Affeffer und Notarius des engern Synodălausschusses ex ord. civili.

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Auch dem engern Synodalausschuß ist seine richterliche Thätigkeit durchs Kirchenrecht bestimmt. Wer die Zusammenberufung deffelben verlangt, hat sich beym Herrn Generalfenior von der Ropp Exc. deshalb zu melden; Citationes aber find beym Herrn Assessor und Notarius Bötticher in Bludzen per Bcuske, oder begin Herrn Synodalcorrespondenten und Netario von Grotthuß in Maldzunen aus zunehmen.

C. Das wilnische Consistorium des Großherzogthums Litauen U. A. C. dessen Mitglieder sind:

1) Aus dem Ritterstande,

Der hechwohlgeborne Herr George Christopher von Dusterlho, `Erbherr auf Ponjemon, als Pråses.

Der hochwohlgeborne Herr Philipp Johann von Hahn, königl. polnischer Kammerherr, Erbherr auf Podhugen, als Consistorialrath.

Der hochwohlgeborne Herr Friedrich Wilhelm von Eronemann, königl. wirklicher Obrister, als Consistorialrath.

Der hochwohlgeborne Herr Bogislav Baron von Schrötter, königl. Obrist, Erbherr auf Rafliszek, Maulen, als Consistorialrath.

2) Aus dem geistlichen Stande,

Der hochehrwürdige Herr Jacob Michael Krupinski, Generalsenior und Pastor der wilnischen Gemeine, als Consistorialrath und Notarius.

Der hochehrwürdige Herr Conrad Schulz, General-Consenior und Pastor der saymischen Gemeine U. A. C. als Consistorialrath.

Der hochehrwürdige Herr Jacob Nicolai, Kreissenior des sluckischen Districts, als Consistorialrath.

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3) Aus dem Civilstande,

Der hochedelgeborne Herr Daniel Gottlieb Hårtel, als Consistorialrath, aus Wilna.
Der Hochedelgeborne Herr Valentin Gerlee, Stadtrittmeister aus Kauen, als
ibid, aus Kauen.

Der hochedelgeborne Herr Martin Wagner, als ibid, aus Wilna.
Der Hochedelgeborne Postmeister Hirschfeld in Szluck, als ibid.

4) Da aber der Herr Generalfenior Krupinski leider sich in sehr schlechten Ge
sundheitsumständen befindet, so ift demselben gegenwärtig der hochwohlehrs
würdige Herr Pastor Benjamin Gottlieb Richter zu Wilna in dem Amte
eines Confiftorialraths und Notarii dergestallt fubftituiret, das lepterer unter
dem Titul eines Viceconsistorialraths und Vicenotarii, in nöthigen Fällen,
feine consistorialische Amtsbefugnisse und Pflichten vertreten fönne und solle.

Die richterliche Thätigkeit dieses Consistoriums ist durch das Kirchenrecht und unfere besondere litauische Confiftorialordnung völlig bestimmt worden. Wer Klagen oder andere Petita bey dem Consistorio anzubringen hat, meldet sich mit denselben bey der Confiftorialkanzlev in Wilna. Citationes sind zur Vorladung vors Confis ftorium beom Herrn Präsidenten in Ponjemon, per Bausfe, bey den Herren Kreisfenioren des wilnischen, birsenschen und fluckischen Districts equeft, ord. und bey der Consistorialfanzley' in Wilna nachsuchen. Ordinaire Sigungen desselben sind jährlich einmal des Jahres auf den 15ten Julius anberaumet worden: doch kann im Nothfall eine Part einen extraordinairen Termin auf seine eigne Kosten veranlassen.

D. Das Breisseniorat. Durch eine Synodalverordnung sind die Gemeinen der U. A. C. des Großherzogthums Litauen in drey Kreise eingetheilet worden, und zwar

1) in den wilnischen Kreis, zu welchem die Gemeinen zu Wilna, Kauen, Grodno, Wißnow, Jannow und Gielgudiszek gehören, in welchem zu Kreisfenioren érnannt sind,

Der hochwohlgeborne Herr von Wulff, Major der litauischen Guarde zu Pferde ex ord. equeftr.

Der hochehrwürdige Herr Consistorialrath und Pastor Günther Hikmann, ex ord. fpirit,

Der hochedelgeborne Thomas Reuß, Bürgermeister und Kirchendirector za Kauen, ex ord. civili.

1) In den birsenfchen Kreis, zu welchem die Gemeinen zu Birsen, Szaymen, Kaydan, Schoden und Chelm gehören, und in welchem zu Kreissenioren ernannt sind,

Der hochwohlgeborne Herr Johann Ullrich von Grotthuß, königl. Kammerherr ex ord. equ.

Der

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Der hochehrwürdige Herr Joachim Friedrich Schulz, Pastor zu Kaydan, ex ord, fpir. Der hochedelgeborne Herr Johann Fahrenholz, Bürgermeister zu Kaydan, ex ord, civ. III) In den stuckischen Kreis, zu welchem die Gemeinen Sluck, Jsabellyn, Szlas waticze, Terrespol und Derrezzen gehdren, in welchem zu Kreissenioren ernannt sind,

Die hochwohlgeborne Herr Stanislaus von Reibnik, königl. Obriftlieutenant ex ord. equeftri.

