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Justizcanzlers irren, oder von Privatabsichten hinreiffen lassen. Es sen ferner eine ausgemachte Sache, daß wenn man an der Reichsstände erforderlicher Einsicht in diesem Stücke zweifeln könne, man mit viel besserm Fuge müßte glauben könner daß die Stände nicht hinreichende Kenntniß besißen, ihre Gerechtigkeit zu gebrau= chen und noch minder die ganze Reichsverwaltung zu veranstalten, und in gebührender Ordnung zu erhalten.

Nach allerlen gemachten Folgerungen und allgemeinen Betrachtungen, erkläret sich der Herr Obriste in Ansehung der so genannten Selbstgeschriebenheit, oder der nach dreymaligen erfolgten Vorschlage geseßlichen Ernennung zu deur Amte, dahin, daß zwar das Verdienst nicht in dem Alter, oder den Dienstjahren liege, daß man aber dennoch nicht leugnen könne, daß eine gute Uebung, die Geschicklichkeit und die Erkenntnisse befördere und erweitere. Uebri= gens wäre es ja der Vorgesetzten Schuldigkeit, keinen Ungeschickten anzunehmen, und ihre untergebener Mitarbeiter durch gutes Exempel anzuhalten, oder den allerdings Unnüßen durch gesetzmäßige Untersuchung, ihre daraus erwachsenen unverdienten Vortheile zu entziehen; folglich wären auf diese Art den Beamten nur eine Richtschnur gegeben, und ihrem Eigendünkel billige Schranken gesetzt worden; da also diese selbstgeschriebene Ernennung auf drey gesetzmäßigen vorhergehender Vorschlägen beruhe, so wäre nicht unbillig, daß der Vierte ohne jemands Zuchun Reichskräftig erkläret werden könne.

Schließlich wendet sich der Herr Baron Pechlin zu den sämtlichen Mitglie bern des geheimen Ausschusses, und versichert dieselben, daß er so wie diefelben insgesamt dafür halte, daß die Sicherheit jederman angelegen seyn müsse; und daß die Freyheit ohne Sicherheit für leib, Ehre, Gut, und Gerechtfame, ein leeres Wort fen, glaubet aber, daß auf die vorgeschlagene Weise die Gefehe verlehet werden würden.

Die Grundgesetze, saget derselbe sind mit kurzen Worten abgefaffet, die gesekverwaltende Macht hat sich deswegen in derselben Ausführung und Handhabung vnn Zeit zu Zeit geirret; die Reichsstände haben daher die Erklärungen derselben gegeben. Was geschehen ist, kann wieder vorfallen; solte es also wohl rathsam seyn, derselben Erklärungen auf einmal aufzuheben, da ein kluger Feldherr allezeit sucht lieber selbst vorzukommen, als überraschet zu werden.

Den 20 Octbr. Es sind vor kurzem einige mit des Baron Kaggs Namen unterzeichnete Schriften bekannt geworden, in welchen man sich verwundert, daß Herr Baron Pechlin, da er alle seit 1720 gemachte Verordnungen und Erklärungen, mit so vieler Genauigkeit aufrechnet; dennoch die 1757 auf der Stände Begehren ausgefertigte Königl. Verordnung nicht berühre ;, worinnen während des Reichstags alle Tractamente, und Corruptions Mahlzeiten, es mögten diesel

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ben auf eigene obere fremde Kosten geschehen, eben so nachdrücklich unterfaget worden wären, als ein ander von ihm übergangenes Geseß, welches verbiete sich zum Anführer eines durch süsse Worte, flingende Scheingründe, verheissene Vortheile, und nach eigener Einbildung abgemahlte Schreckbilder leicht zu verführenden und weniger Einsichts vollen Haufens aufzuwerfen; es findet der Verfasser dieser Schriften, daß wenn sich gegenwärtig dergleichen Personen fånden, sie allerdings bey dem, von den zusammengetretenen Deputationen vorgelegten Plane, durch dessen Annehmung den Verführern des Volks alle Schlupfwinkel verrennet, und die Grunde gesetze zu ihrer ersten Heiligkeit zurück gebracht würden, höchst unruhig seyn müßten.

