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nehmigen, und daß sie also keines weges die Regierungsform auf ihre so genannte Simplicität zurück bringen, wohl aber, ben sich eräugnenden Fällen, derselben dienliche Erklärungen benfügen könnten. Schlüßlich füget er hinzu, daß den Reichsstånden auf den allgemeinen Reichstagen unter andern Geschäften zukomme, zu untersuchen, ob etwas wider die Grundgesetze vorgelaufen fen? und in diesem Falle dasselbe abzuåndern, auch unter keinem Vorwande zu dulden.

Dieses Recht, Untersuchungen anzustellen, hat der Capitain Pfeiff lurz darauf nach einer weitläuftigen Paraphrase der fkönigl. Versicherung 2. c. und des von dem Landmarschalle, den übrigen Rednern, und dem Secretario des Bauerstands zu leistens den Eides, sehr ausführlich in einem Memorial von 18 geschriebenen Bogen dargethan, ohne sich jedoch deutlicher zu erklären, in wieweit er die Stände zu einer dergleichen Prüfung vor der Hand veranlasset finde ?

Der Priesterstand hat heute, nach einer vorläufigen Untersuchung, den Probst Kroger, seiner Stimme, mittelst einer ansehnlichen Mehrheit der Stimmen, verlustig erkläret, weil unter andern Aeusserungen derselbe in seinem Memo= rial vom 2ten Novembr die vorgeschlagene Abschaffung der nach der Hand gemachten Erklärungen der Grundgeseke widerrechtlich, und um so weniger gegründet erkläret hatte, da man unmittelbar nach derselben Vernichtung sich genöthiget fehen würde, neue zu machen.

Die gesetzgebende Macht, sagte er, hätte wohl niemals geglaubet, daß Se. K. Majest. einst aus Zärtlichkeit für das Reich, Dero Regierung auf eine gewisse Zeit niederlegen würde, und hat folglich auch nicht verordnen können, wie die Reichss rache sich ben dergleichen entstehenden Fällen zu halten haben. Es sind daher in der Rathskammer fummervolle Berathschlagungen entstanden, wovon die Folgen hinreichlich bekannt sind. Er halte also, fährt er fort, nunmehr davor, daß die Reichsstände sich nicht trennen würden, bevor sie nicht erwogen, und festgehet hatten, ob Se. K. M. Höchst-Dero Regierung vor dem Rathe und auf eine ge,,wisse Zeit niederlegen können? Was dieser Schritt bey den Regierungsgeschäften , wirke? ob die aufferordentliche Berufung der Stände nach Sr. K. M. gnädigsten „Gutbefinden, oder nach der Mehrheit der Stimmen im Reichsrathe beschlossen werden müsse; und endlich ob? und bey welchen Vorfällen? sich die Collegia und andere Beamten des Reichs in eine sogenante Inactivité zu setzen vermögen?

Den 25 November. Heute sind in den Plenis die Bankmånner complectret, und von diesen neue Wähler zur Ernennung eines Justizcanzlers bis zum zum nächsten Reichstag ausersehen worden.

Heute hat sich der Bauerstand Separatim versammlet, um sich nach erfolg= tem tödtlichen Hintritte seines Redners Olof Hökansson, einen neuen Redner zu ers

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wählen, und hat, kraft einer kleinen Mehrheit von Stimmen, den Reichstagsmann Lars Tornbiornson, aus dem Bohus - Lehn hierzu ernannt. Darauf ist der verblichene Olof Hökansson mit grossen Feyerlichkeiten, zu welchen ausser dem Bauers stande, 16 Deputirte von jedem der drey übrigen Stände, unter der Anführung ihrer respectiven Landmarschall und Redner, abgeordnet worden waren, in der Ritterholms Kirche bengesetzt worden. Es hatte derselbe seit 1734, achtmal die Würde eines ordentlichen Redners seines Standes bekleidet, überhaupt 11 Reichs= tagen bengewohnet, und seinem Sohne ein Vermögen von mehr als 600000 DI. Sibm. hinterlassen.

Den 27 November. Heute haben die Wähler den Ständer so wohl als Sr. K. M. die erfolgte Erwählung des Revisions-Secretair von Rosvi jum Justizcanj= ler notificiret.

Die Wähler hatten sich insgesammt, bis auf einige vom Bürgerstande, wel= che dawider protestiret haben, für obgedachten Herrn von Rosvi erkläret.

An eben dem Tage meldete sich Herr Gyllenholl mit einem Memorial ben dem Landmarschall an, da derselbe aber fand, daß es eine in Plenis vorzunehmende öffentliche Ventilation über die zu schliessenden Allianzen, und die Berechnung der empfangenen oder zu empfangenden Subsidien betraf, so schlug er dessen Unnehmung als eine gesetzwidrige Sache aus.

Es ward indessen auf verschiedener Begehren dasselbe vom Verfasser selbst verlesen, und darüber am 27sten vorläufig, vom 28sten aber über desselben Legalität votiret. Da sich nun bey der ersten Umstimmung 140, und ben der andern 126 Stimmen mehr dawider befunden haben, so ist es verworfen worden.