Der hochehrwürdige Herr Jacob Friedrich Nicolai, Confiftorialrath ex ord. fpir.

Der hochedelgeborne Herr Kreissenior des Civilstandes dieses Districts hat bis jegt nicht erwählet werden können, da von diesem Kreise noch kein Subject zu solchem Amte vorgeschlagen worden. Doch wird auf der nächsten ordinairen Synode auch dieses Amt gehörig besezt werden, wozu man bis zu der Zeit nåhere Erkundigung einziehen wird, von den zu solchem Amte tüchtigen Subjecten.

Das Kreisseniorat erhält seine Pflichten und Befugnisse durchs Kirchenrecht: jeder Stand wird sich daher in vorkommenden Fällen an den Senior seines Kreises und Standes zu wenden, and die weitere laut Kirchenrecht zu treffende Verfügungen von demselben zu gewärtigen haben.

E. Der bevollmächtigte Correspondent, und beståändige Synodalsecretair und Motarius der hochwürdigen Provinzialsynode U. A. C. des Großherzogthums Litauen, Herr Johann Ulrich von Grotthuß, deffen Pflichten und Befugniffe aus der ihm fynodalisch ertheilten Instruction und seiner Eydesformul erhellen, und an dem sich jedermann auf seinem Gute Maldzunen, per Mitau, melden fann.

F. Der Obereinnehmer, Herr General-Consenior von Klopmann, königl. Obristlieutenant, an den man sich a Eichenpomusz, per Poniewicz, zu melden hat.

G. Das Curatorium des Erziehungsinstituts U. A. C. im Großherzogthum Litauen, zu welchem folgende Mitglieder ernannt sind,

Der hochwohlgeborne Herr Johann Christoph Morig von Hohenaftenberg, ge= nannt Wiegand, königl. französischer Capitain und Erbherr auf Tristan, als Director dieses Curatoriums.

Der hochwohlgeborne Herr General Consenior von Klopmann, als Curator.

Der hochwohlgeborne Herr General-Consenior von Grotthuß auf Giedducz, als Curator.

Der hochwohlgeborne Herr Kammerherr und bevollmächtigter Correspondent von Grotthuß, als Curator.

Der hochwohlgeborne Herr Kammerherr und Consistorialrath von Hahn, als Curator.

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Der hochwohlgeborne Herr Kammerherr Benedict Wilhelm von Heyking, Erbherr auf Gemauert und Weiß- Pomucz, alé Curator.

Der hochwohlgeborne Herr Director Synodi Provinc. Johann Raph. von Hahn, als Curator.

Der hochwohlgeborne Herr Major Georg von Dusterlho, Erbherr auf Daudzis get, als Curator.

Der hochwohlgeborne Herr Capitain Georg von Biftram, Erbherr auf Daudzogir, als Curator.

Dieses Collegium versammlet sich vierteljährig, und formirt feine ordentliche Sie gungen, auf welchen es die Bedürfnisse des Erziehungsinstituts prüfet und entscheis det. Beyträge zu demselben und sonstige Anbringen müssen an den Herrn Director von Wiegand in Triszkan, oder an den Herrn Obereinnehmer von Klopmann in Eis chenpoinuch eingeschickt werden, obgleich auch sämmtliche Herren Curatores zum Empfange milder Beyträge, zur Beförderung dieses Erziehungsinstituts, bevollmächs tigt, und synodalisch autorisiret sind.

Alles dieses haben wir den hochlöblichen Gemeinen des Großherzogthumns Litauen U. A. C. zu ihrer Nachricht mittheilen sollen, damit solches durch gehörige Publicas tion den Mitgliedern unserer Kirche genau bekannt werde, und in jeglichem Fall jederz mann wisse, an wen er sich mit seinem Gesuch zu wenden habe. So geschehen Birs sen, in der Synodalversammlung, den zehnten August im Jahr 1784.

Johann Raphael v. Hahn, als Director der Provincialshuode u. A. C. im Großherzogthum Litauen, zu Birsen, Deputirter der szaymischen Gemeine,

Johann Ulrich Grotthuß, königl. Kammerherr, Vicedirector der birsenschen Provinzialsynode des Großherzogthums Litauen U. 2. C. bevollmächtigter Correspondent, auch beständiger Secretair und Notarius derselben Synode, Mitglied des engern Synos dalausschusses, Kreissenier des birsenschen Districts, auch Euras tor des Erziehungsinstituts, mppr.

(L.S.) Christoph Carl v. Hahn, Notarius Synodi Provincialis Birfenfis,

Magni Ducatus Lituaniae, ex ord. equeftri, & Deputatus Coetus Zeymcnfis.

Conrad Schulz, General Consenior, Consistorialrath im Großs herzogthum Litauen, Notarius derselben Synode U. A. C. ex ord. Spirit.

Carl Friedrich Botticher, Assessor und Notarius des engern Auss schusses, p. t. Notarius der Provincialsynove zu Birsen ex ord.

civili.

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