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schiedenen Variationen die sogenannte Produktivitätstheorie gelehrt hat, daß nämlich das Kapital eine wichtige Hilfsrolle bei der Produktion spielt und daher auch die Mitwirkung dieses Produktionsfaktors in Rechnung gestellt werden muß.

Wie dieser Produktivitätsfaktor in Rechnung zu stellen sei, hängt von den sozialen Umständen ab, wodurch dem Kapital seine Rolle zugewiesen wird, z. B. in der privatkapitalistischen Produktion als privater Zinsbezug des Kapitalisten. Es ist Sache der nationalökonomischen Theorie, zu zeigen, wie diese zunächst rein technische Tatsache, nämlich die besondere Ergiebigkeit der kapitalistischen Produktionsumwege zum Zinsbezug überhaupt und zu bestimmten Tendenzen der Zinshöhe führt. Gegenüber der Wucht der ökonomisch-technischen Tatsache, die sich aus der Natur der Produktionsmittel selbst ergeben, treten alle sogenannten psychologischen Betrachtungen über Wertdifferenzen in Gegenwart und Zukunft usw. zurück. Man bedarf ihrer nicht, ja sie können nur verwirrend wirken, weil sie den Anschein hervorrufen, daß der Zins - was auch die Annahme von Böhm ist eine allgemeine menschliche Erscheinung sei, die in allen Wirtschaftsformen vorkomme. Mit dem Wesen des Zinses hat es gar nichts zu tun, daß viele Menschen weniger besorgt sind für die Zukunft als für die Gegenwart und daß viele Menschen diese künftigen Freud- und Leidempfindungen unterschätzten gegenüber gegenwärtigen. Dies alles kann zugegeben werden, kommt aber nur für die Höhe des Zinses in Betracht, aber ein Zins existiert auch, wenn die Menschen nach diesen beiden Richtungen ganz anders dächten; dagegen könnte ein Zins nicht entstehen, wenn nur die beiden ersten Gründe vorhanden waren. Denken wir uns einen Zustand so primitiver Wirtschaft, daß die Menschen nur sofort genußreife Güter herstellten und keine Art von kapitalistischer Produktion trieben; jetzt kämen nur die beiden ersten Gründe hinsichtlich des Verhältnisses von Gegenwart und Zukunft in Betracht, nämlich die Gegenwartsgüter können in einem solchen Zustande nur höher geschätzt werden entweder wegen des Verhältnisses von Bedarf und Deckung in Gegenwart und Zukunft oder wegen systematischer Unterschätzung künftiger Freuden und Leiden. Nun können aber sehr wohl verschiedene Fälle eintreten: die Menschen können einen Vorrat gegenwärtiger Güter höher schätzen, wenn sie in der Gegenwart schlecht versorgt sind und in Zukunft hoffen, besser versorgt zu sein; sie können aber auch möglicherweise künftigen Vorrat höher schätzen als gegenwärtigen, weil sie z. B. in der Gegenwart sehr reichlich versorgt sind und in der Zukunft ihr Bedarf weniger reichlich gedeckt sein wird. Es kann in einem solchen Zustand also ein Agio für Gegenwartsgüter eintreten, es können Gegenwarts- und Zukunftsgüter al pari stehen, unter Umständen können Gegenwartsgüter auch ein Disagio haben. - Dies wird mit dem Augenblicke anders, wo die kapitalistische Produktion beginnt; diese benötigt einen Vorrat gegenwärtiger Güter, um,,langwierigere und damit ergiebigere Produktionswege" einschlagen zu können. Das Mehr an Gütern, das jetzt durch die Verfügung über einen Vorrat gegenwärtiger Güter erlangt werden kann, ist ein Vorteil, der unter allen Umständen den gegenwärtigen Gütern einen Vorrang sichert vor künftigen. Dieser Vorteil muß sich einen Preis erringen, und dieser Preis ist der Zins. Daß viele Menschen wegen subjektiver Über

schätzung der Gegenwartsgüter diesen Zins noch in die Höhe treiben, läuft daneben her, hat aber mit dem Wesen des Zinses nichts zu tun. Es darf nicht übersehen werden, daß wir es bei den beiden ersten Gründen mit unsicheren, schwankenden Größen zu tun haben, daß dies psychologische Vorgänge sind, die noch sehr im Dunkeln liegen. Sagt doch Böhm selbst einmal:,,Da der ganze psychische Vorgang, durch den unsere künftigen Empfindungen überhaupt auf unser Urteil und unser Handeln wirken, noch recht im Dunkeln liegt, so begreift es sich, daß dasselbe Dunkel auch die Gründe verschleiert, aus denen künftige Empfindungen auf unser Urteil und Handeln schwächer wirken als gegenwärtige." Und doch soll auf solche dunkle psychologische Vorgänge eine Zinstheorie gegründet werden?

