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begibt man sich bereits auf das politische Gebiet. Denn diese Schlußfolgerung ist nichts zwingendes: sie entspricht nur dem Gedankengang des Freihändlers, dem gegenüber der Schutzzöllner aus demselben Gesetze heraus folgern kann: gerade weil die Landwirtschaft unter diesen besonderen Schwierigkeiten produziert, muß ihr ein Schutz gegenüber solchen Agrarländern zuteil werden, in denen dieses Gesetz noch nicht in solchem Umfange in Wirksamkeit getreten ist, als bei uns. Oder es handelt sich um die Frage: wer trägt den Getreidezoll: das Inland oder das Ausland? Ein Nationalökonom kann auf Grund seiner rein wissenschaftlichen Forschungen zum Resultat kommen: die Getreidezölle werden vom Inlande getragen und haben daher die Wirkung, die Getreidepreise zu erhöhen. Die Darlegung dieses Kausalzusammenhanges ist eine rein wissenschaftliche Arbeit. Sobald er aber daraus folgert, daß, weil der Getreidepreis durch die Zölle erhöht wird, er die Zölle verwerfe, so ist dies kein wissenschaftliches, sondern ein politisches Urteil. Denn es ist vom wissenschaftlichen Standpunkte aus gar nicht anzuerkennen, daß es unbedingt Ziel der Wirtschaftspolitik sein müsse, eine möglichst billige Güterversorgung für die Bevölkerung anzustreben. Die Vertreter nationalistisch-agrarischer Wirtschaftspolitik können sagen: wenn selbst dieser Nachweis geliefert ist, so halten wir dennoch den Zoll aus wirtschaftspolitischen Erwägungen für notwendig.

Wie man das Problem der Getreidezölle vom Standpunkt der Wissenschaft aus auffassen kann, zeigt der Aufsatz von Lexis: Über die Wirkungen der Getreidezölle62). Hier werden sine ira et studio eine Reihe von Problemen wissenschaftlich dargelegt, z. B. ob und inwieweit das Ausland den Getreidezoll trägt usw.; die Abhandlung hat nur den Zweck, gewisse wirtschaftliche Kausalzusammenhänge klarzulegen, nicht aber eine bestimmte Handelspolitik zu empfehlen. Schlußfolgerungen daraus zu ziehen, wird mit Recht jedem einzelnen überlassen.

Nicht von allen Vertretern der wissenschaftlichen Nationalökonomie werden diese Grenzen inne gehalten, und nur allzuhäufig begegnen wir Urteilen in der wissenschaftlichen nationalökonomischen Literatur über Freihandel und Schutzzoll, welche eine objektive Entscheidung über dieses Problem zu geben behaupten. Wir finden diese Verquickung von Politik und Wissenschaft sowohl bei Anhängern des Freihandels als des Schutzzolles.

Auf seiten der Anhänger des Freihandels ist besonders Brentano als typischer Vertreter jener Auffassung zu nennen, die, indem sie für freihändlerische Politik eintritt, nicht etwa eine subjektive persönliche Meinungsäußerung zu geben erklärt, sondern diese Ansicht als nationalökonomische Wissenschaft schlechthin dokumentieren. will. Brentano hat zur Frage der Freihandelspolitik überhaupt, sowie speziell zur Frage der Getreidezölle wiederholt Stellung genommen. Ausdrücklich erklärte er den Studierenden, vor denen er eine Vorlesung über das Freihandelsargument hielt, daß sie seinen Ausführungen folgen sollten,,,als handelte es sich um irgendein den Leidenschaften entrücktes Problem der parteilosesten aller Wissenschaften, der Mathematik" (S. 6). Er betonte des weiteren, daß er bei der Vertretung der Freihandelspolitik nur diejenige Wirtschaftspolitik empfehle, die alle Sonderinteressen vergesse und nur das Gesamtinteresse der Nation im Auge habe. Was versteht

Brentano unter Gesamtinteresse? Nicht nur das Interesse der Konsumenten eines Landes, ihre Bedürfnisse möglichst vollkommen, aber mit dem geringstmöglichen Aufwand zu befriedigen, sondern ,,nicht weniger das Produktionsinteresse der Nation, insofern diese das Interesse hat, daß die nationalen Produktivkräfte in einer Weise Verwendung finden, welche den größtmöglichen Überschuß über die aufgewendeten Produktionskosten abwirft, und welche, indem sie der nationalen Arbeit den größten Entgelt, dem nationalen Kapital den größten Gewinn sichert, zur größtmöglichen Zunahme des nationalen Reichtums führt" (S. 8).

