صور الصفحة
PDF
النشر الإلكتروني

Es ist nun noch die Geschichte der Gemeine von 1783 an fortzusehen. Zu den merkwürdigsten Begebenheiten gehöret die Sinnesänderung des neuen, und jekt, da dieses geschrieben und gedruckt wird, noch fortdaurenden Kirchencollegiz ums. Seine Mitglieder hatten sich gegen das alte, um die Kirche und Ges meine sehr verdiente Kirchen collegium aufheßen, und zur Verdrängung desselben gebrauchen lassen; sie waren aber noch nicht lange in desselben Stelle gewesen, als das Blendwerk verschwand, durch welches sie waren getäuschet worden. Hochwohlgeborne und ehrwürdige Herren hatten sie gegen die Kirchenordnung von 1778 dadurch eingenommen, daß sie ihnen vorgeschwaßet, es sen ein geheimer Calvinismus in derselben als sie aber dieses Werk felbst lasen, fanden sie den Calvinismus nicht, erkannten vielmehr, daß es der Gemeine nüßlich sen, liessen sich gerne darauf verpflichten, und beschlossen, es zu ihrer Richtschnur za nehmen, von der sie nie abwichen. Nun kamen sie bald in Streit mit dem von dem König verordneten masurischen Confiftorium der augsburgischen Confeßions= verwandten zu Warschau, dem sie zwar, um die Einführung des neuen zweyten Predigers der Gemeine zu Stande zu bringen, etwas nachgaben, t) aber in an deren Stücken sich entgegen sekten.

Bue

Denen Hochedlen Herren Vorstehern der evangelischen Gemeine U. 2. Ca in Warschau.

Ew. Hochedeln habe in Abwesenheit des Herrn Hofraths Gröll gestern eine Er Klärung zugeschickt, worüber mir einen Empfangschein ausgebeten, um die geschehene allergehorsamste Erfüllung der königl. Befehle zu beweisen, aber solchen Schein nicht erhalten, der mir doch unumgänglich nöthig ist, und nur in wenig Worten bestehen darf, daß nemlich Ew. Hochedeln eine auf allerhöchsten königl. Befehl an E. hochlöbl. Collegium der Herren Vorsteher hiesigen Gemeine U. A. C. gerichtete, und von mir unterschriebene Declaration richtig empfangen haben, mit beygefügtem Dato und derselben Unterschrift. Also ersuche Ew. Hochedlen ergebenst, mich mittelst dieses Scheins in den Stand zu sehen, meine Obliegenheiten zu continuiren. Der ich die Ehre habe mit besondrer Hochachtung 20.

den zten August 1782,

*) Die Actenstücke, welche hierauf gehen, sind folgende

». Kaufmann

An Herrn Peter Tepper, Sen. civ. ord.

Als ich noch gestern Gelegenheit fand, dem Erlauchten rußisch kayserl. Herrn Um Bassadeur die in Hochderoselben Namen von Ew. Hochedelgeb den Kirchenältesten schriftlich vorzulegende Anfrage zu communiciren, und bey Nachschlagung der sich darauf beziehender

[ocr errors]

Zuberberst brachten sie die Gemeine durch ihre Vorstellungen dahin, bas sie die abgedankten, beleidigten und gekränkten Kirchenåltesten und Vorsteher um Vers

[ocr errors]

Canones der masurischen Synode bemerker worden, daß bey der aus dem Gedächtniß, geschehenen Citation derselben in der zur Vorlegung abgefaßten Anfrage, ein Versehen vors gegangen, indem anstatt des X. XI. und XIIten Canons der: XI. XII. und Xillte hätte gesetzt werden sollen so nehme keinen Anstand, Ew. Hochedelgeb. dieses zu hinterbrins gen, damit sie in der den Aeltesten vorzulegenden Anfrage diesen Gedächtnißfehler sogleich zu verbessern belieben wollen, damit bey der von den Aeltesten zu ertheilenden Antwort teine Aueflucht gemacht werden könne, daß dieser Canon nicht mit in der Anfrage citirt gewesen sey, weil solcher am meisten ihre Widerspenstigkeit rege gemacht hat.

Warschau, den 24sten März 1784.

An die Weltesten und Vorsteher der Gemeine.

Unruh.