An eben dem Tage hat der Bauerstand erwogen, ob der Reichstag annoch vor den bevorstehenden Weynachtsfeyertagen geschlossen werden könnte, und sich entschlossen zu zusehen, ob dieserwegen die Beendigung der Menge der annoch abzur thuenden Sachen möglich seyn könne.

Den 3 December. Der Priester-Bürger, und Bauerstand haben heute der Ritterschaft, mittelst gewöhnlicher Deputationen bekannt gemacht, daß sie beschlossen hätten, den Reichstag annoch vor den Weynachtsfevertagen, oder doch so bald als nur immer möglich, zu beendigen, und wünschten dem zufolge, daß man sich vorzüglich mit Abmachung der öffentlichen Sachen beschäftige, auch die Ritterschaft ihrem gefaßten Schlusse beytreten mögte.

begehrte der Lieutenant Stollhammer in einem der Ritterschaft überreichten Memorial, daß das Betragen des Herrn Gyllenholls, welcher ein gesetzwidriges Memorial das Allianzwesen betreffend eingegeben habe, von der Ritterhaus-Deputation untersucht werden mögte; die Erwägung dieser Sache blieb aber unerörtert liegen.

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Den 5 December. Der geheime Ausschuß hat heute den Ständen zu erkennen gegeben, daß es heilsam seyn würde, wenn sie die beym vorigen Reichstage in Ansehung der Galeeren gemachte Veränderung wiederum aufheben, und alles auf den vorigen Fuß, jedoch mit der Ausnahm, seßen wolten, daß die stockholmische Escadre unter der Verwaltung der Admiralität so wie seit 1766 geschehen, verbliebe.

Es findet der geheime Ausschuß diese Abänderung um so viel nöthiger, da er sich überzeugt hålt, daß wenn einmal in Finland Krieg zu führen sen, man die daselbst befindliche Escadre nicht entbehren könne, obgleich der Krieg ein wirklicher Landkrieg seyn würde, und folglich gedachte Escadre mit der Landarmee gemeinschafte lich agiren, daher auch unter dem nämlichen Commando stehen müsse.

Dem zufolge schläget auch der geheime Ausschuß vor, daß die Officiers vom Marine Corps, welche seit dem lettem Reichstage in die Armee eingerücket sind, zu gedachtem Marine Corps, und die Admiralitäts Officiers, welche an ihrer Stelle zu den Galeeren verseket worden, zur Admiralität zurückverwiesen werden mogten.

Die geheime Deputation schlug in ihrem heutigen Bedenken vor, daß die von den Ständen der zwey leßten Reichstage geschehenen Recommandationen, nach dem Alter für gültig erkläret werden mögten. Dieses Bedenken ward kraft einer ansehnlichen Mehrheit der Stimmen von der Ritterschaft verworfen; da es aber von den dren Ständen bereits genehmiget worden, so ist dasselbe demungeachtet rechtsFräftig.

Den 9 Decembr. Der geheime Ausschuß meldete heuse ben in plenis verfammleten Ständen, daß sich ein Ausländer zur Errichtung einer neuen Lotterie angemeldet, und 50000 Rthlr. für eine auf 12 Jahr zu bewilligende Ouroi geboten, auch sich anheischig gemacht habe, gedachte Lotterie der Aufsicht einer aus Kronbe dienten bestehenden Direction zu unterwerfen. Da die sogenannte Schleusen - Lots terie für das Trollhütten - Werk erst 1771 zu Ende gehet, so hat die Ritterschaft thren Benfall dazu gegeben, mit der Bedingung, daß die verlangte Octroi im gedachten Jahre ihren Anfang nehme, und die vorgenante Geldsumma zum Trollhütten-Bau angewandt werde.

An eben demselben Tage ist beschlossen worden, die Zolldirection von Reichstage zu Reichstag zu ändern; und soll also die Veränderung des dabey seit 1766 an= gestellten Directoris und der Räthe, unmitelbar nach der Ankunft des von der Zolldeputation wegen der bisherigen Verwaltung dieser Direction einzuschickenden Bedenkens, vor sich gehen.

Den 13 December. Die Ritterschaft hat heute nach Anleitung der von dem Priesterstande angekommenen Deputation beschlossen, den Reichstag mit dem

19ten Januar bevorstehenden Jahrs zu endigen; es sollen daher die Vacanzen nicht länger als vom 23ften December bis zum 2ten Januar währen.

Empfahl die Justizdeputation den Ständen, die Unterrevision auf ihren alten Fuß herzustellen, und die Veränderungen aufzuheben, welche daben mittelst des 1766 ausgefertigten Edicts die Bewerkstelligung der Geseze betreffend gemacht worden sind.

Die Ritterschaft pflichtete demselben ben, nachdem der General Major Ruds beck angemerkt hatte, daß diese Frage bereits am vorigen Reichstage aufgeworfen worden, und also von der am 15ten November genommenen Entschliessung unabe hängig wäre.

