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der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung:,,Im übrigen ist nicht einzusehen“, sagt Rickert,,,warum das Seelenleben weniger etwas natürliches ist als das körperliche Dasein, und deshalb sollte man auch das Wort Naturwissenschaft entsprechend anwenden. Der Sprachgebrauch würde sich dann nur dem Umstand fügen, daß heute das Seelenleben nach derselben Methode wie die Körperwelt, nämlich generalisierend und mit Rücksicht auf seinen gesetzmäßigen Zusammenhang, unabhängig von aller Bedeutung, die es in seiner Besonderheit durch Beziehung zu Werten oder zu Übernatürlichem besitzt, erforscht wird. Auch das Seelenleben wirkt und vergeht wie die körperliche Natur von selbst. Es kann angesehen werden ohne Rücksicht auf gut und böse und jedes andere Wertpaar. Es unterscheidet sich seinem Allgemeinbegriff nach von der Kultur, der Kunst, der Sitte usw. genau wie die Körperwelt. Es ist also wie die Körperwelt auch eine ,,Natur" und es muß davon eine Naturwissenschaft wie von den Körpern geben"). So kommt Rickert zu dem Resultat, daß der Gegensatz von Natur und Geist für eine logische Gliederung der wissenschaftlichen Begriffsbildung und Darstellung gänzlich unbrauchbar sei1), und mit Recht bemerkt er:,,Das Wort Geisteswissenschaften fordert Mißverständnisse und Angriffe geradezu heraus, nachdem die Psychologie sich zu einer Naturwissenschaft im logischen Sinne des Wortes gestaltet hat").

Trotz dieser Einwendungen von Rickert hat Stumpf, wenn auch mit wesentlichen Modifikationen, die Grundeinteilung der Wissenschaften in Natur- und Geisteswissenschaften beibehalten. Aber wenn es auch Stumpf für zweckmäßig hält, die alte Scheidung und das alte Merkmal beizubehalten, so sieht er sich doch genötigt, diese Unterscheidung als unvollständig anzuerkennen und fügt noch eine ganze Reihe von besonderen Wissenschaften hinzu, die er teils als Vorwissenschaften, teils als Nachwissenschaft für die Naturund Geisteswissenschaften bezeichnet).

Die Naturwissenschaft ist nach Stumpf die Wissenschaft der Körperwelt oder der Materie, die Geisteswissenschaft umfaßt die Gesamtheit der zu Denkgegenständen erhobenen psychischen Funktionen (S. 20). Als besondere Disziplinen aber, die weder zu den Natur- noch Geisteswissenschaften gehören, nennt Stumpf zunächst eine Reihe von sogenannten Vorwissenschaften, die man unter dem Namen Erkenntnistheorie zusammenfassen könnte. Dahin gehört die Phänomenologie, die Wissenschaft von den Erscheinungen, ferner die Eidologie, oder die Untersuchung der ,,Gebilde". Diese Wissenschaft soll handeln von den sachlichen Bedingungen des Denkens und besonders die Lehre von den Begriffen und Werten umfassen. Eine dritte Wissenschaft ist die allgemeine Erkenntnislehre. Ihren Gegenstand sollen die Verhältnisbegriffe auf allen Gebieten des Erkennens bilden. Solche Verhältnisbegriffe sind z. B. Begriffe wie Ähnlichkeit, Gleichheit, Steigerung, logische und reale Abhängigkeit, Verhältnis von Ganzem und Teil usw. (S. 37). Zu diesen Vorwissenschaften kommt noch die Nachwissenschaft: die Metaphysik. Sie behandelt die Frage nach den gemeinschaftlichen Gesetzen und nach dem einheitlichen Zusammenhang aller dieser vorher unterschiedenen Gegenstände (S. 42). Man sieht also, daß Stumpf nur unter Hinzufügung einer ganzen Reihe von Sonder

wissenschaften noch die alte Unterscheidung aufrecht zu erhalten vermag.

2. Naturwissenschaften und Geschichts- bzw. Kultur

bzw. Zweckwissenschaften.

Was soll an die Stelle der Unterscheidung von Natur- und Geisteswissenschaften treten? Vielerlei Vorschläge sind hierzu gemacht worden, von denen einige besonders wichtige hier erwähnt werden sollen.