Zur Kritik dieser grundsätzlichen Ausführungen Brentanos möchte ich folgendes bemerken: Wenn Brentano sein,,Freihandelsargument" als eine Beweisführung bezeichnet, die wissenschaftlich so gut fundamentiert sei wie eine mathematische Wahrheit oder wenn er meint, daß diese Ausführungen, weil sie aus der Natur der Dinge hervorgingen, unumstößlich richtig seien, so beruht dies auf derselben irrigen Annahme, von der aus auch in der klassischen Nationalökonomie solche handelspolitischen Grundsätze als wissenschaftliche Lehrsätze aufgestellt wurden. Mit Vorliebe wurde im englischen Parlament bei Beratung des Gesetzes über die Aufhebung der Kornzölle in den vierziger Jahren von den Vertretern des Freihandels auf die Lehren der,,Political Economy" Bezug genommen. Aus meinen Ausführungen ergibt sich, daß hier ein nationalökonomischer Lehrsatz im Sinne einer wissenschaftlich unbestreitbaren Wahrheit gar nicht vorliegen kann, weil es sich um Werturteile handelt, die notwendigerweise subjektiv sind. Brentano allerdings kommt zu logisch unanfechtbaren Sätzen, weil er sein Freihandelsargument deduziert aus dem sogenannten Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Aus dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit, wonach die Bedürfnisse möglichst vollkommen mit dem geringstmöglichen Aufwand zu befriedigen seien, folgert er für die Handelspolitik, daß durch den freien, internationalen Austausch die Staaten untereinander für ihre Angehörigen ein Maximum von Genußgütern mit einem Minimum von Aufwand befriedigen könnten. Dieses sogenannte Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist aber kein volkswirtschaftliches, sondern ein privatwirtschaftliches Prinzip. Vom Standpunkt des,,Gesamt interesses" aus ist es durchaus nicht die oberste Maximie der Wirtschaftspolitik, daß die Bedürfnisse der Konsumenten möglichst billig befriedigt werden und daß die nationalen Produktivkräfte in der ertragsreichsten Weise ausgenutzt werden. Das nationale wirtschaftliche Gesamtinteresse verlangt vielmehr, daß dauernd eine gesunde, kräftige und gut ernährte Bevölkerung erhalten wird. Wie schon List gelehrt hat, müssen für solche dauernden Vorteile auch zeitweilig Opfer gebracht werden, z. B. in der Form, daß bestimmte Waren teurer bezahlt werden müssen, als wenn sie vom Ausland bezogen würden. Aus diesem nationalwirtschaftlichen Gesichtspunkt heraus kann sehr wohl ein Getreidezoll zu rechtfertigen sein. Nicht nur wie Brentano meint, um dem Landwirt zu ermöglichen, sich auf andere Betriebszweige einzurichten. sondern um dadurch für breite Bevölkerungsschichten die Mög chkeit landwirtschaftlicher Tätigkeit zu erhalten und die in der Landwirtschaft angelegten Kapitalien dauernd nutzbringend zu erhalten. In dieser Weise kann man den Getreidezoll als Erhaltungszoll auffassen, nicht als Notstandszoll, wie Bren

tano meint. Es kann von diesem Standpunkt aus auch nationalwirtschaftlich gerechtfertigt erscheinen, daß mit Hilfe eines Schutzzolles der Getreidebau auf dem in Vergleich zu ausländischem Boden unfruchtbareren des Inlandes erhalten wird. Das rein zahlenmäßige Defizit, das Brentano herausrechnet und das daher kommt, weil bei Austausch von Agrarprodukten gegen Industrieprodukte der Gesamtgewinn für das freihändlerische Inland größer wäre, ist eine Rechnung vom Standpunkt der Theorie der Tauschwerte aus, nicht vom Standpunkte der Theorie der Produktivkräfte im Listschen Sinne.

Ein Kritiker der ersten Auflage der Brentano schen Denkschrift über Getreidezölle hatte behauptet, bei dieser Denkschrift habe,,verschiedentlich neben dem Mann der Wissenschaft auch der Politiker gesprochen". In der Vorrede zur zweiten Auflage sagt Brentano, daß er diesen Satz auf das energischste zurückweisen müsse:,,Das ist ein Vorwurf, der, wenn er wahr wäre, alle Lobpreisungen, die der Verfasser mir eingangs seines Artikels spendet, aufheben müßte." Dennoch hat der Kritiker meines Ermessens in diesem Punkte durchaus Recht. Die ganze Denkschrift ist vom Anfang bis zum Ende politischen Charakters, indem sie sich nämlich bemüht nachzuweisen, daß der Getreidezoll schädlich und der Freihandel nützlich sei. Was anderes als eine politische Meinung soll es denn sein, die Brentano hiermit vertritt? Eine wissenschaftliche Darlegung kann es doch nicht sein, denn es müßte sich sonst um eine solche handeln, die ihrer Natur nach allgemeine Anerkennung finden kann. Die These aber, von der Brentano ausgeht, daß das Ziel der Wirtschaftspolitik die ertragreichste Verwendung der nationalen Produktivkräfte sei, ist nichts anderes als eine persönliche Auffassung, die nur für den Überzeugungskraft hat, der dieselben politischen Anschauungen vertritt, wie Brentano selbst. Daß die Denkschrift in einzelnen Abschnitten wissenschaftliche Ausführungen enthält, soll nicht bestritten werden. Überall, wo z. B. Brentano rein objektiv die Kausalzusammenhänge zwischen Getreidepreisen und Getreidezöllen aufzuklären versucht, sind seine Untersuchungen streng wissenschaftlich. Sobald er aber daraus Schlußfolgerungen für eine bestimmte Handelspolitik zieht, ist er Politiker.