5. Verquickung von Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik seitens der österreichischen Schule.

Die österreichische Schule faßt im allgemeinen ihre Aufgabe streng theoretisch auf, d. h. sie will die Gesetze des wirtschaftlichen Kreislaufs schildern den Kausalzusammenhang der einzelnen Wirtschaftserscheinungen erklären, aber die Fragen der Wirtschaftspolitik ausschalten. Ein solches Vorgehen ist auch möglich, aber nur unter zwei Voraussetzungen:

I. daß sie bei ihren allgemeinen Gesetzmäßigkeiten nur bestimmte, natürlich-technische Tatsachen vorführt, die unabhängig von allen Wirtschaftsformen überall vorhanden sind, wo Menschen ihren Bedarf an wirtschaftlichen Gütern decken;

2. daß sie uns den Ablauf des wirtschaftlichen Geschehens unter der Annahme einer bestimmten Organisationsform, z. B. des freien Konkurrenzsystems, vorführt, ohne aber ein Werturteil über die Angemessenheit und Zweckmäßigkeit dieser Wirtschaftsform abzugeben.

Wenn auch zuzugeben ist, daß diese strenge Begrenzung auf das Gebiet der Theorie in vielen Arbeiten der österreichischen Schule innegehalten wird, so ist dies doch keineswegs allgemein geschehen, vielmehr finden sich vielfach auch Ausführungen prinzipieller Art, wobei beide Betrachtungspunkte miteinander verquickt werden. Die aus der freiheitlichen Wirtschaftsordnung hervorgehenden Erscheinungen werden nämlich auch als die zweckmäßigsten und nützlichsten im Interesse der Gesamtwirtschaft erklärt. Damit gelangen einzelne ihrer Vertreter zu der Auffassung, daß das Privateigentum die objektiv notwendige Bedingung des Wirtschaftslebens überhaupt sei. Am stärksten tritt dies bei Gossen hervor, dessen Sättigungsgesetz, wie wir gesehen haben, die wichtigste theoretische Grundlage für die Betrachtungsweise der österreichischen Schule geliefert hat. Er treibt diese Verquickung von Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik auf die Spitze. Die psychophysischen Gesetze des Gütergenusses liefern ihm auch die Grundsätze für die rationelle Wirtschaftspolitik, seine Genußlehre ist zugleich Genußpolitik, und die freiheitliche Wirtschaftspolitik erscheint ihm als die einzige, welche den Menschen den höchsten Gütergenuß garantieren könne.

Daß auch in neuester Zeit und auch außerhalb der österreichischen Schule aus dem Gossen schen Gesetze Postulate für die Wirtschaftspolitik abgeleitet werden, zeigt das Beispiel Brentanos. Brentano hat sein Freihandelsargument aus dem Gesichtspunkte begründet, daß bei der Freihandelspolitik die Bedürfnisse der Menschen am vollkommensten und billigsten befriedigt würden. Er beruft sich hierbei besonders auf Gossen und zwar in folgender Beweisführung:,,Ausgangs- und Zielpunkt der Volkswirtschaft ist der Mensch. Statt dessen läßt sich auch sagen: das Bedürfnis. Denn um seine Bedürfnisse zu befriedigen, führt der Mensch eine Wirtschaft. Die Summe aller Einzelwirtschaften, welche durch Arbeitsteilung und Tausch und gewisse gemeinsame konkrete Grundbedingungen zu einem Ganzen verbunden sind, bildet die Volkswirtschaft. Diese ist also nicht identisch mit der Wirtschaft des Staates. Dieser ist nur eines der Individuen mit besonderen Bedürfnissen und besonderer auf deren Befriedigung gerichteter Tätigkeit, welche durch Arbeitsteilung und Tausch und gewisse gemeinsame konkrete Grundbedingungen zu einem Ganzen verbunden sind. Während jedes einzelne Bedürfnis begrenzt ist, ist das Bedürfen unbegrenzt. Kaum ist ein Bedürfnis befriedigt, so taucht ein neues auf, das Befriedigung verlangt. Die Mittel aber, welche zur Befriedigung der Bedürfnisse verfügbar sind, sind begrenzt. Daher das Gossensche Gesetz: Angesichts der Beschränktheit der Zeit und der Mittel, die jemanden zur Befriedigung seiner Bedürfnisse verfügbar sind, muß er bestrebt sein, jedes seiner Bedürfnisse soweit zu befriedigen, daß die Summe seines Genusses ein Größtes werde. Dies erreicht er, wenn er mit der Befriedigung desjenigen Bedürfnisses beginnt, welches das dringlichste ist, und mit der Verwendung von Zeit und Mitteln auf seine Befriedigung in dem Augenblicke aufhört, in dem der mit der Befriedigung sich einstellende Genuß auf die Größe an Genuß herabsinkt, den die Befriedigung des nächst dringlichen Bedürfnisses verschafft usw. Es ist selbstverständlich, daß vor allem die Bedürfnisse der baren Lebenshaltung befriedigt werden müssen, und zwar in einer Weise, wie sie der jeweiligen Lebenshaltung des Volkes und der Klasse, denen der Bedürfende angehört, entspricht; in dem Maße, in dem ein Mehraufwand auf die Befriedigung der dringlichsten Bedürfnisse geringeren Genuß bringt, als die Befriedigung des nächst dringlichen, muß der Mehraufwand von Mitteln auf ihre Befriedigung dem auf die Befriedigung des nächst dringlichen Bedürfnisses weichen und so weiter. Zu den Bedürfnissen eines jeden einzelnen gehört aber auch, daß der Staat imstande sei, die Bedürfnisse, welche er als selbständige Persönlichkeit empfindet, zu befriedigen; denn ohne dies kann auch das Wohlbefinden des einzelnen Staatsangehörigen nicht Verwirklichung finden; und zu den Bedürfnissen des Staates gehört auch, daß alle seine Angehörigen, wie Diehl es ausdrückt,,,gesund, kräftig und gut ernährt erhalten werden". Insofern die Landwirte einen Teil aller Staatsangehörigen bilden, gilt dies auch für die Landwirte. Aber nicht weiter! Denn vom Gedeihen aller Staatsangehörigen ohne Ausnahme hängt das Wohlergehen des Staates ab. Und auch da kann sich dieses altruistische Bedürfnis der einzelnen nicht weiter erstrecken, als nicht durch den Aufwand, der ihm zu seiner Befriedigung zugemutet wird, andere dringlichere Bedürfnisse Not leiden würden. Auch hier macht sich

