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scheidenden Stellen für Beibehaltung des Privateigentums ausgesprochen. So nennt er in seiner Abhandlung,,Economie politique", in der Enzyklopädie das Eigentum das,,geheiligtste aller Rechte". Aber in Anknüpfung an gewisse Punkte seiner Lehre haben einzelne Sozialisten und Kommunisten zur Zeit der großen französischen Revolution ihre Lehre verkündet. Wie Rousseau aus der Lehre von der natürlichen Freiheit und Gleichheit der Menschen die politische Gleichheit der Bürger gefolgert hatte, so meinten sie, daß aus der natürlichen Gleichheit und Freiheit der Menschen auch die Gleichheit des Besitzes hervorginge. Das Prinzip der „Egalité", das bis dahin nur für die politische Gleichheit geltend gemacht wurde, wurde in der terroristischen Epoche der großen französischen Revolution auch für den Besitz gefordert. Der Typus dieser Richtung war Marat, von dem der charakteristische Ausspruch herrührt:,,Die Gleichheit der Rechte führt zur Gleichheit der Genüsse und erst auf dieser Basis kann der Gedanke ausruhen" und der den bekannten Satz ausgesprochen hatte:,,Es wäre ein schlechter Vorteil, die Adelsaristokratie zu besiegen, um der Geldaristokratie zu unterliegen." In zahllosen Varianten wurde der ethische Sozialismus in naturrechtlicher Weise,,begründet" und als notwendige Konsequenz des gleichen Rechts aller Menschen auf Genuß und Glück und aus ähnlichen Gründen der Humanität und Gerechtigkeit gefordert1).

Ich erwähne hier nur eine typische Schrift dieser Gattung, das hinterlassene Werk des im Jahre 1729 verstorbenen Landpfarrers Jean Meslier:,,Le Testament de Jean Meslier", worin sich heftige Angriffe gegen das Christentum fanden, vor allem aber auch gegen den absoluten Staat, das ancien régime und die auf dem Prinzip des Privateigentums aufgebaute Rechtsordnung. Er geht aus von einem natürlichen Recht aller Menschen auf Existenz:,,Alle Menschen", meint er,,,haben gleichermaßen das Recht zu leben und auf Erden zu wandeln, ihre natürliche Freiheit zu genießen und an den Gütern der Erde teil zu haben, indem sie alle fleißig arbeiten, um sich die für das Leben nützlichen und notwendigen Dinge zu verschaffen." Als der letzte Grund der wirtschaftlichen Ungleichheit erscheint ihm das Privateigentum,,,die Besitznahme der Güter und Reichtümer der Erde durch einzelne." Er bezeichnet das Eigentum kurzweg als einen Mißbrauch, der freilich leider fast überall gutgeheißen werde. Infolge dieser Situation sei die äußere Natur statt allen Menschen gleich zugänglich zu sein, der ausschließlichen Beherrschung einzelner weniger unterworfen. Durch die Konkurrenz werde die Gleichheit vernichtet und die Ungleichheit begründet: die fundamentale Scheidung der Menschen in zwei große Klassen, der besitzenden und nichtbesitzenden. Er spricht bereits von dem arbeitslosen Einkommen der Reichen:,,denn sie alle leben und bestehen nur von der Arbeit anderer und fallen der Gesamtheit zur Last." Seine Schlußfolgerungen aus der Kritik der bestehenden Wirtschaftsordnung laufen auf Ersetzung des Privateigentums durch den Kommunismus hinaus als der einzigen Ordnung der Dinge, die der natürlichen Gleichheit und Gerechtigkeit entspräche. Nur wenn allen die natürlichen Existenzbedingungen, die Güter und Reichtümer der Erde bei gemeinsamer Arbeit gleich zugänglich wären, wäre ein glücklicher Zustand der Gesellschaft und der Individuen möglich, denn die Erde, meint er, bringt fast immer zur Genüge

und sogar im Überfluß die Mittel zum friedlichen Leben hervor, und niemand würde daher, wenn Gütergemeinschaft bestünde, des Notwendigen entbehren).

Wie von seiten der erwähnten Sozialisten aus demselben naturrechtlichen Ausgangspunkte heraus, aus dem der ökonomische Individualismus das Privateigentum gefordert hatte, das Gemeineigentum postuliert wird, so bildet auch eine der wichtigsten nationalökonomischen Theorien des ökonomischen Individualismus, nämlich die Arbeitswerttheorie der klassischen Ökonomie das Fundament für eine tiefere nationalökonomische Begründung der Notwendigkeit der Beseitigung des Privateigentums.