Håtte nicht ein Sylla, fährt er fort, durch eine vorgebliche Vertheidigung der allgemeinen Freyheit, und aller Gerechtsamen des Volks, sich erst zu dessen Günstling aufgeschwungen, hierdurch dasselbe verblendet, und in die geringsten Theile der Res gierung verwickelt, auch auf diese Weise alles nach eigenem Gutbefinden getadelt oder genehmiget, so würde Rom niemals in ihm einen Tyrannen bekommen haben, unter welchem es seine eigene Leichtgläubigkeit zu beweinen, und die dem Verführer so nüßliche Gabe, dasselbige durch listige Vorstellungen zu gewinnen, so schmerzlich zu büffen hatte.

Den 2 November. In den heutigen Plenis sind sehr lebhafte Debatten vorgefallen; indem man auf der einen Seite die Berichtigung des von den zusammengetretenen Stånden eingekommenen Bedenkens, die Abschaffung der den Grundgesegen nach der Hand angefügten Erklärungen betreffend be gehret hat, dahingegen von der andern die vom Landmarschall und den Rednern ge= machte Propofition, das vom geheimen Ausschusfe in Ansehung des Finanzsystems eingeschickte anderweitige Bedenken, nebst den Planen von 1761 und 1765, vorzunehmen, mit gleichem Eifer unterstüßt worden ist.

Der Redner des Bürgerstandes sah sich hierdurch veranlasset, die Berathschla= gungen zu schlieffen, und in Begleitung von 47 Mitgliedern den Bürgerstand zu verlassen. Da aber dieser Schritt den andern mißfallen, so haben die zurückgeblie benen, den Bürgermeister von Carlserona Schaw zu ihrem Interimsredner erwählet, und ist auf deffen gemachte Propofition, das Bedenken der zusammenge= tretenen Deputationen, die Bewerkstelligung der Gesetze und Vernichtung aller über bie Grundgefeße gemachten Erklärungen, mittelst einer Mehrheit der Stimmen von 56 gegen 3 sogleich gänzlich verworfen, auch dem Memoriale des Mauermeisters von Gothenburg, Jungmarker, in allen Theilen bengepflichtet worden.

Gedachter Jungmarker behauptet daselbst, daß sich die Stände in der Re= gierungsform und den königl. Versicherungen von 1719 §. §, 1720 §. 6 1751 §. §. 5 u. 23 das Recht vorbehalten haben, die Gesetze zu erklären und zu