das Gossensche Gesetz geltend, daß mit der Befriedigung eines jeden Bedürfnisses da abzubrechen ist, wo ein Mehraufwand von einer Abnahme der Befriedigung begleitet sein würde, während infolge derselben die Befriedigung anderer dringlicherer Bedürfnisse unterbleiben müßte.

Indem wir von dem Ausgang aller Wirtschaft, dem Bedürfnis, ausgehen, gelangen wir somit zu dem Satze, daß das nationale wirtschaftliche Gesamtinteresse dahin gehe, daß allen Staatsangehörigen die Mittel zuteil werden, die sie zu einem physisch, geistig und sittlich gesunden Dasein benötigen; das liegt nicht nur im Interesse aller einzelnen Staatsangehörigen, sondern auch des Staates als selbständiger Persönlichkeit, da er nur dabei sein größtmöglichstes Gedeihen erreicht; daher es dem Gesamtinteresse widerstreitet, wenn den einzelnen zur Befriedigung von Bedürfnissen, die für sie minder dringlich sind, Mittel entzogen werden, welche sie für die Befriedigung dringlicherer Bedürfnisse entbehren müssen“).

Es erübrigt sich, hierauf kritisch einzugehen; nicht nur wegen der offenbaren Unrichtigkeit der ganzen Argumentation, sondern auch namentlich deshalb, weil die österreichische Schule Gossen auf dieses Gebiet nicht gefolgt ist.

Aber wenn auch nicht in der naiven Weise Gossens, so zeigt sich doch diese Verquickung in anderer Weise. Vielfach haben namhafte Vertreter der österreichischen Schule nicht nur vom individualwirtschaftlichen Standpunkt aus deduziert, sondern haben auch explizite und implizite die auf individualwirtschaftlicher Basis errichtete Wirtschaftsorganisation als die beste und zweckmäßigste erklärt. Damit haben sie die zulässigen Grenzen der Wirtschaftstheorie überschritten. Ich habe oben schon auf Mengers Auffassung vom Privateigentum hingewiesen, daß er aus den Quantitätsverhältnissen gewisser Gütergruppen bzw. aus dem Umstand, daß diese Güter nur in beschränktem Maße vorhanden seien, die Notwendigkeit des Privateigentums abgeleitet hat. Böhm-Bawerk hält sich dagegen in seinen Werken streng im Rahmen der Theorie. Ihm ist dieser Vorwurf der Verquickung von Theorie und Politik nicht zu machen. Sein Irrtum liegt vielmehr darin, wie wir nachgewiesen haben, daß er meint, die Kategorien, wie Grundrente, Arbeitslohn, Kapitalzins usw. kämen in allen Wirtschaftsformen vor, z. B. auch im Sozialistenstaat. Das rührt daher, daß er natürlich - technische Ertragsteile mit Etiketten versieht, wie sie streng genommen nur für eine individualistische Wirtschaftsform passen, aber nirgendwo hat er z. B. ausgesprochen, daß er die individualistische Wirtschaftsorganisation für die allein berechtigte hielte. Auch in seinem letzten Aufsatz,,Macht oder ökonomisches Gesetz?" hat er diese Ansicht nicht vertreten. Ich glaube, daß Philippovich zu weit geht, wenn er meint, es habe sich in dem großen Werk von Böhm-Bawerk auch zugleich um die wissenschaftliche Fundamentierung jeder rationellen Volkswirtschaftspolitik gehandelt"). Richtiger muß man sagen: eine wissenschaftliche Fundamentierung der Wirtschaftspolitik hat Böhm nicht geben wollen, sondern nur zu zeigen versucht, daß jede Wirtschaftsorganisation gewisse natürlich-technische Schranken beachten müsse. Daß Böhm hierbei nicht streng genug unterschieden hat zwischen natürlich-technischen und sozialen Bedingungen, ist eine Sache für