Auch ich leugne keineswegs, wenn ich im Gegensatz zu Brentano den schutzzöllnerischen Standpunkt vertrete, daß ich in diesem Falle als Politiker und nicht als Mann der Wissenschaft spreche, denn ich kann ja niemandem beweisen, daß mein Standpunkt, von dem aus ich für den Schutzzoll eintrete, akzeptiert werden müsse.

Das Ideal, das Roscher vorschwebte, der von der Meinung ausging, die Nationalökonomie habe Naturgesetze zu erforschen, und es müßte daher,,gerade in tief bewegter Zeit,, wo der gute Bürger oft verpflichtet ist, Partei zu nehmen, allen redlichen Parteimännern erwünscht sein, im Gewoge der Tagesmeinungen wenigstens eine feste Insel wissenschaftlicher Wahrheit zu besitzen, die ebenso allgemein anerkannt wäre, wie die Ärzte der verschiedenen Richtungen die Lehren der mathematischen Physik gleichmäßig anerkennen"63) dieses Ideal ist unerreichbar.

Eine solche Insel in den Wogen des Kampfes, wohin sich die Streiter der verschiedenen Parteien zum Waffenstillstand zurückziehen könnten, bildet die Nationalökonomie nicht.

Wer als Nationalökonom die politische Arena betritt, ergreift selbst Partei, tritt nicht als Friedensstifter auf, sondern als Mitkämpfer für bestimmte Ideale, für bestimmte Überzeugungen, von denen in letzter Linie seine Stellungnahme abhängt. Genug, wenn er dazu beitragen kann, daß die Waffen auf beiden Seiten,,gut und gleich" sind.

Daß seine Meinung den wirtschaftspolitischen Fragen gegenüber eine subjektive ist, braucht den Jünger unserer Wissenschaft nicht abzuschrecken: im Gegenteil, es übt einen eigenen Reiz aus, seine Kraft einer Wissenschaft zu widmen, die einsieht, daß dort Probleme vorliegen, wo man früher glaubte, feste unumstößliche Wahrheiten erkennen zu können. Die Meinung aber, die gelegentlich aufgestellt wurde, daß die Nationalökonomie aufhöre, Wissenschaft zu sein, sobald sie darauf verzichte, Gesetze aufzustellen, beruht auf der irreführenden Neigung, die von den Naturwissenschaften angewandten Wissenschaftsmethoden als die allein zulässigen zu halteno4). Wissenschaft und Politik werden besser fahren, wenn sie sich stets der engen Schranken bewußt bleiben, die der sozialwissenschaftlichen Forschung, verglichen mit der naturwissenschaftlichen, gezogen sind.

Der Politiker wird gut tun, sich auf sogenannte,,nationalökonomische Autoritäten" nur dann zu berufen, wenn er ihnen streng empirisch beglaubigtes Material entnimmt, nicht zur Stütze bestimmter politischer Endziele hier gibt es keine,,wissenschaftlichen Autoritäten" ein solches Verfahren hätte auch den weiteren fatalen Nachteil, daß der politische Gegner sofort eine andere,,Autorität“ zitieren könnte, die gerade auf dem entgegengesetzten Standpunkt steht.

Der wissenschaftliche Nationalökonom hat alle Ursache, sich überhaupt eine gewisse Zurückhaltung gegenüber politischer Betätigung aufzuerlegen. Wenn er es indessen für angemessen hält, am politischen Kampfe teilzunehmen, so sollte er keinen Zweifel darüber lassen, daß bei dieser seiner Betätigung von streng objektiver Wissenschaft nicht die Rede sein kann.