Der Rechtsphilosoph Arnold ging in seiner im Jahre 1865 erschienenen Schrift:,,Kultur und Rechtsleben" von dem Gegensatz von Natur- und Geschichtswissenschaften aus. Er sagte: ,,Das Wissen des Menschen ist auf ein doppeltes Objekt gerichtet: einmal auf die Erkenntnis der Naturgesetze, unter deren Herrschaft sich die Welt erhält und umbildet; sodann auf die geschichtliche Entwicklung des menschlichen Geschlechts oder vielmehr seiner natürlichen Glieder, der Völker, vor allem derjenigen, die an dieser Entwicklung teilgenommen haben und die wir daher Kulturvölker nennen. Hierauf beruht der Gegensatz von Natur- und Geschichtswissenschaften"). Auch Windelband) hat Natur und Geschichte einander gegenübergestellt und die Unterscheidung von Ereigniswissenschaften und Gesetzeswissenschaften an Stelle des Gegensatzes von Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften aufgestellt. Gleichzeitig mit Windelband hatte Harms) die geschichtlichen Wissenschaften von den Naturwissenschaften gesondert. Vor allem hat aber Rickerts eingehende Begründung jener Unterscheidung von Naturwissenschaften und geschichtlichen Kulturwissenschaften weithin Beachtung gefunden.,,Das Wort Geschichte", sagt Rickert10),,,bezeichnet den logischen, das Wort Kultur den sachlichen Gegensatz zur Natur in völlig ausreichender Weise, wenn es gilt, zwei Gruppen von Wissenschaften zu unterscheiden."

Das sachliche Moment, welches die Kulturwissenschaften von den Naturwissenschaften trennt, ist nach Rickert die Beziehung auf Werte; die Wertbetrachtung im Gegensatz zu der wertfreien Betrachtung der Natur: ,,Methodisch ist Natur die Wirklichkeit mit Rücksicht auf das Allgemeine, im Gegensatz zu dem Besonderen, sachlich dagegen die Wirklichkeit, abgesehen von allen Wert beziehungen, im Unterschied von der wertbezogenen und sinnhaften Kultur." Wegen ihrer Beziehung auf Werte sollen die Geisteswissenschaften eine wissenschaftliche Darstellung verlangen, die sich nicht unter ein System allgemeiner Begriffe bringen lasse, sondern in ihrem einmaligen individuellen Werden verfolgt werden müßte (S. 530). Während Rickert den Naturwissenschaften die historische Kulturwissenschaft gegenüberstellt, will Stammler die Trennung in Naturwissenschaften und Zweck wissenschaften vornehmen. Für Stammler ist das entscheidende Kriterium, welches die beiden Wissenschaftsgruppen trennt, das menschliche Wollen:,,Die Ergebnisse der in diesem Abschnitt angestellten Untersuchungen", sagt Stammler11), ,,gelten für alles menschliche Wollen, sie fügen sich einheitlich zu den Grundlagen einer Zweckwissenschaft zusammen, die der Naturwissenschaft in geschlossenem methodischem Aufbau gegenübertritt. Die letztere hat es mit dem Reiche der Wahrnehmungen zu tun, die sie

nach festen allgemeingültigen Grundsätzen zu bezwingen gedenkt, jene regiert das Reich der Zwecke, dessen Realität wir vorhin dargelegt haben."

Eingehender noch als in seinem Werk,,Wirtschaft und Recht" hat Stammler diese Unterscheidung in seiner,,Theorie der Rechtswissenschaft" begründet. In dem Abschnitt, betitelt,,Naturwissenschaft und Zweckwissenschaft "12) wendet er sich gegen die Unterscheidung von Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft mit den Worten:,,Allein jene ist auch eine Tätigkeit und ein Ergebnis des menschlichen Geistes und die weiteren wissenschaftlichen Erwägungen haben zu ihrem Gegenstand gar nicht den Geist als solchen, so daß sie durch die Bezugnahme auf ihn das ihnen wesentliche Objekt noch nicht genau angegeben haben. Darum dürfte die Unterscheidung von Naturwissenschaft und Zweckwissenschaft dem genauer entgegenkommen." Stammler gibt hierzu noch eine nähere Erläuterung. Wir wollen hier nur den Hauptsatz anführen:,,Wir verstehen unter Natur den Inbegriff aller in Raum und Zeit werdenden Wahrnehmungen, die wir nach festen gleichmäßigen Gedankengängen einheitlich zu begreifen vermögen. Unter den Grundbegriffen, mit denen wir die Einzelerscheinungen ordnen, findet sich der des Setzens von Zwecken mit Mitteln nicht vor. Diese Begriffe liegen an sich außerhalb der Gedankenreihe, in denen Wahrnehmungen wissenschaftlich erkannt werden können. Sie gehen auf Gegenstände, die zu verwirklichen sind, und kommen lediglich in dem vorhin beschriebenen Bewußtseinsinhalte des Wollens vor. Darum bedeutet der Begriff des Zweckes nicht eine Kategorie, wie es die Grundbegriffe der Naturerkenntnis sind, sondern eine eigene Grundrichtung des Bewußtseins neben der des Wahrnehmens"13).