War Ricardo ein Hauptvertreter der Lehre, daß der Wert der Güter auf der zur Herstellung derselben verwendeten Arbeit beruhe, so hielt er doch das Kapitaleigentum und die freie Konkurrenz für die dauernden Pfeiler jeder Wirtschaftsordnung, und zwar argumentierte er so: wenn auch der Wert aller Waren in letzter Linie auf der Arbeit derer, die die Waren erzeugt haben, beruhe, so seien doch Kapitalzins und Unternehmergewinn unentbehrliche Einkommensbezüge, weil ohne das Interesse, welches der Kapitalist an dem Bezug von Zins und Gewinn hätte, er seine unentbehrliche Tätigkeit niemals ausführen würde. Als eigentliches arbeitsloses Einkommen bezeichnet er nur die Grundrente. Die Grundrente sah er aber nicht als allgemeines Einkommen aller Grundbesitzer an, sondern nur als ein Extraeinkommen, welches besonderen, durch Fruchtbarkeit und Lage bevorzugten Grundstücken zuflösse.

Wenn durch möglichst freiheitliche Handelspolitik dafür gesorgt wäre, daß infolge freier Einfuhr billigen Brotgetreides das Monopol der bevorzugten Grundbesitzer auf Řentenbezug möglichst eingeschränkt würde, so würden dadurch alle Nachteile, die etwa aus dem privaten Grund- und Kapitaleigentum fließen könnten, vermieden. Auch die Lage der Arbeiter könnte eine bessere werden, denn das eherne Lohngesetz, welches Ricardo aufstellte - wonach die Arbeiter im Durchschnitt auf einen Lohn angewiesen wären, der nur das zum Leben Notwendige lieferte - war keineswegs als unübersteigliche Schranke gedacht. Vielmehr hätten es die Arbeiter selbst durch vorsichtige Gewohnheiten in bezug auf Eheschließung und Kindererzeugung in der Hand, ihre Lage zu verbessern. So lautete also die Lösung der liberalen Ökonomie: durch möglichste Freiheit zum Glück und Wohlstand der Bevölkerung und zu gerechter Entlohnung der Arbeit.

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Im Gegensatz zu dieser liberal-individualistischen Lehre traten bereits zu Beginn des neunzehnten Jahrhunderts einige sozialistische Schriftsteller in England hervor, wie Hall, Gray, Thompson, Hodgskin, Owen u. a., die bestritten, daß die Freiheit des Arbeitsvertrages das Wohlergehen der Arbeiterklasse verbürge und daß die Einkommensverteilung unter der Herrschaft der freien Konkurrenz und des Privateigentums eine gerechte sei. Sie lehrten im Gegenteil, daß Zins, Rente und Gewinne arbeitslose Einkommen seien, die auf ungerechten Abzügen vom Arbeitsertrag der Arbeiter beruhten. Diese Abzüge wurden als unverdienter Mehrwert bezeichnet93).

Ich gehe etwas näher auf William Thompson) ein, dessen Hauptwerk unter dem Titel,,Untersuchung über die Grundsätze der Verteilung des Reichtums zu besonderer Beförderung menschlichen

Glücks" 1824 erschienen ist. Auch Thompson geht von der Ricardoschen Werttheorie aus:,,Ohne Arbeit gibt es keinen Reichtum. Die Arbeit ist ein Merkzeichen, wodurch er sich von allen anderen Dingen unterscheidet. Die Wirksamkeit der Natur macht nichts zu einem Gegenstand des Reichtums. Ihre Kräfte werden ganz gleich und allgemein ausgeübt bei der Erzeugung aller Mittel des Genusses oder des Verlangens, mögen sie nun Gegenstand des Reichtums sein oder nicht. Die Arbeit ist die alleinige Mutter des Reichtums" (S. 31). Die Arbeit sei auch der relativ beste Wertmaßstab:,,Somit ist die Arbeit, obwohl sie unter den wechselnden Verhältnissen der menschlichen Gesellschaft nicht ein genaues Maß für den verhältnismäßigen Wert der Gegenstände des Reichtums ist, doch die beste Annäherung an einen solchen Maßstab, nach dem wir beurteilen können, ob ein Objekt des Verlangens ein Gegenstand des Reichtums ist oder nicht..“ (S. 49).