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verbessern; daß dem zufolge dieselben, mittelst des 1723sten Reichstags Beschlußses, der königl. Briefe von 26sten Febr. 12ten April 1739, und 25sten Aug. 1741, und den reichsständischen Briefen vom 20sten Octb. 1756 und 29sten Sept. 1765, allerhand Erklärungen in Ansehung der Beförderungen und andrer Puncte, wor= innen die gesekverwaltende Macht oder Administration sich verschiedentlich und nur zu oft geirret, zu machen genöthiget worden wåren; daß der größte Theil der vorgeschlagenen Sicherheits Acte bereits in der Regierungsform §. §. §. 1. 2. 24, und andern Gefeßen z §., 1 Cap. Straf Bt. 11 §. 10 Cap. 17. 25, 37 §. 17 Cap. 7 §. 20 Cap. R. B. §. 10 königl. Versicherung, königl. Brief an das Canzley - Collegium vom 20 Octbr. 1698, und in der Reichstagsordnung deutlich und klar ente halten; und die den Ständen gebührenden Geschäfte bey den Reichstagen durch den 45 §. der Regierungsform, 13 §. der Reichstagsordnung und königl. Verordnung von 4ten Aug. 1727, 6ten Debr. und 22sten November 1738, ingleichen durch die an die von den Ständen zur Prüfung der eingegebenen Klagen ernannte Deputation ausgefertigte Instruction vom 10ten May 1748, und von 8ten Decbr, 1756 nebst den königl. Verordnungen von 17ten December 1757, und dem reichsständischen Briefe vom 22sten Aug. 1765 gesetzmäßig und klar bestimmet wåren; daß aber auch die heilsamsten Geseke, ohne deren genaue Befolgung keinen Nutzen håtten; daß wenn man von Seiten der Stånde Jrrungen befürchten könne, so müßte man in weit grössere Unruhe versetzet werden, so bald die Beobachtung der selben nur wenigen Personen anvertrauet würde, und daß besonders in einem solchen Falle den machthabenden Ständen höchst schmerzlich fallen dürfte, wen sie unvers mögende Zuschauer bey den sich ereignenden Bedrückungen ihrer Mitbürger seyn müßten; nicht zu gedenken, daß es ein offenbarer Widerspruch wäre, das Recht zu haben, nach zu sehen wie die Geseke befolget oder verwaltet werden, ohne jedoch zugleich berechtiget zu seyn, den Unrechtleidenden zu helfen. Man könne daher eine Acte, wie die vorgeschlagene wäre, keine Sicherheit und Freyheits- Acte nennen, indem man just hierdurch den Bedrückten alle Hoffnung benähme, sich von Seiten der Stände, der obersten Macht, mehr als eines ohnmächtigen Mitleidens zu erfreuen, Endlich sen es eine falsche Dunst, wenn man vorgeben wolle, daß das Recht von der gesetzgebenden und gesegoerwaltenden Macht als zwen von einander unabhängi= gen Dingen rede, und die vorgebliche Vermischung desselben so furchtbar und geseh widrig beschreibe, da der gesekverwaltenden Macht nicht mehr zugehöre, als was die Stände derselben zur Bewerkstelligung übergåben, und sie mehr erfreut als mißvergnügt seyn solte, wenn die Stände mittelst ihrer eigenen Anordnungen, sie von dem zu befahrenden Mißvergnügen ihrer Landsleute befreyen wolte,

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Es sen daher dentlich, daß man die sogenannte Sicherheits- Acte nur zum Deckmantel gefährlicher Absichten gebrauche, und halte er für seinen Theil Davor, daß alle dergleichen Vorschläge, welche gemeiniglich nur mit dem Vers lufte der Freyheit aufhörten, zu unterdrücken, und in ewige Vergessenheit, viel es nur immer möglich, gestellet werden müßten.

Nach der von Seiten der zurückgebliebenen Mitglieder des Bürgerstandes, erfolgten Genehmigung dieses Memorials, ward auch eine Deputation an den Rite terstand abgesendet, um demselben von ihrem gefaßten Entschlusse Nachricht zu geben.

Hierauf meldete der Interimsredner die erfolgte Einschickung der Finanzplane an, welche aber wegen einbrechender Nacht auf dem Tische liegen blieben.

Die Ritterschaft konnte sich eben so wenig über das in Ueberlegung zu nehmende Geschäfte vereinigen, und ward erst nach einem fünf Stunden langen heftis gen Wortwechsel und einigen persönlichen Zwistigkeiten um 2 Uhr des Nachmittags durch die Ankunft der nurgedachten Deputation des Bürgerstandes, der Tumult gestillet, die vom Landmarschalle zu wiederholten malen gemachte Propofition angehört, die Umstimmung genehmigt, und mittelst einer Mehrheit von 48 Stimmen beschlossen, daß das Finanzsystem den Vortritt haben solte. Da aber unter diesen letzten Gesprächen die späte Nacht bereits eingebrochen war, so mußte die Berathschlagung selbst auf das nächstkommende Plenum verschoben werden.

Den 4 November. Heute sind die Finanzplane von den zween vorhergehen= den Reichstagen, nebst dem Gutachten des geheimen Ausschusses über eben diese Sache, bey der Ritterschaft abgelesen, und eine vom Bauerstande abgefertigte Deputation eingelassen worden. Gedachte Deputation vermeldete, daß der Bauers stand heute alle Aenderungen in Absicht auf die Grundgeseße einhellig verwors fen, und beschlossen hätte, die guten alten Gesege unverändert beyzubes halten, auch sich verspreche, daß die Ritterschaft eine gleichmäßige Entschliessung fassen werde. Vor Berichtigung dieser Entschliessung ist der Secretarius dieses Standes allerhand Drohungen ic. bloßgestellet gewesen.

