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subjekt der Einzelwirtschaften anstellt, um zu seinem erstrebten Erfolge zu gelangen.

Bevor ich meine eigene kritische Stellungnahme zu den Anschauungen der Verfasser darlege, möchte ich einiges bemerken über Kritiken, die von anderer Seite kamen und die offenbar auf mißverständlicher Beurteilung der Autoren beruhen. Hierhin zähle ich vor allem die Kritik, die Brentano im Bankarchiv veröffentlicht hat 31). Brentano macht den Verfassern zum Vorwurf, daß sie durch die Art und Weise ihres Vorgehens statt einer Volkswirtschaftslehre eine einseitige Unternehmerlehre begründeten. Sie müßten nicht von Privatwirtschaftslehre, sondern von Privatunternehmerlehre reden. Gerade indem sie von privatem Interesse ausgingen, würden sie das wieder zerstören, was die Nationalökonomie in mühsamer Arbeit erkämpft habe, nämlich die Einsicht, daß man gerade als Nationalökonom das Gesamtinteresse im Auge haben müsse und nicht das Interesse des Privatunternehmers. Brentano schließt seine Kritik mit folgenden scharfen Worten:,,Somit erscheint die Privatwirtschaftskunde zwar als unentbehrliche Voraussetzung der Nationalökonomie, und es ist, wie oben gefordert, dringend zu wünschen, daß für jeden Zweig der speziellen Volkswirtschaftslehre besondere Professuren errichtet werden, welche mit besonders Sachkundigen zu besetzen sind. Aber stets haben diese den ihnen anvertrauten Stoff vom Standpunkt des Gesamtinteresses zu behandeln, niemals von dem des Privatinteresses der einzelnen Unternehmungen, sonst gelangen wir bei den Gegensätzen der Sonderinteressen notwendig zu einer völligen Entartung der Wissenschaft. Schon jetzt erheben Sonderinteressenten die Forderung, die Professuren der Volkswirtschaftslehre zur Vertretung ihrer Ansprüche zu nötigen. An die Stelle der voraussetzungslosen Forschung nach Wahrheit soll die unbewußte Interessenvertretung treten. Bis jetzt hat die wissenschaftliche Tradition des deutschen Volkes jede derartige Zumutung mit Entrüstung zurückgewiesen. Mit der Berücksichtigung dessen, was die Privatwirtschaftler heute fordern, würden wir durch eine Hintertüre zu ihrer Erfüllung gelangen. Es wäre das Ende der nationalökonomischen Wissenschaft."

Ich halte diese Kritik nach jeder Richtung hin für unzutreffend; sie beruht auf schweren Mißverständnissen. An keiner Stelle haben die Verfasser behauptet, daß sie mit ihrer Privatwirtschaftslehre die Interessen der Unternehmer vertreten wollten. Sie haben stets nur betont, daß sie die Interessen, die Absichten und die Bestrebungen der Unternehmer gründlich kennen lernen wollten. Aber ist es denn dasselbe, einen Standpunkt verstehen lernen und ihn einseitig vertreten wollen? Wenn wir im Sinne von Weyermann und Schönitz Unternehmerpsychologie treiben, so tun wir in keiner Weise etwas, was irgendwie mit Sonderinteressen zu tun hat. Und zweifellos müßte auch der arbeiterfreundlichste Nationalökonom bestrebt sein, in die Psyche der Unternehmer einzudringen, sowie es die Verfasser anstreben. Aber schon die Tatsache, daß beide Verfasser durch ihre sonstigen Arbeiten gezeigt haben, daß sie nichts weniger als einseitig unternehmerfreundlich sind, hätte Brentano abhalten müssen, diesen Vorwurf zu erheben. Weyermann hat z. B. in seinem Werk über das Immobiliarkreditwesen auf gewisse Schäden der privatkapitalistischen Form des Hypothekar