Sufolge des mir durch des Herrn Grafen von Unruh Ercell. von Sr. Erlaucht. dem rußisch- kayserl. Ambassadeur Gr. Stafelberg geschehenen Auftrages, soll ich den Kirchen: altesten der Gemeine U. A. C. nach vorgängigen nachdrücklichsten Vorstellungen, die Ans frage in Hoddero Namen vorlegen: Ob sie die Gerichtsbarkeit des tractatenmäßig ervich teten Confiftorii U. A. C. in ihrem ganzen gesehmäßigen Umfange, nicht nur in Ehescheis dungs und Indulgenzsachen, sondera auch in allem, was nur faut dem XI. XII. und XIIIren Canon der masurischen von der Generalfynode und durch Sr. königl. Majest. bes stätigten Synode, in Ansehung der Kirchendisciplin und daraus folgenden Subordination aller Glieder der hießgen Gemeine U. A. C. ohne Ausnahme gegen das Consistorium erkenund sich in allen Vorfällen darnach verhalten wollen? oder nicht? Die categorische und ohne Anstand darauf zu ertheilende Antwort soll schriftlich, und von allen Actresten unterschrieben, au mich abgszeben werden, um solche Sr. Erlauchten also hinterbringen zu Lönnen.

Peter Tepper,
Sen. civilis,

An Herrn Tepper.

Hochedelgeborner,

Insonders hochzuehrender Herr Senior civilis.

Nach Ew. Hochedelgeb. Verlangen erklären wir hiemit, daß wir das Consistorians unserer Confeßion nicht nur in Ehescheidungs Indulgenz und Kirchendisciplinarsachen als Forum competens erkennen, sondern auch in allen andern Fällen, die der Natur eis nes geistlichen Gerichts nicht zuwider, noch auch bereits bestehenden bürgerlichen Gesetzen, To wie dem Sinn der in dißidentischen Sachen ergangenen allergnädigsten königl. Rejeris pren nicht widersprechen. Wir hoffen, daß Ew. Hochedelgeb. diese unsere Erklärung Er.

Erf

Vergebung bat, alle wider dieselben angebrachten Beschuldigungen und Anklagen als ungegründet, falsch und undankbar widerriefen, ihnen für den Eifer, mit

[ocr errors]

wel:

das Erl Excell, dem rußisch - kayserl. Großbotschafter, Reichsgrafen von Stackelberg, mit Verficherung unserer reinsten Dankbarkeit für die zum Besten unserer Gemeine angewendete Bemühung, geneigtet vorlegen, und Hochdenenselben zugleich versichern, daß wir alle unsere Kräfte anvenden werden, die Ruhe in der Gemeine zu erhalten, und dadurch die fernere Gnade und den Beyfall Sr. Erl. Excell, zu verdienen. Die wir mit aller Erges benheit verharren Er. 26. Die Weltesten, ett

An das Kirchencollegium.

Hochedelgeborne, Hoch- und Wohledle Herren Pråses, Ueltesten, Repräsens tanten und 48 Männer!

In Rücksicht der Erklärung E. wohldblichen Kirchencollegii, welche dasselbe so eben * mündlich durch die Herren Neumann, Tscherning, Blottner, Kirchhof, Bandau, Kritel and Dangel in jehiger Seßion, als auch unterm 28sten Mårs in einem Schreiben an den Herrn Senior civilis Tepper, auf Vorfordern Sr. Erlaucht. Excell. des rußisch fayserl. Ambassadeurs, Grafen von Stackelberg, durch Beförderung des Herrn Grafen von Unruh Ercell. gethan hat, daß solches das Confiftorium hinführo in allem zu dessen Competens ge: hörigen Rechten anerkennen, und zwar in allen Paffibus, wie es die guarantirte Tractas seu befohlen, festlegen und ordnen, und nicht nur allein bloß in den Ehescheidungs- und Indulgenzfachen, wie das wohllöbliche Kirchcollegium in dessen Protocoll vom 24sten Febr. c. fish sehr illegal gegen das Confiftorium erklärt, als weshalb das Consistorium auch boffet, daß das wohllöbliche Kirchcollegium diefen Paffum in feinem Protocoll (öschen, und uns von dieser geschehenen Löschung Nachricht geben, folglich sich die tractatenwidrige Schritte leid seyn lassen wird so nehmen wir auch keinen Anstand, E. wohldblichen Kirchcollegio, auf dessen gefälliges Ansuchen vom 28sten hujus, die Confirmation und Ins stallation des 2ten Predigers, Herrn Hemmerich, betreffend, hiedurch dienstfreundlich zu antworten, daß wir das Weitere hierunter nächsten Donnerstag Vormittags besorgen, und dem ersten Herrn Prediger, Generalsenior Ringeltaube, zugleich aufgeben werden, fünftigen Donnerstag die Abfündigung, und nächsten Sonntag Vormittags die Installation zu vollziehen. Die wir stets mit wahrer Hochachtung find E. wohldbl. Kirchencollegii ergebenste Prases und Räthe E. evangelischen Consistorii U, A. C.