Unter der Herrschaft des Privateigentums werde dem Arbeiter ein Teil des von ihm geschaffenen Wertes entzogen. Dies legt Thompson in seiner Mehrwerttheorie dar:,,Der einzige Gegenstand aber", so erklärt er (S. 182),,,den der Arbeiter für die Anschaffung der Vorbedingungen seiner Produktion, also für Land, Wohnung, Kleider, Werkzeuge, Nahrung, Rohstoffe zu bieten hat, ist wieder ein Teil seiner Arbeit. Aber so groß ist gewöhnlich der Bruchteil seiner Arbeit, der für den Vorschuß jener die Produktion vorbereitenden Gegenstände von ihren Besitzern, den sogenannten Kapitalisten, verlangt wird, daß bei weitem der größte Teil der Produkte seiner Arbeit seiner Verfügung entzogen und von denen verzehrt wird, welche an der Produktion nur insofern Anteil genommen haben, als sie jene Gegenstände angehäuft und dem wirklich tätigen Produzenten geliehen haben. Der untätige Besitzer dieser Produktionsmittel erlangt durch sie nicht nur ebensoviel Genuß wie der Fleißigste und Geschickteste der wirklichen Produzenten, sondern, je nach der Größe seiner Anhäufungen, auf welche Weise diese auch immer erworben sein mögen, sichert er sich von den durch die Arbeit hervorgebrachten Gegenständen des Reichtums zehn-, hundert-, ja tausendmal so viel, als die wirklichen Produzenten sich durch die angestrengteste Arbeit verschaffen können.“

Auf diese Weise bildeten sich Klassengegensätze heraus zwischen der Unternehmer- und der Arbeiterklasse. ,,Solange die heutige, auf Gewalt gestützte Ordnung der Dinge andauert" sagt Thompson—,,derzufolge eine Klasse von Menschen allein die produktiven Kräfte besitzt, während eine andere die physischen Mittel hat, diese produktiven Kräfte in Tätigkeit zu setzen, solange werden die Kapitalisten die in ihren Händen befindlichen Mittel dazu benutzen, die Arbeit und das Glück aller Arbeiter ihrem eigenen größten Vorteile dienstbar zu machen, so lange wird das Glück des ganzen Menschengeschlechtes seitens der Kapitalisten jedem noch so kleinen Mehrgewinn geopfert werden. So lange man zwei feindliche Interessen in der Gesellschaft bestehen läßt, nämlich auf der einen Seite die Besitzer der Arbeit und auf der anderen die Besitzer der Mittel zur Arbeit, so lange als diese unnatürliche Teilung mit Gewalt aufrecht erhalten wird, solange werden vielleicht 9/10 der erreichbaren menschlichen Produktion niemals das Licht der Welt erblicken und solange werden auch 90 % des erreichbaren menschlichen Glücks geopfert werden"95).

Thompson glaubt, daß nur durch eine kommunistische Gesellschaftsorganisation der rechtliche Anspruch der Arbeiter auf den vollen Arbeitsertrag gewährleistet werden kann.

4. Abschnitt.

Kritik der naturrechtlich-naturgesetzlichen Richtung.

Schon aus dem ersten Teile dieses Werkes geht meine grundsätzliche Stellungnahme hervor, die ich zu der naturrechtlichen und der naturgesetzlichen Richtung in der Volkswirtschaftslehre einnehme. Hier sollen noch einige Bemerkungen hinzugefügt werden zur Kritik der speziellen Anwendung, welche die naturrechtlichnaturgesetzliche Richtung in der Sozialphilosophie, theoretischen Nationalökonomie und Sozialpolitik gefunden hat. Indem die Physiokraten und die ihnen nachfolgenden nationalökonomischen Schriftsteller die Natur als die letzte Erkenntnisquelle angaben, aus welcher wir die Gesetze des sozialen Zusammenlebens erforschen müssen, haben sie das Wesen und die Eigenart aller sozialen Wissenschaften gründlich verkannt. Bis zur Gegenwart sind aus dieser Quelle unzählige Mißverständnisse und Irrlehren in den Sozialwissenschaften entstanden. Den Grund und Eckstein aller sozialen Erkenntnis soll also die Tatsache bilden, daß der Mensch um der Selbsterhaltung willen Güter erwerben müsse, daß zu dieser Erwerbung Arbeit nötig sei und daß die Früchte der Arbeit dem gehören müssen, der sie geleistet habe. Nur die freie Betätigung menschlicher Arbeitskraft könne daher die Garantien für ein naturgemäßes und erfolgreiches Gesellschaftsleben bieten. Daher die immer wiederkehrende Grundmaxime: Eigentum und Freiheit müssen die Grundpfeiler des sozialen Zusammenlebens aller Völker und aller Zeiten sein. Hier wird also ein rein natürlicher physischer Trieb aller Einzelindividuen zur Grundlage für die Existenznotwendigkeit bestimmter sozialer Institutionen gemacht. Die Tatsache, daß alle Menschen, um leben zu können, Nahrungsmittel und Bedürfnisgegenstände aller Art haben müssen, ist unbestreitbar. Das ist eine einfache naturgegebene physiologische Wahrheit. Die äußere gesellschaftliche Form dagegen, in welcher die Menschen diese Bedürfnisse befriedigen, kann eine sehr verschiedene sein, und es ist lediglich eine Zweckmäßigkeitsfrage, welche Gesellschaftsorganisation zu bestimmten Zeiten und für bestimmte Völker zu wählen ist. Es ist ein reines Axiom, daß die ,,freie" Arbeit des ,,freien" Mannes und der ,,freie Austausch" der Güter den besten wirtschaftlichen Ertrag garantierten.