Den 16 December. Der geheime Ausschuß hat heute den Ständen sein Gutachten über die beym vorigen Reichstage wider die Afsociirten vom isten 2ten zten und sten Wechsel Comtoiren gefertigte Liquidationen vorgelegt, und darinn die Verschiedenheit der Gesichtspunkte gezeigt, aus welchen die Stände der benden Reichstage 1761 und 1765 derselben Betragen angesehen und beurtheilet haben, indem 1761 einigen davon zusammen 12 Tonnen Goldes als Schadloshaltung zuerkannt, und für sämtliche Comtoirs eine General Decharge ihrer geführten Vers waltung wegen ausgefertiget worden wäre, anstatt daß man auf dem vorigem Reichstage ben einer anderweitigen Vornehmung dieser Sache, den nemlichen mit der Genes ral-Quittung des geheimen Ausschusses von 1761 versehenen Comtoirs, ausser allerlen ungewöhnlichen Behandlungen, Erstattung von 40 Tonnen Goldes zuerkannt, und auch diese Summe wirklich bis auf 9 Tonnen Goldes zum Profit des Staats gehoben hätte, welche Summien annoch durch die unerwartete Fällung des Wechselcourses 2c. und andere Irrungen um 6 Tonnen Goldes vermehret worden wären. Ob nun gleich der geheime Ausschuß (um die von den Ständen von einer Zeit zur andern gemachten Anordnungen so zuverläßig zu machen, daß jederman sein schuldiges Vertrauen darauf sehen könne) nicht aufs neue in Erwägung hätte nehmen wollen; fo erachte er dennoch für höchst gerecht, gedachten Associirten dasjenige, was dieselben zu viel bezahlt, zu erstatten, und sie übrigens über die ganze Abzahlungs Summe zu quitiren. Dieses Gutachten ward nach einigen unterstüßten Einwen= bungen von den sämtlichen Ständen genehmigt, und empfangen dem zufolge die Interessenten, auffer der Erlassung der annoch rückständigen 9 Tonnen Goldes, 6 andere Tonnen Goldes als eine zu viel bezahlte Summe wieder zurück.

Den 19 December. Es begehrte Herr Lagerbjelke zwar heute eine anderweitige Erklärung über den in Ansehung der Admiralität und der Galeeren - Efcadre in Finland gefaßten Entschluß: da aber dieses eine neue Untersuchung veranlasser hätte, so ward ihm dieselbe abgeschlagen, und er auf die vorhergehenden Abhandlun= gen verwiesen.

Den 21 December. Die Manufactur Deputation råth den Ständen an, die Schäfereyen nach den vor 1766 verordneten Anstalten zu verwalten, und der felben Verbesserungen zu besorgen.

Den 22 December. Die Schuldner welche ihre Darlehne auf Pfänder oder Hypothequen bekommen haben, sollen nicht mehr verarrestiret werden können. Da es hingegen dem Darleiher, welcher nur eine schriftliche Versicherung hat, frey stehet, sich der Person seines Schuldners mittelst Arrests zu versichern.

1770 den 3 Januar. Heute haben sich die Stände nach den zurückgelegten Fenertagen zum erstenmale in plenis versammlet, und verschiedene Privatsachen abgethan.

Den 4 Jan. Das Bedenken der Bewilligungs- Deputation ist heute bey den Ständen verlesen, die Berathschlagung darüber aber auf eines von den folgenden Plenis verschoben worden.

Es vereinigten sich hierauf die Stände in Ansehung der Entsegung der Bankbevollmächtigten, als welchen besonders die schleunige Heruntersetzung des Wechselcourses von 66 auf 42 Mark den Rthlr. Hamb. Banco zugeschrieben, und als eine offenbare Vergehung wider die ihnen auf den letzten Reichstage gegebene Instruction zur Last geleget ward. Man gestand indessen denselben, nach einigem Wortwechsel, eine völlige Decharge über ihre Verwaltung zu.

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Da die Stände auf Anrathen des geheimen Ausschusses den vor und beym lekten Reichstage abgegangenen Reichsrächen Pension zugestanden has ben, so ist heute von Seiten der Ritterschaft, dem geheimen Ausschuß aufgegeben worden, sich zu erklären, in wieweit er für gut achte die beym Anfange des gegens wärtigen Reichstags beurlaubten Reichsräthe einer gleichen Begünstigung theilhaftig werden zu lassen.

Den 11 Januar. Zeigte der Priesterstand an, daß er wünsche, es mögten von Seiten der Stände, einige Professores von Upsala befehliget werden, eine neue Uebersetzung der Bibel zu besorgen, und daß er dem zufolge für billig erach te, daß eine. Belohnung für dieselben ausgesehet werde. Herr von Gronhagen überreichte deswegen ein Memorial, in welchem er zu zeigen suchet, daß ob es gleich dem Priesterstande anstehe, dergleichen Werke ohne Bezahlung zu bewerkstelligen, er bennoch gar wohl diese Ausgabe von den der Priesterschaft vor der Hand annoch zufliessenden wiewohl auf den leßten Reichstage wirklich der Krone zu erkannten Einkünften,

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