Zweifellos sind die hier vorgeschlagenen Unterscheidungen von Naturwissenschaften einerseits und Geschichts- oder Kultur- oder Zweckwissenschaften andererseits der älteren Unterscheidung von Naturund Geisteswissenschaften vorzuziehen. Das Verdienst der genannten Autoren, durch ihre methodischen Untersuchungen die Fehlerhaftigkeit des früheren Verfahrens nachgewiesen zu haben, kann nicht hoch genug angeschlagen werden. So sehr ich sachlich vielen der hier in Frage stehenden Ausführungen Rickerts und Stammlers zustimme, so scheinen mir doch die von ihnen vorgeschlagenen Bezeichnungen ,,Kulturwissenschaft“ und „Zweckwissenschaft" nicht sehr glücklich gewählt zu sein. Sie sind nicht nur miẞverständlich, sondern es fehlt ihnen auch die Prägnanz und das klare Unterscheidungsmerkmal, welches den Unterschied gegenüber den Naturwissenschaften begründen soll. Unterscheidet man Naturwissenschaften und Geschichtswissenschaften, so muß schon die Tatsache, daß auch alle Naturwissenschaften geschichtlich erforscht werden können, zu Unklarheiten und Mißverständnissen führen. Die Disziplinen, welche die historische Entwicklung der einzelnen Naturwissenschaften erforschen, müßten zu den Geschichtswissenschaften gerechnet werden; andererseits aber gehören sie dem Gegenstand nach zu den Naturwissenschaften. Auch ist das Wort,,Geschichte“ zu farblos und unbestimmt, um eine klare Bezeichnung im Gegensatz zu den Naturwissenschaften zu bieten.

Ähnlichen Bedenken unterliegt auch die Bezeichnung,,Kulturwissenschaft". Wie es dem Ursprung des Wortes von colere = den

Acker bestellen, entspricht, werden in Verbindung mit dem Wort Kultur vielfach gewisse menschliche Fähigkeiten bezeichnet, wię z. B. Forstkultur, Bodenkultur u. a., die bestimmte technische Verfahrungsweisen bezeichnen und die gerade auf Grundlage naturwissenschaftlicher Erkenntnis ausgeführt werden. Auch Wundt hat schon auf die Doppeldeutigkeit des Wortes Kultur, wie sie etwa in dem Wort Kulturingenieur hervortritt, hingewiesen. In dem Sinne, wie ich den Gegensatz zwischen Kultur- und Naturwissenschaften verstanden wissen will, würde der Komplex dieser technischen Disziplinen keineswegs zu den Kulturwissenschaften, sondern zu den Naturwissenschaften zu rechnen sein. Anders allerdings bei Rickert, der den Begriff Kultur soweit faßt, daß auch diese Arten von materielltechnischen Tätigkeiten der Menschen darunter fallen. Im Sinne Rickerts ist Kultur aufzufassen als Gegensatz zu der sich selbst und ihrem Wachstum überlassenen Natur. Ausdrücklich fügt er hinzu:,,Es fallen ferner unter den Begriff der Kulturobjekte auch die Körper, die bei jeder Kulturtätigkeit für die Menschen als Mittel oder als Ziele in Betracht kommen und das ist notwendig, denn sie sind von der Geschichte in ihrer historisch-wesentlichen Individualität ebenso darzustellen, wie die geistigen Prozesse. Die Maschinen, die der Mensch erfunden hat, die ganze Entwicklung der Technik gehören ebenfalls zu den historischen Objekten“14). „Der Terminus Kulturwissenschaft“, sagt Rickert an anderer Stelle15),,,ist also gerade deswegen geeignet, weil er auch auf die geschichtliche Darstellung der technischen und materiellen Kultur paßt." Wer allerdings den Begriff Kultur so weit faßt, wie Rickert, wird an der Einbeziehung der Technik in die Kulturwissenschaften keinen Anstoß nehmen und für ihn ist auch diese Schwierigkeit, die sich aus der Bedeutung des Wortes Kultur ergibt, nicht vorhanden; aber mir scheint es doch nicht angängig zu sein, gerade die Betätigungen des Menschen, die nichts anderes sind als Nutzanwendungen bestimmter Erkenntnisse der Naturwissenschaften aus dem Zusammenhang mit diesen Wissenschaften herauszunehmen.