5. Theorie und Praxis in der Nationalökonomie.

Immanuel Kant veröffentlichte im Jahre 1793 in den Berliner Monatsheften eine Abhandlung, betitelt:,,Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nichts für die Praxis). Er bekämpft dort die Meinung derer, welche Theorie und Praxis in einen Gegensatz zueinander bringen wollen und bemerkt):,,Nun würde man den empirischen Maschinisten, der über die allgemeine Mechanik, oder den Artilleristen, welcher über die mathematische Lehre vom Bombenwurf so absprechen wollte, daß die Theorie davon zwar fein ausgedacht, in der Praxis aber gar nicht gültig sei, weil bei der Ausführung die Erfahrung ganz andere Resultate gebe als die Theorie, nur belachen. Kant schließt mit dem Satze 7). Was aus Vernunftgründen für die Theorie gilt, das gilt auch für die Praxis."

Schon über 100 Jahre sind seit dem Erscheinen dieser Kant schen Abhandlung verflossen und dennoch hört man immer wieder den Satz:,,Das mag theoretisch richtig sein, praktisch ist es falsch“. Den Vertretern aller Wissenschaften wird gelegentlich dieser Vorwurf

zuteil, besonders häufig aber den wissenschaftlichen Nationalökonemen. Es liegt hier eine irrige Auffassung von Theorie und Praxis vor. Entweder ist eine Theorie richtig, so kann sie auch nicht praktisch irrig sein, oder sie ist falsch, dann ist sie theoretisch und praktisch falsch. Diejenigen, die diesen Satz aussprechen, meinen in der Regel etwas anderes. Sie wollen sagen: es werden häufig Vorschläge gemacht, die sehr idealen Motiven entspringen, die aber aus dem und dem Grunde nicht praktisch realisierbar sind.

Alle Praxis ist nichts anderes als ausgeführte Theorie. Wie kann es daher einen Sinn haben, einen Gegensatz zwischen Theorie und Praxis zu konstruieren? Beruht also obiger Satz auf einem groben Mißverständnis, so ist noch ein anderer Vorwurf auf seine Berechtigung zu prüfen, der dahin geht, daß die Nationalökonomie öfter ohne die genügenden praktischen Kenntnisse an die Bearbeitung der theoretischen Probleme herangegangen sei. Dieser Vorwurf ist überall dort berechtigt, wo der Nationalökonom eine gewisse Kompetenzüberschreitung begeht und die privatwirtschaftlich-technischen Fragen meistern zu können glaubt. Wenn der Nationalökonom im Gegensatz zu meinen Ausführungen über Technik und Wirtschaft meint, auch die technische Seite der wirtschaftlichen Probleme selbständig beherrschen zu können, so gibt er sich zweifellos oft gewisse Blößen. Nicht scharf genug kann betont werden, wie sehr man die Grenzen zwischen Technik und Wirtschaft beachten solle, und zwar in dem doppelten Sinn: einmal, daß der Nationalökonom es nicht als seine wissenschaftliche Aufgabe betrachten darf auch die technische Seite des wirtschaftlichen Lebens zu durchforschen, sondern diese Arbeit vielmehr den Spezialwissenschaften überlassen muß. Er setzt sich sonst init Recht dem Vorwurf aus, über Dinge mitreden zu wollen, die er seinem eigensten Berufsgebiete gemäß gar nicht beherrschen kann. Zweitens ist der Vorwurf insofern berechtigt, als der Nationalökonom, wenn er bei gewissen Problemen gezwungen ist, technische Dinge in die Betrachtung hereinzuziehen, sich oft nicht die genügende Kenntnis auf diesen Sondergebieten angeeignet hat. Ebenso ist auch der Umstand, daß manche Vertreter der Volkswirtschaft auch die Probleme der Privatwirtschaftslehre in dem früher von mir festgestellten Sinne der Betriebs- und Organisationslehre der einzelnen Wirtschaftszweige beherrschen zu können glaubten, diesem Vorurteil günstig gewesen. In der Tat gehört zu der Erforschung dieser privatwirtschaftlichen Probleme eine so intime Detailkenntnis der inneren Betriebsvorgänge, daß der berufsmäßige Nationalökonom nicht auch dieses Gebiet noch beherrschen kann. Bleibt dagegen der Nationalökonom in den Grenzen seines Forschungsgebietes, so ist der so oft gehörte Satz, daß hier nur der Praktiker, nicht aber der Theoretiker zu klaren Erkenntnissen kommen könne, falsch. Es ist nicht so, daß, wie es auch gelegentlich formuliert wird, nur der im wirtschaftlichen Leben tätige Mensch die Probleme der Wirtschaftswissenschaft richtig überschauen könne. Ganz im Gegenteil wird man sagen können: hier ist ein Gebiet, wo der Praktiker in der Regel hinter dem Theoretiker zurückstehen muß. Mag der wirtschaftliche Praktiker dem wirtschaftlichen Theoretiker noch so sehr darin überlegen sein, daß er die privatwirtschaftliche und technische Seite seines engsten Berufsgebietes viel besser überschaut, als irgendein Dritter, den richtigen Blickpunkt für die dem

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