kredits hingewiesen und dadurch starke Anregungen in bodenreformerischem Sinne gegeben. Schönitz hat durch sein Buch über den kleingewerblichen Kredit sich gerade als Freund des kleingewerblichen und Genossenschaftskredits im Gegensatz zu den großkapitalistischen Kreditorganisationen erwiesen. Wie kann man das sogenannte Gesamtinteresse, das Brentano in den Vordergrund stellt, erkennen, wenn man nicht das Interesse der Unternehmer kennt, von denen doch die Initiative in unserer individualistischen Wirtschaftsordnung ausgeht? Mit Recht und Geschick haben sich die Autoren energisch gegen die Brentanosche Kritik verteidigt32).

Ebenso scheinen mir die kritischen Einwendungen von Harms gegenüber Weyermann und Schönitz unberechtigt. Er wirft ihnen besonders vor, daß sie unvollständig seien, indem sie bei ihrer Privatwirtschaftsforschung nur die Unternehmer, aber nicht z. B. auch die Arbeiter und die anderen beschäftigten Personen berücksichtigen. Die Privatwirtschaft müsse in ihrer Totalität als Inbegriff des ganzen Personenkreises, den sie umschließt, begriffen werden. Das ,,Interesse des Wirtschaftssubjekts" sei nur ein Gesichtspunkt unter vielen). Gewiß ist dieser Gesichtspunkt nur einer unter vielen, aber einer von der allergrößten Bedeutung und Wichtigkeit und darum kann ein wissenschaftliches Forschen, das die Privatwirtschaften erkennen will, vor allen Dingen darauf ausgehen, den Standpunkt der Unternehmer kennen zu lernen, was in keiner Weise ausschließt, daß andere sich der Erforschung der Arbeiterinteressen usw. zuwenden.

Was meine eigene kritische Stellungnahme zu Weyermann und Schönitz anlangt, so stehe ich noch auf demselben Standpunkt, den ich in einem früheren Aufsatz kurz charakterisiert habe34). Ich erkenne rückhaltlos an, daß die Bestrebungen der Verfasser insoweit ihr Berechtigtes haben, als sie eine tatsächlich vorhandene Lücke in unserer Wissenschaft auszufüllen bestrebt sind. Denn darüber ist kein Zweifel, daß die ältere Nationalökonomie, die an die klassische Ökonomie anknüpft, sich zu sehr mit wenigen abstrakten Kategorien begnügt hat, von,,dem Arbeiter",,,dem Unternehmer" sprach, statt mehr zu spezialisieren und zu differenzieren. Wenn die Verfasser also eine mehr realistische Theorie anstreben, so scheint mir dieses Vorgehen sehr berechtigt. Eine Vertiefung der Forschungen über die Privatwirtschaft zu dem Zweck einer gründlicheren und wahrheitsgetreueren Erfassung der wirklichen Vorgänge des Wirtschaftslebens ist gewiß wünschenswert. Man wird hinweisen auf die großen monographischen deskriptiven Arbeiten, die bereits über einzelne Unternehmungen existieren, aber es fehlt noch an einer systematischen Durcharbeitung dieses Materials und dieses Material ist noch außerordentlich lückenhaft. Wenn ich insoweit den Verfassern entgegenkomme, möchte ich andererseits durchaus bestreiten, daß zum Zweck dieser Vervollkommnung der nationalökonomischen Theorie die Ausbildung einer besonderen Teildisziplin, der sogenannten,,Privatwirtschaftslehre" notwendig oder zweckmäßig sei. Im Gegenteil, glaube ich, daß das Verfahren der Verfasser insofern schädlich wäre, als einmal damit eine ungeheure Zeitvergeudung verknüpft wäre, weil sehr vieles von dem, was die sogenannte Privatwirtschaftslehre bieten soll, bereits in der theoretischen und praktischen Nationalökonomie vorgetragen wird. Zweitens aber wird doch