J. P. v. Stettner, Obristl. Präses. Christian Gottlieb v. Friese,
Gottlieb Ringeltaube. Johann Wenke. Jacob Ragge,

[merged small][ocr errors][merged small][merged small][ocr errors]

welchem sie der Kirche und Gemeine gedienet hätten, danfete, und sie bat, in ihren Versammlungen sich einzufinden, und das Beste der Kirche berathschlagen zu helfen. Die rührende Urkunde von dieser so vollkommenen und. ewig denkwür Digen Ehrenerklärung fann man unten u) lesen..

a) Sie lautet also.

Ray Biers

Um das Band der Einigkeit unter den respectiven Gliedern dieser chrifft. Gemeine des fto fester zu knüpfen, und allen und jeden Unwillen, der zeicher unter denselben geherrschet, auf immer zu vertilgen, wird von der gesammten Gemeine hiermit erflåret, daß sie mit der Administration der vorherigen Aeltesten und Repräsentanten, in allen und jeden Stücken, vollkommen zufrieden sey, und selbige billige, auch gedachte Herren, wie es hiemit geschieher, christbrüderlich bitter, alle diejenige Beschuldigungen, welche von einigen nicht gnug unters richteten Gliedern, die einen Theil der Gemeine mit sich hingerissen, gegen erwehnte ges wesene Herren Weltesten und Repräsentanten, namentlich Herrn Grol, Ebert, Stubens rauch, Künzel, Sattler, Kortum, Raubach, Krause, Sips, Teschner, Umig, Müntens

oder

beck, Bick und Görz, in und auffer Gericht, angebracht, geredet, gesammletegar ges

druckt worden, christbrüderlich zu vergeben und zu vergeffen. Die versammlete Gemeine verhoffet, diese Gesinnungen bey diesen Herren um so mehr anzutreffen, da felbige vom Anfang der Gründung, bis zur Beendigung ihrer neuen Kirche, bey den größten Biderwärtigkeiten unermüdet für das Wohl der Gemeine gewacher, und die Rechte Bes. fugniffe, wie auch die Freyheiten der Gemeine auf die gewissenhafteste Art vertheidiget has ben. Die hochlöbliche Gemeine erkennet es für Pflicht, ihnen für den bezeigten Eifer hiermit öffentlich zu danken, und diesen ihren schuldigen Dank als einen Schluß der ges fammten Gemeine ihrem Protocoll, wie es hiemit geschiehet, einzuverleiben. Hiernächst aber bitter die Gemeine oftgedachte ihre ehemalige würdige 2elteste und Repräsentantenrecht angelegentlich, die zu

nerhin mit ihren Nath und guten Willen thätig zu untersuchen, und dieselor nog fers

zu

Ruhestand mitwürfen zu helfen. Auch tråget die Gemeine dem Kirchencollegio hiemit auf, jeden der ehemaligen Aelteffen und Repräsentanten, als ein Zeichen ihrer Erkenntlichkeit und Dankbarkeit gegen so würdige Männer, einen autentischen Extract dieses Schluffes unents geldlich zu behandigen. Geschehen in öffentlicher zahlreicher Versammlung der ganzen hoch löblichen Gemeine, wobey der Senior des Ritterstandes, Herr Obrist von Königsfels, gea genwärtig war, den 11ten des Monats May im Jahr Chriftt 1784.

Daß vorstehender Extract mit dem Original Protocoll der hochlößl. Gemeine VONT 11ten May 1784 vollkommen übereinstimmt, bescheinigen wir durch eis genhändige Namensunterschrift und be gedrucktes Kircheninsiegel der Ges meine U. A. E. Warschau, den 14ten May 1784

Joh. Gottlob Jannath, Prases.