In dem Priesterstande sind hingegen beyde Plena ruhig, und mit dem Finanzsysteme, auch der Bürgerstand in dem heutigem nur mit Vorlesung der oftge= dachten Finanzplane beschäftiget gewesen.

Den 11 November. Heute ist der neue Finanzplan, wiederum ben der Rite terschaft in Erwägung genommen, und eine Menge Memoriale darüber verlesen worden, unter welchen des Herrn General-Major Rudbecks, des Bruckspatron Frisky, und des Obristen Durieg die merkwürdigsten zu seyn schienen.

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rer fucht die Möglichkeit der Realisation zu zeigen, findet aber die vom geheimen Ausschusse vorgeschlagnen Maaßregeln derselben schnurstracks entgegen. Der Herr von Rudbeck glaubet, daß um einen systematischen Finanzplan auszuarbeiten, es höchstvortheilhaft seyn würde, wenn von den Ständen einige Mitglieder vom geheimen Ausschusse vorigen Reichstags ernennet, und bevollmächtiget würden, ihr Bedenken in Gemeinschaft mit einigen Gliedern der gegenwärtigen Bankdepus tation einzugeben, in welchem Falle er sich anheischig macht, daselbst den Entwurf eines Plans vorzulegen. Der Oberste Duriez pflichtet diesem nurgedachten Memorial ben; beklagt sich aber zugleich, daß es ihm so wie vielen andern, nicht möglich gewesen sen, die Contenta des vom geheimen Ausschuß vorgelegten Plans, wegen der darinn obwaltenden künstlichen Verbindung der Såge, völlig zu verstehen, noch alle die daher zu leitenden Folgerungen voraus zu sehen. Indeffen glaubet er dennoch sich vergewissern zu können, daß da am 1sten April 1769 das Capital der circulirenden Zettel annoch so groß als 1760 gewesen seyn solle, es dem Plan zufolge, binnen furzen um 90 bis 100 Tonnen Goldes vermehret seyn, und also die vorgehabte Realisation auf eine geraume Zeit vereitelt würde. z. 2c. Dem ungeachtet hat sich die Ritterschaft mittelst einer Mehrheit von 10 Stim men für die Annehmung das vom geheimen Ausschuß vorgelegten Plans vereiniget, und also des Herrn General Major Rudbecks Vorschlag verworfen, auch den Plan hierdurch nach erfolgtem Beytritte des Bauerstands rechtskräftig gemacht.

Den 15 November. Heute hat der Ritterstand das vom geheimen Ausschuß der Justiz- und geheimen Deputation wegen Abschaffung aller nach der Hand gemachten Erklärungen der Grundgesege, eingegebene Bedenken 2c. kraft einer Mehrheit von 26 Stimmen verworfen, und soll zufolge der darüber gemachten Proposition, diese Materie bey der gegenwärtigen Versamlung der Stånde nicht mehr in Vorschlag gebracht werden.

Zur gedachten Botirung ist die Proposition nach Anleitung des von einem gewissen Möllerstierna eingegebenen Memorials gemacht worden. Es wird in diesem Memorial unter andern gesaget, daß die nun versammleten reichsständis schen Glieder, nicht bloß unter sich das theuerste Kleineb dieses Reichs befässen, da se kaum den 100sten Theil von ihren abwesenden Mitbrüdern ausmachten, welche sich gleiche Freyheit und Rechte vorbehalten håtten; daß im Ritterstande nur wenige waren, welche für sich allein säßen, die übrigen aber ihre eigene Familien, oder als Bevollmächtigte, andere Familien bey ihrer unwandelbaren Freyheit zu schüßen übernommen håtten; daß ferner die Glieder der drey übrigen Stände ihrer abwesenden Mitbrüder Bevollmächtigte, und folglich verbunden wåren, derselben Freyheit mit möglichsten Kräften zu vertheidigen, keine gesetzwidrigen Vorschläge zu ge= Büschings Magazin XÜ.Theil.

пер.

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