allzuleicht die besondere Herausarbeitung einer Privatwirtschaftslehre dazu verleiten, Themata und Gegenstände zu behandeln, die mit der Volkswirtschaftslehre nichts zu tun haben. Daß die Verfasser selbst diesem Fehler verfallen, scheint mir aus ihrer Systematik hervorzugehen, in der ich neben volkswirtschaftlichen Problemen manches finde, was zum Gebiet der Handelstechnik gehört, also aus dem Rahmen der Nationalökonomie herausfällt. Dahin rechne ich z. B. aus der allgemeinen Privatwirtschaftslehre: Abschnitt 6, der die Berechnungs- und Verrechnungslehre behandeln soll, die Privatwirtschaftslehre von Kalkulation und Bilanz; ferner das Kapitel über die Einkaufslehre, über die Details der Manipulationen im Groß- und Kleinhandel, auf den Inlands- und Exportmärkten. Ferner das Kapitel über Reklame, wo die Details der Privatwirtschaftstypen der Reklame dargestellt werden sollen usw. Es scheint mit hier nur zweierlei möglich zu sein: entweder man treibt Volkswirtschaftslehre, dann hat die sogenannte Privatwirtschaftslehre nur insofern Sinn, als bei der großen Bedeutung der Privatwirtschaften in unserer heutigen Struktur der Volkswirtschaft, die Eigenart der Privatwirtschaft scharf herausgearbeitet wird, aber immer unter dem Gesichtspunkt des volkswirtschaftlichen Zusammenhangs. Dazu ist heute reichlich Gelegenheit in den verschiedenen Kapiteln der theoretischen Nationalökonomie, wo von den Unternehmungsformen gehandelt wird und in der praktischen Nationalökonomie, wo bei Darstellung des Agrar-, des Gewerbs- und Handelswesens alle die privatwirtschaftlichen Gesichtspunkte, soweit sie volkswirtschaftlich interessieren, gewürdigt werden können. Oder man treibt Handelstechnik, dann hat man natürlich viel mehr in die inneren praktischen Fragen der Einzelwirtschaften einzugehen, als der Volkswirtschaftslehre zusteht. Hierauf komme ich noch später zurück. Hier möchte ich nochmals betonen, daß das ganze privatwirtschaftliche Tun und Streben viel zu sehr verankert ist in unserem ganzen Volkswirtschaftsorganismus, als daß es sich so rein und restlos herausarbeiten ließe, wie es die Verfasser erstreben. Da die Verfasser selbst die ganze privatwirtschaftliche Forschung nur treiben wollen, soweit sie sozialökonomischen Akzent hat, müssen sie auch zugeben, daß im Hinblick auf diesen Endzweck der Privatwirtschaftslehre immer der Zusammenhang mit der ganzen Organisation und Struktur unserer Volkswirtschaft beachtet werden muß. Damit entfällt die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer besonderen Privatwirtschaftslehre im Rahmen der allgemeinen Wirtschaftswissenschaft. Die Verfasser meinen zwar: ,,es leuchtet ohne weiteres ein, daß man auch die Einzelzelle innerhalb dieses Gesamt organismus und die einzelnen Gruppen gleichgearteter Zellen zum Gegenstand einer speziellen Betrachtung machen kann, die wissenschaftlichen Charakter beanspruchen darf"35). Ich bestreite dies aber durchaus. Ganz abgesehen, daß nach meinen obigen Bemerkungen das Bild von der Zelle sehr unglücklich gewählt ist 36), behaupte ich, daß die Bemühungen der Verfasser zu gründlicherer Erkenntnis der Einzelwirtschaften und zur besseren Erfassung der sogenannten Privatwirtschaftsgesichtspunkte zu kommen durchaus berechtigt ist, daß das aber nur bedeuten kann: eine Vertiefung, Vervollständigung und Vervollkommnung der heutigen Untersuchungsmethoden. Zu einer neuen Systematik, oder zu Ausbildung einer neuen Teildisziplin scheint mir in keiner Weise