Sobald wir an die Erkenntnis des sozialen Verbandes herantreten, kommt etwas Neues hinzu, das beim individuellen Einzeldasein noch gar nicht in Betracht kam; denn das ist gerade das Kriterium des sozialen Daseins im Gegensatz zu dem natürlichen Dasein, daß anstelle des Kampfes des einzelnen um seine Selbstbehauptung eine geordnete soziale Gemeinschaft mit bestimmten Institutionen tritt, denen sich die einzelnen unterordnen müssen.

Wenn als einer der wichtigsten Zwecke dieses sozialen Verbandes auch die Sorge für die Befriedigung der materiellen Bedürfnisse anzusehen ist, und wenn speziell die Beschaffung der notwendigsten

Nahrungsmittel die selbstverständliche Grundlage der Erhaltung menschlicher Gruppen ist, so ist doch der Grundfehler der naturrechtlichen Anschauung, daß deshalb, weil dem Menschen gewisse natürliche Triebe und gewisse natürliche Bedürfnisse zu eigen sind, auch die Art und Weise, wie diese Triebe und Bedürfnisse zu befriedigen seien, etwas Naturgegebenes sein müsse. Jeder einzelne steht unter dem Zwang, um den Preis des Lebens bestimmte Existenzbedürfnisse zu befriedigen, die Art aber, wie im gemeinsamen Zusammenwirken diese Bedürfnisbefriedigung vor sich geht, ist niemals durch irgendwelches Gebot der Natur vorgeschrieben, sondern hängt von dem Willen und der freien Entschließung derer ab, welche diese äußere gesetzmäßige Regelung vornehmen. Inwieweit hierbei der persönlichen Freiheit und der Initiative des einzelnen Spielraum gelassen wird, inwieweit durch zwangsmäßige Gemeinschaftsordnung diese wirtschaftlichen Zwecke erfüllt werden, ist eine Frage, die von Fall zu Fall sehr verschieden geregelt werden kann. Es kann daher niemals davon die Rede sein, daß irgendwelche und auch die scheinbar wichtigste Organisationsform von zwingender Notwendigkeit sei. Wenn man, wie die naturrechtliche Richtung, bestimmte Formen der Gesellschaftsorganisation als naturnotwendige auffaßt, stellt man sie sozusagen außerhalb jeder Kritik, und doch sind alle menschlichen Organisationsformen immer wieder der Kritik unterworfen und nur nach den sozialen Wirkungen, welche die Gesellschaftsinstitutionen in bestimmten Zeiten und bei bestimmten Völkern ausüben, können sie gutgeheißen oder verworfen werden Hiervon sind auch die sogenannten natürlichen Grundrechte, Eigentum und Freiheit keineswegs ausgenommen, ja man kann weiter gehen und sagen: Eigentum und Freiheit sind lediglich nichtssagende Schlagworte. Denn solange es menschliche Verbände gegeben hat, sind noch niemals das Privateigentum und die Freiheit in voller Ausdehnung den Mitgliedern dieser Verbände garantiert gewesen. Das Eigentum ist immer nur eine Rechtsform, die dem einzelnen gewisse Befugnisse gibt, aber nur innerhalb der Schranken, die diese Gesetzgebung selbst wieder aufrichtet, und Freiheit bedeutet freie Betätigung, soweit nicht dieser Freiheit wiederum Schranken gesetzt sind. Solange nicht das Eigentum näher umgrenzt ist, und solange nicht die Freiheit inhaltlich näher umschrieben ist, ist über den Bestand und die Bedeutung dieser sogenannten Grundrechte noch gar nichts ausgesagt. Tatsächlich haben sich die wichtigsten gesellschaftlichen Probleme immer um die Frage gedreht, wieweit die Sphäre des Eigentums und der Freiheit im einzelnen gesteckt werden darf und wieweit sie um der Gemeinschaft willen eingeengt werden muß. Wer dagegen grundsätzlich Eigentum und Freiheit als die naturgegebenen Grundpfeiler des Gesellschaftslebens auffaßt, muß in letzter Konsequenz zur Forderung vollkommener Staats- und Gesellschaftslosigkeit kommen.

Ich habe absichtlich die individualistische Doktrin bis zu ihrer Ausläufern, dem Manchestertum und der anarchistischen Lehre fortgeführt, um zu zeigen, wohin diese Lehre in logischer Konsequenz schließlich führen muß: nämlich zur Auflösung des Staates und des Gesellschaftslebens überhaupt. Da diese Konsequenz aber zu derartigen Schlußfolgerungen führte, konnte auch die Reaktion hier

K. Diehl, Nationalökonomie I. 2. Aufl.

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