Stammler, dem wohl das größte Verdienst zukommt, die Unzulässigkeit der Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden auf die Sozialwissenschaften nachgewiesen zu haben, will, wie wir gesehen haben, die Wissenschaften einteilen in Naturwissenschaften einerseits und Zweckwissenschaften andererseits. Dieser Vorschlag scheint uns gerade wegen der inhaltlichen Deutung, die er dieser Unterscheidung gibt, nicht annehmbar. Wir müssen hier genau feststellen, in welchem Sinn Stammler von einer Zweckwissenschaft spricht. Er will damit nicht allein sagen, daß neben dem naturgesetzlichen Geschehen noch ein zweites Geschehen zu unterscheiden wäre, das auf das zweck- und zielbewußte Handeln der Menschen im sozialen Zusammenwirken zurückgeht, sondern er gebraucht den Ausdruck,,Zweck" hier in einem bestimmteren Sinne. Er will einen obersten Zweck für alles menschliche Gemeinschaftsleben als wissenschaftlich feststehenden Endzweck anerkennen und von diesem obersten Zwecke aus sowohl das Vergangene richten als auch für die Zukunft einen festen sicheren Anhalt für das objektiv richtige menschliche Handeln aufstellen. Und diese Teleologie soll wissenschaftlich ebenso einheitlich und fest begründet sein wie die naturgesetzliche Kausalität. Er stellt also nicht gegenüber die Kau

K. Diehl, Nationalökonomie I. 2. Aufl.

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salität in der Natur und die Kausalität, die sich aus menschlichem Zusammenwirken ergibt, sondern die Kausalität der Natur einerseits und die Teleologie im sozialen Leben andererseits. Die klaren und entscheidenden Ausführungen Stammlers mögen hier folgen1): ,,Eine berechtigte Zwecksetzung und eine gerechtfertigte Wahl ist nun aber eine solche, die in ihrem besonderen Fall einem allgemeingültigen Gesetze des Telos entspricht. Zum Nachweise der Berechtigung ist eine unbedingt gültige Art des Verfahrens notwendig, welche die Bedingungen einer gesetzmäßigen Zwecksetzung in formaler Allgemeinheit aufstellt und danach die Eigenschaft objektiver Berechtigung einer einzelnen bestimmten Zielentwerfung verleiht." Indem Stammler als obersten Gesichtspunkt der Beurteilung und als letztes Ziel des sozialen Zusammenlebens die Idee der Gemeinschaft frei wollender Menschen aufstellt, will er frei verstanden wissen im Sinne von Freiheit von der Subjektivität der Zwecksetzung17): ,,Die Gemeinschaft frei wollender Menschen - das ist das unbedingte Endziel des sozialen Lebens. Es ist die Idee einer Menschengemeinschaft, in der ein jeder die objektiv berechtigten Zwecke des anderen zu den seinigen macht; einer Regelung des vereinten Daseins und Zusammenwirkens, der jeder Rechtsunterworfene zustimmen muß, sobald er frei von bloß subjektivem Begehren sich entschiede." Es gibt also auch für Stammler soziale Gesetze, wenn diese auch durchaus von den Naturgesetzen zu unterscheiden sind. Die sozialen Gesetze sind diejenigen, welche als objektiv berechtigte im Sinne des von ihm aufgestellten Gesellschaftsideals angesehen werden können18):,,Soziale Gesetze in reiner Analogie zu Naturgesetzen gibt es nicht; wohl aber ist es möglich, soziale Regelungen, bestehende wie vorgeschlagene als gesetzmäßig wissenschaftlich darzutun. Dieses geschieht, indem der konkrete Inhalt äußerer Regeln an der Idee einer Gemeinschaft frei wollender Menschen gemessen wird; nicht anders, wie eine gesetzmäßig begriffene Naturerscheinung nach der Idee einer unbedingten Einheit in den Daten der Erfahrung bestimmt ist." Hier ist der Punkt, wo ich mich von Stammler trenne. Gewiß muß unterschieden werden die naturgesetzliche Kausalität in den Vorgängen der Natur und die Kausalität des Geschehens, die zurückgeht auf das zweckbewußte und zielbewußte Handeln der Menschen. Aber diese Zwecke und Ziele sind immer nur singuläre, historisch-wandelbare, willkürliche und subjektive. Eine allgemeine Gültigkeit eines obersten Zweckes, den wir sozusagen als Kompaß für alles Handeln im sozialen Leben brauchen können, gibt es nicht. Wir können zwar durchaus trennen die Phänomene, die aus dem Zusammenwirken der Menschen hervorgehen von denen, die der Mensch als passives Wesen hinnehmen muß, da sie Naturvorgängen entspringen; aber der Unterschied beider Arten von Phänomenen beruht gerade darauf, daß die letzteren streng wissenschaftlich einheitlich determiniert sind, während die ersteren historisch-singuläre sind, einen einheitlich wissenschaftlich-zwingenden Charakter nicht aufweisen. Das soziale Endziel Stammlers, die Gesellschaft frei wollender Menschen ist ein Ideal, das nicht mehr zwingende Kraft aufweist, als andere derartige soziale Ideale. Seine Gesetzmäßigkeit läßt sich nicht wissenschaftlich beweisen; wer z. B. als gesellschaftliches Ideal den Standpunkt der Herrenmoral vertritt, könnte mit demselben Rechte verlangen, daß sein soziales Ideal als das allein

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