Veranlassung vorzuliegen. Wenn ich aber die Verfasser richtig verstehe, so nähern sie sich diesem Standpunkt in ihren neuesten Publikationen, z. B. wenn sie in dem zuletzt erwähnten Aufsatz sagen37): ,,Die ganze Frage der Privatwirtschaftslehre in unserem Sinne ist nichts anderes, als eine Frage der größeren Gründlichkeit der nationalökonomischen Forschung auf diesen und ähnlichen Gebieten." Wenn die Verfasser schließlich erklären:,,die privatökonomische Betrachtung verfolgt in letzter Linie das Ziel, welches auch die Volkswirtschaftslehre hat, sie stellt nur jene Strecke des Forschungsweges dar, welche wir eben als den notwendigen Umweg, ohne welchen gewisse volkswirtschaftliche Erkenntnisse nicht erzielt werden können, bezeichnet haben", so kann ich wohl zugeben, daß ein Umweg vorliegt, aber die Notwendigkeit dieses Umweges möchte ich bestreiten38).

VI. Privatwirtschaftslehre im Sinne von Handelsbetriebslehre (Handelstechnik) (Schmalen bach-Nicklisch).

Während die zuletzt genannten Autoren die sogenannte Privatwirtschaftslehre als integrierenden Bestandteil der Volkswirtschaftslehre aufgefaßt wissen wollen und eine Trennung dieser Privatwirtschaftslehre von der Handelstechnik fordern, wollen andere die Handelstechnik als die eigentliche Privatwirtschaftslehre begreifen und sie selbständig neben der Volkswirtschaftslehre ausgestalten. Wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, scheint auch uns dieses Vorgehen das allein berechtigte zu sein. Es muß neben der Volkswirtschaftslehre eine selbständige Disziplin systematisch ausgebaut werden und dazu sind schon beachtenswerte Anfänge gemacht. Heute schon wird unter den verschiedensten Namen diese Disziplin vorgetragen und gelehrt: Handelsbetriebslehre, Handelstechnik, kaufmännische Privatwirtschaftslehre, Einzelwirtschaftslehre, kaufmännische Verwaltungslehre, oft auch, kurz zusammenfassend, Handelswissenschaft. Worin besteht das Wesen dieser Privatwirtschaftslehre in ihrer eigensten Bedeutung und in ihrer Abgrenzung gegenüber der Nationalökonomie? Die Privatwirtschaftslehre ist ein Teil der Disziplinen, die für die wirtschaftliche Organisation und das wirtschaftliche Gedeihen der Unternehmungen wichtig sind und die doch aus anderen Gesichtspunkten heraus dieses ökonomische Wesen betrachten, als die Nationalökonomie. Eine solche Disziplin ist z. B. die landwirtschaftliche Betriebslehre (nach ihrer technisch-naturwissenschaftlichen Seite), ist ferner die technische Ökonomik wegen ihres technisch-naturwissenschaftlichen Charakters. Ebenso wie diese beiden Disziplinen, welche sich mit der naturwissenschaftlichen Technik von Landwirtschaft und Gewerbe beschäftigen, außerhalb der Nationalökonomie stehen, muß auch die Disziplin außerhalb stehen, welche die kaufmännisch-kalkulatorische Seite der Handels-, Gewerbeund Landwirtschaftsbetriebe darlegen soll. Zweckmäßigerweise würde wohl eine allgemeine Privatwirtschaftslehre voranzuschicken sein, in welcher die allgemeinen privatwirtschaftlichen Grundsätze des Handels zu erläutern wären und dann noch in besonderen Teilen die Privatwirtschaftslehre der kaufmännischen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Betriebe zu behandeln sein.

Die Betriebslehre würde dann in folgende Teile zerfallen:
1. Allgemeine Privatwirtschaftslehre (Handelsbetriebslehre).