Christ. Neumann.

Joh. Andreas Tscherning

Siegelder J. H. Albrecht, Intérimsnotarius.
Gemeine, Actuar. der hochlöbl. Gemeine
U? A. C.

1

Joh

Hiernächst fuhren sie fort, die Aufnahme der friesischen sogenannten unparteyischen Nachricht in das Kirchenarchiv mit Standhaftigkeit abzuleh

Dodd 2

Joh. Tobias Böttger.
Joh. Friedr. Fischer, Interimsältest.
Christ. Willh. Kirstein, Rev.

Joh. Georg Bandau.

Gottlieb Hartsch.
Ernst Ludw. Blottner.
J. G. Schiffel.

C. S. Tesmer.

Joh. George Krikel, für des Herrn George Zschimmer.
Groll, königl. Hofraths Hochedelgeb.

nen.

Sch vermuthe, daß auf diese Widerrufungsacte der Gemeine das Friedensproject gegan gen sey, welches Herr Architect Schüße der versammleten Gemeine vorgelegt, und gegen welches Herr Obrist von Rönigsfels, adelicher Senior, folgende Protestation übergeben •hat:

Da ich auf ausdrücklichen allerhöchsten Befehl Sr. königl. Majest. am 11ten May Dieses Jahres, wider den Inhalt des verlesenen Protocolls eines wohllibl. Kirchencollegii vom 23sten und 30ften April. in Absicht sieben Personen, aus der Zahl der 48 Männer, welche die Gemeine bis zur Zeit ihrer gänzlichen Versammlung vorstellen, und laut zweyer Vergleiche, deren letteren vom 29ften Januarii 1783 Sr. tönigl. Majest. zu confirmi ren geruhet haben, dem Kirchencollegio zu aßistiren, und mit selbigem in Gemeinschaft die Gerechtsame und den Wohlstand der Gemeine zu besorgen, befugt find, vom wohllöbl. Kirchcollegio aber, obgleich selbiges keine Gerichtsbarkeit über seine Mitbürger auszuüben berechtiget ist, laut obbesagtem Pretocol in eine dem Ruhestand der Gemeine und die Freys heiten königlicher Bürger beleidigende Strafe gesehet waren, an dieser geheiligten Stelle Offentlich protestirte, und den darzu erhaltenen königl. Befehl nicht nur der damaligen Versammlung vorlesen, sondern auch zum Protocoll des wohldbl. Kirchencollegii nehmen tieffe, so bin verbunden, weilen höchstbesagter königl. Vefehl mich noch zum allerunterthänigsten Gehorsam verpflichtet, heute wieder vor gegenwärtiger Versammlung zu erklären, und einem wohllöst. Kirchencollegio ad Protocollum zu geben, daß, nachdem mir befohlen worden, darauf Acht zu haben, daß in der Versammlung der 1661. Semeine nichts vorges nommen werden solle, welches den Tractaten, imgleichen der General und Particulariynode nachtheilig seyn möchte, ich aber erfahren habe, daß eine Schrift, welche der Herr Architect Schüße einem wohldblichen Kirchencollogio unter dem Namen eines Friedenspros jects darreichere, dessen Inhalt ich aber, wegen des grossen und bey Seßionenen in der Kirche unanständigen Lärms, deutlich nicht hören können, auch von denen allerwenigsten damals gegenwärtigen, etwa und höchstens in 70 Personen bestandenen Gliedern der Ges meine, gehöret worden ist, wider den sonstigen Gebrauch, daß nenilich alle in einer Sess fion gemachte Vorträge in einer zweyten Sihung nochmals in lleberlegung genommen, und darüber ein Schlüß gefasset zu werden pfleget, dennoch gleich zur überlegten und be= schlossenen Sache gemachet, auch davon autentische Ertracte ausgetheilet worden, woring nen wider die offenbare Wahrheit gesagt wird, daß die ganze Gemeine dazu ihre Einwil ligung gegeben, und soyar mein Name, als eines gegenwärtigen Zeugen, darinnen gez nennet wird, da ich doch, zwar an demselben Ort, nemlich in der Kirche, nicht aber so

nahe

« السابقةمتابعة »