sich. In seiner Absicht lag es jedenfalls nicht, eine bestimmte Wirtschaftspolitik, z. B. die individualistische oder staatssozialistische, wissenschaftlich zu fundamentieren. - Wohl aber trifft der Vorwurf, in methodisch unzulässiger Weise Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik verquickt zu haben, auf Wieser zu. Wieser hat in seiner neuesten Arbeit über die Theorie der gesellschaftlichen Wirtschaft) diese Grenzüberschreitung in größtem Maße vollzogen. Wieser gibt zunächst eine Theorie der einfachen Wirtschaft, auf reiner Abstraktion beruhend, um dann durch Hinzufügung realistischer Faktoren zu einer Theorie der gesellschaftlichen Wirtschaft zu gelangen. Dabei betont er, daß die erste einfache Theorie auch zugleich für die gesellschaftliche Theorie maßgebend sei und zwar in dem Sinne, daß diese grundlegende Theorie auch die Richtlinien für die Wirtschaftspolitik enthalten solle, welche die Mittellinie innehalte zwischen Individualismus und Sozialismus:,,Wie das klassische Zeitalter eine Theorie der Freiheit, so fordert unser Zeitalter eine moderne Theorie, welche die praktischen Strömungen der Gegenwart nach ihrem wahren Sinne deutet, welche, vor Optimismus und Pessimismus gleichmäßig bewahrt, Licht und Schatten sieht, welche die Gemeinsamkeit der Interessen, aber auch die Macht, den Kampf und das wirtschaftliche Übel erkennt, welche der Freiheit, aber auch den notwendigen Einschränkungen der Freiheit ihre theoretische Grundlage gibt"). Dennoch muß man zugeben, daß die Wirtschaftstheorie nicht darin gesichert ist, ihren beschreibenden Charakter bis zu Ende ungestört festzuhalten. Sie gibt ihre Beschreibung des wirtschaftlichen Handelns in der Absicht, der Wissenschaft und Kunst der Politik die Unterlagen zu liefern, damit diese ihrerseits Forderungen aufstellen oder wenigstens Ratschläge erteilen könne, wie der bestehende Zustand der Dinge zu besseren oder vor weiterer Verschlechterung zu bewahren sei"). Die auf Grund der Grenznutzentheorie sich ergebende Preisbildung soll nicht nur die theoretische Fundamentierung eines bestimmten Wirtschaftszustandes sein, sondern zugleich den Stand der gerechten Preisbildung darstellen:,,Wo die allgemeinen Verhältnisse als gesellschaftlich gut befunden und sittlich und rechtlich gebilligt werden, wird der allgemeine Preis auch als gerechter Preis empfunden. Keiner setzt den anderen ins Unrecht, wenn er den gemeinen gerechten Preis fordert, bei ihm kann jeder bestehen, und das allgemeine Interesse ist am besten dadurch gewahrt, daß jeder sich an ihn hält. Der einzelne, der diesen Preis auf dem Markt dadurch bilden hilft, daß er sein persönliches Interesse wahrt, wahrt zugleich das gesellschaftliche Interesse, er erfüllt eine persönliche und gesellschaftliche Pflicht, er trägt sein Teil zur Ordnung der Marktreihen bei, die notwendig ist, um die wirtschaftlichen Grenzen bei der Güterverteilung einzuhalten, welche auf dem Markt zu vollziehen ist "74). Damit kommt er zu einer grundsätzlichen Verteidigung des Systems der freien Konkurrenz:,,Keine Wirtschaftsordnung wird ohne schwersten Nachteil darauf verzichten können, in irgendeiner Weise die hohe Kraft der Konkurrenz für den gesellschaftlichen Erfolg auszunützen“7). Im Sinne Mengers erklärt er, daß das Privateigentum allein imstande sei, den Sinn der Wirtschaft zu erfüllen:,,Daß das Privateigentum mit dem Sinne der Einzelwirtschaft auf das tiefste verflochten ist, ist mit wenigen Worten klar zu machen. Privat

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