2. Besondere Privatwirtschaftslehre,
a) der kaufmännischen Betriebe,
b) der landwirtschaftlichen Betriebe,
c) der gewerblichen Betriebe.

3. Landwirtschaftliche Betriebslehre (nach der technisch-ökono-
mischen Seite).

4. Technische Ökonomik (die gewerblichen Betriebe nach der technisch-ökonomischen Seite).

Das Eigentümliche aller dieser Disziplinen ist das privatwirtschaftlich-technische Moment, entweder nach der kaufmännisch-kalkulatorischen Seite (Handelsbetriebslehre) oder nach der naturwissenschaftlichen Seite (technische Ökonomik). Den Nationalökonomen interessieren die einzelnen Betriebe der kaufmännischen, gewerblichen und landwirtschaftlichen Praxis nie um ihrer selbst willen, sondern, nur wegen der volkswirtschaftlichen Zusammenhänge, in denen sie stehen. Er betrachtet sie als Teile eines großen volkswirtschaftlichen Organismus, dessen Struktur und Normen er zu erforschen sucht. Die inneren organisatorischen Details der einzelnen Betriebe kommen für ihn nur insoweit in Betracht, als sie zum Verständnis des volkswirtschaftlichen Zusammenhanges nötig sind. Gerade umgekehrt interessieren den Privatwirtschaftler die einzelnen Betriebe nur um ihrer selbst willen. Er betrachtet die einzelnen Unternehmungen für sich und erforscht die Grundsätze der inneren Organisation der Betriebe, auf Grund deren sie zu möglichst hohen Erträgen und Rentabilitätsergebnissen kommen39). Ihn interessieren die volkswirtschaftlichen Zusammenhänge nur insoweit, als die inneren Betriebs- und Organisationsgrundsätze durch diesen volkswirtschaftlichen Konnex beeinflußt, gefördert bzw. gehemmt werden. Für die Trennung zwischen Privatwirtschaftslehre und Nationalökonomie ergibt sich hieraus ein doppelter Unterschied:

I. ein qualitativer Unterschied. Die ganze Betrachtungsweise und Begriffsbildung ist für den Nationalökonomen eine andere als für den Privatwirtschaftler, denn der Privatwirtschaftler kümmert sich nur um die inneren ökonomisch-kaufmännischen Gesichtspunkte, die für eine rationelle wirtschaftliche Betriebsgestaltung wichtig sind. Der Nationalökonom betrachtet dagegen die einzelnen Betriebe aus dem Gesichtspunkte, daß sie Glieder eines weit verzweigten volkswirtschaftlichen Organismus sind. Da für die Privatwirtschaftslehre alles unter dem Gesichtspunkt des Erwerbs- und Rentabilitätsprinzips steht, so weicht auch die Begriffsbildung des Nationalökonomen oft von der des Privatwirtschaftlers ab. Es ist daher natürlich, daß die Begriffe, wie z. B. Wert, Preis, Vermögen, Kapital usw. in der Regel in den Lehrbüchern der Handelsbetriebslehre anders definiert werden, als in den nationalökonomischen Werken. Nehmen wir z. B. den Kapitalbegriff. Das Kapital ist für den Nationalökonomen entweder nach seiner allgemeinen (technisch-ökonomischen) Bedeutung ein Inbegriff von produzierten Produktionsmitteln, oder in seiner historischrechtlichen Bedeutung der Inbegriff des werbenden Mobiliarvermögens. Der Nationalökonom trennt grundsätzlich das Mobiliarvermögen von dem Vermögen, das in Grundstücken besteht mit seinem besonderen Einkommen, der Grundrente. Anders definiert der Privatwirtschaftler. Er stellt das Kapital = Passiva, dem Vermögen = Aktiva gegenüber40). Während also der Nationalökonom grundsätzlich trennt

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